Zum Gesetzesinhalt

FahrSiLehrgZulV

§ 14Inhalte und Bewertung

Verordnung über das Zulassungsverfahren sowie die Prüfungsdurchführung für Lehrgänge für Sachkundige für die Fahrgastschifffahrt

Die Inhalte des praktischen Prüfungsteils sowie die Bewertung der Leistungen der Prüflinge ergeben sich aus Anlage 20 der Binnenschiffspersonalverordnung.
Fassungsangaben der Quelle

Stand: Geändert durch Art. 2 V v. 14.6.2024 I Nr. 193

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR07D0A0023

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): efb682c7f2c7592e0277a51480387db1dc46c7a7da6beb3f39fe6c15cb1b727a

XML-Quelle beim Herausgeber