Zum Gesetzesinhalt

FluLärmNordhV

§ 4

Verordnung über die Festsetzung des Lärmschutzbereichs für den Luft/Boden-Schießplatz Nordhorn

Der nach § 2 bestimmte Lärmschutzbereich ist in einer topographischen Karte im Maßstab 1:50.000 und in Karten im Maßstab 1:5.000 dargestellt. Die topographische Karte ist in verkleinerter Form als Anlage 2 dieser Verordnung beigefügt. Die topographische Karte und die Karten im Maßstab 1:5.000 sind beim Landkreis Grafschaft Bentheim, Stadtring 8-12, 4460 Nordhorn, zu jedermanns Einsicht archivmäßig gesichert niedergelegt.
Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR017390978

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): e20d7714c3239649703827baa6f8aad8a701175750a4910890dff6f2a3ac0f9c

XML-Quelle beim Herausgeber