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FlBeihV

§ 1Anwendungsbereich

Verordnung über die Gewährung von Beihilfen für die private Lagerhaltung von Fleisch und Fleischerzeugnissen von Schweinen, Rindern und Schafen

Die Vorschriften dieser Verordnung gelten für die Durchführung der Rechtsakte der Europäischen Gemeinschaft oder der Europäischen Union hinsichtlich der Gewährung von Beihilfen für die private Lagerhaltung von Fleisch und Fleischerzeugnissen von Schweinen, Rindern und Schafen.
Fassungsangaben der Quelle

Stand: Zuletzt geändert durch Art. 18 V v. 13.12.2011 I 2720

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR004110978

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 5bb0ffce40241b1c8f4173f0226f130d8ff3f6d8fee615732f4f6b6618747b2e

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