EuPAG
§ 10Verordnungsermächtigung
Gesetz über die Tätigkeit europäischer Patentanwälte in Deutschland
- 1.
- die prüfenden Personen,
- 2.
- den Ablauf des Prüfungsverfahrens,
- 3.
- die Prüfungsleistungen,
- 4.
- die Folgen eines ordnungswidrigen Verhaltens,
- 5.
- den Erlass von Prüfungsleistungen,
- 6.
- die Wiederholung der Prüfung,
- 7.
- die Zahl der Wiederholungsmöglichkeiten sowie
- 8.
- die Höhe und die Zahlung der Prüfungsgebühr.
Fußnoten und Hinweise der Quelle
Stand: Zuletzt geändert durch Art. 5 G v. 22.10.2024 I Nr. 320
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.
Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR113700017
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 0325a9bcbb9fa696e8a8a5cc03dc79cb558579591194873e1eb6ab7803b1c4b8