Zum Gesetzesinhalt

EuTerrorÜbkG

Art 3

Gesetz zu dem Europäischen Übereinkommen vom 27. Januar 1977 zur Bekämpfung des Terrorismus

Dieses Gesetz gilt auch im Land Berlin, sofern das Land Berlin die Anwendung dieses Gesetzes feststellt.
Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR203210978

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): a63004f399232b3466454fed43b69e8c35ae932c1425987119ff4f341f782c0c

XML-Quelle beim Herausgeber