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FABaumPflPrV

§ 11Anforderungen und Prüfungsinhalte

Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Fachagrarwirt Baumpflege – Bachelor Professional Baumpflege oder Geprüfte Fachagrarwirtin Baumpflege – Bachelor Professional Baumpflege

(1) Im Prüfungsteil Betriebs- und Unternehmensführung hat der Prüfling nachzuweisen, dass er wirtschaftliche, rechtliche und soziale Zusammenhänge im Betrieb erkennen, analysieren und beurteilen sowie Entwicklungsmöglichkeiten aufzeigen kann.
(2) Die Prüfung erstreckt sich auf folgende Inhalte:
1.
Unternehmensformen,
2.
Rahmenbedingungen und Strukturen eines Baumpflegebetriebes,
3.
Marketing einschließlich Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit,
4.
Qualitätsmanagement und Controlling,
5.
Betriebs- und Arbeitsorganisation,
6.
Ausschreibungs- und Vergabewesen,
7.
Angebotserstellung, Auftragserfassung und -abwicklung,
8.
Abnahme von Dienstleistungen, Mängelansprüche,
9.
betriebswirtschaftliche Kalkulationen und Auswertungen,
10.
Betriebsentwicklung, insbesondere Investition und Finanzierung, Liquidität, Rentabilität und Stabilität,
11.
Digitalisierung,
12.
Datenschutz und Datenmanagement,
13.
berufsbezogene Rechtsvorschriften, insbesondere Vertragsrecht und Haftungsrecht, Arbeitsrecht und Sozialrecht,
14.
steuerliche Buchführung unter Beachtung von Steuerarten und -verfahren,
15.
Unternehmensgründung sowie
16.
Unternehmensabsicherung und Versicherungen.
Fassungsangaben der Quelle

Sonst: Ersetzt V 806-21-7-39 v. 29.6.1993 I 1114 (FAgrPrV)

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR264300020

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 44730e8d5562c2b6a0c2d7d6a2ce8d46a2f6e5351d26d8ac27234a4b6e30b3cf

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