ForstWiMeistPrV
§ 1aZulassungsvoraussetzungen zur Meisterprüfung
Verordnung über die Anforderungen in der Meisterprüfung für den Beruf Forstwirt/Forstwirtin
- 1.
- eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in dem anerkannten Ausbildungsberuf Forstwirt/Forstwirtin und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis oder
- 2.
- eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten landwirtschaftlichen Ausbildungsberuf und danach eine mindestens dreijährige Berufspraxis oder
- 3.
- eine mindestens fünfjährige Berufspraxis
Stand: Zuletzt geändert durch Art. 4 V v. 21.5.2014 I 548
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.
Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR259100004
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 885d5605c6a22f2594d741c096f69cb060cadca0329893f7d912944481c8dddc