(1) Eine registerführende Stelle nach § 16 Absatz 2 des Gesetzes über elektronische Wertpapiere beachtet bei der Kommunikation mit den Teilnehmern des von ihr geführten Kryptowertpapierregisters und für die elektronischen Schnittstellen des Kryptowertpapierregisters die gängigen Standards für Kommunikationsverfahren und für den Datenaustausch.
(2) Das Aufzeichnungssystem nach § 4 Absatz 11 des Gesetzes über elektronische Wertpapiere muss mindestens über eine Schnittstelle zum Export der Eintragungen in einem gängigen Datenformat sowie über eine Schnittstelle zum Abruf von Daten verfügen. Die Bundesanstalt kann über diese Schnittstelle im Einzelfall zum Zwecke der Überwachung der Einhaltung folgender aufsichtsrechtlicher Bestimmungen solche Daten abrufen, die zur Einschätzung der aktuellen Eigenschaften des Aufzeichnungssystems erforderlich sind:
1.
Vorschriften dieser Verordnung,
2.
Vorschriften des Gesetzes über elektronische Wertpapiere und
3.
aufsichtsrechtlicher Bestimmungen, die nicht Gegenstand der Nummern 1 und 2 sind.
(3) Die Gestaltung und die Sicherheit aller implementierten Schnittstellen müssen dem Stand der Technik entsprechen.
Fassungsangaben der Quelle
Stand: Geändert durch Art. 27 G v. 4.2.2026 I Nr. 33
Wir verwenden notwendige Cookies für den Betrieb dieser Website. Mit Ihrer Einwilligung nutzen wir Google Analytics und Jetpack zur statistischen Auswertung von Besuchen und Kontaktklicks sowie externe Inhalte wie Google Maps und Google Fonts. Sie können alle optionalen Dienste ablehnen oder Ihre Auswahl festlegen. Ihre Einwilligung können Sie jederzeit über „Cookie-Einstellungen“ ändern oder widerrufen.
Notwendig
Immer aktiv
Diese Funktionen sind für den Betrieb der Website und das Speichern Ihrer Datenschutz-Auswahl erforderlich.
Preferences
The technical storage or access is necessary for the legitimate purpose of storing preferences that are not requested by the subscriber or user.
Statistik
Google Analytics und Jetpack helfen uns, die Nutzung der Website auszuwerten. Dazu gehören Seitenaufrufe, erfolgreiche Kontaktformular-Übermittlungen sowie Klicks auf Telefon- und E-Mail-Links. Die Messung startet erst mit Ihrer Einwilligung.The technical storage or access that is used exclusively for anonymous statistical purposes. Without a subpoena, voluntary compliance on the part of your Internet Service Provider, or additional records from a third party, information stored or retrieved for this purpose alone cannot usually be used to identify you.
Externe Inhalte
Erlaubt das Laden externer Inhalte wie Google Maps und Google Fonts. Dabei wird eine Verbindung zu den jeweiligen Anbietern hergestellt.