Europäische Union

Beschluss (EU) 2016/2327 der Kommission vom 5. Juli 2016 über die staatliche Beihilfe SA.19864 — 2014/C (ex 2009/NN54) Belgiens für die Finanzierung der öffentlichen IRIS-Krankenhäuser in der Region Brüssel-Hauptstadt (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C(2016) 4051) (Text von Bedeutung für den EWR )

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Quellenkennung: 32016D2327. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

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2003 – 1 117 778 1 583 539 – 3 610 625 2004 – 781 981 1 863 863 – 2 528 742 2005 – 1 279 230 778 000 – 3 029 973 2006 – 2 494 074 1 605 532 – 3 918 515 2007 – 2 687 621 1 688 424 – 4 917 712 2008 – 2 314 050 1 208 667 – 6 023 095 2009 – 1 868 670 1 246 998 – 6 644 767 2010 – 1 823 049 1 401 628 – 7 066 187 2011 – 1 620 663 1 220 232 – 7 466 618 2012 – 945 316 5 525 711 – 2 886 223 2013 – 528 779 635 966 – 2 779 036 2014 – 618 000 2 682 372 – 714 664 Gesamt – 23 038 788 22 324 124 – 714 664 Tabelle 6 Tag der Zahlung des Defizits und ausstehende Verbindlichkeit für das Bordet-Institut (in EUR) Bordet-Institut Rechnungsdefizit Zahlungen der Gemeinden Ausstehende Verbindlichkeit 1996 752 505 0 752 505 1997 170 241 0 922 745 1998 41 349 0 964 094 1999 44 371 0 1 008 465 2000 5 439 0 1 013 904 2001 154 518 0 1 168 423 2002 – 4 929 106 0 – 3 760 683 2003 – 4 916 506 2 025 000 – 6 652 189 2004 – 2 001 995 1 321 316 – 7 332 868 2005 – 771 467 800 000 – 7 304 335 2006 – 1 817 630 1 800 000 – 7 321 966 2007 – 1 874 162 2 673 741 – 6 522 386 2008 – 1 624 347 4 519 412 – 3 627 322 2009 – 688 005 1 266 496 – 3 048 830 2010 – 655 634 0 – 3 704 465 2011 – 838 644 841 506 – 3 701 602 2012 – 833 460 4 465 110 – 69 952 2013 – 2 551 468 1 271 933 – 1 349 487 2014 – 1 943 857 2 023 112 – 1 270 232 Gesamt – 24 277 858 23 007 626 – 1 270 232 Tabelle 7 Tag der Zahlung des Defizits und ausstehende Verbindlichkeit für die Krankenhausgruppe IRIS-Süd (HIS)  (274) (in EUR) Krankenhausgruppe Iris-Süd (HIS) Rechnungsdefizit Zahlungen der Gemeinde Ausstehende Verbindlichkeit 1996 Entfällt Entfällt Entfällt 1997 Entfällt Entfällt Entfällt 1998 Entfällt Entfällt Entfällt 1999 – 1 248 404 0 – 1 248 404 2000 – 7 220 971 0 – 8 469 375 2001 – 14 782 680 0 – 23 252 055 2002 – 12 978 574 416 079 – 35 814 550 2003 – 7 990 196 6 018 822 – 37 785 924 2004 – 5 941 987 13 425 604 – 30 302 307 2005 – 4 440 896 3 765 000 – 30 978 203 2006 – 5 022 247 12 622 542 – 23 377 907 2007 – 3 882 170 10 885 280 – 16 374 797 2008 – 3 779 570 10 885 190 – 9 269 178 2009 – 3 774 545 3 765 000 – 9 278 722 2010 – 3 387 655 3 388 500 – 9 277 877 2011 – 3 572 694 3 576 750 – 9 273 821 2012 – 3 767 190 3 765 000 – 9 276 011 2013 – 3 761 761 3 765 000 – 9 272 772 2014 – 3 760 497 3 765 000 – 9 268 269 Gesamt – 89 312 036 80 043 767 – 9 268 269 (235) In der Praxis hat der Ausgleich des Defizits nach Artikel 46 der Statuten der IRIS-Krankenhäuser Vorrang vor dem Defizitausgleich nach Artikel 109 KhG. Nachdem der Föderale Minister für Volksgesundheit das Defizit nach Artikel 109 KhG (siehe Erwägungsgrund 47) festgestellt hat, bekommt die Gemeinde ein Schreiben und ihre Bank erhält die Anweisung, diesen Betrag unter Berücksichtigung eventuell bereits erfolgter Zahlungen durch die Gemeinde zur Defizitdeckung nach Artikel 46 seiner Statuten sofort an das entsprechende Krankenhaus zu überweisen. Darüber hinaus haben die Gemeinden und die IRIS-Krankenhäuser vereinbart, dass Letztere den Gemeinden sofort die Beträge zurückerstatten, die sie nach Artikel 109 KhG erhalten haben, um eine doppelte Deckung des gleichen Defizits zu verhindern. Die Kommission hat diesbezüglich ein Schreiben und eine Tabelle von Belfius, der Bank der Gemeinden, bekommen, in der bestätigt wird, dass diese Beträge für jedes Jahr und für alle fünf IRIS-Krankenhäuser sofort erstattet wurden, sodass eine doppelte Deckung des Defizits ausgeschlossen werden kann. Die nachfolgende Tabelle 8 gibt einen Überblick über alle Ausgleichsbeträge des Defizits nach Artikel 109 KhG, die von den Gemeinden an die IRIS-Krankenhäuser gezahlt und sofort zurückerstattet wurden, sodass diese Transaktionen sich gegenseitig aufheben. Folglich haben die IRIS-Krankenhäuser von diesen Zahlungen nach Artikel 109 KhG keinen Vorteil und allein der Defizitausgleich nach Artikel 46 der Statuten der IRIS-Krankenhäuser ist maßgebend für die weitere Beurteilung im Rahmen dieses Beschlusses. In der Tabelle 8 sind nur die Zahlungen bis zum Haushaltsjahr 2006 enthalten, denn dies ist das letzte Jahr, für das der Föderale Öffentliche Dienst Volksgesundheit das Defizit nach Artikel 109 KhG festgesetzt hat. Dies verdeutlicht den erheblichen Verzug, mit dem der Defizitausgleich in der Praxis nach Artikel 109 KhG erfolgte, und erklärt auch, warum die IRIS-Krankenhäuser diesen nicht in Anspruch nehmen (und ihn daher sofort nach Erhalt erstatten). Der Ausgleich nach Artikel 46 der Statuten der IRIS-Krankenhäuser ist tatsächlich ein schnellerer Mechanismus (insbesondere seit der Einführung der Sondersubventionen für die Gemeinden, siehe Erwägungsgrund 232) als der nach Artikel 109 KhG. Des Weiteren geht die Deckung des Defizits nach Artikel 46 der Statuten der IRIS-Krankenhäuser über die teilweise Deckung des Defizits nach Artikel 109 KhG hinaus (siehe Erwägungsgründe 47 und 48), da sie das Rechnungsdefizit der IRIS-Krankenhäuser vollständig deckt. Aus allen diesen Gründen erfolgt die Beurteilung in diesem Beschluss ausschließlich in Bezug auf den Ausgleichsmechanismus nach Artikel 46 und nicht mehr hinsichtlich des Defizitausgleichs nach Artikel 109 KhG, im Gegensatz zur Entscheidung der Kommission 2009, die für nichtig erklärt wurde und in welcher der Mechanismus nach Artikel 109 KhG Gegenstand der Beurteilung war. Tabelle 8 Gesamtüberblick über die Defizitbeträge nach Artikel 109 KhG  (275) , die gezahlt und sofort zurückerstattet wurden (Stand 9. November 2015) (in EUR)   Universitätsklinik St. Pierre Universitätsklinik Brugmann Krankenhausgruppe Iris-Süd (HIS) HUDERF Bordet-Institut 1996 560 322,61 0 2 727 844,19 0 0 1997 0 0 3 051 321,12 0 0 1998 0 0 553 331 0 0 1999 0 781 686,52 345 176,04 0 0 2000 1 019 647,97 0 0 0 2 483 585,21 2001 0 2 511 189,37 126 193,12 263 390,41 4 681 594,58 2002 0 0 0 0 0 2003 0 0 3 658 304,97 0 1 699 065,20 2004 0 0 0 0 705 798,98 2005 0 0 0 0 0 2006 0 5 727 775,67 0 384 527,59 0 (236) Die Kommission hat auch beurteilt, ob die IRIS-Krankenhäuser im Zeitraum 1996-2014 (276) tatsächlich eine Überkompensation erhalten haben. Aufgrund der Zusammenschlüsse, die am 1. Juli 1999 stattfanden (siehe auch Erwägungsgrund 28) und der langen Zeit, die seitdem vergangen ist, erfolgt die Analyse der Überkompensation für die Jahre 1996-1998 in der Universitätsklinik Brugmann nicht, denn die entsprechenden Akten konnten nicht gefunden werden. Aus den gleichen Gründen kann die Analyse für die Krankenhausgruppe Iris-Süd (HIS) für die Jahre 1996-1998 nur in aggregierter Form dargestellt werden. In diesem Zusammenhang muss auch unterstrichen werden, dass die belgischen Behörden alle zweckmäßigen Buchführungsangaben der IRIS-Krankenhäuser sowie auch die Defizitzahlungen der Gemeinden übermittelt haben, soweit diese Zahlen zur Verfügung standen. Bis zum Inkrafttreten der DAWI-Entscheidung von 2005 am 19. Dezember 2005 waren die Mitgliedstaaten nur verpflichtet, der Kommission Daten für fünf Jahre zur Verfügung zu stellen (277) (anstatt zehn Jahre nach der DAWI-Entscheidung von 2005 und dem -Beschluss von 2012 (278)). Obwohl das erste Auskunftsersuchen der Kommission erst am 22. März 2006 geschickt worden ist, ist es den belgischen Behörden trotzdem gelungen, Zahlen ab dem Jahr 1996 für die Universitätsklinik Saint-Pierre, die Kinderklinik HUDERF und das Bordet-Institut zur Verfügung zu stellen, und ab dem Jahr 1999 auch für die Krankenhausgruppe IRIS-Süd (HIS) (mit aggregierten Zahlen für 1996-1998) und die Universitätsklinik Brugmann. (237) Die Kommission hat untersucht, ob die Zahlungen für den Ausgleich des Defizits durch die Gemeinden für ein bestimmtes Jahr (mithilfe der Finanzierung über den FRBRTC und die Sondersubventionen der Region Brüssel-Hauptstadt und durch Eigenmittel) das Rechnungsdefizit in diesem Jahr überstiegen. In diesem Kontext erinnert die Kommission daran, dass die IRIS-Krankenhäuser nur einen Ausgleich für die Defizite erhalten haben, die durch die Erbringung von Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse und bestimmten begrenzten Nebendienstleistungen verursacht wurden. In den nachfolgenden Tabellen 9 bis 13 sind die Zahlen für jedes IRIS-Krankenhaus aufgeführt. Es ist dennoch wichtig, sich zu vergegenwärtigen, dass man diesen Tabellen nicht entnehmen kann, wann die Gemeinde das Defizit (teilweise) ausgeglichen hat. In den Tabellen 3 bis 7 oben (siehe Erwägungsgrund 234) sind eben diese Jahre aufgeführt, in denen die Gemeinden die Zahlungen zum Defizitausgleich der IRIS-Krankenhäuser geleistet haben. In den Tabellen 9 bis 13 hingegen werden nur die Beträge angegeben, die den IRIS-Krankenhäusern von den Gemeinden überwiesen worden sind (im Allgemeinen in mehreren Tranchen), um das Defizit eines bestimmten Jahres auszugleichen, ohne anzugeben, zu welchem Zeitpunkt diese Beträge tatsächlich gezahlt worden sind. Wenn die Tabellen 9 bis 13 auch aufgestellt worden sind, um eventuelle vereinzelte Überkompensation für ein bestimmtes Jahr festzustellen, so hat doch keines der IRIS-Krankenhäuser in der Praxis jemals eine wirkliche Überkompensation erhalten, wie unten erklärt wird (siehe Erwägungsgrund 238). (238) Wie die folgenden Tabellen veranschaulichen, kommt es beim Vergleich des Rechnungsdefizits und der Ausgleichszahlung für ein bestimmtes Jahr nur in seltenen Fällen (279) zu einer technischen Überkompensation, wenn man dieses Jahr isoliert betrachtet. Es geht jedoch klar aus den Tabellen 3 bis 7 des Erwägungsgrunds 234 hervor, dass in der Praxis keines der IRIS-Krankenhäuser jemals eine tatsächliche Überkompensation erhalten hat, da die Gemeinden den IRIS-Krankenhäusern im untersuchten Zeitraum (1996-2014) ständig hohe Beträge als Ausgleichszahlung schuldeten. Ein Grund für die technischen Überkompensationen könnte darin zu finden sein, dass die Gemeinde in einem bestimmten Jahr nicht nur das Rechnungsdefizit dieses Jahres decken, sondern auch die Verspätung der Defizitdeckung in den vorangegangenen Jahren aufholen wollte. Auch wenn dieser Grund nicht nachweisbar ist: Tatsache ist, dass das begünstigte IRIS-Krankenhaus in jedem der Jahre, in denen die IRIS-Krankenhäuser Zahlungen erhalten haben, die, wenn man dieses Jahr isoliert betrachten würde, technisch gesehen, einer Überkompensation für den Gemeinwohldienst und die begrenzten Nebendienstleistungen in dem betreffenden Jahr gleichkommen würden, für die Erbringung der gleichen Gemeinwohldienste und begrenzten Nebendienstleistungen wie in den Jahren zuvor und in dem fraglichen Jahr, insgesamt gesehen, eine nicht ausreichende Ausgleichszahlung erhielt (280). (239) Für die Universitätsklinik Saint-Pierre geht aus der nachfolgenden Tabelle 9 hervor, dass die technische Überkompensation, wenn man jedes Jahr für sich allein betrachtet, auf die Jahre 1996, 1997 und 2012 begrenzt war. In jedem einzelnen Fall betrugen diese Überkompensationen weniger als 1,5 % der Ausgleichszahlung für das entsprechende Jahr und hätten auf das folgende Jahr übertragen werden können, wie es im DAWI-Beschluss vorgesehen ist (281). In der Praxis jedoch bekam die Universitätsklinik Saint-Pierre im Zeitraum 1996-2014, wie es oben dargestellt ist (siehe Tabelle 3 in Erwägungsgrund 234), immer eine unzureichende Ausgleichszahlung, und die Gemeinde schuldete ihr immer Geld. Im Zeitraum 1996-2014 belief sich diese Unterkompensation auf 3 666 541 EUR. Entsprechend der Verpflichtung, die den Gemeinden nach Artikel 46 der Statuten der IRIS-Krankenhäuser auferlegt wurde, müssen die jeweiligen Gemeinden dieses ausstehende Rechnungsdefizit allerdings in der Zukunft ausgleichen (282). Tabelle 9 Rechnungsdefizit und Ausgleichszahlung, die der Universitätsklinik Saint-Pierre gewährt wurde (in EUR) Universitätsklinik St. Pierre Rechnungsdefizit Finanziert über den Fonds FRBRTC oder die Sondersubvention der Region (283) Zusätzliche Gemeindebeiträge Gewährte Ausgleichszahlung insgesamt Überkompensation (+) oder Unterkompensation (–) für das Jahr Überkompensation (+) oder Unterkompensation (–) insgesamt 1996 – 5 737 856 5 738 735 0 5 738 735 879 879 1997 – 6 754 920 6 855 099 0 6 855 099 100 179 101 058 1998 – 3 696 235 3 696 092 0 3 696 092 – 143 100 915 1999 – 752 234 751 117 0 751 117 – 1 117 99 798 2000 – 1 072 993 1 072 993 0 1 072 993 0 99 798 2001 – 1 416 937 1 416 000 0 1 416 000 – 937 98 862 2002 – 2 914 245 2 914 245 0 2 914 245 0 98 862 2003 – 2 629 012 1 620 000 0 1 620 000 – 1 009 012 – 910 150 2004 – 1 541 775 1 541 775 0 1 541 775 0 – 910 150 2005 – 2 248 399 2 132 928 0 2 132 928 – 115 471 – 1 025 621 2006 98 114 0 0 0 0 – 1 025 621 2007 – 774 755 278 330 0 278 330 – 496 425 – 1 522 045 2008 – 1 054 119 308 367 0 308 367 – 745 752 – 2 267 797 2009 – 1 000 933 490 002 510 931 1 000 933 0 – 2 267 797 2010 – 1 576 429 565 440 0 565 440 – 1 010 989 – 3 278 785 2011 – 949 668 654 580 0 654 580 – 295 088 – 3 573 873 2012 – 1 079 200 1 091 761 0 1 091 761 12 561 – 3 561 312 2013 – 1 880 205 1 826 753 0 1 826 753 – 53 452 – 3 614 763 2014 – 1 441 778 1 390 000 0 1 390 000 – 51 778 – 3 666 541   – 38 423 575 34 344 217 510 931 34 855 148 – 3 666 541   (240) Wie oben erklärt (siehe Erwägungsgrund 236), konnte die Analyse über das Bestehen einer Überkompensation bei der Krankenhausgruppe Iris-Süd (HIS) für die Jahre 1996-1998 aufgrund der fehlenden Zahlen nicht einzeln durchgeführt werden. Die belgischen Behörden konnten dennoch die aggregierten Beträge für den Zeitraum finden, wo die Krankenhausgruppe Iris-Süd noch aus vier unabhängigen Krankenhäusern bestand. In diesen drei Jahren haben einige der Krankenhausgruppe Iris-Süd Verluste in Höhe von insgesamt 2 622 714 EUR gemacht, während die anderen Gewinne im Gesamtbetrag von 703 624 EUR zu verzeichnen hatten. Diese Verluste wurden vollständig aus Geldmitteln des FRBRTC gedeckt, welcher der Gemeinde gewährt wurde. Die Gewinne wurden auf das nächste Jahr übertragen, was eine Erklärung dafür ist, warum das Defizit aus dem Jahr 1999 nur zum Teil durch die Defizitdeckung ausgeglichen wird. Der Rest des Defizits wurde durch nicht ausgeschüttete Gewinne aus dem Zeitraum 1996-1998 gedeckt. Die Tabelle 10 veranschaulicht auch, dass die Ausgleichszahlung, welche die Krankenhausgruppe Iris-Süd jedes Jahr erhielt, abgesehen von den geringen technischen Überkompensationen in den Jahren 2000, 2010, 2011, 2013 und 2014 (in jedem einzelnen Fall nicht mehr als 0,12 % des Ausgleichs für diese Jahre) in keinem Jahr ausreichend war. Diese globale Unterkompensation beläuft sich auf mehr als 9 Mio. EUR im Zeitraum 1999-2014. Tabelle 10 Rechnungsdefizit und Ausgleichszahlung für die Krankenhausgruppe Iris-Süd (HIS) (in EUR) HIS Rechnungsdefizit Finanziert über den Fonds FRBRTC oder die Sondersubvention der Region Zusätzliche Gemeindebeiträge Gewährte Ausgleichszahlung insgesamt Überkompensation (+) oder Unterkompensation (–) für das Jahr Überkompensation (+) oder Unterkompensation (–) insgesamt 1999 – 1 248 404 446 209 0 446 209 – 802 195 – 98 571  (*1) 2000 – 7 220 971 7 221 056 0 7 221 056 85 – 98 486 2001 – 14 782 680 14 782 680 0 14 782 680 0 – 98 486 2002 – 12 978 574 12 978 572 0 12 978 572 – 2 – 98 488 2003 – 7 990 196 3 765 000 0 3 765 000 – 4 225 196 – 4 323 684 2004 – 5 941 987 3 765 000 0 3 765 000 – 2 176 987 – 6 500 671 2005 – 4 440 896 3 765 000 0 3 765 000 – 675 896 – 7 176 566 2006 – 5 022 247 3 765 000 0 3 765 000 – 1 257 247 – 8 433 813 2007 – 3 882 170 3 765 000 0 3 765 000 – 117 170 – 8 550 983 2008 – 3 779 570 3 765 000 0 3 765 000 – 14 570 – 8 565 553 2009 – 3 774 545 3 765 000 0 3 765 000 – 9 545 – 8 575 098 2010 – 3 387 655 3 388 500 0 3 388 500 845 – 8 574 253 2011 – 3 572 694 3 576 750 0 3 576 750 4 056 – 8 570 197 2012 – 3 767 190 3 765 000 0 3 765 000 – 2 190 – 8 572 387 2013 – 3 761 761 3 765 000 0 3 765 000 3 239 – 8 569 148 2014 – 3 760 497 3 765 000 0 3 765 000 4 503 – 8 564 645   – 89 312 036 80 043 767 0 80 043 767 – 9 268 269   (241) Für das HUDERF kann man der nachfolgenden Tabelle 11 sehr leichte technische Überkompensationen in den Jahren 1998, 2002 und 2007 entnehmen (in jedem einzelnen Fall weniger als 0,15 % der gewährten Ausgleichszahlung des entsprechenden Jahres). Im Jahre 2013 wurde eine höhere technische Überkompensation registriert (fast 17 % der gewährten Ausgleichszahlung für das betreffende Jahr). Die Ausgleichszahlung, die das HUDERF bekam, war in den Jahren 2010 und 2011 deutlich unzureichend, und das HUDERF befand sich 2013 insgesamt in der gleichen Situation bezüglich der DAWI und der Nebendienstleistungen, die es bis dahin erfüllt hatte. Für den gesamten Zeitraum 1996-2014 beläuft sich die Unterkompensation auf mehr als 700 000 EUR. Wie aus der Tabelle oben hervorgeht (siehe Tabelle 5 in Erwägungsgrund 234), erhielt das HUDERF zu keinem Zeitpunkt eine tatsächliche Überkompensation, die die Kinderklinik gezwungen hätte, die Defizitdeckung (teilweise) zurückzuzahlen. Tatsächlich befand sie sich ständig in einem Zustand der Unterkompensation, und die Gemeinde schuldete ihr im Zeitraum 1996-2014 ständig Geld. Tabelle 11 Rechnungsdefizit und Ausgleichszahlung für die Universitätskinderklinik Königin Fabiola (HUDERF) (in EUR) HUDERF Rechnungsdefizit Finanziert über den Fonds FRBRTC oder die Sondersubvention der Region Zusätzliche Gemeindebeiträge Gewährte Ausgleichszahlung insgesamt Überkompensation (+) oder Unterkompensation (–) für das Jahr Überkompensation (+) oder Unterkompensation (–) insgesamt 1996 – 1 505 830 1 504 714 0 1 504 714 – 1 116 – 1 116 1997 – 1 026 881 1 026 279 0 1 026 279 – 602 – 1 718 1998 – 245 113 245 415 0 245 415 302 – 1 417 1999 1 642 0 0 0 0 – 1 417 2000 – 484 951 484 949 0 484 949 – 2 – 1 419 2001 – 1 218 954 1 218 000 0 1 218 000 – 954 – 2 373 2002 – 479 490 480 000 0 480 000 510 – 1 863 2003 – 1 117 778 820 000 297 778

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