Europäische Union

Beschluss (EU) 2026/2060 des Rates vom 20. November 2025 über den im Namen der Europäischen Union im Partnerschaftsrat EU-Armenien hinsichtlich der Annahme der Strategischen Agenda für die Partnerschaft EU-Armenien zu vertretenden Standpunkt

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Quellenkennung: 32026D2060. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

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mit den Leitlinien für den Umweltschutz und auf der Grundlage energieeffizienter Technologien und anderer guter landwirtschaftlicher Verfahren; Modernisierung und Verbesserung der Erzeugung, Verarbeitung und Lagerung landwirtschaftlicher Erzeugnisse; Entwicklung einer sowohl produktiven als auch nachhaltigen Landwirtschaft; Förderung der Einführung ressourcenschonender Anbautechnologien und einer langfristig wirksamen Weidebewirtschaftung zur Steigerung der Produktivität, des Mehrwerts und der Wettbewerbsfähigkeit der armenischen Landwirtschaft. — Ausweitung der Zusammenarbeit im Bereich der Ernährungssicherheit, einschließlich der Verbesserung der einschlägigen Rechtsvorschriften. 2.4.11   Kohäsionspolitik Kurzfristige Prioritäten — Fortsetzung der Beteiligung am Interreg-NEXT-Programm für das Schwarzmeerbecken und Förderung der Zusammenarbeit im Rahmen dieses Programms, einschließlich der Unterstützung armenischer Partner und Interessenträger, um die Durchführung von Kooperationsprojekten in den Bereichen blaue Wirtschaft, Klimaresilienz und Umweltschutz sowie zwischenmenschliche Maßnahmen zu ermöglichen bzw. zu erleichtern. — Stärkung der Kapazitäten der nationalen Stellen, die an der Koordinierung und Durchführung des Interreg-NEXT-Programms für das Schwarzmeerbecken auf Programmebene beteiligt sind, und der armenischen Begünstigten auf Projektebene, um die Anwendung des EU-Rechtsrahmens für das Programm sicherzustellen. Dies sollte den Ausbau der Kapazitäten der nationalen Kontrollbeauftragten für das ordnungsgemäße Funktionieren des Verwaltungs- und Kontrollsystems des Programms einschließen. — Verbesserung der Zusammenarbeit des öffentlichen Sektors im Schwarzmeerraum durch gemeinsame Initiativen und Projekte, um Vertrauen im gesamten Schwarzmeerraum aufzubauen. Mittelfristige Prioritäten — Voranbringen der Dezentralisierungsagenda und Aufbau der Kapazitäten der lokalen Gebietskörperschaften zur Beteiligung an der Vorbereitung und Umsetzung von Programmen der territorialen Zusammenarbeit, an der Konzeption, Überwachung, Berichterstattung, Bewertung in Bezug auf diese Programme sowie an der wirtschaftlichen Haushaltsführung im Bereich der EU-Mittel. 2.4.12   Strategische Kommunikation Kurzfristige Prioritäten — Fortsetzung der Zusammenarbeit bei der Umsetzung der Reformen, einschließlich der Reform der „Strategischen Kommunikationsarchitektur“. — Voranbringen der Zusammenarbeit, um die Sichtbarkeit der Zusammenarbeit zwischen der EU und Armenien zu erhöhen, gemeinsame Werte zu fördern und die positiven Auswirkungen einer verstärkten Partnerschaft zwischen der EU und Armenien in verschiedenen Sektoren zu erläutern. — Stärkung der Zusammenarbeit bei der strategischen Kommunikation und Bekämpfung von Informationsmanipulation und Einflussnahme aus dem Ausland (FIMI), um das Vertrauen der Öffentlichkeit in Institutionen und Entscheidungsträger und den sozialen Zusammenhalt zu stärken. — Arbeit an einem unterstützenden Informationsraum, unter anderem durch die Unterstützung unabhängiger Medien, die Umsetzung von Medienkompetenzprogrammen sowie die Verbesserung der beruflichen Entwicklung von Journalisten. 2.4.13   Bergbau und kritische Mineralien Kurzfristige Prioritäten — Stärkung der Zusammenarbeit mit dem Europäischen Geologischen Dienst (EuroGeoSurveys). — Prüfung der Mitgliedschaft in EuroGeoSurveys. Mittelfristige Prioritäten — Bündelung der Kräfte für die Digitalisierung der vorhandenen geologischen Informationen Armeniens (EuroGeoSurveys). — Veröffentlichung digitalisierter Informationen im Internet im Einklang mit den europäischen Normen. — Prüfung der Nutzung von Fernerkundungsmitteln des Geologischen Dienstes, um die vorhandenen Informationen zu ergänzen und ihre Zuverlässigkeit zu bewerten. — Zusammenarbeit im Bereich der geologischen Forschung und der Exploration mineralischer Ressourcen mit Schwerpunkt auf kritischen Rohstoffen in Armenien sowie mit der Möglichkeit, moderne Methoden und Instrumente umzusetzen bzw. anzuwenden. — Beitrag zur Harmonisierung des derzeitigen Berichterstattungs- und Bewirtschaftungssystems Armeniens für natürliche Ressourcen mit der Rahmenklassifikation der Vereinten Nationen für Ressourcen (UNFC). — Im Rahmen der globalen Politik des schrittweisen Übergangs zu erneuerbaren Energien Zusammenarbeit im Bereich der Erschließung neuer Lagerstätten kritischer Mineralien und der Ausbeutung bestehender Lagerstätten. 2.4.14   Tourismus Kurzfristige Prioritäten — Erleichterung des Austauschs bewährter Verfahren und des Austauschs von Erfahrungen bei der Entwicklung eines verantwortungsvollen und inklusiven Tourismus, einschließlich Ansätzen für barrierefreie touristische Dienstleistungen und digitale Instrumente. — Stärkung der Zusammenarbeit zur Unterstützung der Ermittlung und Förderung verschiedener Reiseziele, -produkte und -dienstleistungen. — Verbesserung der Zusammenarbeit zwischen den Akteuren des Tourismus, einschließlich des Privatsektors, um Innovation und Wettbewerbsfähigkeit in Bereichen von beiderseitigem Interesse zu fördern. Mittelfristige Prioritäten — Unterstützung der Entwicklung und Umsetzung von Strategien für einen nachhaltigen Tourismus im Einklang mit dem Übergangspfad für den Tourismus, um ein widerstandsfähigeres und digitalisierteres Tourismusökosystem aufzubauen, wobei Barrierefreiheit und ökologisch nachhaltige Verfahren sowie der Schutz des kulturellen Erbes zu berücksichtigen sind. — Ermittlung und Beseitigung von Hindernissen für Reisedienstleistungen, Verbesserung des wechselseitigen Marktzugangs und Förderung der Tourismusströme zwischen beiden Regionen, unter anderem durch Wissensaustausch und Kapazitätsaufbau. 2.5    Handel und Handelsfragen Die EU und Armenien stimmen überein, dass die wirksame Umsetzung der Angleichung der Rechtsvorschriften gemäß dem CEPA den Handel zwischen ihnen stärken und dazu beitragen würde, die Exporte und Importe Armeniens weiter zu diversifizieren. Sie werden zudem verstärkt ihren Verpflichtungen in Bezug auf Transparenz in handelspolitischen Entscheidungen nachkommen, Informationen austauschen und entsprechende Schulungen anbieten. 2.5.1.   Warenhandel und Zoll Kurzfristige Prioritäten — Zusammenarbeit, um eine deutlich stärkere Diversifizierung der Exportstruktur Armeniens zu ermöglichen, auch durch die Ausfuhr neuer Produkte auf den EU-Markt. — Weiterhin enge Zusammenarbeit bei der Verhinderung der Umgehung von EU-Sanktionen, unter anderem durch den Austausch von Fachwissen und Informationen. — Fortsetzung des Austauschs von Handelsstatistiken. — Weiterverfolgung des Antrags Armeniens, Beobachterstatus in der Gemeinsamen Transitkonvention zu erhalten, und Fortsetzung der wechselseitigen Information über Statistiken über Güter mit doppeltem Verwendungszweck und über alle Entwicklungen im Zollrecht. — Ermittlung und Bewertung des wirtschaftlichen Werts möglicher Zollsenkungen für bestimmte armenische Exporte. Zusammenarbeit beim Abbau nichttarifärer Handelshemmnisse wie gesundheitspolizeilicher und pflanzenschutzrechtlicher Maßnahmen und technischer Handelshemmnisse. Mittelfristige Prioritäten — Weitere Modernisierung der armenischen Zollbehörden und Modernisierung und Vereinfachung der Zollverfahren bei gleichzeitiger Gewährleistung wirksamer Betrugsbekämpfungsmaßnahmen. Prüfung von Möglichkeiten für Handelserleichterungen. 2.5.2   Technische Vorschriften, Standardisierung und dazugehörige Infrastruktur Kurzfristige Prioritäten — Entwicklung einer Infrastruktur für die Verwaltung von Normen und technischen Vorschriften, auch mit EU-Leitlinien. — Verbesserung der Zusammenarbeit zwischen der armenischen Akkreditierungsstelle und europäischen Akkreditierungsstellen, gegebenenfalls einschließlich Schulungen oder Kapazitätsaufbau. — Stärkung der Zusammenarbeit zwischen der armenischen Metrologiebehörde und den europäischen Metrologiebehörden. Mittelfristige Prioritäten — Ermittlung potenzieller Bereiche für zusätzliche Unterstützung bei der Angleichung an EU-Normen/technische Vorschriften. 2.5.3   Gesundheitspolizeiliche und pflanzenschutzrechtliche Maßnahmen Kurzfristige Prioritäten — Schritte zur weiteren Stärkung der Infrastruktur, des Systems und der Ausrüstung für die Kontrolle der Lebensmittelsicherheit, unter anderem durch Digitalisierung, und Prüfung von Schulungen für Spezialisten, die in den Bereichen Lebensmittelsicherheit, Veterinär- und Pflanzenschutzkontrollen tätig sind. — Verstärkte Zusammenarbeit, um armenische Fischausfuhren in die EU zu ermöglichen, und gemeinsame Schritte im Hinblick auf den Antrag Armeniens, neue Arten in die Liste der Fischereierzeugnisse aufzunehmen, die für die Ausfuhr in die EU zugelassen sind. — Zusammenarbeit bei der Entwicklung von Frühwarnsystemen in Armenien im Bereich der Lebens- und Futtermittelsicherheit sowie der Tier- und Pflanzengesundheit. — Förderung der Bewirtschaftung und Rückverfolgbarkeit von Pestizidabfällen. — Austausch über die rechtlichen Anforderungen an wissenschaftlich fundierte Risikobewertungen und deren Umsetzung. — Voranbringen der Annäherung der armenischen Rechtsvorschriften zur Lebensmittelsicherheit, um die Diversifizierung des Handels mit Agrar- und Lebensmittelerzeugnissen zu fördern. Mittelfristige Prioritäten — Fortschritte bei der Zulassung weiterer Lebensmittel für den EU-Markt. — Durchführung von Informationskampagnen mit einschlägigen Agenturen, Unternehmen und Nichtregierungsorganisationen über die Voraussetzungen für den Zugang zum EU-Markt sowie mit der Zivilgesellschaft über die einschlägigen Verbraucherschutzaspekte im Bereich der Lebensmittel und der Lebensmittelsicherheit. — Unterstützung armenischer Unternehmen bei einer besseren Anpassung, damit sie Zugang zum EU-Markt erhalten, wobei der Schwerpunkt auf Kleinstunternehmen und kleinen und mittleren Unternehmen im Lebensmittelsektor liegen sollte. — Zusammenarbeit im Bereich des Tierwohls und hinsichtlich der Verringerung des Einsatzes von Antibiotika in der Tierproduktion zur Bekämpfung der Antibiotikaresistenz. — Einführung zusätzlicher Bescheinigungen EU-Armenien, um die armenischen Einfuhrvorschriften transparenter zu machen. 2.5.4   Dienstleistungshandel und elektronischer Geschäftsverkehr Kurzfristige Prioritäten — Regelmäßiger Austausch von Informationen über die Angleichung der Rechtsvorschriften über Postdienste im Einklang mit den CEPA-Verpflichtungen. — Austausch von Informationen über die innerstaatliche Regelung von Dienstleistungen, wie in der entsprechenden Initiative der WTO für eine gemeinsame Erklärung vereinbart, die dazu führte, dass Armenien der Initiative beitrat. Mittelfristige Prioritäten — Zusammenarbeit bei der Ausweitung des Dienstleistungsverkehrs Armeniens, insbesondere in Bereichen wie Informationstechnologie, Finanzen und freiberufliche Dienstleistungen, durch Verbesserung des Regelungsumfelds und stärkere Angleichung an die Standards und Rechtsvorschriften der EU. — Austausch von Informationen und Erfahrungen in Regulierungsfragen im Zusammenhang mit der digitalen Wirtschaft. 2.5.5   Rechte des geistigen Eigentums Kurzfristige Prioritäten — Voranbringen der Entwicklung der Infrastruktur für geografische Angaben und der entsprechenden Qualitätskontrollmechanismen, um die ordnungsgemäße Qualität des armenischen Brandys zu gewährleisten. Die Vermarktung auf neuen Märkten sollte gefördert werden, um die Diversifizierung der Ausfuhren von armenischem Brandy sicherzustellen. — Sicherstellen, dass die Rechte des geistigen Eigentums für Rechteinhaber sowohl in der EU als auch in Armenien in hohem Maße geschützt und durchgesetzt werden. Die Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums sollte gestärkt werden, und über Verletzungen der Rechte des geistigen Eigentums sollten Informationen erhoben und mit Armenien geteilt werden. — Ergreifen wirksamer Maßnahmen gegen Produktnachahmung und -piraterie, einschließlich der Erstellung statistischer Daten über diese Aktivitäten für den Austausch zwischen der EU und Armenien. Mittelfristige Prioritäten — Sensibilisierung der Öffentlichkeit für den Schutz des geistigen Eigentums und dessen Nutzung sowie Gewährleistung eines wirksamen Dialogs zwischen Rechteinhabern und Nutzern. 2.5.6   Handel und nachhaltige Entwicklung Kurzfristige Prioritäten — Überprüfung und Annahme des Fahrplans für Handel und nachhaltige Entwicklung, einschließlich spezifischer Umsetzungsprioritäten, und Vorantreiben seiner Umsetzung. Mittelfristige Prioritäten — Fortsetzung der wirksamen Umsetzung multilateraler Umweltübereinkünfte und Klimaübereinkommen in rechtlicher und praktischer Hinsicht. — Weitere Stärkung der Wirksamkeit der Umsetzung des Übereinkommens über den internationalen Handel mit gefährdeten Arten freilebender Tiere und Pflanzen (CITES), insbesondere für Arten, die in großer Zahl mit der EU gehandelt werden. — Verstärkte Gewährung und Überwachung der Arbeitnehmerrechte im Einklang mit den grundlegenden IAO-Übereinkommen, auch durch eine weitere Stärkung der Arbeitsaufsicht und der dreigliedrigen Beratungen. — Fortsetzung des Dialogs über die Umsetzung der Verpflichtungen im Bereich Handel und nachhaltige Entwicklung, auch in Bezug auf die Einbeziehung der Interessenträger. 2.5.7   Vergabe öffentlicher Aufträge Mittelfristige Prioritäten — Weitere Umsetzung des Fahrplans für die Vergabe öffentlicher Aufträge. — Austausch von Statistiken über die Funktionsweise des überarbeiteten Überprüfungssystems für die Vergabe öffentlicher Aufträge in Armenien. — Bereitstellung präziser und zeitnaher Informationen über geplante legislative Arbeiten, die sich auf die Vergabepolitik und deren Umsetzung auswirken, sowohl über legislative Entwicklungen als auch über die Schaffung von öffentlichen Vergabestellen. — Überarbeitung, Annahme und Umsetzung des neuen Gesetzes über die Vergabe öffentlicher Aufträge, auch in Bezug auf die elektronische Auftragsvergabe und Verbesserungen beim Verfahren zur Erstellung schwarzer Listen. — Einführung von Maßnahmen, um die Auftragsvergabe wettbewerbsfähiger zu machen und Verfahren mit einer einzigen Bezugsquelle zu verringern. 2.6    Direkte Kontakte zwischen den Menschen Die Vertragsparteien werden weiter gemeinsam darauf hinarbeiten, dass Armenien, auch als assoziiertes Land im Rahmen des Programms Horizont Europa, aus direkten Kontakten zwischen den Menschen der größtmögliche Nutzen erwächst. Die Parteien werden ihre aktive Zusammenarbeit im Rahmen der Programme Erasmus+, Europäisches Solidaritätskorps, Kreatives Europa sowie regionaler Initiativen wie EU4Youth, Junge Europäische Botschafter, EU4Culture und anderer Ehrenamts-, Kooperations- und Austauschprogramme im Rahmen der Östlichen Partnerschaft fortsetzen. Die EU und Armenien unterstreichen die wichtige Rolle von Jugend und Jugendorganisationen bei der Gestaltung einer lebendigen und inklusiven Zivilgesellschaft. Die Parteien werden zudem die kulturellen Beziehungen stärken und die Zusammenarbeit bei der Berufsbildung, insbesondere im Rahmen von Erasmus+, und bei der Lehrlingsausbildung und arbeitsbasiertem Lernen im Rahmen der Europäischen Ausbildungsallianz, der Armenien im Oktober 2023 beigetreten ist, weiter fördern. 2.6.1   Forschung, technologische Entwicklung und Innovation Kurzfristige Prioritäten — Zusammenarbeit bei der Entwicklung und Umsetzung von Reformen der Forschungs- und Innovationspolitik, einschließlich der Überarbeitung des Rechtsrahmens für Forschung und Innovation und der Entwicklung eines Fahrplans für die Forschungsinfrastruktur Armeniens. — Annahme einer nationalen Forschungs- und Innovationsstrategie. Gewährleistung der Annahme und Umsetzung des Gesetzes über Hochschulbildung und Forschung. — Fortsetzung der aktiven Zusammenarbeit im Rahmen des Assoziierungsabkommens zu Horizont Europa und Stärkung der Beteiligung Armeniens, insbesondere durch eine vermehrte Einbeziehung der Industrie und des Privatsektors. — Fortsetzung der aktiven Beteiligung Armeniens am Europäischen Forschungsraum (EFR) und seiner Integration in diesen. — Gewährleistung der wirksamen Umsetzung der Empfehlungen der Fazilität für Politikunterstützung von „Horizont 2020“ und des damit verbundenen Aktionsplans. — Stärkere Beteiligung an Marie-Skłodowska-Curie-Maßnahmen, damit die armenischen Forscher die Entwicklung ihrer Kompetenzen nach dem Bedarf des Arbeitsmarktes ausrichten, innovativ sein und zur Stärkung der FuI-Kapazitäten des Landes beitragen können und um internationale strategische Partnerschaften für die Ausbildung und den Austausch von Forschern zwischen armenischen und EU-Institutionen zu erleichtern. — Weitere Stärkung der Beteiligung Armeniens an den Finanzierungsinstrumenten des Europäischen Innovationsrats (EIC), um sein Start-up-Ökosystem zu stärken und gleichzeitig zu einer nachhaltigen wirtschaftlichen Entwicklung beizutragen, die unternehmerische Selbstständigkeit von Frauen zu fördern, den grünen und digitalen Wandel voranzutreiben und wegweisende Innovationsprioritäten zu fördern. Mittelfristige Prioritäten — Zusammenarbeit bei der Umsetzung des Projekts „Academic City“ als Komplex von Clustern zur Schaffung eines soliden Umfelds für eine hochwertige Hochschulbildung und Forschung zur Förderung des innovativen Ökosystems für eine langfristige nachhaltige Entwicklung. — Stärkung der personellen, materiellen und institutionellen Ressourcen zum Ausbau der Forschungs- und Innovationskapazitäten. 2.6.2   Allgemeine und berufliche Bildung, Jugend Kurzfristige Prioritäten — Vollständige Umsetzung des staatlichen Programms Armeniens für die Entwicklung der Bildung bis 2030 und des dazugehörigen Aktionsplans, auch in den Bereichen Jugendpolitik, Primar-, Sekundar- und Hochschulbildung sowie Berufsbildung und lebenslanges Lernen. — Landesweite Einführung der Pilotergebnisse in den Bereichen Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften und Technik (MINT). — Nach einer umfassenden Konsultation junger Menschen Annahme und vollständige Umsetzung des Jugendgesetzes unter Berücksichtigung höchster internationaler Erfahrungen und Standards. — Förderung der aktiven Beteiligung Armeniens an der internationalen Dimension von Erasmus+, um die Mobilität von Studierenden und Lehrpersonal zu erhöhen, die Kapazitäten der Hochschuleinrichtungen zu stärken und das Hochschulsystem zu modernisieren sowie die Kapazitäten der Einrichtungen der beruflichen Bildung zu unterstützen. Ausbau der Beteiligung Armeniens an der Europäischen Ausbildungsallianz. — Weitere Stärkung der Zusammenarbeit mit der Europäischen Stiftung für Berufsbildung. — Förderung der aktiven Teilnahme Armeniens an Erasmus+, um die Mobilität junger Menschen zu verbessern, die internationale Zusammenarbeit in den Bereichen Jugend und Sport zu unterstützen und die Kapazitäten armenischer Organisationen, die in diesen Bereichen tätig sind, zu stärken. — Förderung der Teilnahme Armeniens am Europäischen Solidaritätskorps sowie an anderen Freiwilligen-, Kooperations- und Austauschprogrammen in den Bereichen allgemeine und berufliche Bildung und Jugend. — Förderung der aktiven Teilnahme Armeniens an regionalen Programmen und Initiativen der Östlichen Partnerschaft wie EU4Youth und den Jungen Europa-Botschaftern. — Fortsetzung des laufenden Dialogs zwischen den Interessenträgern im Bildungsbereich, einschließlich der Entwicklungspartner, im Rahmen des regelmäßigen strategischen politischen Dialogs zwischen der EU und Armenien über die Bildungsreform. Mittelfristige Prioritäten — Nach Annahme des Jugendgesetzes Annahme und Umsetzung eines koordinierten nationalen Strategieplans für Jugendfragen als sektorübergreifende Priorität. — Wahrung des Rechts auf hochwertige Bildung für alle, auch für Menschen aus benachteiligten Verhältnissen, und weitere Schritte zur Förderung einer inklusiven allgemeinen und beruflichen Bildung im Einklang mit der Bildungsstrategie. — Gewährleistung einer strukturierteren Einbeziehung junger Menschen in Erwerbstätigkeit, auch in Form von Beschäftigungspartnerschaften, die auf die digitalen Kompetenzen benachteiligter junger Menschen und das Unternehmertum junger Menschen im Hinblick auf die klimaneutrale Wirtschaft ausgerichtet sind. — Einführung von Qualifizierungsprogrammen und des entsprechenden Lehrplans in der Berufsbildung, einschließlich unternehmerischer Initiative, und Überwachung der Einführung von Modulen für unternehmerische Schlüsselkompetenzen. — Ineinklangbringen der Berufsprofile und Kompetenzen, die von den Berufsbildungseinrichtungen angeboten bzw. vermittelt werden, mit der Nachfrage auf dem Arbeitsmarkt, indem sie an die vorrangigen Wirtschaftszweige und regionale Entwicklungsprogramme angeglichen werden und das Lernen am Arbeitsplatz gestärkt wird. — Weitere Stärkung der Qualität der Bildung, des gleichberechtigten Zugangs zu ihr und ihrer Nachhaltigkeit (einschließlich einer effizienten Finanzierung für alle Bildungsebenen) sowie Förderung der außerschulischen Bildung und des lebenslangen Lernens. 2.6.3   Zusammenarbeit in Kultur und Sport — Zusammenarbeit bei der Entwicklung und Umsetzung inklusiver kulturpolitischer Maßnahmen, auch im Bereich regionaler und ethnischer Vielfalt und Traditionen sowie der Kultur- und Kreativwirtschaft, um die sozioökonomische Entwicklung, Inklusion und Bürgerbeteiligung zu unterstützen. Dies erfolgt auch im Rahmen laufender bilateraler und EU-finanzierter regionaler Programme. — Gewährleistung der aktiven Beteiligung und Zusammenarbeit im Kulturbereich mit Unterstützung aus EU-Programmen. — Stärkung der Beteiligung armenischer Kulturschaffender an Programmen der kulturellen Zusammenarbeit, insbesondere dem Programm Kreatives Europa. Hinarbeiten auf die Angleichung der Medienvorschriften an die Richtlinie 2010/13/EU über audiovisuelle Mediendienste, um die Teilnahme am Aktionsbereich „Medien“ und den sektorübergreifenden Aktionsbereichen des Programms zu ermöglichen. — Fortsetzung der Zusammenarbeit mit dem Ziel, Kreativschaffende und -organisationen durch Bildung, unternehmerische Fähigkeiten und Sichtbarkeit zu stärken und für eine nachhaltige und florierende Kulturindustrie in Armenien zu sorgen. — Zusammenarbeit bei der Entwicklung der Sportpolitik in Armenien, indem bewährte Verfahren ausgetauscht werden und Sport als wesentliches Element einer gesunden Lebensweise gefördert wird. — Förderung der Teilnahme Armeniens an Erasmus-Sportprogrammen und anderen Initiativen wie der Europäischen Woche des Sports. — Angleichung der armenischen Rechtsvorschriften an bewährte Verfahren im Bereich der Ethik im Sport. 2.6.4   Zusammenarbeit im audiovisuellen Bereich und im Medienbereich Mittelfristige Prioritäten — Stärkung der Unabhängigkeit der Medien und der Sicherheit von Journalisten im Einklang mit den einschlägigen europäischen Standards durch einen Gedankenaustausch über Medienfreiheit, audiovisuelle Politik und die einschlägigen internationalen Standards, einschließlich der Zusammenarbeit bei der Bekämpfung von Aufstachelung zu Hass und Gewalt. — Im Rahmen eines regelmäßigen Dialogs Austausch bewährter Verfahren im Bereich der Medienfreiheit und des Medienpluralismus, auch im Hinblick auf die Entkriminalisierung von Verl

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.