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FinAusglG1970DV 1

Eingangsformel

Erste Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über den Finanzausgleich zwischen Bund und Ländern

Auf Grund des § 8 Abs. 4 Nr. 1 und des § 14 Abs. 3 des Gesetzes über den Finanzausgleich zwischen Bund und Ländern vom 28. August 1969 (Bundesgesetzbl. I S. 1432) wird mit Zustimmung des Bundesrates verordnet:
Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR001430970

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 689f4c3ffc5e1ec81a06cf6d586fd6acd405fe3f9be8b83615d81ace4bdb32c1

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