FinSV
§ 18Mitteilung von Änderungen bei der Organisation oder Finanzierung der Verbraucherschlichtungsstelle
- 1.
- jede Änderung der Anschrift oder der Webadresse der Verbraucherschlichtungsstelle,
- 2.
- jede Abberufung eines Schlichters und die Gründe für seine Abberufung,
- 3.
- jede Bestellung eines Schlichters, der nicht schon im Antrag auf Anerkennung benannt wurde,
- a)
- unter Angabe seines Namens, seiner Qualifikation, seines beruflichen Werdegangs in den letzten drei Jahren vor seiner Bestellung und des Inhalts seines Beschäftigungsverhältnisses mit dem Träger sowie
- b)
- mit der Mitteilung, ob der Verbraucherzentrale Bundesverband e. V. angehört wurde und welche Stellungnahme er abgegeben hat,
- 4.
- jede wesentliche Änderung bei der Finanzierung der Schlichtungsstelle.
Stand: Geändert durch Art. 27 G v. 8.10.2023 I Nr. 272
Sonst: §§ 11 bis 20 treten gem. § 27 Abs. 1 Satz 1 dieser V am 17.9.2016 in Kraft
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.
Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR214000016
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 51b7c9ceb15864cf782af8e5de92d80647c2ecc2032571388785c132a22f2b8a