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2. FlGDV

§ 9Prüfungstermine und Anmeldung zur Prüfung

Verordnung über die Anforderungen an die Zulassung von Klassifizierungsunternehmen und Klassifizierern für Schlachtkörper von Rindern, Schweinen und Schafen

Die zuständige Behörde bestimmt die Termine für die Durchführung der Sachkundeprüfung nach Bedarf. Die zuständige Behörde gibt die Termine und die Anmeldefristen in geeigneter Form rechtzeitig öffentlich bekannt.
Fassungsangaben der Quelle

Stand: Zuletzt geändert durch Art. 7 V v. 30.1.2026 I Nr. 31

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR218900008

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 07731a20535fbebde611729aa723a773a656270ce15c359c13547290f5eddee6

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