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FlüHGDV 2

§ 4Inkrafttreten

Zweite Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über Hilfsmaßnahmen für Deutsche aus der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands und dem sowjetisch besetzten Sektor von Berlin

Diese Verordnung tritt mit Wirkung vom 24. Juli 1965 in Kraft.
Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR018160965

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 531a3a4f57342aaefb9623d4d647e4de66db780f634208b6d8cf96cd9f628d96

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