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Art 1

Gesetz zu dem Vertrag vom 24. Juni 1994 über den Beitritt des Königreichs Norwegen, der Republik Österreich, der Republik Finnland und des Königreichs Schweden zur Europäischen Union

Dem auf der Insel Korfu am 24. Juni 1994 von der Bundesrepublik Deutschland unterzeichneten Vertrag über den Beitritt des Königreichs Norwegen, der Republik Österreich, der Republik Finnland und des Königreichs Schweden zur Europäischen Union einschließlich der in der Schlußakte vom selben Tage aufgeführten Erklärungen wird zugestimmt. Der Vertrag und die Schlußakte werden nachstehend veröffentlicht.
Fassungsangaben der Quelle

Stand: Geändert durch Art. 29 V v. 19.6.2020 I 1328

Sonst: Vertrag in Kraft gem. Bek. v. 30.8.1996 II 1486 mWv 1.1.1995

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR202220994

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 301debe35371100160b897d28f22c824dc17e503bd1fa94afaf87623b2559b73

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