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FinAusglG2020DV 1

§ 2Inkrafttreten

Erste Verordnung zur Durchführung des Finanzausgleichsgesetzes im Ausgleichsjahr 2020

Diese Verordnung tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2020 in Kraft.
Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR059300020

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 8f7ec59f744f2253a9de6d90ae41bff6f6f184c693a00db48f28fbe053beb3f1

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