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EWKFondsV

Eingangsformel

Verordnung über die Abgabesätze und das Punktesystem des Einwegkunststofffonds

Auf Grund des § 14 Absatz 1 und des § 19 Absatz 2 des Einwegkunststofffondsgesetzes vom 11. Mai 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 124; 2023 I Nr. 183) verordnet das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz nach Anhörung der beteiligten Kreise sowie unter Wahrung der Rechte des Bundestages:
Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR1120A0023

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): f9360b453b4ceda4340a6d0ac06f22dae3d77ac2121b70ca9b6e36dbf76014db

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