FKAG
§ 24Verordnungsermächtigung für nähere Bestimmungen zu Risikokonzentrationen und konglomeratsinternen Transaktionen
Gesetz zur zusätzlichen Aufsicht über beaufsichtigte Unternehmen eines Finanzkonglomerats
- 1.
- die Arten der anzuzeigenden Risikokonzentrationen und konglomeratsinternen Transaktionen sowie Schwellenwerte, anhand derer die Risikokonzentrationen und konglomeratsinternen Transaktionen als bedeutend anzusehen sind;
- 2.
- die Obergrenzen für bedeutende Risikokonzentrationen und bedeutende konglomeratsinterne Transaktionen sowie Beschränkungen hinsichtlich der Art konglomeratsinterner Transaktionen;
- 3.
- Art, Umfang, Zeitpunkt und Form der nach § 23 Absatz 1 bis 3 anzuzeigenden Angaben sowie über die zulässigen Datenträger und Übertragungswege.
Stand: Zuletzt geändert durch Art. 42 G v. 4.2.2026 I Nr. 33
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
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Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR186210013
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): e61b3b16b96b744754996f0ead5aec33210e41d4324333364fc5e199fefb051a