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FluLärmBerl-TegelV BE

§ 1Festsetzung des Lärmschutzbereichs

Verordnung über die Festsetzung des Lärmschutzbereichs für den Flughafen Berlin-Tegel

Zum Schutz der Allgemeinheit vor Gefahren, erheblichen Nachteilen und erheblichen Belästigungen durch Fluglärm in der Umgebung des Flughafens Berlin-Tegel wird der in § 2 bestimmte Lärmschutzbereich festgesetzt.
Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BENR012420976

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 59e119cbae601ea84ecc47948d50b5ed34a2cb4407edaae52538d37736d3980d

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