Europäische Union

1999/210/EG: Entscheidung der Kommission vom 14. Oktober 1998 in einem Verfahren nach Artikel 85 EG-Vertrag (Sache Nr. IV/F-3/33.708 British Sugar Plc, Sache Nr. IV/F-3/33.709 Tate & Lyle Plc, Sache Nr. IV/F-3/33.710 Napier Brown & Company Ltd, Sache Nr. IV/F-3/33.711 James Budgett Sugars Ltd) [Bekanntgegeben unter Aktenzeichen K(1998) 3061] (Nur der englische Text ist verbindlich)

Amtliche Ursprungsfassung

Quellenkennung: 31999D0210. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

Zur amtlichen Quelle ↗

Originaldateien und Anlagen

Durchsuchbarer Text in vereinfachter Darstellung. Tabellen, Abbildungen und verbindliche Gestaltung bitte anhand der Originaldateien prüfen.

reinbart oder vorab beschlossen haben, wie sich jede Seite am Markt verhalten soll, sich aber bewußt an eine gemeinsame, die Koordinierung ihres Geschäftsverhaltens fördernde oder erleichternde Strategie halten oder anpassen. (70) Das Gericht erster Instanz hat in verschiedenen Urteilen (172) klargestellt, daß die Kommission insbesondere bei einem komplexen, sich über einen längeren Zeitraum erstreckenden Verstoß nicht gehalten ist, diesen ausschließlich als Vereinbarung oder als abgestimmte Verhaltensweise darzustellen oder in getrennte Verstöße aufzuteilen. Tatsächlich kann sich eine solche Unterscheidung als undurchführbar oder nicht sinnvoll erweisen, weil der Verstoß zugleich Merkmale beider Arten verbotenen Verhaltens aufweist - obwohl einzelne seiner Erscheinungsformen, isoliert betrachtet, möglicherweise eher mit der einen als der anderen zutreffend beschrieben sind. Insbesondere wäre es unsinnig, ein einem und demselben Zweck dienendes, fortlaufendes Verhalten künstlich in mehrere Einzelverstöße zu unterteilen. Somit stützt das Gericht erster Instanz in seinen Urteilen die von der Kommission gewählte doppelte Charakterisierung des Gesamtverstoßes als Vereinbarung und abgestimmte Verhaltensweise, und es bestätigt auch, daß dies nicht so zu verstehen ist, daß zugleich und kumulativ nachzuweisen wäre, daß alle zu dem fortlaufenden Verhalten gehörenden Tatbestandselemente sowohl die Kriterien einer Vereinbarung als auch die einer abgestimmten Verhaltensweise erfuellen, sondern als Bezugnahme auf ein komplexes Ganzes, das aus einer Anzahl von Tatbestandselementen besteht, von denen einige, einzeln gesehen, als Vereinbarung zu bezeichnen sind, während andere als abgestimmte Verhaltensweise anzusehen wären. (71) Die Kommission ist der Ansicht, daß der oben beschriebene Sachverhalt einen komplexen Verstoß erheblicher Dauer (173) erkennen läßt, an dem British Sugar, Tate & Lyle, Napier Brown und James Budgett beteiligt waren, und der während des relevanten Zeitraums neben Elementen, die, isoliert betrachtet, als Vereinbarungen bezeichnet werden können, auch solche umfaßte, die man als abgestimmte Verhaltensweisen einordnen kann. Auch wenn abzulehnen wäre, daß bestimmte oder irgendwelche dieser Elemente als Vereinbarung (174) anzusehen sind, würden doch alle Elemente dieses komplexen Verstoßes, die keine Vereinbarungen darstellen, zumindest in die Kategorie der abgestimmten Verhaltensweisen (175) fallen. Es wäre jedoch unsinnig, dieses komplexe Verhalten erheblicher Dauer künstlich in Teilverstöße unterteilen zu wollen, zumal es sich um ein fortgesetztes, gemeinsames System handelte, das in seiner Gesamtheit einem und demselben, in den Randnummern 72 bis 76 näher dargestellten Zweck diente. Im Rahmen dieser rechtlichen Würdigung nach Artikel 85 Absatz 1 wird das fragliche Verhalten daher als Vereinbarung und/oder abgestimmte Verhaltensweise bezeichnet. 1.2. Zweck oder Wirkung einer erheblichen Einschränkung des Wettbewerbs 1.2.1 Koordinierung der Preispolitik (72) Am 20. Juni 1986 verständigten sich British Sugar und Tate & Lyle darauf, den Preis für Kristallzucker in Großbritannien anzuheben und es zu unterlassen, durch Unterbieten eine Ausweitung ihrer Marktanteile anzustreben. Wenn dieser Beschluß, den Preiskrieg zu beenden und zu einer neuen Preispolitik überzugehen, auch zunächst von British Sugar als Preisführer am Markt ausgegangen war, so geschah dies in Abstimmung mit Tate & Lyle. Letztere bestärkte British Sugar in ihren preislichen Absichten, indem sie bei der erwähnten Sitzung bestätigte, der gleichen Preispolitik folgen zu wollen. Napier Brown und James Budgett wurden von British Sugar auf eine der Sitzung vom 20. Juni 1986 nachfolgenden Zusammenkunft über die neue Preispolitik informiert. Die systematische Teilnahme aller vier Parteien an den nach dem 20. Juni 1986 über einen längeren Zeitraum regelmäßig stattfindenden Treffen und die dabei erfolgte Lieferung und Entgegennahme von Informationen über die Preisbildung bei Gewerbezucker zwischen allen vier Parteien sowie über die Preisbildung bei Haushaltszucker zwischen British Sugar und Tate & Lyle sind Indiz für ihr abgestimmtes Verhalten. Sie schuf die notwendige Atmosphäre gegenseitiger Gewißheit hinsichtlich der zukünftigen Preisstellung, bei der jeder von ihnen, wenn schon nicht auf die genaue Höhe der Preise der anderen Teilnehmer, so doch zumindest darauf vertrauen konnte, daß diese weiterhin der abgesprochenen Hochpreisstrategie folgen würden. Diese gegenseitige Gewißheit war für alle Teilnehmer von Interesse, besonders - wenn auch nicht allein - im Preisbereich über die Gewinnschwelle, wo Wettbewerb möglich und gewinnbringend war. Abgesehen davon waren, wie oben gezeigt (176), die Händler Napier Brown und James Budgett stets vor allem an der mengenbezogenen Staffelung der Gewerbezuckerpreise interessiert, so wie sie in der Matrix erschien. British Sugar und Tate & Lyle ihrerseits hatten ein zusätzliches Interesse daran. Napier Brown und James Budgett in ihre Absprache einzubeziehen, da die Händler aufgrund ihrer traditionellen Geschäftsbeziehungen zu festländischen Produzenten in der Lage gewesen wären, die auf Anhebung der Kristallzuckerpreise in Großbritannien angelegte gemeinsame Strategie von British Sugar und Tate & Lyle mit Zuckereinfuhren weitgehend scheitern zu lassen. (73) Das Verhalten der Parteien ist als Vereinbarung und/oder abgestimmte Verhaltensweise zu bezeichnen, deren Zweck es war, den Wettbewerb auf den Märkten für Gewerbezucker (alle vier Parteien) und für Haushaltszucker (British Sugar und Tate & Lyle) in Großbritannien durch Koordinierung ihrer Preispolitik einzuschränken. Insbesondere war die Vereinbarung und/oder abgestimmte Verhaltensweise darauf gerichtet, die Preise für Gewerbe- und Haushaltszucker in Großbritannien durch eine koordinierte Preispolitik anzuheben und auf den Zugewinn von Marktanteilen abzielende, aggressive Preisunterbietungen zu unterlassen. Bei Gewerbezucker bestand ein weiterer Zweck der Vereinbarung und/oder abgestimmten Verhaltensweise in einer koordinierten Strategie zur Wiederherstellung und Wahrung der Preisabstufung zwischen Abnehmern größerer oder kleinerer Zuckermengen. Zusammenfassend ist somit festzustellen, daß die Parteien mit ihrer Absprache den Zweck verfolgten, den Preiswettbewerb auf den Gewerbe- und Haushaltszuckermarkt in Großbritannien einzuschränken, d.h. auf Märkten, die infolge der Konzentration des Markts und der hohen Eintrittsschranken ohnehin von einer Tendenz zu eingeschränktem Wettbewerb gekennzeichnet sind. (74) Der Umstand, daß Tate & Lyle, James Budgett und Napier Brown im relevanten Zeitraum "Preisnachfolger" von British Sugar waren, kann nicht darüber hinwegtäuschen, daß sie mit ihrem Verhalten den wettbewerbswidrigen Zweck einer Preiskoordinierung verfolgten. Das wird klar, wenn man die Funktion der laufenden Zusammenkünfte und den auch auf einem von Preisführerschaft gekennzeichneten Markt gegebenen Wettbewerbsspielraum näher betrachtet. Die Zusammenkünfte vermitteln den Parteien - allen vier hinsichtlich Gewerbezucker und British Sugar und Tate & Lyle außerdem in bezug auf Haushaltszucker - die Gewißheit, daß ihre Wettbewerber weiter ihre auf höhere Preise gerichteten Politik folgen würden. Jeder der Teilnehmer an den Zusammenkünften (einschließlich British Sugar) konnte somit anders handeln, als wenn er sich allein auf seine eigene Deutung des Markts hätte verlassen müssen. Jedes der beteiligten Unternehmen war in der Lage, die Situation und die zukünftige Entwicklung des Markts mit mehr Gewißheit zu beurteilen, als es ihm sonst möglich gewesen wäre. Die Tatsache, daß sie alle (einschließlich British Sugar) bei den gemeinsamen Sitzungen die Gewißheit erhielten, daß die anderen Unternehmen gleichermaßen über British Sugar's Preispolitik informiert waren, und daß darüber hinaus alle drei "Preisnachfolger" beabsichtigten, der Preisstrategie von British Sugar auch in Zukunft eng zu folgen, bewirkte, daß sie alle (einschließlich British Sugar) ihre auf Preissteigerung gerichtete Politik betreiben konnten, ohne befürchten zu müssen, daß die anderen - absichtlich oder vielleicht auch unwissentlich oder in Fehlinterpretation dessen, was durch bloße Marktbeobachtung über British Sugar's Preispolitik in Erfahrung zu bringen war - weiter niedrigere Preise anbieten oder beginnen würden, Wettbewerbspreise zu unterbieten oder British Sugar's Preisführerschaft weniger eng zu folgen als zuvor (177). Kristallzucker ist ein homogenes Produkt, und daher ist der Preis eindeutig der wichtigste Wettbewerbsfaktor. Die Abnehmer sind sehr preisempfindlich und haben bei Lieferantenwechsel nur geringe Kosten zu erwarten. Somit führt Ungewißheit hinsichtlich der Preispolitik der Wettbewerber mit ziemlicher Wahrscheinlichkeit zu einem Downstream-Effekt auf die Preispolitik der einzelnen Zuckerunternehmen und damit zu verschärftem Wettbewerb. Mit der in den Zusammenkünften bewirkten weitgehenden Ausschaltung dieser Ungewißheit verfolgten die Parteien den wettbewerbswidrigen Zweck, den Preiswettbewerb untereinander einzuschränken. Trotz der Preisführerschaft von British Sugar war ein solcher Preiswettbewerb möglich, vor allem - aber keineswegs ausschließlich - im Preisbereich oberhalb der Gewinnschwelle, in welchem Bereich ein Preiswettbewerb für alle vier Parteien nicht nur möglich, sondern zugleich auch gewinnbringend gewesen wäre. (75) Gestützt auf die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (178) vertritt die Kommission den Standpunkt, daß sich eine Prüfung der möglichen Auswirkungen der Vereinbarung und/oder abgestimmten Verhaltensweise der Parteien erübrigt, nachdem der wettbewerbswidrige Zweck ihres Verhaltens erwiesen ist. (76) Die Beteiligung an der Vereinbarung und/oder abgestimmten Verhaltensweise begann für British Sugar und Tate & Lyle mit ihrer ersten zweiseitigen Sitzung vom 20. Juni 1986 und für Napier Brown und James Budgett mit der ersten vierseitigen Zusammenkunft Ende 1986. Für alle vier Parteien endete ihre Beteiligung an der Vereinbarung und/oder abgestimmten Verhaltensweise erst am 2. Juli 1990, als der geschäftsführende Vorstandsvorsitzende von Tate & Lyle anordnete, alle Kontakte mit Wettbewerbern der Art, die Gegenstand dieses Verfahrens sind, zu beenden (179). Die von Tate & Lyle vorgelegte Liste (180) zeigt, daß die Praxis der in regelmäßigen Abständen von einem bis drei Monaten stattfindenden gemeinsamen Sitzungen zum Thema Gewerbezucker wie auch zum Thema Haushaltszucker während des gesamten relevanten Zeitraums beibehalten wurde. Nachdem das letzte zweiseitige Treffen zum Thema Haushaltszucker erst am 9. Mai 1990 und die letzte vierseitige Zusammenkunft zum Thema Gewerbezucker erst am 13. Juni 1990 stattfand, sieht die Kommission keinen Grund zu der Annahme, daß die Beteiligung irgendeiner der vier Parteien an der Vereinbarung und/oder abgestimmten Verhaltensweise vor dem 2. Juli 1990 geendet hätte. 1.2.2. Erheblichkeit (77) In Anbetracht der Marktanteile der betreffenden Unternehmen und insbesondere der Tatsache, daß die vier Unternehmen zusammen im relevanten Zeitraum nahezu den gesamten Kristallzuckermarkt in Großbritannien auf sich vereinigten, ist festzustellen, daß die von ihnen mit ihrer Vereinbarung und/oder abgestimmten Verhaltensweise verfolgten Einschränkungen des Wettbewerbs von erheblicher Bedeutung waren. 1.3. Schlußfolgerung (78) Der oben dargestellte Sachverhalt beweist, daß während des relevanten Zeitraums eine Vereinbarung und/oder abgestimmte Verhaltensweise existierte, die den Zweck verfolgte, durch Koordinierung der Preispolitik auf dem Markt für Gewerbezucker in Großbritannien zwischen allen vier Parteien und zusätzlich durch Koordinierung der Preispolitik auf dem Markt für Haushaltszucker in Großbritannien zwischen British Sugar und Tate & Lyle den Wettbewerb im Sinne von Artikel 85 Absatz 1 EG-Vertrag einzuschränken. 2. Die Argumente der Parteien und die Antworten der Kommission 2.1. "Keine Vereinbarung, keine abgestimmte Verhaltensweise - British Sugar's Preisführerschaft" 2.1.1. Die Argumente von British Sugar (79) Zu der Tatsache, daß British Sugar am 20. Juni 1986 eine gemeinsame Sitzung mit Tate & Lyle hatte und später auch mit Napier Brown und James Budgett zusammengekommen ist, um ihnen mitzuteilen, daß der Preiskrieg vorüber war, und ihnen zu versichern, daß man nicht die Absicht habe, die aggressive Niedrigpreispolitik wiederaufzunehmen und stattdessen Preiserhöhungen anstrebe, bemerkt British Sugar, daß diese Aktion keine wesentlichen Auswirkungen auf das Verhalten dieser Unternehmen haben konnte. British Sugar hatte bereits beschlossen, den Preiskrieg zu beenden. Tate & Lyle, Napier Brown und James Budgett hatten keine Wahl als dieser Initiative zu folgen, und das hätten sie getan, gleich ob sie British Sugar's Absichten direkt, über den Markt oder aus der Presse erfahren hätten. British Sugar argumentiert (181), daß eine Zustimmung der anderen Unternehmen zu British Sugar's einseitiger Entscheidung somit unnötig und irrelevant gewesen wäre und folglich keine Vereinbarung im Sinne von Artikel 85 Absatz 1 bestanden habe. (80) In ihrer Antwort auf die revidierte Mitteilung der Beschwerdepunkte (182) zitiert British Sugar die von Tate & Lyle gegebene Bestätigung, daß BS ihre Preispolitik einseitig festgelegt hatte und daß während des relevanten Zeitraums keinerlei Vereinbarungen getroffen wurden. British Sugar räumt ein, daß der rechtliche Begriff der "Vereinbarung" flexibel auszulegen ist, betont aber, daß erwiesenermaßen ein Konsens hinsichtlich eines zukünftigen gemeinsamen Verhaltens bestanden haben muß. Nach British Sugar sprechen alle Indizien für das Fehlen jeglicher gemeinsamen Absicht der Parteien, sich auf bestimmte Weise zu verhalten. Zur Frage der Klassifizierung eines Arrangements vertritt BS den Standpunkt, daß die Unterscheidung zwischen Vereinbarung und abgestimmter Verhaltensweise nur dann irrelevant wird, wenn den Umständen nach anzunehmen ist, daß beide vorliegen. (81) In weiterer Verfolgung dieses Ansatzes argumentiert British Sugar (183), daß auch keine abgestimmte Verhaltensweise existiert hat, da die Kommission keine Auswirkungen auf den Markt identifizieren kann, die von den Zusammenkünften ausgegangen wären. British Sugar bezeichnet die von der Kommission in ihrer revidierten Mitteilung der Beschwerdepunkte gezogene Parallele zum Urteil des GEI im Fall Rhône-Poulenc/Kommission (184) als unfair und einseitig. Nach British Sugar's Ansicht ist das Gericht erster Instanz nicht der von der Kommission vertretenen Theorie gefolgt, wonach eine abgestimmte Verhaltensweise gegeben ist, sobald eine abgestimmte Aktion vorliegt, die eine Beschränkung der Autonomie der Unternehmen im Verhältnis zueinander bezweckt, auch wenn keine tatsächlichen Auswirkungen auf dem Markt zu erkennen sind. British Sugar zufolge urteilte das Gericht erster Instanz im erwähnten Fall aufgrund umfassender Indizien für eine vom Verhalten der Parteien am Markt verursachte Wirkung, wobei es die Vorgänge als "Vereinbarung" bezeichnete. British Sugar sagt, das Gericht erster Instanz habe festgestellt, daß es eine im gemeinschaftlichen Wettbewerbsrecht offene Frage ist, ob eine abgestimmte Verhaltensweise existieren kann, auch wenn keine Wirkung gegeben ist. Aus der Tatsache jedoch, daß das Gericht erster Instanz danach fortfährt, die in dem besagten Fall verursachten Wirkungen zu analysieren, schließt British Sugar, daß es notwendig ist, eine Wirkung zu identifizieren, die geeignet ist, den Wettbewerb einzuschränken. 2.1.2. Die Argumente von Tate & Lyle (82) Tate & Lyle argumentiert in ihrer schriftlichen Antwort auf die revidierte Mitteilung der Beschwerdepunkte (185), daß hinsichtlich der Preise kein Anlaß für eine Vereinbarung oder Zusammenarbeit bestanden habe, da British Sugar dank ihrer beherrschenden Stellung in der Lage war, einseitig die Preise festzulegen, denen T & L, Napier Brown und James Budgett zwangsläufig folgen mußten. Tate & Lyle argumentiert, daß British Sugar nie irgendeine "Bestätigung" einer fortgesetzten Hochpreispolitik benötigte, da BS die Preise allein bestimmte. Die "Gewißheit" ("certainty" and "reassurance"), daß T & L, Napier Brown und James Budgett der Preispolitik von BS folgen würden, war (und ist bis heute) eine Folge der Eigenart des Zuckermarkts im Vereinigten Königreich, die auf die Zuckermarktordnung der Gemeinschaft zurückzuführen ist - nicht auf den Umstand, daß die Parteien an dem gemeinsamen Sitzungen teilgenommen haben. (83) Diese Darstellung steht im Widerspruch zu Tate & Lyle's Antwort auf die ursprüngliche Mitteilung der Beschwerdepunkte (186), in der T & L einräumte, daß "die Kontakte zu einem Arrangement führten, das im Fall einer Beeinträchtigung des Handels zwischen den Mitgliedstaaten unter das Verbot nach Artikel 85 fiele" (187). In ihrer Antwort auf die revidierte Mitteilung der Beschwerdepunkte (188) räumt Tate & Lyle erneut ein, sich an "Arrangements" beteiligt zu haben, "die - eine Beeinträchtigung des zwischenstaatlichen Handels vorausgesetzt - gegen Artikel 85 Absatz 1 verstießen. Insofern, und nach Einengung der in der Mitteilung der Beschwerdepunkte enthaltenen Beschuldigungen herrscht zwischen T & L und der Kommission weitgehend Übereinstimmung" (189). Tate & Lyle argumentiert zwar, daß man British Sugar nach deren Beschluß, den Preiskrieg zu beenden, auf dem Weg zu einer Hochpreispolitik gefolgt wäre - gleich ob man darüber von BS direkt informiert worden wäre oder nicht, erkennt aber an (190), daß "die stattgefundenen Kontakte u.U. einen Einfluß darauf haben konnten, wie schnell der Preiskrieg beendet wurde; das Ergebnis selbst konnten sie aber nicht beeinflussen") (191). Tate & Lyle gibt zu, daß die fraglichen "Arrangements" wettbewerbswidrige Auswirkungen hatten, behauptet aber, diese Auswirkungen seien "äußerst gering" ("minimal") (192) oder "sehr begrenzt" ("very limited") ) (193) gewesen. 2.1.3. Die Argumente von Brown (84) Napier Brown erklärte in ihrer schriftlichen Antwort auf die revidierte Mitteilung der Beschwerdepunkte (194), daß es unsinnig sei, von einer - einen Konsens der verschiedenen Anbieter voraussetzenden - "Koordinierung" der Preispolitik zu sprechen, da diese Politik von einem beherrschenden Anbieter diktiert wurde, dem alle anderen folgen mußten. 2.1.4. Die Argumente von James Budgett (85) James Budgett verwies in ihrer schriftlichen Antwort auf die revidierte Mitteilung der Beschwerdepunkte (195) darauf, daß man nicht nur aus kommerziellen Gründen gezwungen gewesen sei, einen Teil des finanziell uninteressanten Kommissionshandelsgeschäfts weiterzuführen; auch hinsichtlich des Einzelhandelsgeschäfts sei JB's Position insofern weitgehend von der Haltung der beiden britischen Raffinierer (insbesondere British Sugar, aber auch Tate & Lyle) abhängig gewesen, als diese praktisch in der Lage waren, die Rentabilität dieses Eigenhandelsgeschäfts zu bestimmen. Außerdem kritisierte James Budgett (196), daß die Kommission fälschlicherweise von der Annahme ausging, daß die zwischen British Sugar und Tate & Lyle bestehenden bzw. getroffenen Regelungen oder Absprachen auf Napier Brown und James Budgett "ausgedehnt" ("extended") wurden. 2.1.5. Die Antworten der Kommission a) British Sugar's Preisführerschaft (86) Zum Aspekt der Preisführerschaft von British Sugar bemerkt die Kommission in der Argumentation der Parteien eine Reihe von Widersprüchen. Die entscheidende Frage lautet hier, ob die Preisführerschaft von British Sugar auf den Gewerbe- und Haushaltszuckermärkten in Großbritannien im relevanten Zeitraum den anderen drei Unternehmen Spielraum für einen Wettbewerb gelassen hat. Einerseits betonen die Parteien, daß wegen der starken Stellung von British Sugar auf diesen Märkten für die drei anderen Unternehmen keine Veranlassung bestand, ihre Preispolitik mit BS zu koordinieren, da sie ohnehin keine andere Wahl hatten, als den Preisvorgaben von British Sugar zu folgen - womit sie offenbar ausdrücken wollen, daß kein solcher Wettbewerbsspielraum bestanden habe. Dies steht jedoch in krassem Gegensatz zu der von allen Parteien bestätigten und in ihren schriftlichen Antworten auf die revidierte Mitteilung der Beschwerdepunkte (197) wiederholten Aussage, daß es Raum für einen Wettbewerb zwischen allen vier Unternehmen gab und daß ein solcher Wettbewerb auch tatsächlich stattgefunden hat. Da Kristallzucker ein homogenes Produkt ist, ist der Wettbewerb sowohl auf dem Gewerbe- als auch auf dem Haushaltszuckermarkt zunächst und vor allem ein Preiswettbewerb. Insbesondere Tate & Lyle, die im relevanten Zeitraum einen Anteil von 38-40 % des Kristallzuckermarkts im Vereinigten Königreich hielt, war ein potentiell starker Wettbewerber von British Sugar, die im gleichen Zeitraum etwa 51-54 % dieses Markts hielt. Obwohl Tate & Lyle gegenüber British Sugar spannenmäßig benachteiligt war und obwohl es zutrifft, daß Napier Brown und James Budgett für einen großen Teil ihrer Zulieferungen von den beiden britischen Herstellern (BS und T & L) abhängig waren, ist es doch unrichtig, anzunehmen, diese drei Unternehmen hätten im relevanten Zeitraum und hinsichtlich des relevanten Produkts keinen Spielraum gehabt, gegenüber British Sugar und untereinander als Wettbewerber zu handeln. Ein klarer Beweis hierfür liegt im Verhalten von Tate & Lyle während des Preiskriegs, als dieses Unternehmen bei mehreren Abnehmern versuchte, gegen BS zu konkurrieren, sowie in den von British Sugar gelieferten Angaben über eigene Aktivitäten mit dem Ziel, Haushaltszuckerkunden von Tate & Lyle abzuwerben. Das gleiche gilt für die ständigen Bemühungen der Händler, preisgünstigen Kristallzucker zu importieren und schließlich auch für die ihnen offenstehende Möglichkeit, in ihrer Eigenschaft als Eigenhändler Zucker in große Partien von den beiden britischen Herstellern zu kaufen und in kleineren Mengen zu höheren Preisen weiterzuverkaufen. Insbesondere haben die Parteien nicht nachgewiesen, daß bei einer von British Sugar vorgenommenen Erhöhung der Kristallzuckerpreise auf dem britischen Markt für die anderen drei Parteien keine Möglichkeit bestand, diese Preiserhöhung durch eine geringere Erhöhung oder durch Verzicht auf eine Erhöhung zu unterbieten. Zumindest im Preisbereich oberhalb der Gewinnschwelle (198) sollte dies möglich gewesen sein. (87) Hinzukommt, daß Preisführerschaft in hochgradig oligopolistischen Märkten keine Ausnahmeerscheinung ist: sie beruht auf der Tatsache, daß es - wenn nur wenige Wettbewerber vorhanden sind -für jeden von ihnen im Vergleich zu nicht-oligopolistischen Märkten leichter ist, ex post über den Markt zu erkennen, was die jeweils anderen auf diesem Markt getan haben. Die Existenz eines solchen oligopolistischen Markts, in dem der Wettbewerb aus strukturellen Gründen oft mehr oder weniger eingeschränkt ist, erlaubt den Unternehmen jedoch nicht, weiterzugehen und ihre zukünftige Preispolitik ex ante aktiv zu koordinieren. Im Gegenteil: die Ungewißheit hinsichtlich der preislichen Pläne der auf Märkten der beschriebenen Art operierenden Unternehmen ist der Hauptanreiz zu aktivem Wettbewerb. Wie der Europäische Gerichtshof in seinem Urteil im Fall Hoffmann-La Roche (199) klargestellt hat, muß die Kommission bei Märkten, auf denen der Wettbewerb bereits eingeschränkt ist, besonders wachsam darauf achten, daß der verbleibende Wettbewerb nicht eingeschränkt wird. (88) Aus dem Vorhergesagten schließt die Kommission, daß British Sugar's Preisführerschaft auf den Gewerbe- und Haushaltszuckermärkten in Großbritannien einen Preiswettbewerb unter den vier Parteien im relevanten Zeitraum nicht ausgeschlossen hat (200). Aus der Tatsache, daß ein solcher Spielraum für einen Preiswettbewerb bestand, folgt wiederum, daß eine Vereinbarung der Parteien und/oder eine zwischen ihnen abgestimmte Verhaltensweise den tatsächlichen und/oder potentiellen Preiswettbewerb einschränken k

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.