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FahrschAusbO 2012

Anlage 7(zu § 5a Absatz 4) Nachweis über die praktische Ausbildung zum Führen von Fahrzeugen mit Schaltgetriebe der Klasse B

Fahrschüler-Ausbildungsordnung

(Fundstelle: BGBl. I 2020, 2707)




Nachweis über die praktische Ausbildung zum Führen von Kraftfahrzeugen
mit Schaltgetriebe der Klasse B gemäß § 5a Absatz 4 der Fahrschüler-Ausbildungsordnung


Name, Vorname

.........................................................................................................................................................................................................................................................


geboren am.................................................................................................................


in.................................................................................................................


wurde vom .............................. bis zum .................................................... in ......................................... Stunden à 45 Minuten auf einem Kraftfahrzeug
mit Schaltgetriebe der Klasse B (§ 5a Absatz 1 FahrschAusbO) ausgebildet und hat am ...................................................... in
einer mindestens 15-minütigen Fahrt (§ 5a Absatz 3 FahrschAusbO) nachgewiesen, dass sie/er in der Lage ist, ein Fahrzeug mit Schaltgetriebe der Klasse B sicher, verantwortungsvoll und umweltbewusst zu führen.


Ort ...............................................................


Ausgehändigt am  .......................................







                                                                        
Stempel und Unterschrift der Fahrschulinhaber/
des Fahrschulinhabers oder der verantwortlichen
Leitung






                                                                        
Unterschrift der Fahrschülerin/des Fahrschülers oder
der Fahrerlaubnisinhaberin/des Fahrerlaubnisinhabers
Fassungsangaben der Quelle

Stand: Zuletzt geändert durch Art. 2 V v. 18.3.2022 I 498

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR131800012

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): e086326c639b36ced848dcf1abeda336bbc6cd5262c51597204ee3d0fd7931e0

XML-Quelle beim Herausgeber

Normen im Zusammenhang

Nachgewiesene Nennungen im Gesetzestext. Die Links öffnen die Fassung dieses Bestands, keine historischen Fassungen.

Im Text genannte Vorschriften (1)
  • § 5a FahrschAusbO 2012Praktische Ausbildung auf Kraftfahrzeugen mit Schaltgetriebe der Klasse B gemäß § 17a der Fahrerlaubnis-Verordnung

    „… über die praktische Ausbildung zum Führen von Kraftfahrzeugen mit Schaltgetriebe der Klasse B gemäß § 5a Absatz 4 der Fahrschüler-Ausbildungsordnung Name, Vorname ......................................................................................................... …“