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FinAusglG1970DV 1

§ 4Inkrafttreten

Erste Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über den Finanzausgleich zwischen Bund und Ländern

Diese Verordnung tritt mit Wirkung vom 1. Januar 1970 in Kraft.
Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR001430970

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 689f4c3ffc5e1ec81a06cf6d586fd6acd405fe3f9be8b83615d81ace4bdb32c1

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