Europäische Union

1999/60/EG: Entscheidung der Kommission vom 21. Oktober 1998 in einem Verfahren gemäß Artikel 85 EG-Vertrag (Sache IV/35.691/E-4: Fernwärmetechnik-Kartell) (Bekanntgegeben unter Aktenzeichen K(1998) 3117) (Nur der dänische, deutsche, englische, finnische und italienische Text sind verbindlich)

Amtliche Ursprungsfassung

Quellenkennung: 31999D0060. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

Zur amtlichen Quelle ↗

Originaldateien und Anlagen

Durchsuchbarer Text in vereinfachter Darstellung. Tabellen, Abbildungen und verbindliche Gestaltung bitte anhand der Originaldateien prüfen.

r bis zumindest dem Zeitpunkt fort, an dem die Auskunftsverlangen nach Artikel 11 im März 1996 versandt wurden. Der "Geschäftsführer-Club" kam nach den Nachprüfungen mindestens sechs- oder siebenmal zusammen. Am 6. Juli 1995 wurde entschieden, die Treffen fortzusetzen, jedoch mit noch stärkeren Bemühungen, Zeit und Ort der Treffen zu verbergen (ergänzende Stellungnahme von ABB, S. 5-6). Laut Løgstør (Entgegnung auf die Beschwerdepunkte, S. 64) übte ABB starken Druck auf die anderen - verängstigten - Kartellmitglieder aus, um die Vereinbarungen fortzuführen. ABB war am 4. Juli 1995 auf hoher Ebene innerhalb des Konzerns vom Generaldirektor für Wettbewerb darauf hingewiesen worden, daß während der Nachprüfungen Beweise für seine Beteiligung an einem besonders schweren Verstoß gefunden worden seien. Die Folgen einer Fortsetzung des Kartells waren dabei erläutert - und zweifellos auch verstanden worden. Um die Weiterführung des Kartells zu vertuschen, wurden erstens sämtliche Treffen des Geschäftsführer-Clubs außerhalb der Gemeinschaft abgehalten, reisten die Teilnehmer zweitens eher mit dem Auto als mit dem Flugzeug an und nutzten drittens die dänischen Teilnehmer das private Firmenflugzeug von Løgstør. Ab September 1995 wurden auch die Treffen der deutschen Kontaktgruppe in Zürich abgehalten. (109) Die Überwachung der Auftragszuteilung und die Manipulation des Bietverfahrens hielten an, wie Powerpipe vermutet hatte. Der Verdacht von Powerpipe (Antwort auf das Auskunftsverlangen vom 29. September 1997, Beilage 26), daß ein Großprojekt (Boxberg) von Anfang an Isoplus zugedacht war und ABB im Gegenzug ein Projekt vergleichbarer Größe erhalten sollte (Weisweiler-Jülich), wird durch eine Projekttabelle aus diesem Zeitraum (Anhang 79) bestätigt: die beiden Unternehmen werden dort als die "Favoriten" für diese Aufträge benannt. Ab einem Zeitpunkt kurz nach den Nachprüfungen mußten die Kartellmitglieder ihren Gesamtumsatz in Europa als auch in jedem nationalen Markt monatlich an ABB melden (Stellungnahme von Tarco, S. 6, Anhang 165; Stellungnahme 1 von Løgstør, S. 74). Welche Vorgehensänderungen die Hersteller auch vornehmen mußten, um die Fortsetzung ihrer Absprachen nach der Entdeckung des Kartells zu verbergen, so scheinen diese doch den Plan zur Marktaufteilung nicht wesentlich beeinträchtigt zu haben. Die lokalen Treffen wurden weiterhin für fast alle nationale Märkte durchgeführt. Løgstør gibt jedoch an, daß sich die Teilnehmer immer mehr mit globalen Marktanteilen im europäischen Markt als mit einzelnen nationale Märkten befaßten. Im Laufe des Jahres nahm der Geschäftsführer-Club Korrekturen und Anpassungen an den Originalquoten vor (Anhänge 62, 166 und 189). Eine Reihe von Tabellen mit Marktanteilen nach dem Quotensystem für 1995 wurde KWH von ABB in diesem Zusammenhang per Fax zugesandt. Auf der Tabelle für die nordischen und baltischen Märkte befindet sich folgende entlarvende Anmerkung: "Pekka: vollständig zu vernichten . . . EU-Sache sieht schlecht aus - um Himmels willen vorsichtig sein." Auf den Treffen der Geschäftsführer-Clubs diskutierten die Teilnehmer damals, wie die Zusammenarbeit weitergeführt, die Marktentwicklung kontrolliert und ein Ausgleich- oder Kompensationssystem eingerichtet werden konnten. (110) Ende 1995 stellte ABB die Bilanz für das Jahr auf (Stellungnahme von Tarco, S. 8; Anhänge 167, 168 und 169). Die ursprünglichen Zuteilungen gemessen am Auftragswert waren angepaßt worden, um das Marktvolumen und verschiedene anderen Korrekturen zu berücksichtigen. Tarco gibt an, daß zu diesem Zeitpunkt sowohl Løgstør als auch es selbst Ausgleichsforderungen von Henss und ABB erhielten, da sie ihre Quote für 1995 überschritten hatten. KWH hat außerdem eine Tabelle mit Berechnungen übermittelt, die KWH von ABB zugesandt wurde (Anhang 190) und die mit den Angaben unter der Überschrift "Markt - Korrekturen zur Berücksichtigung von Marktvolumen und Restgruppe" in Anhang 169 korrespondiert, wo das Gesamtvolumen des Markts mit 3 417 Mio DKK angegeben ist. Henss/Isoplus übermittelte der Kommission (am 10. Oktober 1996) eine auf den 15. Dezember 1995 datierte Tabelle (Anhang 170), in der der tatsächliche Umsatz eines jeden Herstellers ("Ist") mit der zugeteilten Quote ("Soll") verglichen wird. Danach lagen sowohl Tarco als auch Løgstør erheblich über ihrem vereinbarten Marktanteil. Darunter lagen ABB, Isoplus und KWH. "Hitzige Diskussionen" gab es darüber, wie die Abweichungen von den Quoten ausgeglichen werden sollten, es wurde aber laut Løgstør (11) kein definitives Verfahren vereinbart, da mehrere Unternehmen Anfang 1996 ankündigten, daß sie die Vereinbarung nicht fortsetzen wollten (Stellungnahme 1, S. 75). Tatsächlich wurden die Treffen des Geschäftsführer-Clubs nicht (wenn überhaupt) vor März/April 1996 eingestellt. (111) Auf dem Treffen des Geschäftsführer-Clubs vom 17. Januar 1996 schlug ABB sogar vor, in der Schweiz ein ständiges Sekretariat einzurichten, das das Kartell organisatorisch weiterbetreuen sollte (die übrigen Teilnehmer lehnten den Vorschlag ab; siehe Antwort von Løgstør auf die Beschwerdepunkte, S. 66). KWH gibt an, daß die anderen Mitglieder bei dem Treffen des Geschäftsführer-Clubs, an dem KWH (am 4. März 1996 in Zürich) teilnahm, folgendes besprachen: - einen Kompensationsmechanismus für den Austausch vorgefertigter Rohre, wonach für den Fall, daß ein vom Kartell nicht dafür vorgesehener Hersteller den Zuschlag erhält, die Rohre von der vom Kartell vorgesehenen Partei geliefert würden, wobei die Herstellermarkierungen an den Rohren ausgetauscht würden, um die Identität des tatsächlichen Lieferanten zu verschleiern; - die Fortsetzung des Kartells durch Beauftragung eines vertrauenswürdigen "Beraters", der jedes Mitglied der Reihe nach aufsuchen und deren Aktivitäten koordinieren würde, so daß keine mehrseitigen Treffen des "Geschäftsführer-Clubs" mehr nötig wären (Stellungnahme von KWH, S. 12f). Løgstør bestätigt dies (Antwort auf die Beschwerdepunkte, S. 67), nennt hingegen KWH als Urheber beider Vorschläge (die "Berater"-Idee sei gemeinsam von KWH und ABB vorgeschlagen worden). Daß die Initiative von KWH ausging erscheint unwahrscheinlich. Bedeutsamer als die Frage nach der Urheberschaft dieses Vorschlags ist jedoch vielleicht die Tatsache, daß Vorschläge dieser Art auch in diesem späten Stadium überhaupt noch geäußert wurden. An diesem Treffen nahmen die Geschäftsführer von ABB, Løgstør, Starpipe, Tarco, Pan-Isovit, Henss/Isoplus und KWH teil (Antwort von KWH auf das Auskunftsverlangen, S. 17). (112) Da laut KWH bei dem letzten Treffen, an dem es teilnahm, die von der Kommission nach Artikel 11 übermittelten Auskunftsverlangen behandelt wurden, muß das Treffen später als am 4. März 1996 stattgefunden haben. Die Auskunftsverlangen wurden erst am 13. März von der Kommission versandt. Løgstør datiert das letzte Treffen des Geschäftsführer-Clubs ebenfalls auf den 4. März 1996. Man habe aber ebenso wie andere Unternehmen nur teilgenommen, um die Mitwirkung am Kartell für beendet zu erklären. Falls die Auflösung des Kartells tatsächlich der einzige Zweck ihres letzten Treffens war, hat es höchstwahrscheinlich nach Erhalt des Auskunftsverlangens der Kommission und somit später, als die Teilnehmer zugeben, stattgefunden. Am 26. März 1996 kam es zu einer EuHP-Vorstandssitzung in Kopenhagen, an der sämtliche Mitglieder des Geschäftsführer-Clubs teilnahmen. Es ist unwahrscheinlich, daß dieser Anlaß nicht dazu genutzt wurde, um über das jüngste Vorgehen der Kommission zu beraten. ABB und Løgstør geben beide zu, am 18. April 1996 in Dänemark auf einer Zusammenkunft Möglichkeiten einer Fortsetzung der Zusammenarbeit erörtert zu haben, sind aber angeblich zu keinem Ergebnis gelangt (Randnummer 78). Auf jeden Fall hat die deutsche Kontaktgruppe ihre Treffen in Zürich mindestens bis zum 25. März 1996 fortgesetzt. Die Österreich-Gruppe kam (laut ABB) letztmalig im April zusammen. Soweit festzustellen ist, hat die italienische Kontaktgruppe ihre Treffen erst im Juni eingestellt. 5. Die Rolle des EuHP (113) Ziel des EuHP war auf den ersten Blick: "den Erfahrungsaustausch unter den Mitgliedern in den Bereichen Technologie, Qualität, Energie und Umwelt zu fördern und an einer stetigen Weiterentwicklung in diesen Bereichen mitzuwirken . . .". Die Gründung des Verbandes im April 1991 hatte in Wirklichkeit viel mehr mit der Kontrolle des Marktes und der langfristigen Strategie von ABB zu tun, als diese verharmlosenden Formulierungen der Verbandsziele erkennen lassen. Insbesondere sollten die Konsequenzen des von Løgstør entwickelten kontinuierlichen Fertigungsverfahrens (mit der Folge erheblicher Einsparungen von 15-20 % bei den Produktionskosten, und somit niedrigerer Verkaufspreise) für die Rentabilität der übrigen Hersteller begrenzt werden. Die nach herkömmlichen Verfahren arbeitenden Hersteller wollten die alten Normen weitergelten lassen, die ein dickeres Mantelrohr und mehr Dämmschaumstoff vorschrieben, die aber laut Løgstør ein technisch überlegenes Produkt benachteiligten, das zu niedrigeren Preisen verkauft werden konnte. ABB gibt freimütig zu (Antwort auf das Auskunftsverlangen, S. 23), daß es in erster Linie Løgstør mittels einer "strategischen Vereinbarung" zu einer Rücknahme der neuen Rohre vom Markt veranlassen wollte. Als zweitbeste Lösung hätten Verhandlungen mit Løgstør über Zugang zu seiner Fertigungstechnik gegolten. (114) Unterlagen von ABB bestätigen, daß Normen benutzt wurden, um den Preis hochzuhalten. Nach Meinung von ABB wurde der EuHP "gegründet, um kleinere, neue Wettbewerber aus dem Ausland, insbesondere Osteuropa, auszuschließen, und wenn wir eine Lockerung dieser Normen zulassen, werden sich die Märkte abschwächen". Ein leitender ABB-Angestellter warnte im Juni 1993, daß bei kontinuierlicher Fertigung die Kosteneinsparungen eine Reduktion des Marktvolumens von 10-15 % bewirken könnten, "und keiner von uns würde dabei reicher. Løgstør und ABB müßten daher bei der Kontrolle der Entwicklung und den Normen eng zusammenarbeiten" (Anhang 48). Ende 1993 (als die "Plenartreffen" des Kartells zeitweise ausgesetzt waren), stritten sich dieselben Geschäftsführer (mit Ausnahme der Vertreter von Henss/Isoplus) über die Nichteinhaltung der Normen durch Løgstør. Pan-Isovit beschwerte sich, daß Løgstør sich nicht an die vorgeschriebenen Normen hielt. Alle Mitglieder mußten daraufhin dem EuHP schriftlich erklären, daß ihre Erzeugnisse den Normen EN 253 und den Qualitätsstandards des EuHP entsprachen. (115) Bezeichnend ist, daß ABB selber kontinuierlich gefertigte Rohre (mit der Bezeichnung "ABB Slimline Qualitätsrohre") auf den Markt zu bringen plante. ABB gab inoffiziell zu, daß diese Rohre nicht den vom EuHP verlangten Normen entsprachen, doch der Vorsitzende des Verbandes (der gleichzeitig auch Vorstandsmitglied von ABB IC Møller war), zeigte sich überzeugt, daß eine Änderung der Norm möglich war, wenn alle großen Hersteller sich dafür aussprachen. Die neuen Rohre von ABB sollten allerdings erst zum 1. Januar 1994 zur Vermarktung bereit sein. "Bis wir für die Einführung gerüstet sind, haben sich alle Unternehmen des Geschäftsbereichs BA-VDH gegen "Konti-Rohre" auszusprechen" (Anhang 177). ABB wollte die neuen Rohre nur in Dänemark einführen; in Deutschland wollte man abwarten, ob Løgstør in der Lage sein würde, mit kontinuierlich gefertigten Rohren auf dem Markt Fuß zu fassen. Nur wenige Tage nach den Beratungen über Wege einer Preiserhöhung in Deutschland auf dem Treffen vom 18. August 1994 wiederholte der EuHP-Vorstand seinen Beschluß, daß sämtliche Mitglieder lediglich Produkte anbieten sollten, die den EN-Normen entsprachen. Das Sitzungsprotokoll enthält den Vermerk: "Løgstør Rør AS hat eine Zeitland nicht normengemäße Rohre verkauft, aber zugesagt, damit sofort aufzuhören". (Es handelt sich um das EuHP-Treffen, auf dem dem KHW-Vertreter angeblich erstmalig auffiel, daß die übrigen Hersteller Absprachen getroffen hatten.) (116) Niemand behauptet, daß der EuHP und das Kartell nicht voneinander zu unterscheiden gewesen wären. Pan-Isovit trat erst Mitte 1993 bei und Henss/Isoplus wurde bis 1995 ferngehalten. Brugg, Ke-Kelit und Sigma waren zwar Anwärter auf eine Mitgliedschaft, traten dem Verband aber letzten Endes nicht bei. Was die Marktaufteilung selbst angeht, haben die Unternehmen einige Anstrengungen unternommen, um diese eindeutig illegale Tätigkeit zumindest formell vom EuHP fernzuhalten. Da die meisten Geschäftsführer, die an den Treffen teilnahmen, auch Mitglieder des EuHP-Vorstands waren, fand man sich nach der EuHP-Sitzung an einem anderen Ort zusammen, um Kartellangelegenheiten zu besprechen. Dann kamen auch die Vertreter von Henss und Pan-Isovit hinzu, um "Angelegenheiten von gemeinsamem Interesse" zu diskutieren. Diese künstliche Unterscheidung zwischen "illegalen" und "legalen" (oder halblegalen Aktivitäten scheint auch zum Großteil eingehalten worden zu sein, als sämtliche größeren Hersteller (mit Ausnahme von Brugg und natürlich Powerpipe) dem Verband beigetreten waren. Der Vorschlag, dem EuHP eine zentrale Rolle bei der Koordinierung der Quotenregelung zuzuweisen, wurde nicht aufgegriffen. Die Rolle des EuHP als Gehilfe des Kartells wird allerdings auch aus dem Umstand ersichtlich, daß der Verband prüfen sollte, ob Powerpipe aus technischen Gründen vom Projekt Leipzig-Lippendorf ausgeschlossen werden konnte. Auch als das Kartell den Markt auf die geplante Preiserhöhung um 15-30 % Anfang 1995 vorbereiten wollte, wurde der EuHP dazu auserkoren, der Fachpresse Informationen über anstehende Preiserhöhungen zuzusenden. 6. Bewertung der Rolle der einzelnen Beteiligten (117) Der Beschwerdegrund des Kartells liegt im vorliegenden Fall in dem Zusammengehen der Hersteller, um zusammen mit rechtswidrigen Mitteln ein gemeinsames Ziel zu verfolgen. Die meisten Unternehmen bestritten ihre Beteiligung an einem Verstoß gegen Artikel 85 EG-Vertrag nicht, obwohl lediglich ABB die Beteiligung an einer ununterbrochenen Zuwiderhandlung von November 1990 bis März oder April 1996 vorbehaltlos zugegeben hat. Die dänischen Hersteller Løgstør und Tarco geben ihre Beteiligung an einem "nationalen" Kartell zwischen 1991 und 1993 ausdrücklich zu (Starpipe geht auf diesen Punkt nicht ein), leugnen aber, daß vor Ende 1994 eine Vereinbarung über Auslandsmärkte umgesetzt worden sei. Pan-Isovit und Henss/Isoplus wollen mit dem gleichen Argument belegen, daß sie nicht vor Ende 1994 oder gar Anfang 1995 an einer Zuwiderhandlung beteiligt waren. (118) Die Argumente der großen Hersteller (außer ABB), mit denen die angebliche Ausweitung der Kartellvereinbarungen auf anderen Märkten (vor allem Deutschland) im Oktober 1991 oder kurz davor oder danach bestritten wird, werden vor allem im Hinblick auf die juristische Frage vorgebracht, ob ihr Verhalten unter Artikel 85 fällt oder nicht. Ihre Teilnahme an den vielen Geschäftsführer-Treffen von 1991 bis 1993 zu leugnen wäre angesichts der von der Kommission vorgefundenen zahlreichen einschlägigen Notizen der Teilnehmer unglaubwürdig. Stattdessen stellen sie ihre regelmäßigen Treffen als reine Vorbereitungsmaßnahmen oder fehlgeschlagene Versuche dar, eine Vereinbarung zu erzielen. Andererseits legen sie keine detaillierte Liste der auf diesen Treffen behandelten Themen vor. Die mit Bezug auf diesen Teil der Sache angegebenen Fakten sollen größtenteils belegen, daß Kartellvereinbarungen zu jenem Zeitpunkt unwahrscheinlich waren (z. B. erhebliche Rivalität unter den Herstellern, niedrige Preise und harter Wettbewerb in Deutschland, "Preisdumping" der dänischen Hersteller auf dem deutschen Markt, Eindringen der deutschen Hersteller auf den dänischen Markt 1993 und - was Henss angeht - die Meinungsverschiedenheiten mit ABB über die Vertriebsvereinbarung für Bayern). (119) Wie im zweiten Teil erläutert wird, sind diese vorgebrachten Tatsachen unabhängig davon, ob sie nachgewiesen wurden oder nicht, weder einzeln noch gemeinsam mit der Existenz geheimer Absprachen der von der Kommission vorgeworfenen Art in dem betreffenden Zeitraum (und von denen ABB uneingeschränkt anerkennt, daß sie unter Artikel 85 fallen) unvereinbar. Was die Kampagne gegen Powerpipe betrifft (die die Unternehmen im Sinne ihrer Argumentation als unbewiesenen isolierten Verstoß gegen Artikel 85 werten), so widerspricht die Leugnung jeglicher Vereinbarungen durch sämtliche Hersteller außer ABB kraß der schriftlichen Beweislage. Daß (aus rein praktischen Gründen) die Hauptlast des Boykotts auf ABB und Løgstør ruhte, entbindet die übrigen Boykottbeteiligten nicht von ihrer Verantwortung. Sämtliche Maßnahmen von ABB und Løgstør erfolgten auf Grundlage und in Umsetzung des am 24. März 1995 konzipierten Plans, dem sich alle angeschlossen hatten und der allen uneingeschränkt bekannt war. (120) Auch unabhängig von den (Teil-)Eingeständnissen der Beteiligten ist die Mitwirkung der betreffenden Unternehmen an der Zuwiderhandlung in dem von der Kommission angegebenen Zeitraum durch zahlreiche Dokumente unmittelbar erwiesen. Aufgabe der Kommission ist auch, die jeweilige Rolle der verschiedenen Hersteller beim Verstoß gegen die Wettbewerbsvorschriften zu bewerten. Diese Einzelbewertung ist für die angemessene Festlegung etwaiger Geldbußen von wesentlicher Bedeutung. Im Falle von Kartellen mag dies aus Mangel an verläßlichem Beweismaterial über den genauen Beitrag eines jeden Beteiligten nicht immer praktikabel oder möglich sein; in dieser Sache jedoch reicht das vorgefundene Schriftmaterial für eine solche Bewertung aus. Einige Unternehmen (insbesondere Løgstør, KWH und Henss/Isoplus) verwandten einen Großteil ihrer Verteidigung darauf, ihre eigene Rolle im Kartell herunterzuspielen und die Hauptverantwortung ABB zuzuweisen. Henss/Isoplus geht so weit, ABB bei der Frage der Existenz über Dänemark hinausreichender Kartellvereinbarungen ab Oktober 1991 der Übertreibung und Falschdarstellung zu bezichtigen, um sich bei der Kommission in ein gutes Licht zur rücken und eine Vorzugsbehandlung zu erreichen. ABB seinerseits gibt an, nicht die einzige treibende Kraft des Kartells gewesen zu sein. Die Angaben von Henss/Isoplus entbehren jeder Grundlage und können daher nicht berücksichtigt werden. Vorwürfe der Unternehmen gegen die übrigen Mitglieder des Kartells sind mit Vorsicht zu behandeln, da sie der eigenen Entlastung dienen. Derlei Angaben können ihren Urheber in Wirklichkeit nur selten aus seiner eigenen Verantwortung befreien, können aber zur Klärung von Einzelheiten beitragen und gewinnen besonders dann an Glaubwürdigkeit, wenn sie anderweitig bestätigt werden oder mit dem Gesamtbild des Verhaltens der Beteiligten, wie es aus dem schriftlichen Beweismaterial hervorgeht, übereinstimmen. In Fällen, in denen die Kommission in dieser Entscheidung solche Angaben ohne weitere Bewertung oder Vorbehalte zitiert, geht sie davon aus, daß die Aussage im Kern zutrifft. Allerdings stützt sich keine Feststellung, die für den Nachweis der wesentlichen Tatbestände entscheidend ist, auf unbelegte Angaben eines Beteiligten während des Verfahrens. (121) Zweifellos war ABB Anführer und Haupttriebfeder des Kartells. Die Beherrschung des Marktes durch ein von ABB geführtes Kartell war ein klar beschriebenes strategisches Ziel des Unternehmens. Die gesamte Operation wurde von höchster Unternehmensebene erdacht, genehmigt, befürwortet und angeleitet. Während der gesamten fünf Jahre kamen die Initiativen zur Konsolidierung, Stärkung und Ausweitung des Kartells von ABB, und unstrittig oblag es auch diesem Unternehmen, andere Firmen (KWH und Brugg) in das Kartell einzubinden. Auch die Behauptung von Løgstør und anderen Unternehmen, daß ABB die bewußte Weiterführung des Kartells selbst nach den Nachprüfungen vorgeschlagen habe, erscheint der Kommission völlig glaubhaft. Nicht glaubhaft sind jedoch die Versuche von Løgstør, sich selbst als widerwilligen (und gar unabsichtlichen) Gehilfen von ABB hinzustellen. Es mag zwar sein, daß Løgstør zum Teil durch den Wunsch, seinen viel größeren multinationalen Nachbarn nicht vor den Kopf zu stoßen, und (wie andere) durch die "Überredungskunst" von ABB zur Beteiligung am Kartell bewogen wurde, aber als zweitgrößter Hersteller in der Fernwärmebranche kam ihm bei jedweder wettbewerbswidriger Abrede eine Schlüsselrolle zu, und seine Bewahrung als "Nummer 2" der Branche war unabdingbarer Bestandteil der ABB-Strategie. Die aktive Rolle von Mitgliedern der Unternehmensleitung von Løgstør bei Planung und Durchführung der Kartellstrategie ist lückenlos belegt. Løgstør mag zwar in gewissem Ausmaß eigene Pläne verfolgt haben, z. B. die Einführung des (billigeren) kontinuierlichen Fertigungsverfahrens, die die anderen stoppen oder verzögern wollten, aber jede wettbewerbswidrige Vereinbarung impliziert den Ausgleich divergierender oder möglicherweise divergierender Interessen der Beteiligten. Die Kommission kann die Aussage von Løgstør, das Kartell im April 1993 verlassen zu haben, nicht akzeptieren: seine Vertreter nahmen im gesamten fraglichen Zeitraum an Treffen teil, und etwaige Drohungen sollten lediglich, wie das Unternehmen selbst zugibt, ABB veranlassen, Løgstør eine höhere Quote zuzugestehen. Was die Maßnahmen zur Schädigung von Powerpipe (und insbesondere die gemeinsame Beschäftigung wichtiger Mitarbeiter des Konkurrenten und später die Unterbindung von Lieferungen an diesen) betrifft, so weist die Kommission die Behauptung von Løgstør zurück, keine feindlichen Maßnahmen gegen den unbequemen Wettbewerber ergriffen zu haben. Henss/Isoplus mag zwar von den anderen Herstellern mit Mißtrauen bedacht und bis 1995 vom EuHP ferngehalten worden sein; aber das macht seine Version, mehr Opfer als Mitwirkender des Kartells gewesen zu sein, nicht glaubwürdig. Es gibt keinen Beleg dafür, daß Henss gegen seinen Willen zur Teilnahme an den Treffen mit den Geschäftsführern der anderen Unternehmen gezwungen wurde, die im Oktober 1991 begannen: Løgstør nennt ABB und Henss sogar als treibende Kräfte bei den Verhandlungen. Als die Absprachen Anfang 1994 wiederauflebten, spielte Henss eine führende Rolle als Mithelfer von ABB. Sämtliche verläßlichen Unterlagen belegen, daß Henss ohne Unterlaß einer der eifrigsten Verfechter der Vereinbarungen zur Marktaufteilung und Manipulation der Bietverfahren war. (122) Obwohl Tarco sichtlich des öfteren gegen die Kartelldisziplin verstieß, war das Unternehmen an den illegalen Maßnahmen nicht unbeteiligt. Es war in sämtlichen Organen des Kartells Vollmitglied, und seine Rolle vermindert sich nicht dadurch, daß es eigene Sonderinteressen weiterverfolgte, während es gleichzeitig aus den geheimen Absprachen mit seinen Konkurrenten Nutzen zu ziehen trachtete. Insbesondere der Umstand, daß sich die Einigung über den deutschen Markt im Mai 1993 verzögerte, weil Tarco eine lediglich die Preise betreffende Vereinbarung nicht akzeptieren wollte, beweist lediglich die Vertrautheit des Unternehmens mit grundlegenden wirtschaftlichen Gesetzmäßigkeiten und sein Bestreben, für sich eine gesicherte Quote zu erhalten. Die Kommission erkennt an, daß es keinen Beleg für ein direktes Vorgehen von Tarco gegen Powerpipe gibt (allerdings war das Unternehmen Mitunterzeichner des gemeinsamen Plans zur Finanzierung der Übernahme von Powerpipe durch Pan-Isovit). Das ändert allerdings nichts an der Tatsache, daß Tarco (wie die vom Unternehmen selbst vorgelegten Unterlagen bestätigen) an dem Plan beteiligt war, Powerpipe zu boykottieren und an der Erfuellung des Leipzig-Lippendorf-Auftrags zu hindern. Starpipe war ebenfalls "Vollmitglied" des Kartells, auch wenn seine Beteiligung keine besonderen Merkmale aufweist. Das Unternehmen war auf dem Treffen anwesend, auf dem die Unterbindung der Lieferungen an Powerpipe beschlossen wurde, und fügte sich in das Konzept ein. (123) Dasselbe gilt für Pan-Isovit. Pan-Isovit gibt vor, an Maßnahmen der anderen Hersteller gegen Powerpipe

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.