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FeinwAusbV

§ 12Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Verordnung über die Berufsausbildung zum Feinwerkmechaniker und zur Feinwerkmechanikerin

Diese Verordnung tritt am 1. August 2010 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung über die Berufsausbildung zum Feinwerkmechaniker und zur Feinwerkmechanikerin vom 25. Juli 2008 (BGBl. I S. 1429) außer Kraft.
Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR088800010

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 3987f550ae9801d916d89fdcebc78728421973c14b910ffb1936b8982ffc62a1

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