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Art 1
- 1.
- dem Ersten Protokoll betreffend die Auslegung des am 19. Juni 1980 in Rom zur Unterzeichnung aufgelegten Übereinkommens über das auf vertragliche Schuldverhältnisse anzuwendende Recht (BGBl. 1986 II S. 809) durch den Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften (im folgenden: Erstes Protokoll);
- 2.
- dem Zweiten Protokoll zur Übertragung bestimmter Zuständigkeiten für die Auslegung des am 19. Juni 1980 in Rom zur Unterzeichnung aufgelegten Übereinkommens über das auf vertragliche Schuldverhältnisse anzuwendende Recht auf den Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften (im folgenden: Zweites Protokoll).
Stand: Geändert durch Art. 25 V v. 31.8.2015 I 1474
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.
Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR091420995
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): f7bab7b7300c0817db91f8a6f95d0b70c2d1f515d357bc5bf743e4440adeb262