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FinAusglG1970DV 2

§ 2Abrechnung des Finanzausgleichs unter den Ländern im Ausgleichsjahr 1970

Zweite Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über den Finanzausgleich zwischen Bund und Ländern im Ausgleichsjahr 1970

Für das Ausgleichsjahr 1970 werden festgestellt:
1. als endgültige Ausgleichsbeiträge
von Baden-Württemberg 314.427.000 DM,
von Hamburg 293.948.000 DM,
von Hessen 290.015.000 DM,
von Nordrhein-Westfalen 316.946.000 DM;
2. als endgültige Ausgleichszuweisungen
an Bayern 148.199.000 DM,
an Bremen 89.515.000 DM,
an Niedersachsen 407.306.000 DM,
an Rheinland-Pfalz 228.426.000 DM,
an das Saarland 142.799.000 DM,
an Schleswig-Holstein 199.091.000 DM.
Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR003290973

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 146142d091cdc6999d0eb0d2de16adab5eecc26c7d5e49fb27e33eb5ab363804

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