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FahrlAusbV

Inhaltsverzeichnis

Fahrlehrer-Ausbildungsverordnung

§ 1Ort und Ablauf der Ausbildung
§ 2Fahrlehrerausbildungsstätte
§ 3Ausbildungsfahrschule
§ 4Einweisungsseminar
§ 5Übergangsbestimmungen
Anlage 1
(zu § 2 Absatz 1)
Kompetenzrahmen für die Fahrlehrerausbildung an Fahrlehrerausbildungsstätten
Anlage 2
(zu § 3 Absatz 1)
Qualitätskriterien für die Fahrschulausbildung
Anlage 3
(zu § 3 Absatz 1)
Musterplan und Unterrichtsverteilung im Lehrpraktikum
Anlage 4
(zu § 4)
Rahmenplan für die Einweisung der Ausbildungsfahrlehrer und der Inhaber beziehungsweise der für die verantwortliche Leitung von Ausbildungsfahrschulen bestellten Personen
Fassungsangaben der Quelle

Stand: Zuletzt geändert durch Art. 4 V v. 18.3.2022 I 498

Sonst: Ersetzt V 9231-7-11 v. 19.6.2012 I 1307 (FahrlAusbO 2012)

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR001500018

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 385a7b225c47a9d3ec607a9e1917ae4235b9418fe1a8d89c610732cb3f75e8f3

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