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FinAusglG2013DV 2

§ 4Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Zweite Verordnung zur Durchführung des Finanzausgleichsgesetzes im Ausgleichsjahr 2013

Diese Verordnung tritt am siebenten Tag nach der Verkündung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Erste Verordnung zur Durchführung des Finanzausgleichsgesetzes im Ausgleichsjahr 2013 vom 25. März 2013 (BGBl. I S. 601) außer Kraft.
Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR170700014

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 660735c67a426271dd86d0f4444c0140e91f10f99f76784a9991b30ff02b6803

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