Zum Gesetzesinhalt

FinDiszErstV

§ 1Anwendungsbereich

Verordnung zur Durchführung der Erstattung von Mitteln aus der Finanzdisziplin des Europäischen Garantiefonds für die Landwirtschaft an die Empfänger von Direktzahlungen

Die Vorschriften dieser Verordnung gelten für die Durchführung der Erstattung der Mittel, die die Kommission in einem Durchführungsrechtsakt nach Artikel 17 Absatz 3 Unterabsatz 2 der Verordnung (EU) 2021/2116 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 2. Dezember 2021 über die Finanzierung, Verwaltung und Überwachung der Gemeinsamen Agrarpolitik und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 1306/2013 (ABl. L 435 vom 6.12.2021, S. 187; L 29 vom 10.2.2022, S. 45) in der jeweils geltenden Fassung der Bundesrepublik Deutschland für die Erstattung an die begünstigten Betriebsinhaber zuweist.
Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR0020A0023

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 28e92081b0269143b8e906c2188a5dca715dac35da8073e834a4d973206be17d

XML-Quelle beim Herausgeber