Europäische Union

Delegierte Verordnung (EU) 2020/1989 der Kommission vom 6. November 2020 zur Änderung der Delegierten Verordnung (EU) 2019/815 hinsichtlich der Aktualisierung 2020 der in den technischen Regulierungsstandards für das einheitliche elektronische Berichtsformat festgelegten Taxonomie (Text von Bedeutung für den EWR)

Amtliche Ursprungsfassung

Quellenkennung: 32020R1989. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

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rgebnis erfasst wird, nach Steuern. [Siehe: Versicherungstechnische Finanzerträge (Finanzaufwendungen); Gehaltene Rückversicherungsverträge [member]] Angaben: IAS 1 91 a — Anwendbar ab 1.1.2021, Angaben: IFRS 17 82 — Anwendbar ab 1.1.2021, Angaben: IFRS 17 90 — Anwendbar ab 1.1.2021 ifrs-full FinanceIncomeExpensesFromReinsuranceContractsHeldRecognisedInProfitOrLoss X duration, credit Erfolgswirksam erfasste Finanzerträge (Finanzaufwendungen) aus gehaltenen Rückversicherungsverträgen Der Betrag erfolgswirksam erfasster Finanzerträge (Finanzaufwendungen) aus gehaltenen Rückversicherungsverträgen. [Siehe: Versicherungstechnische Finanzerträge (Finanzaufwendungen); Gehaltene Rückversicherungsverträge [member]] Angaben: IAS 1 82 bc — Anwendbar ab 1.1.2021, Angaben: IFRS 17 82 — Anwendbar ab 1.1.2021 ifrs-full FinanceIncomeOnNetInvestmentInFinanceLease X duration, credit Finanzertrag auf die Nettoinvestition in Finanzierungsleasingverhältnisse Der Betrag des Finanzertrags auf die Nettoinvestition in das Finanzierungsleasingverhältnis. [Siehe: Finanzertrag; Nettoinvestition in Finanzierungsleasingverhältnisse] Angaben: IFRS 16 90 a ii ifrs-full FinanceIncomeReceivedClassifiedAsOperatingActivities X duration, debit Erhaltener Finanzertrag, als betriebliche Tätigkeit eingestuft Der als betriebliche Tätigkeit eingestufte Mittelzufluss aus erhaltenem Finanzertrag. [Siehe: Finanzertrag] Übliche Praxis: IAS 7 31 ifrs-full FinanceLeaseReceivables X instant, debit Forderungen aus Finanzierungsleasingverhältnissen Der Betrag der mit Finanzierungsleasingverhältnissen verbundenen Forderungen. Übliche Praxis: IAS 1 55 ifrs-full FinancialAssets X instant, debit Finanzielle Vermögenswerte Der Betrag von Vermögenswerten, bei denen es sich um Folgendes handelt: a) flüssige Mittel; b) ein Eigenkapitalinstrument eines anderen Unternehmens; c) ein vertragliches Recht, i) flüssige Mittel oder andere finanzielle Vermögenswerte von einem anderen Unternehmen zu erhalten; oder ii) mit einem anderen Unternehmen finanzielle Vermögenswerte oder finanzielle Verbindlichkeiten zu potenziell für das Unternehmen vorteilhaften Bedingungen auszutauschen; oder d) einen Vertrag, der in Eigenkapitalinstrumenten des Unternehmens erfüllt wird oder werden kann und bei dem es sich um Folgendes handelt: i) ein nicht derivatives Finanzinstrument, das eine vertragliche Verpflichtung des Unternehmens enthält oder enthalten kann, eine variable Anzahl der Eigenkapitalinstrumente des Unternehmens zu erhalten; oder ii) ein derivatives Finanzinstrument, das nicht durch Austausch eines festen Betrags an flüssigen Mitteln oder anderen finanziellen Vermögenswerten gegen eine feste Anzahl von Eigenkapitalinstrumenten des Unternehmens erfüllt wird oder werden kann. Nicht als Eigenkapitalinstrumente eines Unternehmens gelten zu diesem Zweck kündbare Finanzinstrumente, die gemäß den Paragraphen 16A und 16B von IAS 32 als Eigenkapitalinstrumente eingestuft sind, Instrumente, die das Unternehmen dazu verpflichten, einer anderen Partei im Falle der Liquidation einen proportionalen Anteil an seinem Nettovermögen zu liefern und die gemäß den Paragraphen 16C und 16D von IAS 32 als Eigenkapitalinstrumente eingestuft sind, oder Instrumente, bei denen es sich um Verträge über den künftigen Empfang oder die künftige Lieferung von Eigenkapitalinstrumenten des Unternehmens handelt. [Siehe: Finanzinstrumente, Klasse [member]; Finanzielle Verbindlichkeiten] Angaben: IFRS 7 25, Angaben: IFRS 7 35H, Angaben: IFRS 7 35I, Angaben: IFRS 7 35M, Beispiel: IFRS 7 35N ifrs-full FinancialAssetsAffectedByAmendmentsToIFRS9ForPrepaymentFeaturesWithNegativeCompensationCarryingAmountAfterApplyingAmendments X instant, debit Finanzielle Vermögenswerte, auf die sich Änderungen von IFRS 9 für Vorfälligkeitsregelungen mit negativer Ausgleichsleistung auswirken, Buchwert nach Anwendung der Änderungen Der Buchwert finanzieller Vermögenswerte, auf die sich die Änderungen von IFRS 9 für Vorfälligkeitsregelungen mit negativer Ausgleichsleistung auswirken, nach Anwendung der Änderungen. Angaben: IFRS 9 7.2.34 b ifrs-full FinancialAssetsAffectedByAmendmentsToIFRS9ForPrepaymentFeaturesWithNegativeCompensationCarryingAmountImmediatelyBeforeApplyingAmendments X instant, debit Finanzielle Vermögenswerte, auf die sich Änderungen von IFRS 9 für Vorfälligkeitsregelungen mit negativer Ausgleichsleistung auswirken, Buchwert unmittelbar vor der Anwendung der Änderungen Der Buchwert finanzieller Vermögenswerte, auf die sich Änderungen von IFRS 9 für Vorfälligkeitsregelungen mit negativer Ausgleichsleistung auswirken, unmittelbar vor Anwendung der Änderungen. Angaben: IFRS 9 7.2.34 a ifrs-full FinancialAssetsAffectedByAmendmentsToIFRS9ForPrepaymentFeaturesWithNegativeCompensationMeasurementCategoryAfterApplyingAmendments text Finanzielle Vermögenswerte, auf die sich Änderungen von IFRS 9 für Vorfälligkeitsregelungen mit negativer Ausgleichsleistung auswirken, Bewertungskategorie nach Anwendung der Änderungen Die Bewertungskategorie finanzieller Vermögenswerte, auf die sich die Änderungen von IFRS 9 für Vorfälligkeitsregelungen mit negativer Ausgleichsleistung auswirken, nach Anwendung der Änderungen. Angaben: IFRS 9 7.2.34 b ifrs-full FinancialAssetsAffectedByAmendmentsToIFRS9ForPrepaymentFeaturesWithNegativeCompensationMeasurementCategoryImmediatelyBeforeApplyingAmendments text Finanzielle Vermögenswerte, auf die sich Änderungen von IFRS 9 für Vorfälligkeitsregelungen mit negativer Ausgleichsleistung auswirken, Bewertungskategorie unmittelbar vor der Anwendung der Änderungen Die Bewertungskategorie finanzieller Vermögenswerte, auf die sich Änderungen von IFRS 9 für Vorfälligkeitsregelungen mit negativer Ausgleichsleistung auswirken, unmittelbar vor Anwendung der Änderungen. Angaben: IFRS 9 7.2.34 a ifrs-full FinancialAssetsAffectedByRedesignationAtDateOfInitialApplicationOfIFRS17CarryingAmountAfterRedesignation X instant, debit Finanzielle Vermögenswerte, auf die sich eine Neudesignierung auswirkt, zum Zeitpunkt der erstmaligen Anwendung von IFRS 17, Buchwert nach Neudesignierung Der Buchwert nach der Neudesignierung von finanziellen Vermögenswerten, auf die sich die Neudesignierung auswirkt, zum Zeitpunkt der erstmaligen Anwendung von IFRS 17. Angaben: IFRS 17 C32 b ii — Anwendbar ab 1.1.2021 ifrs-full FinancialAssetsAffectedByRedesignationAtDateOfInitialApplicationOfIFRS17CarryingAmountImmediatelyBeforeRedesignation X instant, debit Finanzielle Vermögenswerte, auf die sich eine Neudesignierung auswirkt, zum Zeitpunkt der erstmaligen Anwendung von IFRS 17, Buchwert unmittelbar vor Neudesignierung Der Buchwert unmittelbar vor der Neudesignierung von finanziellen Vermögenswerten, auf die sich die Neudesignierung auswirkt, zum Zeitpunkt der erstmaligen Anwendung von IFRS 17. Angaben: IFRS 17 C32 b i — Anwendbar ab 1.1.2021 ifrs-full FinancialAssetsAffectedByRedesignationAtDateOfInitialApplicationOfIFRS17MeasurementCategoryAfterRedesignation text Finanzielle Vermögenswerte, auf die sich eine Neudesignierung auswirkt, zum Zeitpunkt der erstmaligen Anwendung von IFRS 17, Bewertungskategorie nach Neudesignierung Die Bewertungskategorie nach der Neudesignierung finanzieller Vermögenswerte, auf die sich die Neudesignierung auswirkt, zum Zeitpunkt der erstmaligen Anwendung von IFRS 17. Angaben: IFRS 17 C32 b ii — Anwendbar ab 1.1.2021 ifrs-full FinancialAssetsAffectedByRedesignationAtDateOfInitialApplicationOfIFRS17MeasurementCategoryImmediatelyBeforeRedesignation text Finanzielle Vermögenswerte, auf die sich eine Neudesignierung auswirkt, zum Zeitpunkt der erstmaligen Anwendung von IFRS 17, Bewertungskategorie unmittelbar vor Neudesignierung Die Bewertungskategorie unmittelbar vor der Neudesignierung von finanziellen Vermögenswerten, auf die sich die Neudesignierung auswirkt, zum Zeitpunkt der erstmaligen Anwendung von IFRS 17. Angaben: IFRS 17 C32 b i — Anwendbar ab 1.1.2021 ifrs-full FinancialAssetsAtAmortisedCost X instant, debit Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Vermögenswerte Der Betrag der zu fortgeführten Anschaffungskosten bewerteten finanziellen Vermögenswerten. Die fortgeführten Anschaffungskosten sind der Betrag, mit dem finanzielle Vermögenswerte beim erstmaligen Ansatz bewertet werden, abzüglich Tilgungen, zuzüglich oder abzüglich der kumulierten Amortisation einer etwaigen Differenz zwischen dem ursprünglichen Betrag und dem bei Fälligkeit rückzahlbaren Betrag unter Anwendung der Effektivzinsmethode nach Berücksichtigung einer etwaigen Wertberichtigung. [Siehe: Finanzielle Vermögenswerte] Angaben: IFRS 7 8 f ifrs-full FinancialAssetsAtAmortisedCostCategoryMember member Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Vermögenswerte, Kategorie [member] Dieses Element steht für die Kategorie der zu fortgeführten Anschaffungskosten bewerteten finanziellen Vermögenswerte. [Siehe: Zu fortgeführten Anschaffungskosten erfasste finanzielle Vermögenswerte] Angaben: IFRS 7 8 f ifrs-full FinancialAssetsAtAmortisedCostMember member Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Vermögenswerte, Klasse [member] Dieses Element steht für die Klasse der zu fortgeführten Anschaffungskosten bewerteten finanziellen Vermögenswerte. [Siehe: Zu fortgeführten Anschaffungskosten erfasste finanzielle Vermögenswerte] Angaben: IFRS 7 B2 a ifrs-full FinancialAssetsAtFairValue X instant, debit Finanzielle Vermögenswerte, zum beizulegenden Zeitwert Der beizulegende Zeitwert von finanziellen Vermögenswerten. [Siehe: Zum beizulegenden Zeitwert [member]; Finanzielle Vermögenswerte] Angaben: IFRS 7 25 ifrs-full FinancialAssetsAtFairValueMember member Finanzielle Vermögenswerte zum beizulegenden Zeitwert, Klasse [member] Dieses Element steht für die Klasse der zum beizulegenden Zeitwert bewerteten finanziellen Vermögenswerte. [Siehe: Finanzielle Vermögenswerte; Zum beizulegenden Zeitwert [member]] Angaben: IFRS 7 B2 a ifrs-full FinancialAssetsAtFairValueThroughOtherComprehensiveIncome X instant, debit Finanzielle Vermögenswerte, die erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert im sonstigen Ergebnis bewertet werden Der Betrag der finanziellen Vermögenswerte, die erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert im sonstigen Ergebnis bewertet werden. [Siehe: Zum beizulegenden Zeitwert [member]; Finanzielle Vermögenswerte; Sonstiges Ergebnis] Angaben: IFRS 7 8 h ifrs-full FinancialAssetsAtFairValueThroughOtherComprehensiveIncomeAbstract   Finanzielle Vermögenswerte, die erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert im sonstigen Ergebnis bewertet werden [abstract]     ifrs-full FinancialAssetsAtFairValueThroughOtherComprehensiveIncomeCategoryMember member Finanzielle Vermögenswerte, die erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert im sonstigen Ergebnis bewertet werden, Kategorie [member] Dieses Element steht für die Kategorie der erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert im sonstigen Ergebnis bewerteten finanziellen Vermögenswerte. [Siehe: Vermögenswerte, die erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert im sonstigen Ergebnis bewertet werden] Angaben: IFRS 7 8 h ifrs-full FinancialAssetsAtFairValueThroughProfitOrLoss X instant, debit Finanzielle Vermögenswerte, die erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden Der Betrag der finanziellen Vermögenswerte, die zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden und für die Gewinne (Verluste) erfolgswirksam erfasst werden. Ein finanzieller Vermögenswert wird erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet, sofern er nicht zu fortgeführten Anschaffungskosten oder erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert im sonstigen Ergebnis bewertet wird. Ein Gewinn (Verlust) auf einen finanziellen Vermögenswert, der zum beizulegenden Zeitwert bewertet wird, wird erfolgswirksam erfasst, es sei denn, er ist in eine Sicherungsbeziehung eingebunden, es handelt sich um eine Finanzanlage in ein Eigenkapitalinstrument, bei dem das Unternehmen die Wahl getroffen hat, Gewinne und Verluste im sonstigen Ergebnis zu erfassen, oder es handelt sich um einen finanziellen Vermögenswert, der erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert im sonstigen Ergebnis bewertet wird. [Siehe: Zum beizulegenden Zeitwert [member]; Finanzielle Vermögenswerte] Angaben: IFRS 7 8 a ifrs-full FinancialAssetsAtFairValueThroughProfitOrLossAbstract   Finanzielle Vermögenswerte, die erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden [abstract]     ifrs-full FinancialAssetsAtFairValueThroughProfitOrLossCategoryMember member Finanzielle Vermögenswerte, die erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden, Kategorie [member] Dieses Element steht für die Kategorie der erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewerteten finanziellen Vermögenswerte. [Siehe: Finanzielle Vermögenswerte, die erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden] Angaben: IFRS 7 8 a ifrs-full FinancialAssetsAtFairValueThroughProfitOrLossClassifiedAsHeldForTrading X instant, debit Finanzielle Vermögenswerte, die erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden, als zu Handelszwecken gehalten eingestuft Der Betrag der finanziellen Vermögenswerte, die erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden und als zu Handelszwecken gehalten eingestuft sind. Ein finanzieller Vermögenswert wird als zu Handelszwecken gehalten eingestuft, wenn er a) hauptsächlich mit der Absicht erworben wurde, kurzfristig verkauft zu werden; b) beim erstmaligen Ansatz Teil eines Portfolios eindeutig identifizierter und gemeinsam verwalteter Finanzinstrumente ist, bei dem es in jüngerer Vergangenheit nachweislich kurzfristige Gewinnmitnahmen gab; oder c) ein Derivat ist (bei dem es sich weder um eine finanzielle Garantie noch ein designiertes und wirksames Sicherungsinstrument handelt). [Siehe: Zum beizulegenden Zeitwert [member]; Finanzielle Vermögenswerte, die erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden] Übliche Praxis: IAS 1 55, Angaben: IFRS 7 8 a — Ende der Geltungsdauer 1.1.2021 ifrs-full FinancialAssetsAtFairValueThroughProfitOrLossClassifiedAsHeldForTradingCategoryMember member Finanzielle Vermögenswerte, die erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden, als zu Handelszwecken gehalten eingestuft, Kategorie [member] Dieses Element steht für die Kategorie der erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewerteten und als zu Handelszwecken eingestuften finanziellen Vermögenswerte. [Siehe: Finanzielle Vermögenswerte, die erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden, als zu Handelszwecken gehalten eingestuft] Angaben: IFRS 7 8 a — Ende der Geltungsdauer 1.1.2021 ifrs-full FinancialAssetsAtFairValueThroughProfitOrLossDesignatedAsUponInitialRecognition X instant, debit Finanzielle Vermögenswerte, die beim erstmaligen Ansatz oder nachfolgend als erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert zu bewerten designiert wurden Der Betrag der finanziellen Vermögenswerte, die beim erstmaligen Ansatz oder nachfolgend als erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert zu bewerten designiert wurden. [Siehe: Zum beizulegenden Zeitwert [member]; Finanzielle Vermögenswerte, die erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden] Angaben: IFRS 7 8 a ifrs-full FinancialAssetsAtFairValueThroughProfitOrLossDesignatedUponInitialRecognitionCategoryMember member Finanzielle Vermögenswerte, die beim erstmaligen Ansatz oder nachfolgend als erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert zu bewerten designiert wurden, Kategorie [member] Dieses Element steht für die Kategorie der finanziellen Vermögenswerte, die beim erstmaligen Ansatz oder nachfolgend als erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert zu bewerten designiert wurden. [Siehe: Finanzielle Vermögenswerte, die beim erstmaligen Ansatz oder nachfolgend als erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert zu bewerten designiert wurden] Angaben: IFRS 7 8 a ifrs-full FinancialAssetsAtFairValueThroughProfitOrLossMandatorilyMeasuredAtFairValue X instant, debit Finanzielle Vermögenswerte, die erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden, verpflichtend zum beizulegenden Zeitwert bewertet Der Betrag der finanziellen Vermögenswerte, die gemäß IFRS 9 verpflichtend als erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden. [Siehe: Finanzielle Vermögenswerte, die erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden] Angaben: IFRS 7 8 a ifrs-full FinancialAssetsAtFairValueThroughProfitOrLossMandatorilyMeasuredAtFairValueCategoryMember member Finanzielle Vermögenswerte, die erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden, verpflichtend zum beizulegenden Zeitwert bewertet, Kategorie [member] Dieses Element steht für die Kategorie der verpflichtend erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewerteten finanziellen Vermögenswerte. [Siehe: Finanzielle Vermögenswerte, die erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden, verpflichtend zum beizulegenden Zeitwert bewertet] Angaben: IFRS 7 8 a ifrs-full FinancialAssetsAtFairValueThroughProfitOrLossMeasuredAsSuchInAccordanceWithExemptionForReacquisitionOfOwnEquityInstruments X instant, debit Finanzielle Vermögenswerte, die erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden, bewertet als solche im Einklang mit der Ausnahme für den Rückkauf von Eigenkapitalinstrumenten Der Betrag der finanziellen Vermögenswerte, die erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden, bewertet als solche im Einklang mit der Ausnahme für den Rückkauf von Eigenkapitalinstrumenten, wie in Paragraph C6-C19 von33A von IAS 32 beschrieben. [Siehe: Finanzielle Vermögenswerte, die erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden] Angaben: IFRS 7 8 a — Anwendbar ab 1.1.2021 ifrs-full FinancialAssetsAtFairValueThroughProfitOrLossMeasuredAsSuchInAccordanceWithExemptionForReacquisitionOfOwnEquityInstrumentsCategoryMember member Finanzielle Vermögenswerte, die erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden, bewertet als solche im Einklang mit der Ausnahme für den Rückkauf von Eigenkapitalinstrumenten, Kategorie [member] Dieses Element steht für die finanziellen Vermögenswerte, die erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden, bewertet als solche im Einklang mit der Ausnahme für den Rückkauf der Kategorie von Eigenkapitalinstrumenten. [Siehe: Finanzielle Vermögenswerte, die erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden, bewertet als solche im Einklang mit der Ausnahme für den Rückkauf von Eigenkapitalinstrumenten] Angaben: IFRS 7 8 a — Anwendbar ab 1.1.2021 ifrs-full FinancialAssetsAtFairValueThroughProfitOrLossMeasuredAsSuchInAccordanceWithExemptionForRepurchaseOfOwnFinancialLiabilities X instant, debit Finanzielle Vermögenswerte, die erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden, bewertet als solche im Einklang mit der Ausnahme für den Rückkauf von eigenen finanziellen Verbindlichkeiten Der Betrag der finanziellen Vermögenswerte, die erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden, bewertet als solche im Einklang mit der Ausnahme für den Rückkauf von eigenen finanziellen Verbindlichkeiten, wie in Paragraph 3.3.5 von IFRS 9 beschrieben. [Siehe: Finanzielle Vermögenswerte, die erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden] Angaben: IFRS 7 8 a — Anwendbar ab 1.1.2021 ifrs-full FinancialAssetsAtFairValueThroughProfitOrLossMeasuredAsSuchInAccordanceWithExemptionForRepurchaseOfOwnFinancialLiabilitiesCategoryMember member Finanzielle Vermögenswerte, die erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden, bewertet als solche im Einklang mit der Ausnahme für den Rückkauf von eigenen finanziellen Verbindlichkeiten, Kategorie [member] Dieses Element steht für die finanziellen Vermögenswerte, die erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden, bewertet als solche im Einklang mit der Ausnahme für den Rückkauf der Kategorie von eigenen finanziellen Verbindlichkeiten. [Siehe: Finanzielle Vermögenswerte, die erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden, bewertet als solche im Einklang mit der Ausnahme für den Rückkauf von eigenen finanziellen Verbindlichkeiten] Angaben: IFRS 7 8 a — Anwendbar ab 1.1.2021 ifrs-full FinancialAssetsAvailableforsale X instant, debit Zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte Der Betrag nicht derivativer finanzieller Vermögenswerte, die als zur Veräußerung verfügbar designiert sind oder nicht designiert werden als a) Darlehen und Forderungen; b) bis zur Endfälligkeit gehaltene Beteiligungen; oder c) finanzielle Vermögenswerte, die erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden. [Siehe: Derivative finanzielle Vermögenswerte; Finanzielle Vermögenswerte, die erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden; Bis zur Endfälligkeit gehaltene Beteiligungen] Angaben: IFRS 7 8 d — Ende der Geltungsdauer 1.1.2021 ifrs-full FinancialAssetsAvailableforsaleCategoryMember member Zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte, Kategorie [member] Dieses Element steht für die Kategorie der zur Veräußerung verfügbaren finanziellen Vermögenswerte. [Siehe: Zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte] Angaben: IFRS 7 8 d — Ende der Geltungsdauer 1.1.2021 ifrs-full FinancialAssetsCarryingAmountImmediatelyAfterInitialApplicationOfIFRS9 X instant, debit Finanzielle Vermögenswerte, Buchwert unmittelbar nach erstmaliger Anwendung von IFRS 9 Der Buchwert finanzieller Vermögenswerte unmittelbar nach der erstmaligen Anwendung von IFRS 9. [Siehe: Finanzielle Vermögenswerte] Angaben: IFRS 7 42I b ifrs-full FinancialAssetsCarryingAmountImmediatelyBeforeInitialApplicationOfIFRS9 X instant, debit Finanzielle Vermögenswerte, Buchwert unmittelbar vor erstmaliger Anwendung von IFRS 9. Der Buchwert finanzieller Vermögenswerte zum Zeitpunkt der erstmaligen Anwendung von IFRS 9, in Übereinstimmung mit IAS 39 oder in Übereinstimmung mit einer vorherigen Fassung von IFRS 9 bestimmt (wenn der vom Unternehmen gewählte Ansatz zur Anwendung von IFRS 9 mehr als einen Zeitpunkt der erstmaligen Anwendung für verschiedene Vorschriften umfasst). [Siehe: Finanzielle Vermögenswerte] Angaben: IFRS 7 42I a ifrs-full FinancialAssetsCategoryMember member Finanzielle Vermögenswerte, Kategorie [member] Dieses Element steht für zusammengefasste Kategorien von finanziellen Vermögenswerten. Es steht auch für den Standardwert der Achse ‚Kategorien von finanziellen Vermögenswerten‘, wenn kein anderes Element verwendet wird. [Siehe: Finanzielle Vermögenswerte] Angaben: IFRS 7 8 ifrs-full FinancialAssetsCollectivelyAssessedForCreditLossesMember member Finanzielle Vermögenswerte, bei denen Kreditverluste gruppenweise bewertet wurden [member] Dieses Element steht für finanzielle Vermögenswerte, bei denen Kreditverluste gruppenweise bewertet wurden. [Siehe: Finanzielle Vermögenswerte] Übliche Praxis: IFRS 7 37 — Ende der Geltungsdauer 1.1.2021 ifrs-full FinancialAssetsDescribedInParagraph39EaOfIFRS4CarryingAmountApplyingIAS39 X instant, debit In Paragraph 39E(a) von IFRS 4 beschriebene finanzielle Vermögenswerte, Buchwert unter Anwendung von IAS 39 Der Buchwert der in Paragraph 39E(a) von IFRS 4 beschriebenen finanziellen Vermögenswerte unter Anwendung von IAS 39. Werden finanzielle Vermögenswerte zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet, sollte es sich um den Betrag bevor Anpassungen um etwaige Wertberichtigungen handeln. [Siehe: In Paragraph 39E(a) von IFRS 4 beschriebene finanzielle Vermögenswerte] Angaben: IFRS 4 39G a — Ende der Geltungsdauer 1.1.2021 ifrs-full FinancialAssetsDescribedInParagraph39EaOfIFRS4FairValue X instant, debit In Paragraph 39E(a) von IFRS 4 beschriebene finanzielle Vermögenswerte Der in Paragraph 39E(a) von IFRS 4 beschriebene beizulegende Zeitwert von finanziellen Vermögenswerten, d. h. von finanziellen Vermögenswerten, deren Vertragsbedingungen zu festgelegten Zeitpunkten zu Zahlungsströmen führen, die a

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.