ForstWiAusbV 1998
Allgemeine Hinweise
Verordnung über die Berufsausbildung zum Forstwirt/zur Forstwirtin
Fußnoten und Hinweise der Quelle
Diese Rechtsverordnung ist eine Ausbildungsordnung im Sinne des § 25 des Berufsbildungsgesetzes. Die Ausbildungsordnung und der damit abgestimmte, von der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland beschlossene Rahmenlehrplan für die Berufsschule werden demnächst als Beilage zum Bundesanzeiger veröffentlicht.
Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.
Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR020600998
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): c099e9733d4eb6da03d436686e1ce65423384ec45e9a93ce0456a3012e5717c5