EuWO
§ 79Öffentliche Bekanntmachungen
Neuf: Neugefasst durch Bek. v. 2.5.1994 I 957;
Stand: zuletzt geändert durch Art. 10 G v. 3.7.2026 I Nr. 199
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.
Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR014530988
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 12ef77b498f689b8ed855371fe54161b91af25ae2ed9290b9e7ef849769466bf
Normen im Zusammenhang
Nachgewiesene Nennungen im Gesetzestext. Die Links öffnen die Fassung dieses Bestands, keine historischen Fassungen.
Hierauf verweisen andere Vorschriften (4)
- Anlage 15 EuWO(zu § 32 Absatz 4 Nummer 1)
„… schlägen werden öffentlich bekannt gemacht und können zusätzlich im Internet veröffentlicht werden (§ 79 Europawahlordnung). 5. Die Frist für die Speicherung der personenbezogenen Daten richtet sich nach § 83 Absatz 3 Europawahlordnung: Wahlu …“
- Anlage 28 EuWO(zu § 69 Abs. 4)
„… Er/Sie stellte fest, dass Ort, Zeit und Tagesordnung der Sitzung nach § 5 Abs. 3 in Verbindung mit § 79 Abs. 2 der Europawahlordnung öffentlich bekannt gemacht worden sind. Zahl 2. Dem Kreis-/Stadtwahlausschuss lagen die insgesamt Wahlniederschriften d …“
- Anlage 29 EuWO(zu § 70 Abs. 4)
„… ilfskräfte. Ort und Zeit der Sitzung sowie die Tagesordnung waren nach § 5 Abs. 3 in Verbindung mit § 79 Abs. 2 der Europawahlordnung öffentlich bekannt gemacht worden. Zahl 2. Dem Landeswahlausschuss lagen die insgesamt Wahlniederschriften der Kreis- u …“
- Anlage 30 EuWO(zu § 71 Abs. 4)
„… ilfskräfte. Ort und Zeit der Sitzung sowie die Tagesordnung waren nach § 5 Abs. 3 in Verbindung mit § 79 Abs. 2 der Europawahlordnung öffentlich bekannt gemacht worden. Zahl 2. Dem Bundeswahlausschuss lagen die insgesamt Wahlniederschriften der Landeswa …“