Europäische Union

Beschluss (EU) 2016/2327 der Kommission vom 5. Juli 2016 über die staatliche Beihilfe SA.19864 — 2014/C (ex 2009/NN54) Belgiens für die Finanzierung der öffentlichen IRIS-Krankenhäuser in der Region Brüssel-Hauptstadt (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C(2016) 4051) (Text von Bedeutung für den EWR )

Amtliche Ursprungsfassung

Quellenkennung: 32016D2327. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

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e, der Universitätsklinik Brugmann, HUDERF und des Instituts Bordet erhalten ein Gehalt, während die anderen Ärzte auf der Basis von Rechnungen in Bezug auf die Behandlung bezahlt werden, die sie vornehmen, unabhängig davon, ob der Patient zahlt oder nicht. Daher hat keiner der Mediziner dieser Krankenhäuser einen Grund dafür Patienten abzulehnen, die nicht zahlen können. Die Ärzte, die für die Krankenhausgruppe Iris-Süd arbeiten, müssen mindestens 80 % ihrer Arbeitszeit zu den allgemeinen Vorschriften des Krankenhauses arbeiten und können höchstens 20 % ihrer Arbeitszeit dafür verwenden, eine private Praxis zu führen. In den 80 % ihrer Arbeitszeit müssen die Ärzte zu den Tarifen vom LIKIV und nach dem Grundsatz arbeiten, jeden Patienten entsprechend der Verpflichtung der IRIS-Krankenhäuser zu behandeln. Auf diese Weise sorgt die Krankenhausgruppe Iris-Süd dafür, dass alle Patienten, unabhängig von ihrer Zahlungsfähigkeit, behandelt werden. (200)  Artikel 57 Absatz 2 ÖSHZ-Gesetz schränkt diese Aufgabe des ÖSHZ unter zwei bestimmten Umständen ein, nämlich für Ausländer, die sich illegal in Belgien aufhalten (d. h. Migranten ohne Papiere) und für die Kinder dieser Ausländer. (201)  Fettdruck hinzugefügt. (202)  Abschnitt „Allgemeine Ziele des Strategieplans“ (S. 2). Fettdruck hinzugefügt. (203)  Ebd. Fettdruck hinzugefügt. (204)  Abschnitt „Beitragsbezogene Ziele“ (S. 52). Fettdruck hinzugefügt. (205)  Ebd. Fettdruck hinzugefügt. (206)  Abschnitt „Strukturierende Achsen“ (S. 3). Fettdruck hinzugefügt. (207)  Siehe diesbezüglich den Abschnitt „Beitragsbezogene Ziele“ (S. 74): „den Zugang für alle Bevölkerungsschichten zu erhöhen, und insbesondere für die Benachteiligten “. Fettdruck hinzugefügt. (208)  Siehe Abschnitt „Einführung“ (S. 7). (209)  Ebd. (S. 10). (210)  Siehe Abschnitt „Das Krankenhausprojekt“ — Ein Krankenhaus, das sich am Patienten orientiert (S. 79). (211)  Siehe Abschnitt „Die speziellen Aufgaben eines öffentlichen Krankenhauses“ (S. 85). Fettdruck hinzugefügt. (212)  Siehe Abschnitt „Einführung“ (S. 12), in dem darauf hingewiesen wird, dass die IRIS-Krankenhäuser im Verhältnis weniger Patienten haben, denen das Krankenhaus die Zuschläge in Rechnung stellen kann (die eine zusätzliche Einkommensquelle für die Krankenhäuser darstellen). (213)  Siehe Abschnitt „Einführung“ (S. 13), in dem auf eine Schätzung (aus dem Jahr 2001) der Zusatzkosten Bezug genommen wird, die durch die Aufnahme von Patienten mit einem schwachen (oder schwächeren) sozioökonomischen Profil entstehen. Diese Kosten werden auf ungefähr 10,4 Mio. EUR pro Jahr geschätzt und sind tendenziell steigend. (214)  Das Bordet-Institut bildet eine Ausnahme, da die Quote hier über dem Durchschnitt liegt, was durch die Schwere der Pathologie erklärbar ist (nämlich Krebs), die in diesem Krankenhaus behandelt wird. (215)  Es handelt sich um private Einrichtungen, die mit der Rückerstattung der ärztlichen Kosten im belgischen Sozialversicherungssystem beauftragt sind (insbesondere die Pflichtversicherung Gesundheitspflege und Invalidität — Assurance soins de santé et invalidité obligatoire). (216)  Die Finanzierung im Abschnitt B8 des Finanzmittelhaushalts (BMF) wird auf der Grundlage dieser Klassifikation zugeteilt (siehe auch Erwägungsgrund 189). (217)  Der Föderale öffentliche Dienst für soziale Eingliederung (Service public fédéral pour l'intégration sociale) kann die Beträge dann den ÖSHZ erstatten, sofern bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind (siehe auch Fußnote 258 bezüglich der anzuwendenden Rechtsgrundlage). (218)  In der Klassifikation ist auch der Anteil der Patienten berücksichtigt, der von der Sozialversicherung gedeckt ist, die jedoch dem Krankenhaus einen niedrigeren Eigenanteil zahlen müssen, weil sie ein Anrecht auf 1. den „fakturierbaren sozialen Höchstbetrag“ oder 2. den „fakturierbaren Höchstbetrag für alleinstehende Patienten mit niedrigem Einkommen“ haben. (219)  In der Veröffentlichung der Mutualités Chrétiennes werden die Sozialpatienten als Patienten definiert, welche die „Franchise sociale“ (soziale Gebührenfreiheit) in Anspruch nehmen (zum Beispiel Rentner mit nur einem Mindesteinkommen, Personen, die Anspruch auf eine Maßnahme oder eine höhere Invalidenrente, die Eingliederungsbeihilfe, höhere Kinderzulagen haben und Langzeitarbeitslose). Den belgischen Behörden zufolge wurde der Begriff „Franchise sociale“ 1993 abgeschafft und im belgischen Recht durch „fakturierbarer sozialer Höchstbetrag“ ersetzt. (220)  Dies wird bestätigt durch die Tatsache, dass diese Veröffentlichung sich auf Angaben der „Versicherungsunternehmen“ stützt, d. h. auf Einrichtungen wie die Mutuelles, die für die Rückerstattung der Arztkosten, nach der belgischen Sozialversicherung, verantwortlich ist, welche durch die LIKIV (Landesinstitut für Kranken- und Invalidenversicherung) geregelt wird. (221)  Einer Veröffentlichung der Christlichen Krankenkassen zufolge werden diese als Patienten definiert, die beim ÖSHZ eingeschrieben sind. (222)  In diesem Zusammenhang ist es zweckmäßig darauf hinzuweisen, dass die IRIS-Krankenhäuser zwar die Angaben für die Sozialerhebung zur Verfügung stellen, dass die ÖSHZ jedoch letztendlich entscheiden, ob eine Person zur Kostenerstattung der Behandlung zugelassen wird oder nicht. Im „Domicile-de-secours“-Abkommen ist diesbezüglich festgelegt, dass jedes IRIS-Krankenhaus „im Rahmen des Möglichen die ersten wesentlichen Bestandteile der Sozialerhebung erfasst und sie dem ÖSHZ übermittelt“. (223)  Da die Sammlung von Informationen für die Sozialerhebungen nur eine Aufgaben von vielen der Sozialdienste der IRIS-Krankenhäuser darstellt, gehören diese Kosten zur Gesamtbelastung, die mit dem größeren Umfang der Verpflichtungen der IRIS-Krankenhäuser in sozialen Angelegenheiten verbunden ist, wie unten noch untersucht wird (siehe Erwägungsgrund 213). (224)  Die Kommission weist darauf hin, dass der Zinssatz der IRIS-Krankenhäuser mit dem zu diesem Zeitpunkt gültigen Zinssatz auf dem Markt (Anfang 2011) offenbar übereinstimmt. Derzeit (im Jahre 2016) liegen die Zinssätze sehr viel niedriger, was die Kosten für die IRIS-Krankenhäuser reduziert. Allerdings bleibt die längere Zahlungsfrist für die IRIS-Krankenhäuser eine schwere Belastung, da sie immer einen Liquiditätsengpass zwischen ausgehenden und eingehenden Zahlungen überbrücken müssen. (225)  Die Rückerstattung durch das ÖSHZ für mittellose Patienten erfolgt nicht automatisch, sondern ergibt sich aus einer Beurteilung von Fall zu Fall durch das ÖSHZ auf der Grundlage der Sozialerhebung (für Notfallbehandlungen). In diesem Zusammenhang machen die belgischen Behörden darauf aufmerksam, dass 749 Rückerstattungsanträge, die die IRIS-Krankenhäuser in den ersten drei Quartalen 2015 vorgelegt hätten, durch die ÖSHZ zurückgewiesen wurden, was einem unbezahlten Betrag von ungefähr 3 Mio. EUR entspreche. Im Jahre 2012 haben die ÖSHZ die Rückerstattung von Rechnungen der IRIS-Krankenhäuser in Höhe von insgesamt 4 174 200 EUR verweigert. Etwa 80 % dieser Rechnungen beziehen sich auf Behandlungen von Migranten ohne Papiere. (226)  Einem Bericht zufolge, der von Belfius Banque veröffentlicht wurde, entsprachen die Nettokosten für abgeschriebene, kurzfristige Verbindlichkeiten im Jahre 2010 (d. h. die Rechnungen wurden nicht bezahlt) im Durchschnitt 0,28 % der Einnahmen der Privatkliniken in Belgien und 0,40 % der Einnahmen der öffentlichen Krankenhäuser im Land. Wenn man diese Kosten vergleicht, entsprechen sie 1,22 % der Einnahmen der IRIS-Krankenhäuser oder dem Dreifachen des Durchschnittswertes der öffentlichen Krankenhäuser. (227)  Zum Beispiel hat die Privatklinik Cliniques de l'Europe einen Standort in Uccle und einen anderen in Etterbeek, während sich die Cliniques universitaires Saint-Luc, eine Privatklinik, an einem einzigen Standort in Woluwe-Saint-Lambert befindet. (228)  Eine solche Entscheidung ist natürlich mit Kosten verbunden, die durch Effizienzgewinne ausgeglichen werden müssen oder sich aus anderen Überlegungen rechtfertigen lassen, welche die Geschäftsführung der Privatkliniken für relevant hält. (229)  In der Bedarfsplanung werden nicht nur die Gesamtzahl der Betten pro Region festgelegt, sondern auch die Obergrenzen pro Abteilung (zum Beispiel, Geburtenstation, Geriatrie, Pädiatrie, Psychiatrie, etc.). (230)  Zum Beispiel bieten nicht alle Privatkliniken Geriatrie-Leistungen an, die weniger rentabel sind. (231)  Siehe Abschnitt „Strukturierende Achsen“ (S. 6). Fettdruck hinzugefügt. (232)  Im Strategieplan sind neun statt elf Standorte (die Zahl der derzeitigen Standorte) angegeben, weil sich auf zwei Geländen jeweils zwei Krankenhäuser befinden, nämlich die Kinderklinik (HUDERF) und die Universitätsklinik Brugmann (CHU-B) auf dem Standort Victor Horta in Laeken und das Bordet-Institut (IB) und die Universitätsklinik Saint-Pierre (CHU-SP) auf dem Standort Porte de Hal in Brüssel-Stadt. (233)  Siehe Abschnitt „Strukturierende Achsen“ (S. 10). Fettdruck hinzugefügt. (234)  Siehe Abschnitt „Kontext und Umgebung“ (S. 21): „[…] die öffentlichen Krankenhäuser [die IRIS-Krankenhäuser], die zu mindestens 80 % im Bereich der Grundversorgung tätig sind, sind Nahversorgungskrankenhäuser, die zum großen Teil Patienten aus der gleichen Gemeinde oder dem Umfeld anziehen.“ (235)  Siehe Abschnitt „Beitragsbezogene Ziele“ (S. 74). Fettdruck hinzugefügt. (236)  Siehe Abschnitt „Das Krankenhausprojekt“ (S. 36): Fettdruck hinzugefügt. (237)  Hier sei anzumerken, dass sich die zwei spezialisierten Krankenhäuser zusammen mit einem anderen IRIS-Krankenhaus (siehe Anmerkung 232) auf dem gleichen Gelände befinden, wodurch die komplette Grundversorgung an jedem Standort gewährleistet ist. Fußnote hinzugefügt. (238)  Siehe Abschnitt „Das Krankenhausprojekt“ (S. 53): Fettdruck hinzugefügt. (239)  Auf diese Weise ergänzen das Bordet-Institut und das HUDERF, die in erster Linie fachlich spezialisierte Versorgungsleistungen anbieten, das Angebot der anderen drei IRIS-Krankenhäuser, um den Gesundheitsversorgungsbedarf der örtlichen Bevölkerung zu decken. (240)  Siehe Abschnitt „Das Krankenhausprojekt“ (S. 53-54). (241)  Siehe Abschnitt „Das Krankenhausprojekt“ (S. 62). (242)  Siehe Abschnitt „Das Krankenhausprojekt“ für eine Beschreibung dieser Versorgungsstufen (S. 37) und die Tabellen (S. 55-59). (243)  In Artikel 2 der Kooperationsvereinbarung zwischen dem föderalen Staat, der Region Brüssel-Hauptstadt und der Gemeinsamen Gemeinschaftskommission heißt es in diesem Zusammenhang: „Dieser Umstrukturierungspakt muss folgende Bedingungen erfüllen: 1. Es müssen Garantien vorgelegt werden, einerseits zum Erhalt der Besonderheit der öffentlichen Krankenhäuser, u. a. durch die Auswahl der Rechts- und Koordinationsstrukturen, die ein Übergewicht des staatlichen Sektors in den Verwaltungsorganen und in den Entscheidungsverfahren sicherstellen, und andererseits bezüglich der lokalen Verankerung durch überwiegend direkt gewählte Vertreter in der Zusammensetzung der Verwaltungsorgane.“ Fettdruck hinzugefügt. (244)  Nach Artikel 125 des ÖSHZ-Gesetzes haben die Personen des öffentlichen Rechts immer die Stimmenmehrheit in den verschiedenen Verwaltungs- und Geschäftsführungsorganen des Verbands und im IRIS-Dachverband. (245)  Fettdruck hinzugefügt. (246)  Das Medianeinkommen der mittleren Einkommensschicht für das Jahr 2012 in den 19 Gemeinden der Region Brüssel-Hauptstadt betrug 13 746 EUR pro Einwohner. Der Standort der übrigen IRIS-Krankenhäuser befindet sich in Ixelles, wo das mittlere Einkommen bei 14 513 EUR, zwischen dem Medianeinkommen und dem dritten Quartal (d. h. dem 75 Perzentil) der Region Brüssel-Hauptstadt, liegt. Quelle: Informations-, Dokumentations- und Forschungszentrum über Brüssel (Centre d'information, de documentation et de recherche sur Brüssel — Brussels Informatie-, Documentacie- en Onderzoekscentrum) (http://www.briobrussel.be/ned/webpage.asp?WebpageId=345). (247)  Drei dieser fünf Standorte der Privatkliniken befinden sich in Gemeinden, in denen das mittlere Einkommen pro Einwohner über dem dritten Quartal (d. h. dem 75. Perzentil) der Region Brüssel-Hauptstadt liegt. (248)  Die Originalkarte wurde im Gesundheitsbericht der Brüsseler Region 2010 (Tableau de bord de la santé en Region bruxelloise 2010) veröffentlicht und spiegelt die Situation am 1. Juli 2009 wider. Die Kommission hat Kreise hinzugefügt und ein allgemeines Krankenhaus von der Karte gestrichen (die Clinique des Deux Alice, die sich in Uccle befand), weil es Ende 2011 geschlossen wurde (die Krankenhaustätigkeiten wurden auf den Standort Sainte-Élisabeth der Privatklinik Cliniques de l'Europe übertragen). Einer der Standorte der Krankenhausgruppe Iris-Süd (Baron Lambert, in Etterbeek) ist nicht auf der Karte dargestellt, weil dort keine ambulanten Pflegedienste angeboten werden und daher keine Krankenhausbetten zur Verfügung stehen, die in der Bedarfsplanung berücksichtigt werden müssen. (249)  Zum Beispiel geht aus dem Anhang 19 des Königlichen Erlasses vom 23. Oktober 1964 (Belgisches Staatsblatt vom 7. November 1964, S. 11709) hervor, dass in neuropsychiatrischen Abteilungen, in denen erwachsene Patienten behandelt werden, mindestens ein Sozialarbeiter für 120 Patienten zur Verfügung gestellt werden muss. (250)  Königlicher Erlass vom 15. Dezember 1978, in dem die Sonderregeln für Universitätskrankenhäuser festgelegt sind (Belgisches Staatsblatt vom 4. Juli 1979, S. 7818). (251)  Siehe Abschnitt „Strukturierende Achsen“ (S. 6). Fettdruck hinzugefügt. (252)  Siehe Abschnitt „Beitragsbezogene Ziele“ (S. 54-55). Fettdruck hinzugefügt. (253)  Siehe Strategieplan 1996-2000, Abschnitt „Strukturierende Achsen“ (S. 10). Fettdruck hinzugefügt. (254)  Siehe Abschnitt „Die speziellen Aufgaben des öffentlichen Krankenhauses“ (S. 82). Fettdruck hinzugefügt. (255)  Der RMC (Résumé Clinique Minimum — klinischer Kurzbericht), ist eine normalisierte kurze Zusammenfassung der Krankengeschichte des Patienten, die die allgemeinen Krankenhäuser seit 1990 erstellen müssen. Er wird unter anderem dafür verwendet, den klinischen Ausstattungsbedarf festzustellen, um die qualitativen und quantitativen Normen für die Akkreditierung der Krankenhäuser und ihrer Dienstleistungen zu definieren, um die Finanzierung der Krankenhäuser zu organisieren. Die „V“-Codes sind Faktoren, welche den Gesundheitszustand des Patienten und den Kontakt mit den Gesundheitsdiensten beeinflussen. Diese Codes werden verwendet, um die sozioökonomischen, rechtlichen und familiären Probleme aufzuzeigen, die sich auf den Aufenthalt des Patienten auswirken können. (256)  Siehe Abschnitt „Die speziellen Aufgaben des öffentlichen Krankenhauses“ (S. 83). Fettdruck hinzugefügt. (257)  Zum Beispiel haben die Sozialarbeiter der IRIS-Krankenhäuser im Jahr 2012 Informationen im Rahmen von 25 749 Sozialerhebungen gesammelt. Dies entspricht ungefähr 5,4 % der eingewiesenen Patienten in dem entsprechenden Jahr. (258)  Diese Verpflichtung geht auf den Artikel 60 Absatz 1 ÖSHZ-Gesetz des Artikels 9 bis des Gesetzes vom 2. April 1965 zurück (für die eventuelle Rückerstattung durch den Föderalen Öffentlichen Dienst für soziale Integration beim ÖSHZ, vorbehaltlich der Erfüllung bestimmter Bedingungen) und das Rundschreiben vom 25. März 2010 bezüglich der Sozialerhebung (Belgisches Staatsblatt vom 6. Mai 2010, S. 25432). (259)  Die Zahl entspricht der Zahl für Vollzeitbeschäftigungen. (260)  Im Finanzmittelhaushalt (BMF) ist eine Finanzierung für Sozialarbeiter vorgesehen (für Bereiche wie Geriatrie zum Beispiel, wo es eine Mindestanforderung gibt), diese beläuft sich jedoch nur auf etwa 400 000 EUR im Jahr 2010. (261)  In einem Königlichen Erlass (derzeit der Königliche Erlass vom 8. März 2006) ist das Kalkulationsverfahren für das Defizit festgelegt, das die Gemeinden nach Artikel 109 KhG decken müssen. (262)  Der Verband, welcher die Ärzteschaft des betreffenden Krankenhauses vertritt, und ggf. die Université libre de Brüssel oder die Vrije Universiteit Brussel, besitzen immer weniger als 20 % der Stimmen in den lokalen Verbänden der IRIS-Krankenhäuser. Auch sind die Gemeinde und das ÖSHZ von Jette seit dem Jahre 2000 Mitglieder des Verbands der Universitätsklinik Brugmann, da sie jedoch weniger als 20 % der Stimmen in diesem Verband besitzen, tragen sie nicht zur Defizitdeckung bei. Die Gemeinde und das ÖSHZ Schaerbeek besitzen seit dem Haushaltsjahr 2014 weniger als 20 % der Stimmen im Verband der Universitätsklinik Brugmann und tragen daher nicht zur Deckung des Defizits dieses Krankenhauses bei. Das bedeutet, dass seit 2014 nur die Stadt Brüssel und ihr ÖSHZ verpflichtet sind, das Defizit der Universitätsklinik Brugmann zu decken. (263)  Alle Kosten, die aus der Ausübung der Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse und der damit verbundenen Nebendienstleistungen entstanden sind, stellen Gemeinwohlkosten dar, einschließlich der Kosten für verbundene Nebendienstleistungen. (264)  Belgisches Staatsblatt vom 30. April 2014, S. 35442. Anwendbar ab 10. Mai 2014. (265)  Artikel 5 des DAWI-Beschlusses von 2012. (266)  Artikel 5 Absatz 2 bis 9 des DAWI-Beschlusses von 2012. (267)  Zwischen 2007 und 2011 wurden im Durchschnitt etwa […] % der Kosten der IRIS-Krankenhäuser über diese Finanzierung gedeckt. (268)  Belgisches Staatsblatt vom 29. Juni 2007, S. 35929. Anwendbar ab 9. Juli 2007. Dieser Königliche Erlass wurde durch den Königlichen Erlass vom 14. Dezember 1987 über die Jahresabschlüsse der Krankenhäuser ersetzt, der ähnliche Anforderungen enthält. (269)  In diesem Zusammenhang ist anzumerken, dass bestimmte buchhalterische Bewegungen in Verbindung mit Krankenhaustätigkeiten auch unter diesen Buchungscodes 900 bis 999 erfasst werden. Es betrifft bestimmte buchhalterische Bewegungen, die nicht in der Festsetzung der Finanzierung über den Finanzmittelhaushalt berücksichtigt werden (eher nach der Logik der Buchführung nach dem Kassenprinzip als nach dem Ansatz der periodengerechten Rechnungsführung, der in den Krankenhäusern angewandt wird). (270)  Theoretisch können die IRIS-Krankenhäuser die Gemeinden bitten, die Defizitdeckung zu bezahlen, sobald das Geschäftsergebnis bekannt ist. In der Praxis tun sie es nicht, weil sie von den Gemeinden kontrolliert werden und diese nicht (immer) über die notwendigen Mittel verfügen, um die Zahlungen sofort zu leisten. (271)  Im Zeitraum 1996-2014 war die regionale Finanzierung, die den Gemeinden gewährt wurde, nicht ausreichend, um die Defizite der IRIS-Krankenhäuser komplett zu decken (siehe auch Fußnote 143). (272)  In der Tabelle 3 wird beispielsweise ersichtlich, dass die Universitätsklinik Saint-Pierre jedes Jahr ab 1996 Defizite zu verzeichnen hatte, die erste Zahlung (in Höhe von 3 368 351 EUR) durch die Gemeinde als Defizitdeckung jedoch erst im Jahr 2002 erfolgte. In den Tabellen ist nicht erkennbar, welches der jährlichen Defizite seit 1996 durch die Zahlung im Jahr 2002 ausgeglichen wurde. Nach den detaillierten Angaben, welche die Kommission von den belgischen Behörden erhielt, wurde mit dieser Zahlung in Wirklichkeit ein Teil des Defizits aus dem Jahr 1996 ausgeglichen. (273)  Siehe Erwägungsgrund 236 für die Begründung dafür, dass die Zahlen für die Jahre 1996, 1997 und 1998 fehlen. (274)  Siehe Erwägungsgrund 236 für die Begründung dafür, dass die Zahlen für die Jahre 1996, 1997 und 1998 fehlen. (275)  Es handelt sich um die Beträge, die, nach eventuellen Zahlungen zur Defizitdeckung, die bereits durch die Gemeinde erfolgt sind, tatsächlich gezahlt und zurückerstattet wurden. (276)  2014 ist das erste Rechnungsjahr, für das Zahlenangaben zur Verfügung standen. (277)  Siehe Artikel 5 der Richtlinie 80/723/EWG der Kommission vom 25. Juni 1980 bezüglich der Transparenz der finanziellen Beziehungen zwischen den Mitgliedstaaten und öffentlichen Unternehmen (ABl. L 195 vom 29.7.1980, S. 35). (278)  Siehe diesbezüglich Artikel 7 der DAWI-Entscheidung von 2005 und Artikel 8 des DAWI-Beschlusses von 2012. (279)  In nur vier Jahren von den 89 für die fünf IRIS-Krankenhäuser insgesamt beurteilten Jahren lag die technische Überkompensation für diese Jahre, wenn man sie isoliert betrachtet mehr als 10 % über dem Betrag der jährlichen Ausgleichszahlung. (280)  Außerdem muss man sich vergegenwärtigen, dass diese Beträge zum Defizitausgleich nur einen begrenzten Teil der gesamten staatlichen Finanzierung ausmachten, welche die IRIS-Krankenhäuser für die erbrachten DAWI bekamen. Im Zeitraum 2007-2011 beliefen sich die durchschnittlichen Zahlungen aus dem Finanzmittelhaushalt der föderalen Regierung auf etwa 323 Mio. EUR pro Jahr für alle IRIS-Krankenhäuser zusammen. Im gleichen Zeitraum haben die IRIS-Krankenhäuser insgesamt durchschnittliche Rechnungsdefizite von 13,4 Mio. EUR pro Jahr festgestellt, während die Gemeinden 16,4 Mio. EUR pro Jahr im Durchschnitt für den Defizitausgleich gezahlt haben (welche auch die Defizite der vorhergehenden Jahre deckten). Die Ausgleichszahlungen für die Defizite entsprachen somit nur circa 5 % der föderalen Finanzierung aus dem Finanzmittelhaushalt, die den IRIS-Krankenhäusern gewährt wurde. Wenn diese hohen Beträge der staatlichen Finanzierung aus dem Finanzmittelhaushalt zu dem Zeitpunkt berücksichtigt worden wären, als ermittelt wurde, ob die Überkompensation über 10 % der Ausgleichszahlung für ein bestimmtes Jahr liegt (und ob sie daher auf das folgende Jahr hätte verschoben werden können, wie es nach Artikel 6 Absatz 2 des DAWI-Beschlusses von 2012 zugelassen ist), dürfte die Überkompensationsquote deutlich niedriger ausfallen. Diese Schlussfolgerung basiert auf der Tatsache, dass die Zahlungen aus dem Finanzmittelhaushalt im Vergleich zu den Defiziten nur relativ gering sind und dass das Risiko einer Überkompensation aus dem Finanzmittelhaushalt minimal ist. Insbesondere ist der Finanzmittelhaushalt im Wesentlichen konzipiert als Pauschalfinanzierung auf der Basis der tatsächlichen Kosten der Krankenhäuser in den vorhergehenden Jahren (und führt zu keiner Überkompensation). Zudem führt der Föderale Öffentliche Dienst Volksgesundheit ausführliche Kontrollen ex post der tatsächlichen Kosten eines jeden Krankenhauses durch und errechnet den Betrag aus dem Finanzmittelhaushalt erneut, auf den es Anspruch hat. Letztlich ist anzumerken, dass beim Vergleich der Ausgleichszahlungen durch die Gemeinden mit den Rechnungsdefiziten der IRIS-Krankenhäuser kein angemessener Gewinn berücksichtigt worden ist. (281)  Der betreffende Auszug des Artikels 6 Absatz 2 des DAWI-Beschlusses von 2012 hat folgenden Wortlaut: „Übersteigt die Überkompensation den durchschnittlichen jährlichen Ausgleich nicht um mehr als 10 %, so kann sie auf den nächsten Zeitraum übertragen und von dem für diesen Zeitraum zu zahlenden Ausgleich abgezogen werden.“ In Ermangelung einer tatsächlichen Überkompensation (weil das Krankenhaus sich im Zeitraum 1996-2014 permanent in einer Situation der Unt

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.