(1) Jeder Lehrgangsanbieter hat mindestens vier verschiedene Fragebögen mit jeweils 30 Fragen zu erstellen und diese Fragebögen im Wechsel bei Prüfungen zu verwenden. Jede Fragestellung darf insgesamt nur ein Mal verwendet werden.
(2) Jeder Fragebogen muss Fragen zu folgenden Themenbereichen enthalten:
1.
Inhalte von Sicherheitsrolle und Sicherheitsplan,
2.
Rettungsmittel und ihre Funktionen,
3.
Ergreifung von erforderlichen Maßnahmen zum Schutz der Fahrgäste im Allgemeinen sowie in Notfällen,
4.
Hilfeleistung und Erteilung von Anweisungen zur sicheren Einschiffung, Ausschiffung und Bereisung mit dem Schiff von Menschen mit Behinderung und Personen mit eingeschränkter Mobilität,
5.
Kommunikation über sicherheitsrelevante Themen in einfachem Englisch und
6.
Hilfeleistung für Fahrgäste in Bezug auf Fahrgastrechte.
(3) Jede Frage muss vier Antwortmöglichkeiten enthalten, von denen ein bis vier Antwortmöglichkeiten richtig sein können. Die falschen Antwortmöglichkeiten müssen so formuliert sein, dass sie nicht offenkundig als falsch zu erkennen sind.
(4) Die zuständige Behörde kann jederzeit verlangen, dass ihr die Fragebögen zur Überprüfung vorgelegt werden. Sie kann zudem Änderungen an den Fragen oder den Antwortmöglichkeiten verlangen, wenn die Fragen nicht den Inhalten nach Absatz 2 oder die Antwortmöglichkeiten nicht der Vorgabe des Absatzes 3 Satz 2 entsprechen.
(5) Die Fragebögen dürfen weder veröffentlicht noch den Prüflingen oder Dritten vor oder nach der Prüfung überlassen werden.
Fassungsangaben der Quelle
Stand: Geändert durch Art. 2 V v. 14.6.2024 I Nr. 193
Wir verwenden notwendige Cookies für den Betrieb dieser Website. Mit Ihrer Einwilligung nutzen wir Google Analytics und Jetpack zur statistischen Auswertung von Besuchen und Kontaktklicks sowie externe Inhalte wie Google Maps und Google Fonts. Sie können alle optionalen Dienste ablehnen oder Ihre Auswahl festlegen. Ihre Einwilligung können Sie jederzeit über „Cookie-Einstellungen“ ändern oder widerrufen.
Notwendig
Immer aktiv
Diese Funktionen sind für den Betrieb der Website und das Speichern Ihrer Datenschutz-Auswahl erforderlich.
Preferences
The technical storage or access is necessary for the legitimate purpose of storing preferences that are not requested by the subscriber or user.
Statistik
Google Analytics und Jetpack helfen uns, die Nutzung der Website auszuwerten. Dazu gehören Seitenaufrufe, erfolgreiche Kontaktformular-Übermittlungen sowie Klicks auf Telefon- und E-Mail-Links. Die Messung startet erst mit Ihrer Einwilligung.The technical storage or access that is used exclusively for anonymous statistical purposes. Without a subpoena, voluntary compliance on the part of your Internet Service Provider, or additional records from a third party, information stored or retrieved for this purpose alone cannot usually be used to identify you.
Externe Inhalte
Erlaubt das Laden externer Inhalte wie Google Maps und Google Fonts. Dabei wird eine Verbindung zu den jeweiligen Anbietern hergestellt.