Europäische Union

Delegierte Verordnung (EU) 2020/1989 der Kommission vom 6. November 2020 zur Änderung der Delegierten Verordnung (EU) 2019/815 hinsichtlich der Aktualisierung 2020 der in den technischen Regulierungsstandards für das einheitliche elektronische Berichtsformat festgelegten Taxonomie (Text von Bedeutung für den EWR)

Amtliche Ursprungsfassung

Quellenkennung: 32020R1989. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

Zur amtlichen Quelle ↗

Originaldateien und Anlagen

Durchsuchbarer Text in vereinfachter Darstellung. Tabellen, Abbildungen und verbindliche Gestaltung bitte anhand der Originaldateien prüfen.

Verlusten zu leisten, die diesem dadurch entstehen, dass ein bestimmter Schuldner seine Zahlung nicht bei Fälligkeit gemäß den ursprünglichen oder geänderten Bestimmungen eines Schuldtitels leistet. Angaben: IFRS 7 B8E, Angaben: IFRS 7 35M ifrs-full FinancialInstrumentsCreditimpairedAfterPurchaseOrOriginationMember member Finanzinstrumente, deren Bonität nach dem Erwerb oder der Ausreichung beeinträchtigt ist [member] Dieses Element steht für Finanzinstrumente, deren Bonität nach dem Erwerb oder der Ausreichung beeinträchtigt ist. [Siehe: Finanzinstrumente mit beeinträchtigter Bonität [member]] Angaben: IFRS 7 35H b ii, Angaben: IFRS 7 35M b ii ifrs-full FinancialInstrumentsCreditimpairedMember member Finanzinstrumente mit beeinträchtigter Bonität [member] Dieses Element steht für Finanzinstrumente, deren Bonität beeinträchtigt ist. [Siehe: Bonitätsbeeinträchtigung von Finanzinstrumenten [member]] Angaben: IFRS 7 35H, Angaben: IFRS 7 35M ifrs-full FinancialInstrumentsDesignatedAsHedgingInstrumentsAtFairValue X instant Als Sicherungsinstrumente designierte Finanzinstrumente, zum beizulegenden Zeitwert Der beizulegende Zeitwert von Finanzinstrumenten, die als Sicherungsinstrumente designiert sind. Sicherungsinstrumente sind designierte derivative oder (nur im Falle einer Absicherung von Währungsrisiken) nicht derivative finanzielle Vermögenswerte bzw. nicht derivative finanzielle Verbindlichkeiten, von deren beizulegendem Zeitwert oder Zahlungsströmen erwartet wird, dass sie Änderungen des beizulegenden Zeitwertes oder der Zahlungsströme eines designierten Grundgeschäfts kompensieren. [Siehe: Zum beizulegenden Zeitwert [member]; Derivate [member]; Derivative finanzielle Vermögenswerte; Derivative finanzielle Verbindlichkeiten; Finanzinstrumente, Klasse [member]; Finanzielle Vermögenswerte; Finanzielle Verbindlichkeiten] Angaben: IFRS 7 22 b — Ende der Geltungsdauer 1.1.2021 ifrs-full FinancialInstrumentsMeasuredAtFairValueThroughProfitOrLossBecauseCreditDerivativeIsUsedToManageCreditRiskAxis axis Finanzinstrumente, die erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden, da ein Kreditderivat zur Steuerung des Ausfallrisikos verwendet wird [axis] Die Achse einer Tabelle definiert das Verhältnis zwischen den Elementen oder Kategorien eines Bereichs in der Tabelle und den Posten oder Konzepten, die die Tabelle ausfüllen. Angaben: IFRS 7 24G ifrs-full FinancialInstrumentsMeasuredAtFairValueThroughProfitOrLossBecauseCreditDerivativeIsUsedToManageCreditRiskMember member Finanzinstrumente, die erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden, da ein Kreditderivat zur Steuerung des Ausfallrisikos verwendet wird [member] Dieses Element steht für Finanzinstrumente, die erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden, da ein Kreditderivat zur Steuerung des Ausfallrisikos dieser Instrumente verwendet wird. Es steht auch für den Standardwert der Achse ‚Finanzinstrumente, die erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden, da ein Kreditderivat zur Steuerung des Ausfallrisikos verwendet wird‘, wenn kein anderes Element verwendet wird. [Siehe: Finanzinstrumente, Klasse [member]; Ausfallrisiko [member]] Angaben: IFRS 7 24G ifrs-full FinancialInstrumentsNotCreditimpairedMember member Finanzinstrumente ohne beeinträchtigte Bonität [member] Dieses Element steht für Finanzinstrumente, deren Bonität nicht beeinträchtigt ist. [Siehe: Bonitätsbeeinträchtigung von Finanzinstrumenten [member]] Angaben: IFRS 7 35H, Angaben: IFRS 7 35M ifrs-full FinancialInstrumentsPurchasedOrOriginatedCreditimpairedMember member Finanzinstrumente mit bereits bei Erwerb oder Ausreichung beeinträchtigter Bonität [member] Dieses Element steht für Finanzinstrumente, deren Bonität bereits beim Erwerb oder bei der Ausreichung beeinträchtigt war. [Siehe: Finanzinstrumente mit beeinträchtigter Bonität [member]] Angaben: IFRS 7 35H c, Angaben: IFRS 7 35M c ifrs-full FinancialInstrumentsSubjectToEnforceableMasterNettingArrangementOrSimilarAgreementNotSetOffAgainstFinancialAssets X instant, credit Finanzinstrumente, die einer rechtlich durchsetzbaren Globalverrechnungvereinbarung oder einer ähnlichen Vereinbarung unterliegen, die nicht mit finanziellen Vermögenswerten saldiert werden Der Betrag der Finanzinstrumente, die einer rechtlich durchsetzbaren Globalverrechnungvereinbarung oder einer ähnlichen Vereinbarung unterliegen, die nicht mit finanziellen Vermögenswerten saldiert werden. [Siehe: Finanzielle Vermögenswerte] Beispiel: IFRS 7 IG40D, Beispiel: IFRS 7 13C d i ifrs-full FinancialInstrumentsSubjectToEnforceableMasterNettingArrangementOrSimilarAgreementNotSetOffAgainstFinancialLiabilities X instant, debit Finanzinstrumente, die einer rechtlich durchsetzbaren Globalverrechnungvereinbarung oder einer ähnlichen Vereinbarung unterliegen, die nicht mit finanziellen Verbindlichkeiten saldiert werden Der Betrag der Finanzinstrumente, die einer rechtlich durchsetzbaren Globalverrechnungvereinbarung oder einer ähnlichen Vereinbarung unterliegen, die nicht mit finanziellen Verbindlichkeiten saldiert werden. [Siehe: Finanzielle Verbindlichkeiten] Beispiel: IFRS 7 IG40D, Beispiel: IFRS 7 13C d i ifrs-full FinancialInstrumentsWhoseFairValuePreviouslyCouldNotBeReliablyMeasuredAtTimeOfDerecognition X instant Finanzinstrumente, deren beizulegender Zeitwert früher nicht verlässlich bestimmt werden konnte, zum Zeitpunkt der Ausbuchung Der Betrag von ausgebuchten Finanzinstrumenten, deren beizulegender Zeitwert früher nicht verlässlich bestimmt werden konnte, zum Zeitpunkt der Ausbuchung. [Siehe: Finanzinstrumente, Klasse [member]] Angaben: IFRS 7 30 e — Ende der Geltungsdauer 1.1.2021 ifrs-full FinancialLiabilities X instant, credit Finanzielle Verbindlichkeiten Der Betrag der Schulden, bei denen es sich um Folgendes handelt: a) eine vertragliche Verpflichtung, i) einem anderen Unternehmen flüssige Mittel oder einen anderen finanziellen Vermögenswert zu liefern; oder ii) mit einem anderen Unternehmen finanzielle Vermögenswerte oder finanzielle Verbindlichkeiten zu potenziell nachteiligen Bedingungen auszutauschen; oder b) einen Vertrag, der in Eigenkapitalinstrumenten des Unternehmens erfüllt wird oder werden kann und bei dem es sich um Folgendes handelt: i) ein nicht derivatives Finanzinstrument, das eine vertragliche Verpflichtung des Unternehmens enthält oder enthalten kann, eine variable Anzahl von Eigenkapitalinstrumenten des Unternehmens zu liefern; oder ii) ein derivatives Finanzinstrument, das nicht durch Austausch eines festen Betrags an flüssigen Mitteln oder anderen finanziellen Vermögenswerten gegen eine feste Anzahl von Eigenkapitalinstrumenten des Unternehmens erfüllt wird oder werden kann. Rechte, Optionen oder Optionsscheine, die zum Erwerb einer festen Anzahl von Eigenkapitalinstrumenten des Unternehmens zu einem festen Betrag in beliebiger Währung berechtigen, stellen zu diesem Zweck Eigenkapitalinstrumente dar, wenn das Unternehmen sie anteilsgemäß allen gegenwärtigen Eigentümern derselben Klasse seiner nicht derivativen Eigenkapitalinstrumente anbietet. Nicht als Eigenkapitalinstrumente eines Unternehmens gelten außerdem zu diesem Zweck kündbare Finanzinstrumente, die gemäß IAS 32 Paragraph 16A und 16B als Eigenkapitalinstrumente eingestuft sind, Instrumente, die das Unternehmen dazu verpflichten, einer anderen Partei im Falle der Liquidation einen proportionalen Anteil an seinem Nettovermögen zu liefern und die gemäß IAS 32 Paragraph 16C und 16D als Eigenkapitalinstrumente eingestuft sind, oder Instrumente, bei denen es sich um Verträge über den künftigen Empfang oder die künftige Lieferung von Eigenkapitalinstrumenten des Unternehmens handelt. Abweichend davon wird ein Instrument, das der Definition einer finanziellen Verbindlichkeit entspricht, als Eigenkapitalinstrument eingestuft, wenn es über alle in IAS 32 Paragraph 16A und 16B oder 16C und 16D beschriebenen Merkmale verfügt und die dort genannten Bedingungen erfüllt. [Siehe: Finanzinstrumente, Klasse [member]; Finanzielle Vermögenswerte; Derivate [member]] Angaben: IFRS 7 25 ifrs-full FinancialLiabilitiesAffectedByAmendmentsToIFRS9ForPrepaymentFeaturesWithNegativeCompensationCarryingAmountAfterApplyingAmendments X instant, credit Finanzielle Verbindlichkeiten, auf die sich Änderungen von IFRS 9 für Vorfälligkeitsregelungen mit negativer Ausgleichsleistung auswirken, Buchwert nach Anwendung der Änderungen Der Buchwert finanzieller Verbindlichkeiten, auf die sich die Änderungen von IFRS 9 für Vorfälligkeitsregelungen mit negativer Ausgleichsleistung auswirken, nach Anwendung der Änderungen. Angaben: IFRS 9 7.2.34 b ifrs-full FinancialLiabilitiesAffectedByAmendmentsToIFRS9ForPrepaymentFeaturesWithNegativeCompensationCarryingAmountImmediatelyBeforeApplyingAmendments X instant, credit Finanzielle Verbindlichkeiten, auf die sich Änderungen von IFRS 9 für Vorfälligkeitsregelungen mit negativer Ausgleichsleistung auswirken, Buchwert unmittelbar vor der Anwendung der Änderungen Der Buchwert finanzieller Verbindlichkeiten, auf die sich Änderungen von IFRS 9 für Vorfälligkeitsregelungen mit negativer Ausgleichsleistung auswirken, unmittelbar vor Anwendung der Änderungen. Angaben: IFRS 9 7.2.34 a ifrs-full FinancialLiabilitiesAffectedByAmendmentsToIFRS9ForPrepaymentFeaturesWithNegativeCompensationMeasurementCategoryAfterApplyingAmendments text Finanzielle Verbindlichkeiten, auf die sich Änderungen von IFRS 9 für Vorfälligkeitsregelungen mit negativer Ausgleichsleistung auswirken, Bewertungskategorie nach Anwendung der Änderungen Die Bewertungskategorie finanzieller Verbindlichkeiten, auf die sich die Änderungen von IFRS 9 für Vorfälligkeitsregelungen mit negativer Ausgleichsleistung auswirken, nach Anwendung der Änderungen. Angaben: IFRS 9 7.2.34 b ifrs-full FinancialLiabilitiesAffectedByAmendmentsToIFRS9ForPrepaymentFeaturesWithNegativeCompensationMeasurementCategoryImmediatelyBeforeApplyingAmendments text Finanzielle Verbindlichkeiten, auf die sich Änderungen von IFRS 9 für Vorfälligkeitsregelungen mit negativer Ausgleichsleistung auswirken, Bewertungskategorie unmittelbar vor der Anwendung der Änderungen Die Bewertungskategorie finanzieller Verbindlichkeiten, auf die sich Änderungen von IFRS 9 für Vorfälligkeitsregelungen mit negativer Ausgleichsleistung auswirken, unmittelbar vor Anwendung der Änderungen. Angaben: IFRS 9 7.2.34 a ifrs-full FinancialLiabilitiesAtAmortisedCost X instant, credit Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Verbindlichkeiten Der Betrag der zu fortgeführten Anschaffungskosten bewerteten finanziellen Verbindlichkeiten. Die fortgeführten Anschaffungskosten sind der Betrag, mit dem finanzielle Verbindlichkeiten beim erstmaligen Ansatz bewertet werden, abzüglich Tilgungen, zuzüglich oder abzüglich der kumulierten Amortisation einer etwaigen Differenz zwischen dem ursprünglichen Betrag und dem bei Fälligkeit rückzahlbaren Betrag unter Anwendung der Effektivzinsmethode. [Siehe: Finanzielle Verbindlichkeiten] Angaben: IFRS 7 8 g, Angaben: IFRS 7 8 f — Ende der Geltungsdauer 1.1.2021 ifrs-full FinancialLiabilitiesAtAmortisedCostCategoryMember member Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Verbindlichkeiten, Kategorie [member] Dieses Element steht für die Kategorie der zu fortgeführten Anschaffungskosten bewerteten finanziellen Verbindlichkeiten. [Siehe: Zu fortgeführten Anschaffungskosten erfasste finanzielle Verbindlichkeiten] Angaben: IFRS 7 8 g, Angaben: IFRS 7 8 f — Ende der Geltungsdauer 1.1.2021 ifrs-full FinancialLiabilitiesAtAmortisedCostMember member Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Verbindlichkeiten, Klasse [member] Dieses Element steht für die Klasse der zu fortgeführten Anschaffungskosten bewerteten finanziellen Verbindlichkeiten. [Siehe: Zu fortgeführten Anschaffungskosten erfasste finanzielle Verbindlichkeiten] Angaben: IFRS 7 B2 a ifrs-full FinancialLiabilitiesAtFairValue X instant, credit Finanzielle Verbindlichkeiten, zum beizulegenden Zeitwert Der beizulegende Zeitwert von finanziellen Verbindlichkeiten. [Siehe: Zum beizulegenden Zeitwert [member]; Finanzielle Verbindlichkeiten] Angaben: IFRS 7 25 ifrs-full FinancialLiabilitiesAtFairValueMember member Finanzielle Verbindlichkeiten zum beizulegenden Zeitwert, Klasse [member] Dieses Element steht für die Klasse der zum beizulegenden Zeitwert bewerteten finanziellen Verbindlichkeiten. [Siehe: Finanzielle Verbindlichkeiten; Zum beizulegenden Zeitwert [member]] Angaben: IFRS 7 B2 a ifrs-full FinancialLiabilitiesAtFairValueThroughProfitOrLoss X instant, credit Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Verbindlichkeiten Der Betrag finanzieller Verbindlichkeiten, die eine der folgenden beiden Bedingungen erfüllen: a) sie erfüllen die Definition von zu Handelszwecken gehalten; oder b) beim erstmaligen Ansatz werden sie vom Unternehmen als erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert zu bewerten designiert. Ein Unternehmen darf eine solche Designierung nur dann vornehmen, wenn sie gemäß IFRS 9 Paragraph 4.3.5 (eingebettete Derivate) gestattet ist oder dadurch relevantere Informationen vermittelt werden, weil entweder a) durch die Einstufung Inkongruenzen bei der Bewertung oder beim Ansatz (zuweilen als ‚Rechnungslegungsanomalie‘ bezeichnet) beseitigt oder erheblich verringert werden, die sich aus der ansonsten vorzunehmenden Bewertung von Vermögenswerten oder Schulden oder der Erfassung von Gewinnen und Verlusten zu unterschiedlichen Bewertungsmethoden ergeben würden; oder b) eine Gruppe von finanziellen Verbindlichkeiten oder finanziellen Vermögenswerten und finanziellen Verbindlichkeiten gemäß einer dokumentierten Risikomanagement- oder Anlagestrategie gesteuert und ihre Wertentwicklung anhand des beizulegenden Zeitwerts beurteilt wird und die auf dieser Grundlage ermittelten Informationen zu dieser Klasse intern an das Management in Schlüsselpositionen des Unternehmens (im Sinne von IAS 24) weitergereicht werden. [Siehe: Zum beizulegenden Zeitwert [member]; Mitglieder des Managements des Unternehmens oder Mutterunternehmens in Schlüsselpositionen [member]; Derivate [member]; Finanzielle Vermögenswerte; Finanzielle Verbindlichkeiten] Angaben: IFRS 7 8 e ifrs-full FinancialLiabilitiesAtFairValueThroughProfitOrLossAbstract   Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Verbindlichkeiten [abstract]     ifrs-full FinancialLiabilitiesAtFairValueThroughProfitOrLossCategoryMember member Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Verbindlichkeiten, Kategorie [member] Dieses Element steht für die Kategorie der erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewerteten finanziellen Verbindlichkeiten. [Siehe: Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Verbindlichkeiten] Angaben: IFRS 7 8 e ifrs-full FinancialLiabilitiesAtFairValueThroughProfitOrLossClassifiedAsHeldForTrading X instant, credit Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Verbindlichkeiten, die die Definition von ‚zu Handelszwecken gehalten‘ erfüllen Der Betrag der erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewerteten finanziellen Verbindlichkeiten, die die Definition von ‚zu Handelszwecken gehalten‘ erfüllen. Eine finanzielle Verbindlichkeit wird als zu Handelszwecken gehalten eingestuft, wenn sie a) hauptsächlich mit der Absicht erworben oder eingegangen wurde, kurzfristig verkauft oder zurückgekauft zu werden; b) beim erstmaligen Ansatz Teil eines Portfolios eindeutig identifizierter und gemeinsam verwalteter Finanzinstrumente ist, bei dem es in jüngerer Vergangenheit nachweislich kurzfristige Gewinnmitnahmen gab; oder c) ein Derivat ist (bei dem es sich weder um eine finanzielle Garantie noch ein designiertes und wirksames Sicherungsinstrument handelt). [Siehe: Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Verbindlichkeiten] Angaben: IFRS 7 8 e ifrs-full FinancialLiabilitiesAtFairValueThroughProfitOrLossDesignatedAsUponInitialRecognition X instant, credit Finanzielle Verbindlichkeiten, die beim erstmaligen Ansatz oder nachfolgend als erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert zu bewerten designiert wurden Der Betrag der finanziellen Verbindlichkeiten, die beim erstmaligen Ansatz oder nachfolgend als erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert zu bewerten designiert wurden. [Siehe: Zum beizulegenden Zeitwert [member]; Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Verbindlichkeiten] Angaben: IFRS 7 8 e ifrs-full FinancialLiabilitiesAtFairValueThroughProfitOrLossDesignatedUponInitialRecognitionCategoryMember member Finanzielle Verbindlichkeiten, die beim erstmaligen Ansatz oder nachfolgend als erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert zu bewerten designiert wurden, Kategorie [member] Dieses Element steht für die Kategorie der finanziellen Verbindlichkeiten, die beim erstmaligen Ansatz oder nachfolgend als erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert zu bewerten designiert wurden. [Siehe: Finanzielle Verbindlichkeiten, die beim erstmaligen Ansatz oder nachfolgend als erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert zu bewerten designiert wurden] Angaben: IFRS 7 8 e ifrs-full FinancialLiabilitiesAtFairValueThroughProfitOrLossThatMeetDefinitionOfHeldForTradingCategoryMember member Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Verbindlichkeiten, die die Definition von ‚zu Handelszwecken gehalten‘ erfüllen, Kategorie [member] Dieses Element steht für die Kategorie der erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewerteten finanziellen Verbindlichkeiten, die die Definition von ‚zu Handelszwecken gehalten‘ erfüllen. [Siehe: Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Verbindlichkeiten, die die Definition von ‚zu Handelszwecken gehalten‘ erfüllen] Angaben: IFRS 7 8 e ifrs-full FinancialLiabilitiesCarryingAmountImmediatelyAfterInitialApplicationOfIFRS9 X instant, credit Finanzielle Verbindlichkeiten, Buchwert unmittelbar nach erstmaliger Anwendung von IFRS 9 Der Buchwert finanzieller Verbindlichkeiten unmittelbar nach der erstmaligen Anwendung von IFRS 9. [Siehe: Finanzielle Verbindlichkeiten] Angaben: IFRS 7 42I b ifrs-full FinancialLiabilitiesCarryingAmountImmediatelyBeforeInitialApplicationOfIFRS9 X instant, credit Finanzielle Verbindlichkeiten, Buchwert unmittelbar vor erstmaliger Anwendung von IFRS 9. Der Buchwert finanzieller Verbindlichkeiten zum Zeitpunkt der erstmaligen Anwendung von IFRS 9, in Übereinstimmung mit IAS 39 oder in Übereinstimmung mit einer vorherigen Fassung von IFRS 9 bestimmt (wenn der vom Unternehmen gewählte Ansatz zur Anwendung von IFRS 9 mehr als einen Zeitpunkt der erstmaligen Anwendung für verschiedene Vorschriften umfasst). [Siehe: Finanzielle Verbindlichkeiten] Angaben: IFRS 7 42I a ifrs-full FinancialLiabilitiesCategoryMember member Finanzielle Verbindlichkeiten, Kategorie [member] Dieses Element steht für zusammengefasste Kategorien von finanziellen Verbindlichkeiten. Es steht auch für den Standardwert der Achse ‚Kategorien von finanziellen Verbindlichkeiten‘, wenn kein anderes Element verwendet wird. [Siehe: Finanzielle Vermögenswerte] Angaben: IFRS 7 8 ifrs-full FinancialLiabilitiesMeasurementCategoryImmediatelyAfterInitialApplicationOfIFRS9 text Finanzielle Verbindlichkeiten, Bewertungskategorie unmittelbar nach erstmaliger Anwendung von IFRS 9 Die Bewertungskategorie finanzieller Verbindlichkeiten unmittelbar nach der erstmaligen Anwendung von IFRS 9. [Siehe: Finanzielle Verbindlichkeiten] Angaben: IFRS 7 42I b ifrs-full FinancialLiabilitiesMeasurementCategoryImmediatelyBeforeInitialApplicationOfIFRS9 text Finanzielle Verbindlichkeiten, Bewertungskategorie unmittelbar vor erstmaliger Anwendung von IFRS 9. Die Bewertungskategorie finanzieller Verbindlichkeiten zum Zeitpunkt der erstmaligen Anwendung von IFRS 9, in Übereinstimmung mit IAS 39 oder in Übereinstimmung mit einer vorherigen Fassung von IFRS 9 bestimmt (wenn der vom Unternehmen gewählte Ansatz zur Anwendung von IFRS 9 mehr als einen Zeitpunkt der erstmaligen Anwendung für verschiedene Vorschriften umfasst). [Siehe: Finanzielle Verbindlichkeiten] Angaben: IFRS 7 42I a ifrs-full FinancialLiabilitiesMember member Finanzielle Verbindlichkeiten, Klasse [member] Dieses Element steht für zusammengefasste Klassen von finanziellen Verbindlichkeiten. Es steht auch für den Standardwert der Achse ‚Klassen von finanziellen Verbindlichkeiten‘, wenn kein anderes Element verwendet wird. [Siehe: Finanzielle Verbindlichkeiten] Angaben: IFRS 9 7.2.34, Angaben: IFRS 7 6, Angaben: IFRS 7 42I ifrs-full FinancialLiabilitiesOutsideScopeOfIFRS7Member member Finanzielle Verbindlichkeiten außerhalb des Anwendungsbereichs von IFRS 7, Klasse [member] Dieses Element steht für die Klasse der finanziellen Verbindlichkeiten außerhalb des Anwendungsbereichs von IFRS 7. [Siehe: Finanzielle Verbindlichkeiten] Angaben: IFRS 7 B2 b ifrs-full FinancialLiabilitiesPreviouslyDesignatedAtFairValueThroughProfitOrLossButNoLongerSoDesignatedFirstApplicationOfIFRS9 X instant, credit Finanzielle Verbindlichkeiten, die als erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert designiert waren, es bei erstmaliger Anwendung von IFRS 9 aber nicht mehr sind Der Betrag der finanziellen Verbindlichkeiten im Abschluss, die als erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet designiert waren, es aber nicht mehr sind, wenn das Unternehmen erstmals IFRS 9 anwendet. [Siehe: Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Verbindlichkeiten] Angaben: IFRS 7 42I c ifrs-full FinancialLiabilitiesPreviouslyDesignatedAtFairValueThroughProfitOrLossReclassifiedDueToRequirementsOfIFRS9FirstApplicationOfIFRS9 X instant, credit Finanzielle Verbindlichkeiten, die als erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet designiert waren und bei erstmaliger Anwendung von IFRS 9 gemäß IFRS 9 umgegliedert werden mussten Der Betrag der finanziellen Verbindlichkeiten im Abschluss, die als erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet designiert waren, es nun aber nicht mehr sind, und die bei erstmaliger Anwendung von IFRS 9 gemäß IFRS 9 umgegliedert werden mussten. [Siehe: Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Verbindlichkeiten] Angaben: IFRS 7 42I c ifrs-full FinancialLiabilitiesPreviouslyDesignatedAtFairValueThroughProfitOrLossReclassifiedVoluntarilyFirstApplicationOfIFRS9 X instant, credit Finanzielle Verbindlichkeiten, die als erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet designiert waren, und bei erstmaliger Anwendung von IFRS 9 freiwillig umgegliedert wurden Der Betrag der finanziellen Verbindlichkeiten im Abschluss, die als erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet designiert waren, es nun aber nicht mehr sind, und bei erstmaliger Anwendung von IFRS 9 vom Unternehmen freiwillig umgegliedert wurden. [Siehe: Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Verbindlichkeiten] Angaben: IFRS 7 42I c ifrs-full FinancialLiabilitiesReclassifiedIntoEquity X duration In Eigenkapital umgegliederte finanzielle Verbindlichkeiten Der Betrag der in Eigenkapital umgegliederten finanziellen Verbindlichkeiten. [Siehe: Eigenkapital; Finanzielle Verbindlichkeiten] Angaben: IAS 1 80 A ifrs-full FinancialLiabilitiesRecognisedAsOfAcquisitionDate X instant, credit Zum Erwerbszeitpunkt erfasste finanzielle Verbindlichkeiten Der für bei einem Unternehmenszusammenschluss erworbene finanzielle Verbindlichkeiten zum Erwerbszeitpunkt erfasste Betrag. [Siehe: Finanzielle Verbindlichkeiten; Unternehmenszusammenschlüsse [member]] Beispiel: IFRS 3 B64 i, Beispiel: IFRS 3 IE72 ifrs-full FinancialLiabilitiesThatWereDesignatedAsMeasuredAtFairValueThroughProfitOrLossBeforeApplicationOfAmendmentsToIFRS9ForPrepaymentFeaturesWithNegativeCompensationThatAreNoLongerSoDesignated X ins

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.