Europäische Union

Delegierte Verordnung (EU) 2020/1989 der Kommission vom 6. November 2020 zur Änderung der Delegierten Verordnung (EU) 2019/815 hinsichtlich der Aktualisierung 2020 der in den technischen Regulierungsstandards für das einheitliche elektronische Berichtsformat festgelegten Taxonomie (Text von Bedeutung für den EWR)

Amtliche Ursprungsfassung

Quellenkennung: 32020R1989. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

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usschließlich Tilgungs- und Zinszahlungen auf den ausstehenden Kapitalbetrag darstellen (d. h. finanzielle Vermögenswerte, die die in den Paragraphen 4.1.2(b) und 4.1.2A(b) von IFRS 9 genannte Voraussetzung erfüllen), ohne alle etwaigen finanziellen Vermögenswerte, die die in IFRS 9 enthaltene Definition von ‚zu Handelszwecken gehalten‘ erfüllen oder auf Grundlage des beizulegenden Zeitwerts gesteuert werden und deren Wertentwicklung anhand des beizulegenden Zeitwerts beurteilt wird (Paragraph B4.1.6 von IFRS 9). [Siehe: Finanzielle Vermögenswerte] Angaben: IFRS 4 39E a — Ende der Geltungsdauer 1.1.2021 ifrs-full FinancialAssetsDescribedInParagraph39EaOfIFRS4ThatDoNotHaveLowCreditRiskCarryingAmountApplyingIAS39 X instant, debit In Paragraph 39E(a) von IFRS 4 beschriebene finanzielle Vermögenswerte, bei denen das Ausfallrisiko nicht niedrig ist, Buchwert unter Anwendung von IAS 39 Der Buchwert der in Paragraph 39E(a) von IFRS 4 beschriebenen finanziellen Vermögenswerte, bei denen das Ausfallrisiko nicht niedrig ist. Werden finanzielle Vermögenswerte zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet, sollte es sich um den Betrag bevor Anpassungen um etwaige Wertberichtigungen handeln. [Siehe: In Paragraph 39E(a) von IFRS 4 beschriebene finanzielle Vermögenswerte] Angaben: IFRS 4 39G b — Ende der Geltungsdauer 1.1.2021 ifrs-full FinancialAssetsDescribedInParagraph39EaOfIFRS4ThatDoNotHaveLowCreditRiskFairValue X instant, debit In Paragraph 39E(a) von IFRS 4 beschriebene finanzielle Vermögenswerte, bei denen das Ausfallrisiko nicht niedrig ist, beizulegender Zeitwert Der beizulegende Zeitwert der in Paragraph 39E(a) von IFRS 4 beschriebenen finanziellen Vermögenswerte, bei denen das Ausfallrisiko nicht niedrig ist. [Siehe: In Paragraph 39E(a) von IFRS 4 beschriebene finanzielle Vermögenswerte] Angaben: IFRS 4 39G b — Ende der Geltungsdauer 1.1.2021 ifrs-full FinancialAssetsDesignatedAsMeasuredAtFairValueAbstract   Finanzielle Vermögenswerte, die als erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet sind [abstract]     ifrs-full FinancialAssetsHeldForManagingLiquidityRisk X instant, debit Zur Steuerung des Liquiditätsrisikos gehaltene finanzielle Vermögenswerte Der Betrag der finanziellen Vermögenswerte, die zur Steuerung des Liquiditätsrisikos gehalten werden (zum Beispiel Vermögenswerte, die sofort veräußerbar sind oder von denen erwartet wird, dass die mit ihnen verbundenen Mittelzuflüsse die durch finanzielle Verbindlichkeiten verursachten Mittelabflüsse ausgleichen). [Siehe: Liquiditätsrisiko [member]; Finanzielle Vermögenswerte; Finanzielle Verbindlichkeiten] Angaben: IFRS 7 B11E ifrs-full FinancialAssetsImpairedMember member Wertgeminderte finanzielle Vermögenswerte [member] Dieses Element steht für finanzielle Vermögenswerte, die wertgemindert sind. [Siehe: Finanzielle Vermögenswerte] Übliche Praxis: IFRS 7 37 — Ende der Geltungsdauer 1.1.2021 ifrs-full FinancialAssetsIndividuallyAssessedForCreditLossesMember member Finanzielle Vermögenswerte, bei denen Kreditverluste einzeln bewertet wurden [member] Dieses Element steht für finanzielle Vermögenswerte, bei denen Kreditverluste einzeln bewertet wurden. [Siehe: Finanzielle Vermögenswerte] Angaben: IFRS 7 37 b — Ende der Geltungsdauer 1.1.2021 ifrs-full FinancialAssetsMeasuredAtFairValueThroughOtherComprehensiveIncome X instant, debit Finanzielle Vermögenswerte, die erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert im sonstigen Ergebnis bewertet werden Der Betrag der finanziellen Vermögenswerte, die erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert im sonstigen Ergebnis bewertet werden. Ein finanzieller Vermögenswert ist erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert im sonstigen Ergebnis zu bewerten, wenn beide folgenden Bedingungen erfüllt sind: a) der finanzielle Vermögenswert wird im Rahmen eines Geschäftsmodells gehalten, dessen Zielsetzung sowohl durch die Vereinnahmung vertraglicher Zahlungsströme als auch durch den Verkauf finanzieller Vermögenswerte erreicht wird, und b) die Vertragsbedingungen des finanziellen Vermögenswerts führen an bestimmten Daten zu Zahlungsströmen, bei denen es sich lediglich um Tilgungs- und Zinszahlungen auf den ausstehenden Kapitalbetrag handelt. [Siehe: Zum beizulegenden Zeitwert [member]; Finanzielle Vermögenswerte] Angaben: IFRS 7 8 h ifrs-full FinancialAssetsMeasuredAtFairValueThroughOtherComprehensiveIncomeAbstract   Finanzielle Vermögenswerte, die erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert im sonstigen Ergebnis bewertet werden [abstract]     ifrs-full FinancialAssetsMeasuredAtFairValueThroughOtherComprehensiveIncomeCategoryMember member Finanzielle Vermögenswerte, die erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert im sonstigen Ergebnis bewertet werden, Kategorie [member] Dieses Element steht für die Kategorie der erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert im sonstigen Ergebnis bewerteten finanziellen Vermögenswerte. [Siehe: Vermögenswerte, die erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert im sonstigen Ergebnis bewertet werden] Angaben: IFRS 7 8 h ifrs-full FinancialAssetsMeasurementCategoryImmediatelyAfterInitialApplicationOfIFRS9 text Finanzielle Vermögenswerte, Bewertungskategorie unmittelbar nach erstmaliger Anwendung von IFRS 9 Die Bewertungskategorie finanzieller Vermögenswerte unmittelbar nach der erstmaligen Anwendung von IFRS 9. [Siehe: Finanzielle Vermögenswerte] Angaben: IFRS 7 42I b ifrs-full FinancialAssetsMeasurementCategoryImmediatelyBeforeInitialApplicationOfIFRS9 text Finanzielle Vermögenswerte, Bewertungskategorie unmittelbar vor erstmaliger Anwendung von IFRS 9. Die Bewertungskategorie finanzieller Vermögenswerte zum Zeitpunkt der erstmaligen Anwendung von IFRS 9, in Übereinstimmung mit IAS 39 oder in Übereinstimmung mit einer vorherigen Fassung von IFRS 9 bestimmt (wenn der vom Unternehmen gewählte Ansatz zur Anwendung von IFRS 9 mehr als einen Zeitpunkt der erstmaligen Anwendung für verschiedene Vorschriften umfasst). [Siehe: Finanzielle Vermögenswerte] Angaben: IFRS 7 42I a ifrs-full FinancialAssetsMember member Finanzielle Vermögenswerte, Klasse [member] Dieses Element steht für zusammengefasste Klassen von finanziellen Vermögenswerten. Es steht auch für den Standardwert der Achse ‚Klassen von finanziellen Vermögenswerten‘, wenn kein anderes Element verwendet wird. [Siehe: Finanzielle Vermögenswerte] Angaben: IFRS 9 7.2.34, Angaben: IFRS 17 C32 — Anwendbar ab 1.1.2021, Angaben: IFRS 4 39L b — Mit der erstmaligen Anwendung von IFRS 9 anwendbar, Angaben: IFRS 7 6, Angaben: IFRS 7 42I ifrs-full FinancialAssetsNeitherPastDueNorImpairedMember member Finanzielle Vermögenswerte, die weder überfällig noch wertgemindert sind [member] Dieses Element steht für finanzielle Vermögenswerte, die weder überfällig noch wertgemindert sind. Ein finanzieller Vermögenswert ist überfällig, wenn eine Gegenpartei eine Zahlung zum vertraglich vorgesehenen Fälligkeitszeitpunkt nicht geleistet hat. [Siehe: Finanzielle Vermögenswerte] Übliche Praxis: IFRS 7 37 — Ende der Geltungsdauer 1.1.2021 ifrs-full FinancialAssetsOtherThanThoseSpecifiedInParagraph39EaOfIFRS4FairValue X instant, debit Die außer den in Paragraph 39E(a) genannten finanziellen Vermögenswerte Der beizulegende Zeitwert der außer den in Paragraph 39E(a) von IFRS 4 beschriebenen finanziellen Vermögenswerten. [Siehe: In Paragraph 39E(a) von IFRS 4 beschriebene finanzielle Vermögenswerte] Angaben: IFRS 4 39E b — Ende der Geltungsdauer 1.1.2021 ifrs-full FinancialAssetsOutsideScopeOfIFRS7Member member Finanzielle Vermögenswerte außerhalb des Anwendungsbereichs von IFRS 7, Klasse [member] Dieses Element steht für die Klasse der finanziellen Vermögenswerte außerhalb des Anwendungsbereichs von IFRS 7. [Siehe: Finanzielle Vermögenswerte] Angaben: IFRS 7 B2 b ifrs-full FinancialAssetsPastDueButNotImpairedMember member Finanzielle Vermögenswerte, die überfällig, jedoch nicht wertgemindert sind [member] Dieses Element steht für finanzielle Vermögenswerte, die überfällig, jedoch nicht wertgemindert sind. Ein finanzieller Vermögenswert ist überfällig, wenn eine Gegenpartei eine Zahlung zum vertraglich vorgesehenen Fälligkeitszeitpunkt nicht geleistet hat. [Siehe: Finanzielle Vermögenswerte] Angaben: IFRS 7 37 a — Ende der Geltungsdauer 1.1.2021 ifrs-full FinancialAssetsPledgedAsCollateralForLiabilitiesOrContingentLiabilities X instant, debit Finanzielle Vermögenswerte, die als Sicherheit für Schulden oder Eventualverbindlichkeiten gestellt wurden Der Betrag der finanziellen Vermögenswerte, die das Unternehmen als Sicherheit für Schulden oder Eventualverbindlichkeiten gestellt hat, einschließlich der gemäß IFRS 9 Paragraph 3.2.23 (a) umgegliederten Beträge. [Siehe: Eventualverbindlichkeiten [member]; Finanzielle Vermögenswerte] Angaben: IFRS 7 14 a ifrs-full FinancialAssetsPreviouslyDesignatedAtFairValueThroughProfitOrLossButNoLongerSoDesignatedFirstApplicationOfIFRS9 X instant, debit Finanzielle Vermögenswerte, die als erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet designiert waren, es bei erstmaliger Anwendung von IFRS 9 aber nicht mehr sind Der Betrag der finanziellen Vermögenswerte im Abschluss, die als erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet designiert waren, es aber nicht mehr sind, wenn das Unternehmen erstmals IFRS 9 anwendet. [Siehe: Finanzielle Vermögenswerte, die erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden] Angaben: IFRS 7 42I c ifrs-full FinancialAssetsPreviouslyDesignatedAtFairValueThroughProfitOrLossReclassifiedDueToRequirementsOfIFRS9FirstApplicationOfIFRS9 X instant, debit Finanzielle Vermögenswerte, die als erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet designiert waren und bei erstmaliger Anwendung von IFRS 9 gemäß IFRS 9 umgegliedert werden mussten Der Betrag der finanziellen Vermögenswerte im Abschluss, die als erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet designiert waren, es nun aber nicht mehr sind, und die bei erstmaliger Anwendung von IFRS 9 gemäß IFRS 9 umgegliedert werden mussten. [Siehe: Finanzielle Vermögenswerte, die erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden] Angaben: IFRS 7 42I c ifrs-full FinancialAssetsPreviouslyDesignatedAtFairValueThroughProfitOrLossReclassifiedVoluntarilyFirstApplicationOfIFRS9 X instant, debit Finanzielle Vermögenswerte, die als erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet designiert waren und bei erstmaliger Anwendung von IFRS 9 freiwillig umgegliedert wurden Der Betrag der finanziellen Vermögenswerte im Abschluss, die als erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet designiert waren, es nun aber nicht mehr sind, und vom Unternehmen bei erstmaliger Anwendung von IFRS 9 freiwillig umgegliedert wurden. [Siehe: Finanzielle Vermögenswerte, die erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden] Angaben: IFRS 7 42I c ifrs-full FinancialAssetsReclassifiedOutOfAvailableforsaleFinancialAssetsAtFairValue X instant, debit Finanzielle Vermögenswerte, die aus der Kategorie der zur Veräußerung verfügbaren finanziellen Vermögenswerte umgegliedert wurden, zum beizulegenden Zeitwert Der beizulegende Zeitwert von finanziellen Vermögenswerten, die aus der Kategorie zur Veräußerung verfügbar umgegliedert wurden. [Siehe: Zum beizulegenden Zeitwert [member]; Finanzielle Vermögenswerte, zum beizulegenden Zeitwert] Angaben: IFRS 7 12A b — Ende der Geltungsdauer 1.1.2021 ifrs-full FinancialAssetsReclassifiedOutOfAvailableforsaleFinancialAssetsCarryingAmount X instant, debit Finanzielle Vermögenswerte, die aus der Kategorie der zur Veräußerung verfügbaren finanziellen Vermögenswerte umgegliedert wurden, Buchwert Der Buchwert von finanziellen Vermögenswerten, die aus der Kategorie zur Veräußerung verfügbar umgegliedert wurden. [Siehe: Finanzielle Vermögenswerte] Angaben: IFRS 7 12A b — Ende der Geltungsdauer 1.1.2021 ifrs-full FinancialAssetsReclassifiedOutOfFinancialAssetsAtFairValueThroughProfitOrLossAtFairValue X instant, debit Finanzielle Vermögenswerte, die aus der Kategorie der erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewerteten finanziellen Vermögenswerte umgegliedert wurden, zum beizulegenden Zeitwert Der beizulegende Zeitwert von finanziellen Vermögenswerten, die aus der Kategorie erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet umgegliedert wurden. [Siehe: Finanzielle Vermögenswerte, die erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden] Angaben: IFRS 7 12A b — Ende der Geltungsdauer 1.1.2021 ifrs-full FinancialAssetsReclassifiedOutOfFinancialAssetsAtFairValueThroughProfitOrLossCarryingAmount X instant, debit Finanzielle Vermögenswerte, die aus der Kategorie der erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewerteten finanziellen Vermögenswerte umgegliedert wurden, Buchwert Der Buchwert von finanziellen Vermögenswerten, die aus der Kategorie erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet umgegliedert wurden. [Siehe: Finanzielle Vermögenswerte, die erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden] Angaben: IFRS 7 12A b — Ende der Geltungsdauer 1.1.2021 ifrs-full FinancialAssetsRecognisedAsOfAcquisitionDate X instant, debit Zum Erwerbszeitpunkt erfasste finanzielle Vermögenswerte Der für bei einem Unternehmenszusammenschluss erworbene finanzielle Vermögenswerte zum Erwerbszeitpunkt erfasste Betrag. [Siehe: Finanzielle Vermögenswerte; Unternehmenszusammenschlüsse [member]] Beispiel: IFRS 3 B64 i, Beispiel: IFRS 3 IE72 ifrs-full FinancialAssetsThatAreIndividuallyDeterminedToBeImpairedFairValueOfCollateralHeldAndOtherCreditEnhancements X instant, debit Finanzielle Vermögenswerte, für die jeweils einzeln eine Wertminderung festgestellt wurde, beizulegender Zeitwert von gehaltenen Sicherheiten und sonstigen Kreditverbesserungen Der beizulegende Zeitwert verfügbarer Sicherheiten und sonstiger Kreditverbesserungen, die für finanzielle Vermögenswerte erhalten wurden, für die jeweils einzeln eine Wertminderung festgestellt wurde. [Siehe: Finanzielle Vermögenswerte; Wertminderung] Beispiel: IFRS 7 IG29 c — Ende der Geltungsdauer 1.1.2021, Beispiel: IFRS 7 37 b — Ende der Geltungsdauer 1.1.2021 ifrs-full FinancialAssetsThatWereDesignatedAsMeasuredAtFairValueThroughProfitOrLossBeforeApplicationOfAmendmentsToIFRS9ForPrepaymentFeaturesWithNegativeCompensationThatAreNoLongerSoDesignated X instant, debit Finanzielle Vermögenswerte, die vor der Anwendung der Änderungen an IFRS 9 für Vorfälligkeitsregelungen mit negativer Ausgleichsleistung als erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet designiert waren, es nun aber nicht mehr sind Der Betrag der finanziellen Vermögenswerte im Abschluss, die als erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet designiert waren, es aber nicht mehr sind, wenn das Unternehmen die Änderungen an IFRS 9 für Vorfälligkeitsregelungen mit negativer Ausgleichsleistung anwendet. [Siehe: Finanzielle Vermögenswerte, die erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden] Angaben: IFRS 9 7.2.34 c ifrs-full FinancialAssetsThatWereDesignatedAsMeasuredAtFairValueThroughProfitOrLossBeforeApplicationOfIFRS17ThatAreNoLongerSoDesignated X instant, debit Finanzielle Vermögenswerte, die vor der Anwendung von IFRS 17 als erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet designiert waren, es nun aber nicht mehr sind Der Buchwert der finanziellen Vermögenswerte im Abschluss, die bislang unter Anwendung von Paragraph 4.1.5 von IFRS 9 als erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet designiert waren, es nach der Anwendung von IFRS 17 nun aber nicht mehr sind. Angaben: IFRS 17 C32 c — Anwendbar ab 1.1.2021 ifrs-full FinancialAssetsToWhichOverlayApproachIsApplied X instant, debit Finanzielle Vermögenswerte, auf die der Überlagerungsansatz angewandt wird Der Betrag der finanziellen Vermögenswerte, auf die der Überlagerungsansatz angewandt wird. [Siehe: Finanzielle Vermögenswerte] Angaben: IFRS 4 39L b — Mit der erstmaligen Anwendung von IFRS 9 anwendbar ifrs-full FinancialAssetsTypeMember member Finanzielle Vermögenswerte, Art [member] Dieses Element steht für zusammengefasste Arten von finanziellen Vermögenswerten. Es steht auch für den Standardwert der Achse ‚Arten von finanziellen Vermögenswerten‘, wenn kein anderes Element verwendet wird. [Siehe: Finanzielle Vermögenswerte] Angaben: IFRS 7 B52, Angaben: IFRS 7 B51 ifrs-full FinancialAssetsWhichDoNotQualifyForDerecognitionAxis axis Übertragene, aber nicht vollständig ausgebuchte finanzielle Vermögenswerte [axis] Die Achse einer Tabelle definiert das Verhältnis zwischen den Elementen oder Kategorien eines Bereichs in der Tabelle und den Posten oder Konzepten, die die Tabelle ausfüllen. Angaben: IFRS 7 42D ifrs-full FinancialAssetsWhichDoNotQualifyForDerecognitionMember member Übertragene, aber nicht vollständig ausgebuchte finanzielle Vermögenswerte [member] Dieses Element steht für übertragene, aber nicht vollständig ausgebuchte finanzielle Vermögenswerte. Es steht auch für den Standardwert der Achse ‚Übertragene, aber nicht vollständig ausgebuchte finanzielle Vermögenswerte‘, wenn kein anderes Element verwendet wird. [Siehe: Finanzielle Vermögenswerte] Angaben: IFRS 7 42D ifrs-full FinancialAssetsWhoseContractualCashFlowCharacteristicsHaveBeenAssessedBasedOnFactsAndCircumstancesAtInitialRecognitionWithoutTakingIntoAccountExceptionForPrepaymentFeatures X instant, debit Finanzielle Vermögenswerte, bei denen die Eigenschaften der vertraglichen Zahlungsströme auf der Grundlage der beim erstmaligen Ansatz bestehenden Tatsachen und Umstände beurteilt wurden, ohne die Ausnahme in Bezug auf Elemente vorzeitiger Rückzahlung zu berücksichtigen Der Betrag der finanziellen Vermögenswerte, bei denen die Eigenschaften der vertraglichen Zahlungsströme auf der Grundlage der beim erstmaligen Ansatz bestehenden Tatsachen und Umstände beurteilt wurden, ohne die Ausnahme in Bezug auf Elemente vorzeitiger Rückzahlung zu berücksichtigen. [Siehe: Finanzielle Vermögenswerte] Angaben: IFRS 7 42S ifrs-full FinancialAssetsWhoseContractualCashFlowCharacteristicsHaveBeenAssessedBasedOnFactsAndCircumstancesAtInitialRecognitionWithoutTakingIntoAccountRequirementsRelatedToModificationOfTimeValueOfMoneyElement X instant, debit Finanzielle Vermögenswerte, bei denen die Eigenschaften der vertraglichen Zahlungsströme dieser finanziellen Vermögenswerte auf der Grundlage der beim erstmaligen Ansatz bestehenden Tatsachen und Umstände beurteilt wurden, ohne die Vorschriften in Bezug auf die Änderung des Elements für den Zeitwert des Geldes zu berücksichtigen Der Betrag der finanziellen Vermögenswerte, bei denen die Eigenschaften der vertraglichen Zahlungsströme dieser finanziellen Vermögenswerte auf der Grundlage der beim erstmaligen Ansatz bestehenden Tatsachen und Umstände beurteilt wurden, ohne die Vorschriften in Bezug auf die Änderung des Elements für den Zeitwert des Geldes zu berücksichtigen. [Siehe: Finanzielle Vermögenswerte] Angaben: IFRS 7 42R ifrs-full FinancialAssetsWithContractualCashFlowsModifiedDuringReportingPeriodWhileLossAllowanceMeasuredAtLifetimeExpectedCreditLossesAmortisedCostBeforeModification X duration, debit Finanzielle Vermögenswerte mit vertraglichen Zahlungsströmen, die während der Berichtsperiode geändert und deren Wertberichtigung in Höhe der über die Laufzeit erwarteten Kreditverluste bemessen wurde, fortgeführte Anschaffungskosten vor der Änderung Die fortgeführten Anschaffungskosten vor der Änderung von finanziellen Vermögenswerten, bei denen die vertraglichen Zahlungsströme in der Berichtsperiode geändert und deren Wertberichtigung in Höhe der über die Laufzeit erwarteten Kreditverluste bemessen wurde. [Siehe: Finanzielle Vermögenswerte] Angaben: IFRS 7 35J a ifrs-full FinancialAssetsWithContractualCashFlowsModifiedDuringReportingPeriodWhileLossAllowanceMeasuredAtLifetimeExpectedCreditLossesModificationGainLoss X duration, credit Finanzielle Vermögenswerte mit vertraglichen Zahlungsströmen, die während der Berichtsperiode geändert und für die die Wertberichtigung in Höhe der über die Laufzeit erwarteten Kreditverluste bemessen wurde, Gewinn (Verlust) aus der Änderung Der Netto-Gewinn (-Verlust) aus der Änderung, der bei finanziellen Vermögenswerten erfasst wurde, bei denen die vertraglichen Zahlungsströme in der Berichtsperiode geändert und deren Wertberichtigung in Höhe der über die Laufzeit erwarteten Kreditverluste bemessen wurde. [Siehe: Finanzielle Vermögenswerte] Angaben: IFRS 7 35J a ifrs-full FinancialAssetsWithModifiedContractualCashFlowsWhileLossAllowanceMeasuredAtLifetimeExpectedCreditLossesForWhichLossAllowanceChangedDuringReportingPeriodTo12monthExpectedCreditLossesGrossCarryingAmount X instant, debit Finanzielle Vermögenswerte, deren vertragliche Zahlungsströme geändert wurden, als die Wertberichtigung in Höhe der über die Laufzeit erwarteten Kreditverluste bemessen wurde und bei denen die Wertberichtigung in der Berichtsperiode auf die Höhe des erwarteten zwölfmonatigen Kreditverlusts umgestellt wurde, Bruttobuchwert Der Bruttobuchwert von finanziellen Vermögenswerten, die seit dem erstmaligen Ansatz zu einem Zeitpunkt geändert wurden, als die Wertberichtigung in Höhe der über die Laufzeit erwarteten Kreditverluste bemessen wurde, und bei denen die Wertberichtigung in der Berichtsperiode auf die Höhe des erwarteten zwölfmonatigen Kreditverlusts umgestellt wurde. [Siehe: Finanzielle Vermögenswerte] Angaben: IFRS 7 35J b ifrs-full FinancialAssetsWrittenOffDuringReportingPeriodAndStillSubjectToEnforcementActivityContractualAmountOutstanding X instant, debit Während der Berichtsperiode abgeschriebene finanzielle Vermögenswerte, die noch einer Vollstreckungsmaßnahme unterliegen, vertragsrechtlich ausstehender Betrag Der vertragsrechtlich ausstehende Betrag von finanziellen Vermögenswerten, die während der Berichtsperiode abgeschrieben wurden und noch einer Vollstreckungsmaßnahme unterliegen. [Siehe: Finanzielle Vermögenswerte] Angaben: IFRS 7 35L ifrs-full FinancialEffectOfChangesInAccountingPolicyMember member Zunahme (Abnahme) aufgrund von Änderungen der Rechnungslegungsmethode [member] Dieses Element steht für die finanziellen Auswirkungen von Änderungen der Rechnungslegungsmethode. Angaben: IAS 8 28 f i, Angaben: IAS 8 29 c i ifrs-full FinancialEffectOfCorrectionsOfAccountingErrorsMember member Zunahme (Abnahme) aufgrund von Korrekturen von Fehlern aus früheren Perioden [member] Dieses Element steht für die finanziellen Auswirkungen von Korrekturen von Fehlern aus früheren Perioden. Angaben: IFRS 8 49 b i, Angaben: IAS 8 49 c ifrs-full FinancialEffectOfTransitionFromPreviousGAAPToIFRSsAxis axis Finanzielle Auswirkungen des Übergangs von vorherigen Rechnungslegungsgrundsätzen auf IFRS [axis] Die Achse einer Tabelle definiert das Verhältnis zwischen den Elementen oder Kategorien eines Bereichs in der Tabelle und den Posten oder Konzepten, die die Tabelle ausfüllen. Angaben: IFRS 1 24 ifrs-full FinancialForecastOfCashFlowsForCashgeneratingUnitMeasurementInputMember member Finanzprognose der Mittelzuflüsse (-abflüsse) für eine zahlungsmittelgenerierende Einheit, Inputfaktor Bewertung [member] Dieses Element steht für die Finanzprognose der Mittelzuflüsse (-abflüsse) für eine zahlungsmittelgenerierende Einheit, die als Inputfaktor für die Bewertung verwendet wird. Beispiel: IFRS 13 B36 e ifrs-full FinancialForecastOfProfitOrLossForCashgeneratingUnitMeasurementInputMember member Finanzprognose über Gewinn bzw. Verlust für eine zahlungsmittelgenerierende Einheit, Inputfaktor Bewertung [member] Dieses Element steht für die Finanzprognose über Gewinn bzw. Verlust für eine zahlungsmittelgenerierende Einheit, die als Inputfaktor für die Bewertung verwendet wird. Beispiel: IFRS 13 B36 e ifrs-full FinancialGuaranteeContractsMember member Finanzgarantie-Verträge [member] Dieses Element steht für Verträge, die dem Herausgeber vorschreiben, dem Inhaber bestimmte Zahlungen zur Erstattung von

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.