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FABaumPflPrV

§ 13Fallstudie

Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Fachagrarwirt Baumpflege – Bachelor Professional Baumpflege oder Geprüfte Fachagrarwirtin Baumpflege – Bachelor Professional Baumpflege

(1) In der Fallstudie hat der Prüfling eine betriebswirtschaftlich relevante unternehmerische Entscheidungssituation zu bearbeiten. Die Situation wird vom Prüfungsausschuss vorgegeben und muss sich auf die in § 11 Absatz 2 beschriebenen Inhalte beziehen.
(2) Der Prüfling hat die vorgegebene Situation zu analysieren, Handlungsoptionen zu entwickeln, dies schriftlich zu dokumentieren und in einem Fachgespräch zu erläutern.
(3) Für die Bearbeitung der Fallstudie stehen zwei Tage zur Verfügung. Das Fachgespräch soll nicht länger als 45 Minuten dauern.
Fassungsangaben der Quelle

Sonst: Ersetzt V 806-21-7-39 v. 29.6.1993 I 1114 (FAgrPrV)

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR264300020

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 44730e8d5562c2b6a0c2d7d6a2ce8d46a2f6e5351d26d8ac27234a4b6e30b3cf

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