Europäische Union

1999/210/EG: Entscheidung der Kommission vom 14. Oktober 1998 in einem Verfahren nach Artikel 85 EG-Vertrag (Sache Nr. IV/F-3/33.708 British Sugar Plc, Sache Nr. IV/F-3/33.709 Tate & Lyle Plc, Sache Nr. IV/F-3/33.710 Napier Brown & Company Ltd, Sache Nr. IV/F-3/33.711 James Budgett Sugars Ltd) [Bekanntgegeben unter Aktenzeichen K(1998) 3061] (Nur der englische Text ist verbindlich)

Amtliche Ursprungsfassung

Quellenkennung: 31999D0210. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

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erklären, daß sich die bilateralen Diskussionen und Treffen zwischen British Sugar und den einzelnen Händlern und die parallel dazu stattfindenden Diskussionen zwischen Tate & Lyle und den einzelnen Händlern mit der Zeit zu Zusammenkünften aller vier Parteien entwickelten" (304). British Sugar erklärte weiter (305), daß ihre Entscheidung, sich in der fraglichen Weise zu verhalten, auf der Annahme beruhte, daß sie in Erfuellung der eingegangenen Verpflichtungen u. a. "gehalten war, die Händler zu Fragen der Wahrung eines angemessenen Abstandes zwischen den Preisen für Gewerbe- und Haushaltszucker und zu einer angemessenen Staffelung der Preise für Abnehmer größerer und kleinerer Mengen zu konsultieren" (306). (127) In ihrer Antwort auf die revidierte Mitteilung der Beschwerdepunkte argumentiert British Sugar (307), daß "die Händler mit der Annahme der Verpflichtungserklärung im August 1986 einen speziellen "geschützten" Status als Kunden und gleichzeitig Wettbewerber von British Sugar erlangten" (308). British Sugar betont, daß die Verpflichtungserklärung als allgemeine Zusicherung zu verstehen war, daß die Händler eine Zukunft haben sollen - d. h. als generelles Verbot jeglicher preislicher Maßnahmen, die die Händler in ihrer weiteren Existenz gefährden könnten, gleich, ob sie das Haushalts- oder das Gewerbezuckergeschäft der Händler betreffen (309). British Sugar verwehrt sich auch gegen die Argumentation der Kommission (310), daß schwer zu verstehen sei, wieso die Diskussionen mit Napier Brown und James Budgett, bei denen es allein um die Preisstellung bei Gewerbezucker ging, dem Zweck gedient haben könnten, die Verpflichtungserklärung zu erfuellen, in der die Staffelung der Preise für Abnehmer kleiner und großer Mengen Gewerbezucker nicht ausdrücklich erwähnt ist, wohl aber die Differenzierung zwischen den Preisen für Gewerbe- und Haushaltszucker. British Sugar erinnert daran, daß der größte Teil des Zuckergeschäfts von Napier Brown und das Gesamtgeschäft von James Budgett auf Gewerbezucker entfällt (311), und daß BS durch die in ihrer Verpflichtungserklärung gegebene Zusicherung hinsichtlich der weiteren Existenz der Händler gehalten ist, die Händler benachteiligende Preisbildungen bei Gewerbezucker zu vermeiden (312): "In British Sugar's Sicht war es von entscheidender Bedeutung, daß (. . .) ihre Preise ausreichten, um den Händlern eine angemessene Wiederverkaufsspanne und damit das Überleben zu sichern." (313) Würde British Sugar den Händlern zu hohe Preise berechnen, wäre dies ein Verstoß gegen die Verpflichtungserklärung. Würde andererseits British Sugar anderen Kunden, die sie mit den Händlern teilt, zu niedrige Preise anbieten, wäre das eine Diskriminierung gegen die in einem Wettbewerbsnachteil gebrachten Händlern und damit ein Verstoß gegen Artikel 86 EG-Vertrag (314). British Sugar betont, daß Napier Brown und James Budgett an den Sitzungen als Kunden und nicht als Wettbewerber teilgenommen haben (315). Nach British Sugar's Darstellung (316) und im Hinblick auf die Verpflichtungserklärung war es "wesentlich, daß die Parteien regelmäßig zusammenkamen, um zu gewährleisten, daß das System wie vorgesehen funktionierte, und vor allem sicherzustellen, daß die Händler nach Maßgabe der von ihnen abgenommenen Mengen angemessene Preise erhielten und daß sie insbesondere bei gemeinsam belieferten Kunden nicht einseitig benachteiligt wurden" (317). (128) Bei der mündlichen Anhörung vom 18./19. April 1996 verwies British Sugar auch darauf (318), daß die von BS eingegangenen Verpflichtungen in ihrem im Dezember 1986 aufgestellten "EWG-Erfuellungsprogramm" genau wiedergegeben waren. Aus diesem Erfuellungsprogramm zitierte British Sugar den Abschnitt IV Unterabschnitt 2 "unfaire Preisbildung" als Beweis dafür, daß BS der Ansicht war, daß eine ungenügende Spanne zwischen Gewerbe- und Haushaltszucker nur eine von mehreren Verhaltensweisen war, die einen Verstoß gegen die Wettbewerbsvorschriften der Gemeinschaften darstellten. (129) Nach British Sugar's Darstellung (319) ist die Anwesenheit von Tate & Lyle bei den Zusammenkünften zum Teil dadurch zu erklären, daß T & L, die - nach Ansicht der Kommission (320) - zusammen mit BS eine gemeinsame beherrschende Stellung einnimmt, ein potentielles Ziel von Beschwerden seitens der Händler war und daher ein starkes Interesse daran hatte, sicherzustellen, daß es keinen Grund für eine solche Beschwerde gab. b) Sonstige Zwecke der Zusammenkünfte (130) In ihrer Antwort auf die revidierte Mitteilung der Beschwerdepunkte (321) behauptet British Sugar außerdem, daß die vielschichtigen Geschäftsbeziehungen zwischen den Parteien häufige Zusammenkünfte erforderten, auch mit Tate & Lyle. British Sugar zufolge wurden bei diesen Gelegenheiten u. a. Kauf- bzw. Verkaufsgeschäfte zwischen den vier Parteien besprochen und abgeschlossen. 2.3.2. Die Argumente von Tate & Lyle (131) Zu der Verpflichtungserklärung äußert sich Tate & Lyle kaum. Nur in T & L's Brief an das OFT vom 16. Juli 1990 (322) und in der mündlichen Anhörung (323) wurde sie kurz erwähnt. Zum Zweck der Zusammenkünfte macht Tate & Lyle ebenfalls nur sehr kurze Anmerkungen. Die gemeinsamen Sitzungen über Haushalts-(Einzelhandels-)zucker bezeichnete Tate & Lyle während der am 27. Mai 1994 durchgeführten Nachprüfungen als "nicht mehr als ein Sicherheitsfaktor, wirklich nur eine Art zusätzliche Absicherung" ("just a safety factor, a belt and braces job really") (324). Außerdem waren nach Tate & Lyle's Darstellung (325) auch "andere legitime Angelegenheiten allgemeinen Interesses für die gesamte Branche zu besprechen" (326). 2.3.3. Die Argumente von Napier Brown (132) Napier Brown betont in ihrer Antwort auf die revidierte Mitteilung der Beschwerdepunkte (327), daß die Verpflichtungserklärung die Rolle der Händler im allgemeinen betrifft und nicht Fragen der Preisbildung. Der Abstand zwischen den Preisen für Gewerbe- und Haushalts-(Einzelhandels-)zucker war nur ein Element der Napier Brown-Entscheidung. Napier Brown zufolge war die von British Sugar betriebene Politik einer drastischen Verringerung der Abstände zwischen den Preisen, die großen Abnehmern berechnet wurden (die oft Kunden von British Sugar waren) und den Preisen für kleinere Abnehmer (die traditionellen Kunden der Händler) (328) eine Form der Preispraxis, die ebenfalls zum beabsichtigten Geltungsbereich der Verpflichtungserklärung gehört. Napier Brown glaubt, daß die Zusammenkünfte ein nützliches Mittel waren, der Unternehmensleitung von British Sugar vor Augen zu führen, wie wichtig es war, die - nicht nur wortgetreue, sondern auch sinngemäße - Einhaltung der in der Erklärung eingegangenen Verpflichtungen durch ihr Verkaufspersonal zu überwachen. In Napier Brown's Sicht ist aus dem Wortlaut der Verpflichtungserklärung klar ersichtlich, daß die ungenügende Spanne zwischen British Sugar's Preisen für Gewerbezucker und für Haushaltszucker lediglich ein Beispiel für Preispraktiken war, die nicht "normal und angemessen" ("normal and reasonabel") sind und daher "als unfaire Verdrängungsmaßnahmen ausgelegt" werden könnten ("construed as predatory"). 2.3.4. Die Argumente von James Budgett (133) James Budgett erklärt in ihrer Antwort auf die revidierte Mitteilung der Beschwerdepunkte (329), sie habe angenommen, daß British Sugar's Maßnahmen zur Wiederherstellung der mengenbezogenen Preisstaffelung (330) Teil der Bemühungen von BS waren, die in ihrer Erklärung eingegangenen Verpflichtungen zu erfuellen. James Budgett glaubte, daß die Kommission British Sugar vor einer auf Verdrängung angelegten Preisstellung bei kleineren gewerblichen Abnehmern von Kristallzucker gewarnt hat, da ein solches Verhalten einen Verstoß gegen Artikel 86 EG-Vertrag darstellen würde. 2.3.5. Die Antworten der Kommission (134) Auf ihren gemeinsamen Sitzungen verfolgten die Parteien den Zweck, den Preiswettbewerb einzuschränken - bei Gewerbezucker zwischen allen vier Unternehmen und zusätzlich bei Haushaltszucker zwischen British Sugar und Tate & Lyle. Diese Feststellung stützt sich auf die Tatsache, daß die von den Parteien vorgebrachten alternativen Erklärungen für den Zweck der Zusammenkünfte sämtlich nicht überzeugen. a) Die Verpflichtungserklärung (135) Die Haupterklärung, die sich auf die Erfuellung der Verpflichtungserklärung stützt, kann aus mehreren Gründen nicht überzeugen: diese Feststellung ergibt sich sowohl daraus, wer effektiv an den 40 Sitzungen teilgenommen hat, als auch aus der zeitlichen Abfolge der Vorgänge sowie aus den auf den einzelnen Sitzungen besprochenen Themen und schließlich auch aus der Tatsache, daß andere Methoden zur Verfügung standen, um die Erfuellung der von BS eingegangenen Verpflichtungen zu erreichen und zu überwachen. (136) Es ist erwiesen (331), daß British Sugar und Tate & Lyle an allen 40 Zusammenkünften teilgenommen haben, während Napier Brown und James Budgett nur an Sitzungen teilgenommen haben, die unter "Gewerbezucker" oder "Gewerbezucker/Änderung der institutionellen Preise" rangieren. Im einzelnen haben Napier Brown und James Budgett an 18 der so klassifizierten Treffen teilgenommen. Zum Thema "Gewerbezucker" hat es noch eine weitere Sitzung gegeben, an der nur British Sugar und Tate & Lyle teilgenommen haben. Außerdem hatte James Budgett eine gemeinsame Sitzung mit British Sugar und Tate & Lyle zum Thema "Zuckerein- und -ausfuhren". Die restlichen 20 Sitzungen waren zweiseitige Treffen zwischen British Sugar und Tate & Lyle zu unterschiedlichen Themen: "Grundsatzdiskussion", "allgemeine Marktfragen", "allg. Fragen/Haushaltszucker", "Haushaltszucker", "allg. Fragen/Zuckereinfuhren" und "Zuckerein- und -ausfuhren". (137) Im Laufe der mündlichen Anhörung vom 18./19. April 1996 forderte die Kommission die Parteien auf, eine plausible Erklärung dafür zu liefern, daß der Hersteller Tate & Lyle bei allen Sitzungen zugegen war. Hinter dieser Frage stand die Überlegung, daß - wenn die Sitzungen von British Sugar darauf angelegt waren, den Händlern Sicherheit zu vermitteln und die Erfuellung der Verpflichtungserklärungen zu gewährleisten, die British Sugar der Kommission gegenüber abgegeben hatte, und die allein Händler und nicht Hersteller betraf (332) - die ständige Anwesenheit von Tate & Lyle schwer zu erklären wäre. British Sugar antwortete (333), daß ein gemeinsames Brancheninteresse bei beiden Herstellern (BS und T & L) und den beiden anwesenden Händlern (NB und JB) bestanden hatte und daß anzunehmen war, daß die Händler hinsichtlich ihrer zukünftigen Beziehungen zu Tate & Lyle ebenso besorgt waren wie über die zu British Sugar. Napier Brown antwortete (334), daß British Sugar damals bemüht war, den gesamten Markt und nicht nur die Händler zu bestärken, und daß BS daher ein offenes Forum schaffen wollte, auf dem sie ihre Aktivitäten erläutern und alle - einschließlich Tate & Lyle - Gelegenheit hatten, dazu Stellung zu nehmen. James Budgett antwortete (335) daß es keine einfache Erklärung für die Anwesenheit von Tate & Lyle gebe. James Budgett habe ein Interesse daran gehabt, zusätzlich zu der Versicherung, daß British Sugar sich an seine Verpflichtungserklärung halten würde, einen Anhalt dafür zu bekommen, daß sich Tate & Lyle entsprechend verhalten werde. (138) Die Kommission stellt zunächst folgendes fest: Je mehr argumentiert wird, daß die Zusammenkünfte dem Zweck dienten, alle vier Parteien zu bestärken, um so unglaubwürdiger wird die Behauptung, die Hauptfunktion der gemeinsamen Sitzungen habe darin gelegen, die Verpflichtungserklärung zu erfuellen, die Tate & Lyle nicht betrifft, in der Tate & Lyle nicht erwähnt ist und die von British Sugar im Zusammenhang mit dem Fall Napier Brown abgegeben wurde, bei dem das Verhalten von Tate & Lyle nicht zur Debatte stand. (139) Von Tate & Lyle selbst wird die Verpflichtungserklärung überhaupt nicht zur Erklärung der Zusammenkünfte herangezogen. Auf die im Verlauf der mündlichen Anhörung vom 18./19. April 1996 gestellte Frage nach der Bedeutung der Verpflichtungserklärung verwies Tate & Lyle auf ihre beiden Briefe an das Office of Fair Trading vom 16. Juli 1990 (336) und vom 29. August 1990 (337) als zutreffende Beschreibung der Umstände, unter denen es zu den gemeinsamen Sitzungen kam. Zudem verwies Tate & Lyle (338) auf eine Passage in ihrem Schreiben vom 16. Juli 1990, der zufolge "die Existenz der Verpflichtungserklärung Teil des Kontextes war, in dem die Sitzungen stattfanden" (339). Tatsächlich ist die Verpflichtungserklärung in T & L's Schreiben vom 29. August 1990 überhaupt nicht und im Schreiben vom 16. Juli 1990 nur einmal, und zwar als Nebenprodukt erwähnt. Die fragliche Stelle dieses Schreibens (340) lautet wie folgt: "Im Sommer 1986 gab es Anzeichen, daß British Sugar eine Änderung ihrer Geschäftspolitik gegenüber Tate & Lyle erwog. Zu diesem Zeitpunkt hatten führende Mitarbeiter von British Sugar das Unternehmen verlassen oder waren dabei, auszuscheiden. Zudem mußte British Sugar im Zusammenhang mit dem Verfahren im Fall Napier Brown der Kommission eine Verpflichtungserklärung geben und stand auch geschäftlich unter Druck. Tate & Lyle erhielt Hinweise, daß British Sugar bereit war, zu einer anderen Geschäftspolitik überzugehen" (341). Dieser Auszug zeigt, daß die Verpflichtungserklärung nur ein untergeordnetes Element unter mehreren anderen darstellte und keineswegs etwa das Hauptmotiv für British Sugar's Entscheidung war, ihre Geschäftspolitik gegenüber Tate & Lyle zu ändern. (140) Durch eine nähere Analyse wird die auf die Verpflichtungserklärung gestützte Argumentation noch weiter widerlegt: aa) Die Teilnehmer an den Zusammenkünften (141) Erstens ist nicht glaubhaft, daß die 20 bilateralen Treffen zwischen British Sugar und Tate & Lyle dem Zweck dienten, die von BS eingegangenen Verpflichtungen zu erfuellen, obwohl diese Sitzungen unter Ausschluß von Napier Brown und James Budgett stattfanden, die in ihrer Eigenschaft als Händler von den Verpflichtungen direkt betroffen waren. Zweitens ist festzustellen, daß die Verpflichtungserklärung nicht nur für Napier Brown und James Budgett galt, sondern gleichermaßen auch für die anderen im Kristallzuckermarkt in Großbritannien tätigen Händler (342). Der Umstand, daß diese Händler an keiner der 40 Sitzungen teilgenommen haben, ist ein weiteres Indiz dafür, daß diese Zusammenkünfte nicht dem Zweck dienten, die Erfuellung der Verpflichtungserklärung zu gewährleisten. bb) Der zeitliche Ablauf der Vorgänge (142) Die entscheidende gemeinsame Sitzung von British Sugar und Tate & Lyle, an der Napier Brown und James Budgett nicht teilnahmen, fand am 20. Juni. 1986 statt, während die Verpflichtungserklärung erst am 5. August 1986 abgegeben wurde. In ihrem Schreiben vom 29. August 1990 (343) beschreibt Tate & Lyle das Treffen vom 20. Juni 1986 als "insofern wichtig, als hier die grundlegenden Prinzipien aufgestellt wurden, an die alle weiteren Diskussionen anknüpften" ("significant in that it set the background principles against which all future discussions were held"). Damit wird erstens klar, daß es bei der Sitzung vom 20. Juni 1986 nicht nur wegen der Abwesenheit von Napier Brown und James Budgett, sondern auch wegen des Datums dieses Treffens nicht um die Umsetzung der Verpflichtungserklärung gegangen sein kann. Und zweitens ist die Tatsache, daß die Sitzung vom 20. Juni 1986, die von entscheidender Bedeutung war, weil auf ihr die Prinzipien für das spätere wettbewerbswidrige Verhalten und für alle weiteren Zusammenkünfte, d. h. für die zwei- und vierseitigen Sitzungen aufgestellt wurden, bereits stattfanden, bevor die Verpflichtungserklärung abgegeben wurde, ein starkes Indiz dafür, daß auch die nachfolgenden Zusammenkünfte nicht der Durchführung der Verpflichtungserklärung dienten. (143) Ferner: wenn die Zusammenkünfte tatsächlich dazu dienen sollten, die im Rahmen des Verfahrens im Fall Napier Brown am 5. August 1986 abgegebene Verpflichtungserklärung in die Praxis umzusetzen, dann ist nicht zu verstehen, warum British Sugar die Kommission während der fast zwei Jahre, die zwischen diesem Datum und ihrer Entscheidung im Fall Napier Brown (344) lagen, niemals auf diese zwei- und vierseitigen Treffen der Parteien hingewiesen hat. Im laufenden Verfahren bemüht sich British Sugar, den Eindruck zu erwecken, daß sie im wesentlichen zwei Wege beschritten hat, um die Umsetzung der Verpflichtungserklärung und die Einhaltung der Wettbewerbsregeln der Gemeinschaft zu gewährleisten: erstens erstellte sie im Dezember 1986 ein allgemeines Programm zur Erfuellung der Wettbewerbsregeln der Gemeinschaft (compliance programme), und zweitens startete sie eine spezifische Erfuellungsaktion in Form der im laufenden Verfahren zur Debatte stehenden Zusammenkünfte. In dieser Entscheidung zum Fall Napier Brown wertete die Kommission die Verpflichtungserklärung und die Einführung des Erfuellungsprogramms durch British Sugar als mildernde Umstände (345), verhängte aber dennoch eine Geldbuße in Höhe von 3 Mio. ECU. Vor diesem Hintergrund ist nicht erklärlich, warum British Sugar diese Sitzungen, deren Hauptzweck angeblich darin bestand, die Erfuellung der Verpflichtungserklärung und der Wettbewerbsregeln der Gemeinschaft im allgemeinen zu gewährleisten, der Kommission gegenüber nie erwähnt hat. Nach British Sugar's Logik wäre es in ihrem Interesse gewesen, der Kommission darzutun, daß BS die praktische Umsetzung ihrer Verpflichtungserklärung und ihres Erfuellungsprogramms sehr ernst nimmt - und dies zu nutzen als zusätzliches Argument in ihren Bemühungen um eine Ermäßigung der verhängten Geldbuße. cc) Die bei den Zusammenkünften behandelten Themen (144) Hier ist daran zu erinnern, daß die Verpflichtungserklärung im Zusammenhang mit dem Fall Napier Brown abgegeben wurde, bei dem es in erster Linie um Haushalts-(Einzelhandels-)zucker ging. Gewerbezucker ist das Ausgangsmaterial für das nachgeordnete Produkt Haushaltszucker. In der Entscheidung zum Fall Napier Brown wurde festgestellt, daß British Sugar in Großbritannien sowohl den Gewerbe- als auch den Haushaltszuckermarkt beherrscht (346). Somit sind Händler, die sich im Haushaltszuckergeschäft bestätigen wollen und hierfür Gewerbezucker von British Sugar beziehen müssen, davon abhängig, daß BS zwischen Gewerbe- und Haushaltszucker eine hinreichende Preisspanne (Abpackspanne) wahrt. Der Hauptpunkt der Beschwerde von Napier Brown und der Begründung der Entscheidung der Kommission war, daß British Sugar ihre Preise für Haushaltszucker künstlich so weit gesenkt hatte, daß die Spanne zwischen ihren Haushalts- und Gewerbezuckerpreisen nicht mehr ausreichte, um Napier Brown ein Überleben im britischen Haushaltszuckermarkt zu ermöglichen. Folglich bezieht sich die Verpflichtungserklärung ausdrücklich auf die für das Haushaltszuckergeschäft der Händler lebenswichtig Spanne zwischen British Sugar's Gewerbe- und Haushaltszuckerpreisen (347). Die Verpflichtungserklärung befaßt sich nicht mit der absoluten Höhe der Gewerbe- und Haushaltszuckerpreise, und auch der zwischen den Preisen für größere und kleinere Abnehmer von Gewerbezucker zu schaffende oder zu haltende Abstand ist im Text der Verpflichtungserklärung nicht ausdrücklich erwähnt. Das liegt daran, daß die Kommission British Sugar im Fall Napier Brown niemals beschuldigt hatte, zwischen größeren und kleineren Abnahmemengen Gewerbezucker unangemessene oder gar unlautere Spannen praktiziert zu haben. (145) Nach den der Kommission vorliegenden Informationen haben Napier Brown und James Budgett nur an gemeinsamen Sitzungen mit British Sugar und Tate & Lyle teilgenommen, bei denen es um Gewerbezuckerpreise und insbesondere um die zu schaffende bzw. zu wahrende Staffelung der Preise für Abnehmer größerer und kleinerer Mengen Gewerbezucker ging. Zum Thema Gewerbezucker haben 18 Sitzungen stattgefunden, an denen alle vier Parteien teilnahmen; an einer weiteren Gewerbezuckersitzung haben nur British Sugar und Tate & Lyle teilgenommen. An den sieben unter "Haushaltszucker" eingeordneten Zusammenkünften und an der einen Sitzung zu "Allg. Fragen/Haushaltszucker" haben Napier Brown und James Budgett nicht teilgenommen - dies waren bilaterale Treffen zwischen British Sugar und Tate & Lyle. Abgesehen von der ersten zweiseitigen Zusammenkunft von British Sugar und Tate & Lyle am 20. Juni 1986 hat es keine Sitzung gegeben, bei der sowohl über Gewerbe- als auch über Haushaltszucker gesprochen wurde. Es ist denkbar, daß British Sugar und Tate & Lyle bei ihren ersten zweiseitigen Treffen vom 20. Juni 1986 auch über die Spannen zwischen Gewerbe- und Haushaltszuckerpreisen gesprochen haben; der Grund hierfür kann aber nicht in der Verpflichtungserklärung gelegen haben, da diese im Hinblick auf die Händler und im Rahmen des Napier-Brown-Verfahrens abgegeben wurde, an dem Tate & Lyle nicht beteiligt war. Außerdem: Wenn die Frage der Spanne zwischen Gewerbe- und Haushaltszuckerpreisen tatsächlich auf der Sitzung vom 20. Juni 1986 behandelt worden wäre und wenn die Darstellungen der Parteien hinsichtlich der Rolle der Verpflichtungserklärung zutreffend wären, wäre es logisch gewesen, wenn erstens British Sugar, Napier Brown und James Budgett an diesem ersten Treffen vom 20. Juni 1986 teilgenommen hätten und wenn zweitens diese drei Parteien auch weiter, d. h. während des ganzen relevanten Zeitraums gemeinsame Sitzungen abgehalten hätten, bei denen Fragen der Preisbildung sowohl für Gewerbe- als auch für Haushaltszucker behandelt worden wären. Vor diesem Hintergrund, d. h. in Anbetracht der bei den verschiedenen Zusammenkünften behandelten Themen und der Teilnehmer an diesen Sitzungen kommt die Kommission zu dem Schluß, daß - möglicherweise mit Ausnahme der ersten Zusammenkunft vom 20. Juni 1986 - die Fragen der Spannen zwischen den Preisen für Gewerbezucker und denen für Haushaltszucker weder auf den Gewerbezucker- noch auf den Haushaltszuckersitzungen besprochen wurde. Angesichts der Tatsache, daß Napier Brown und James Budgett an der ersten Sitzung vom 20. Juni 1986 nicht teilgenommen haben und es keine weiteren Sitzungen gegeben hat, auf denen sowohl über Gewerbezucker als auch über Haushaltszucker gesprochen wurde und die sich somit mit dem in der Entscheidung im Fall Napier Brown spezifisch angesprochenen und in der Verpflichtungserklärung ausdrücklich erwähnten Spannenproblem befaßt haben konnten, ist es nicht glaubhaft, daß irgendeine der Sitzungen der Durchführung der Verpflichtungserklärung gedient hat. (146) Zudem ist festzuhalten: Wenn die Zusammenkünfte tatsächlich, wie British Sugar behauptet, dazu dienen sollten, den Händlern Zuversicht zu vermitteln, ist nicht zu erklären, warum Napier Brown und James Budgett nur bei den Sitzungen zugegen waren, bei denen es um Gewerbezucker ging, und nicht bei den Sitzungen, auf denen über das Haushaltszuckergeschäft gesprochen wurde. Der Gewerbezuckermarkt stand weder im Mittelpunkt des Verfahrens im Fall Napier Brown noch war es ein Thema, das als solches in der Verpflichtungserklärung besonders erwähnt wäre. Im Gegenteil: es war der Haushaltszuckermarkt, der im Mittelpunkt des Napier-Brown-Verfahrens stand, und daher war die Stellung der Händler auf diesem Markt auch eines der zentralen Anliegen, die mit der Verpflichtungserklärung angegangen werden sollten. (147) Folglich ist es nicht glaubhaft, daß die Zusammenkünfte, an denen Napier Brown und James Budgett teilgenommen haben, in irgendeiner Weise den Zweck verfolgten, die Verpflichtungserklärung in die Praxis umzusetzen - dies um so mehr, als Tate & Lyle als von der Verpflichtungserklärung nicht betroffene Partei (348) stets zugegen war. Im gleichen Sinne ist es auch nicht glaubhaft, wenn behauptet wird, daß British Sugar und Tate & Lyle bei ihren zweiseitigen Sitzungen über Haushaltszuckerfragen (von denen Napier Brown und James Budgett ausgeschlossen waren) oder bei irgendeinem ihrer sonstigen bilateralen Treffen den Zweck verfolgten, die Verpflichtungserklärung durchzuführen - auch hier um so

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.