Europäische Union

Beschluss (EU) 2026/2060 des Rates vom 20. November 2025 über den im Namen der Europäischen Union im Partnerschaftsrat EU-Armenien hinsichtlich der Annahme der Strategischen Agenda für die Partnerschaft EU-Armenien zu vertretenden Standpunkt

Amtliche Ursprungsfassung

Quellenkennung: 32026D2060. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

Zur amtlichen Quelle ↗

Originaldateien und Anlagen

Durchsuchbarer Text in vereinfachter Darstellung. Tabellen, Abbildungen und verbindliche Gestaltung bitte anhand der Originaldateien prüfen.

es Terrorismus auf der Grundlage der Menschenrechte, einschließlich der rechtlichen Definition terroristischer Straftaten, unter anderem durch die Förderung einer Einigung über eine überarbeitete Definition terroristischer Straftaten im Übereinkommen des Europarates zur Verhütung des Terrorismus. — Weitere Umsetzung der Resolution 2396 des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen (UNSCR) und insbesondere Austausch von Informationen über Terrorismusverdächtige, um ausländische terroristische Kämpfer zu ermitteln, aufzuspüren und strafrechtlich zu verfolgen. — Zusammenarbeit bei risikobasierten Grenzkontrollen zur Gewährleistung der Sicherheit und Gefahrlosigkeit von Einfuhr-, Ausfuhr- und Durchfuhrwaren. — Bekämpfung des unerlaubten Handels mit Kleinwaffen und leichten Waffen und der dazugehörigen Munition gemäß den bestehenden internationalen Übereinkünften und Resolutionen des VN-Sicherheitsrats sowie den Verpflichtungen im Rahmen anderer einschlägiger internationaler Instrumente. — Weitere Zusammenarbeit bei der Kontrolle der Ausfuhr konventioneller Waffen unter Berücksichtigung des Gemeinsamen Standpunkts der EU betreffend die Kontrolle der Ausfuhr von Militärtechnologie und Militärgütern. Die Zusammenarbeit mit der EU bei der Bekämpfung des illegalen Waffenhandels und der Vernichtung von Beständen wird fortgesetzt. — Weiterer Beitrag zur Umsetzung der Regelungen im Bereich der Rüstungskontrolle und Vertrauensbildung; dies gilt für alle drei Säulen des Vertrags über die Nichtverbreitung von Kernwaffen (NVV), das Chemiewaffenübereinkommen (CWÜ), das Biowaffen-Übereinkommen (BWÜ), andere bestehende Verpflichtungen aus einschlägigen internationalen Übereinkünften und andere internationale Verpflichtungen. 2.4    Wirtschaftliche und sektorale Zusammenarbeit Die EU und Armenien werden gemeinsam darauf hinarbeiten, die Konnektivität in den Bereichen Energie, Digitales und Verkehr zu stärken, den Übergang zur Klimaneutralität und Energieversorgungssicherheit zu vollziehen und Strukturreformen, auch in Bezug auf Regulierungs- und Sicherheitsaspekte, voranzubringen. Die Förderung der Energieeffizienz, die Erzeugung und Nutzung erneuerbarer Energien, die Modernisierung des Stromnetzes und die Verbesserung der regionalen Energieanbindung werden die Energieversorgungssicherheit Armeniens weiter stärken und gleichzeitig seine Treibhausgasemissionen verringern. Die Vertragsparteien werden im Einklang mit ihren internationalen Verpflichtungen, insbesondere im Rahmen des Übereinkommens von Paris, gemeinsam darauf hinarbeiten, Klimaneutralität zu erreichen und Umwelt- und Klimaanpassungen und -resilienz zu verwirklichen, indem sie eine moderne, ressourceneffiziente, dekarbonisierte Kreislaufwirtschaft fördern. Sie werden auch darauf hinarbeiten, diese Ziele in den einschlägigen multilateralen Foren voranzubringen. Die Zusammenarbeit in den Bereichen Katastrophenvorbeugung, -vorsorge und -bewältigung wird weiter ausgebaut. Die gemeinsame Arbeit zur Ermittlung und Beschleunigung der Umsetzung strategischer Investitionsprojekte im Rahmen der Global-Gateway-Strategie wird über die Investitionskoordinierungsplattform EU-Armenien fortgesetzt. 2.4.1.   Verkehrsverbindungen Kurzfristige Prioritäten — Für eine bessere Konnektivität im Luftverkehr administrative Anwendung des 2021 unterzeichneten und von Armenien im Januar 2023 ratifizierten Abkommens über den gemeinsamen Luftverkehrsraum, wie in der 2017 unterzeichneten Niederschrift über die Beratungen vereinbart. — Weitere Unterstützung der Kapazitäten Armeniens im Bereich der Flugsicherheitsaufsicht durch einschlägige Unterstützungsmaßnahmen, einschließlich Maßnahmen im Rahmen bilateraler und regionaler EU-finanzierter Programme. — In Bezug auf den Rechtsrahmen weitere Harmonisierung mit dem EU-Luftverkehrsrecht, unter anderem durch die Zusammenarbeit mit der Agentur der Europäischen Union für Flugsicherheit (EASA) und den Agenturen der EU-Mitgliedstaaten und von diesen gewährte technische Unterstützung. — Weitere Verbesserung der Straßenverkehrssicherheit durch einen multidisziplinären Ansatz mit Schwerpunkt auf Prävention und Durchsetzung. Annahme und Umsetzung einer nationalen Strategie für die Straßenverkehrssicherheit und eines entsprechenden Aktionsplans, insbesondere Bemühungen zur Verbesserung der Sicherheitsstandards der Straßenverkehrsinfrastruktur. Aktive Beteiligung an den Tätigkeiten der regionalen Beobachtungsstelle für die Straßenverkehrssicherheit der Östlichen Partnerschaft (RSO) mit Sitz in Tiflis. Mittelfristige Prioritäten — Weitere Verbesserung der Sicherheit aller Verkehrsträger (Luft-, Straßen- und Schienenverkehr). — Weiterer Ausbau der Landverkehrsinfrastruktur, insbesondere durch Umsetzung der gemeinsam vereinbarten vorrangigen Vorhaben, die im vorläufigen Aktionsplan für Investitionen in das transeuropäische Verkehrsnetz (TEN-V) enthalten sind. — Im Einklang mit der Gemeinsamen Mitteilung der Kommission und der Hohen Vertreterin zum strategischen Ansatz der EU für den Schwarzmeerraum weitere Unterstützung der Einbeziehung Armeniens in größere regionale Verkehrsnetze wie den Transkaspischen Verkehrskorridor, wobei das Potenzial Armeniens als Brücke zwischen verschiedenen Regionen hervorgehoben wird, wie dies im Rahmen der Initiative „Crossroads of Peace“ gefördert wird. — Prüfung von Investitionsmöglichkeiten in Armeniens regionale Verkehrsanbindung, wie dies auch im neuen Ansatz Armeniens für die Regionalpolitik gefordert wird, der der Initiative „Crossroads of Peace“ zugrunde liegt. 2.4.2   Energie Kurzfristige Prioritäten — Intensivierung der Zusammenarbeit und der Anstrengungen, unter anderem durch die Umsetzung von Programmen in den Bereichen Energieeffizienz, erneuerbare Energien, Netzinfrastruktur, grenzüberschreitende Verbindungsleitungen und Verringerung der Versorgungsabhängigkeit beim Einsatz sicherer und nachhaltiger kohlenstoffarmer Technologien. Die Möglichkeiten für eine weitere Zusammenarbeit in den Bereichen Energiespeicherung und geothermische Energie sind zu prüfen. — Weitere Unterstützung der Einbeziehung Armeniens in das Schwarzmeer-Stromkabelprojekt. — Gewährleistung der fristgerechten Umsetzung aller verbleibenden Stresstestempfehlungen, um ein Höchstmaß an Sicherheit zu gewährleisten, solange das armenische Kernkraftwerk (ANPP) noch in Betrieb ist. Der regelmäßige Informationsaustausch über den Stand der Umsetzung des nationalen Aktionsplans zur Verbesserung der nuklearen Sicherheit des ANPP ist fortzusetzen, bis alle Maßnahmen abgeschlossen sind. — Mit kontinuierlicher Unterstützung der EU Ausarbeitung einer umfassenden Strategie, eines Fahrplans und eines Aktionsplans für die Stilllegung des armenischen Kernkraftwerks im Einklang mit der Energiestrategie Armeniens für 2040. Zudem sind die Bemühungen Armeniens zu unterstützen, die nukleare Sicherheit zu gewährleisten, solange das armenische Kernkraftwerk noch in Betrieb ist, wobei die Annäherung an die Euratom-Rechtsvorschriften über nukleare Sicherheit, Abfallentsorgung und Strahlenschutz, wie im CEPA vorgesehen, und die Einhaltung anderer internationaler Dokumente wie der IAEO-Standards für nukleare Sicherheit und der Leitlinien für die Gefahrenabwehr im Nuklearbereich schrittweise erfolgen sollte. — Gleichzeitig Berücksichtigung des kontinuierlichen Übergangs Armeniens zu neuen Kapazitäten zur Erzeugung von Kernenergie, um die Energieversorgungssicherheit und -unabhängigkeit des Landes zu stärken. — Im Zeitraum 2024-2029 schrittweise weitere Annäherung der Rechtsvorschriften Armeniens im Bereich Energie und nukleare Sicherheit an den Besitzstand der Union im Einklang mit dem CEPA und der Energiestrategie Armeniens für 2040. Mittelfristige Prioritäten — Fortsetzung der Bemühungen um die Diversifizierung des armenischen Energiesektors, unter anderem durch Initiativen im Bereich der erneuerbaren Energien. — Intensivierung der Zusammenarbeit zwischen der Energiegemeinschaft und Armenien. — Weitere Unterstützung Armeniens bei der Stärkung seiner nuklearen Sicherheitskultur und der verantwortungsvollen und sicheren Entsorgung abgebrannter Brennelemente und radioaktiver Abfälle. — Prüfung weiterer Investitionsmöglichkeiten im Energiesektor für die Sicherheit und Diversifizierung der Energieversorgung und die allgemeine Energieversorgungssicherheit in der Region. 2.4.3   Digitale Konnektivität Kurzfristige Prioritäten — Weitere Harmonisierung der digitalen Märkte zwischen der EU und Armenien sowie mit der Region der Östlichen Partnerschaft. Unterstützung der Umsetzung der Strategie für die Digitalisierung Armeniens 2021-2025 in den Bereichen E-Governance, digitale Wirtschaft und digitale Gesellschaft sowie Zusammenarbeit bei der Entwicklung eines neuen Strategiefahrplans für 2026-2030. — Weitere Stärkung der Digitalisierung der Verkehrsanbindung, einschließlich der elektronischen Logistik und der Digitalisierung von Beförderungsdokumenten, und Erwägung anderer Initiativen zur digitalen Konnektivität. — Hinarbeiten auf eine Stärkung der digitalen Konnektivität im Einklang mit der Säule „Wachstum und Wohlstand“ der Gemeinsamen Mitteilung der Kommission und der Hohen Vertreterin zum strategischen Ansatz der EU für den Schwarzmeerraum, auch durch Prüfung der Beteiligung Armeniens an digitalen Konnektivitätsprojekten im Schwarzmeerraum. — Prüfung der Möglichkeit einer Teilnahme Armeniens am Programm „Digitales Europa“. — Zusammenarbeit bei der Entwicklung der Cybersicherheitsstrategie und beim Aufbau von Kapazitäten für ihre Umsetzung, einschließlich Lösungen zum Schutz von Informationssystemen und zur rechtzeitigen Erkennung und Beseitigung von Bedrohungen. — Prüfung der Möglichkeit der Einrichtung des EU-Cyberdialogs zwischen der EU und Armenien. — Vertiefung der Zusammenarbeit auf technischer und regulatorischer Ebene in Bezug auf die Daten-Interoperabilität, den Datenaustausch und die digitale Identität als Schlüsselfaktoren für die Verbesserung grenzüberschreitender digitaler Dienste zwischen der EU und Armenien. — Enge Zusammenarbeit, damit Armenien die Vorteile des digitalen Binnenmarkts zugutekommen. Dazu gehören die Umsetzung der elektronischen Identifizierung und elektronischen Vertrauensdienste im Einklang mit dem EU-Rahmen für die digitale Identität sowie Fortschritte in Richtung auf ein Abkommen über die gegenseitige Anerkennung von Vertrauensdiensten. — Hinarbeiten auf die Angleichung der digitalen Wirtschaft Armeniens an die EU-Standards. Mittelfristige Prioritäten — Unterstützung der Überarbeitung und Verbesserung des armenischen Gesetzes über die elektronische Kommunikation im Einklang mit dem EU-Besitzstand in diesem Bereich. — Intensivierung der gemeinsamen Anstrengungen zur Umsetzung von Vorzeigeprojekten im Rahmen der Global-Gateway-Strategie zur Förderung des digitalen Wandels. 2.4.4   High-Tech-Industrie Kurzfristige Prioritäten — Schrittweise Förderung der Zusammenarbeit in der High-Tech-Industrie. — Schritte zur Aufnahme der Zusammenarbeit mit der EU im Rahmen des Weltraumprogramms der Union und seiner Komponenten und Dienste, um das wissenschaftliche Potenzial Armeniens bei der Bewältigung globaler Herausforderungen einzubeziehen. — Nutzung und Förderung bestehender Initiativen auf EU-Ebene zur Unterstützung von Innovation und Unternehmertum, für die Armenien in Betracht kommt (z. B. EIC-Programme, CASSINI-Hackathons). — Prüfung, wie die Zusammenarbeit im Bereich der Satellitenanbindung auf kommerzieller Basis gefördert werden kann. Mittelfristige Prioritäten — Austausch über die Harmonisierung der Standards in der High-Tech-Industrie und Verbesserung der Einhaltung der international bewährten Verfahren durch Armenien. — Austausch über die Bemühungen Armeniens bei der Entwicklung von Vorschriften über KI und UAV-Technologien. 2.4.5   Umwelt Kurzfristige Prioritäten — Verbesserung des Umweltmanagements durch Umsetzung der wichtigsten Rechtsvorschriften über Umweltverträglichkeitsprüfungen. — Weitere Verbesserung des einschlägigen Rechtsrahmens für die Abfallbewirtschaftung und Bereitstellung der erforderlichen Ressourcen für die Ausarbeitung umfassender Rechtsvorschriften über Chemikalien. — Entwicklung und Umsetzung eines umfassenden Abfallbewirtschaftungssystems auf nationaler und lokaler Ebene im Einklang mit den europäischen Normen, auch für die Kreislaufwirtschaft, und durch Einführung neuer Anlagen im Einklang mit der Abfallhierarchie. — Weitere Umsetzung wichtiger Rechtsvorschriften über Wasser, Luftqualität und Industrieemissionen. — Zusammenarbeit bei der Verwirklichung der globalen Ziele des Globalen Biodiversitätsrahmens von Kunming-Montreal, auch bei der Vorbereitung und Umsetzung wirksamer NBSAP und nationaler Biodiversitätsziele im Vorfeld der COP 17. — Im Rahmen des zwischenstaatlichen Verhandlungsausschusses Fortsetzung der Arbeit an der Entwicklung eines rechtsverbindlichen Instruments zur Bekämpfung der Verschmutzung durch Kunststoffe, auch in der Meeresumwelt (d. h. eines globalen Kunststoffübereinkommens). — Stärkung der Umweltpolitik in besonderen Naturschutzgebieten. Dazu sind die Kapazitäten des Umweltschutzdienstes zur Beendigung des illegalen Holzeinschlags in Wäldern und besonderen Naturschutzgebieten aufzubauen. — Verbesserung der nachhaltigen Waldbewirtschaftung durch Umsetzung des Forstgesetzes. Mittelfristige Prioritäten — Volle Ausschöpfung des Potenzials einer klimaneutralen Kreislaufwirtschaft und Entwicklung umfassender Wachstumsstrategien in allen relevanten Sektoren, z. B. durch Einbeziehung der Grundsätze der Kreislaufwirtschaft in das nationale Abfallbewirtschaftungssystem. — Weitere Gewährleistung des Rechts auf eine saubere und gesunde Umwelt, Verbesserung der Mechanismen für den Zugang der Öffentlichkeit zu Umweltinformationen und Beteiligung der Öffentlichkeit an Entscheidungsprozessen in Umweltangelegenheiten durch weitere Einbeziehung aller interessierten Kreise und durch Zusammenarbeit mit der Zivilgesellschaft. 2.4.6   Klimaschutz Kurzfristige Prioritäten — Umsetzung des aktualisierten national festgelegten Beitrags Armeniens 2021-2030 im Rahmen des Übereinkommens von Paris. Annahme eines neuen, ehrgeizigen national festgelegten Beitrags für die Zeit nach 2030 im Vorfeld der COP 30 der Klimarahmenkonvention. — Umsetzung und Aktualisierung des nationalen Anpassungsplans. — Als erster Schritt zur Bepreisung von CO2-Emissionen in Armenien Ausarbeitung der erforderlichen Rechtsvorschriften für die Überwachung von Treibhausgasemissionen, die Berichterstattung darüber und die Prüfung dieser Emissionen sowohl auf Anlagenebene als auch auf Ebene der Anlagenteile und Sicherstellung ausreichender Verwaltungskapazitäten für deren Umsetzung. — Gewährleistung der rechtzeitigen Annahme und raschen Umsetzung des armenischen Klimagesetzes. — Nutzung der offenen Copernicus-Erdklimabeobachtungsdaten und -Klimamodelle der EU, Verbesserung der Wetter- und Klimaprognosen und der Klimapolitik Armeniens bei gleichzeitiger Bereitstellung eigener aktueller und historischer meteorologischer Daten. Mittelfristige Prioritäten — Aufbauend auf den derzeitigen und künftigen Anstrengungen Ergreifen innerstaatlicher Maßnahmen zur Umsetzung des neuen national festgelegten Beitrags für die Zeit nach 2030 und der langfristigen Strategie für eine emissionsarme Entwicklung bis 2050 im Rahmen des Übereinkommens von Paris unter Festlegung konkreter Strategien und Maßnahmen für alle Sektoren und Hinarbeiten auf die Verwirklichung der Klimaneutralität bis 2050. Dabei ist der Klimaschutz durchgängig in allen sektorspezifischen Strategien und Maßnahmen zu berücksichtigen und der Ausbau der Kapazitäten der verschiedenen Behörden zur Umsetzung von Klimaschutzmaßnahmen in allen Sektoren zu beschleunigen. — Weitere Ausweitung des Bürgermeisterkonvents in Armenien und Stärkung der lokalen Gebietskörperschaften, um Klimaschutzmaßnahmen auf lokaler Ebene zu fördern. — Erwägung von Optionen für die Bepreisung von CO2-Emissionen auf der Grundlage eines soliden Rahmens für Überwachung, Berichterstattung und Prüfung. — Ergreifen innerstaatlicher Maßnahmen zur Umsetzung der globalen Methanverpflichtung, um dazu beizutragen, die weltweiten Methanemissionen bis 2030 gegenüber dem Stand von 2020 um mindestens 30 % zu senken. — Umsetzung des umfassenden nationalen Anpassungsplans Armeniens und der sektorspezifischen Anpassungsstrategien durch den Aufbau der erforderlichen Kapazitäten und Technologietransfer, um die Resilienz der Wirtschaft und der lokalen Gemeinschaften gegenüber dem Klimawandel zu stärken und das Risiko klimabedingter Katastrophen zu verringern. — Weitere Schritte zur Sicherstellung der Einhaltung der Verpflichtungen Armeniens im Rahmen des Montrealer Protokolls, einschließlich seiner Kigali-Änderung. Diese Bemühungen sollten beschleunigt werden, um die Angleichung an die EU-Verordnungen über F-Gase und zum Abbau der Ozonschicht führende Stoffe sicherzustellen. Schritte zur Umsetzung der globalen Kühlungszusage. — Förderung des Übergangs zum emissionsfreien Verkehr und Umsetzung von Elektromobilitätsprojekten in Armenien. 2.4.7   Öffentliche Gesundheit Kurzfristige Prioritäten — Verbesserung der Qualität und Zugänglichkeit der medizinischen Grundversorgung, um Krankheiten vorzubeugen und die Lebensqualität zu erhöhen, wobei der Schwerpunkt auf Personen in prekären Situationen liegen sollte. — Größtmögliche Bemühungen, dass Armenien dem Protokoll zur Unterbindung des unerlaubten Handels mit Tabakerzeugnissen beitritt. — Weitere Umsetzung des Programms zur Entwicklung des Gesundheitswesens 2023-2026, einschließlich der Einführung der Maßnahmen zur Verbesserung der Gesundheitsversorgung und des allgemeinen Krankenversicherungssystems, sowie Zusammenarbeit bei der Einrichtung des allgemeinen Krankenversicherungsfonds. Mittelfristige Prioritäten — Gewährleistung einer aktiven Beteiligung an der EU-Initiative für Gesundheitssicherheit in Partnerschaft mit dem Europäischen Zentrum für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten (European Centre for Disease Prevention and Control, ECDC). — Anpassung und Umsetzung der mittel- und langfristigen Gesundheitsstrategie für die Lage nach der COVID-19-Pandemie, unter anderem durch Stärkung der Kapazitäten Armeniens in den Bereichen epidemiologische Analyse/Forschung zu Krankheitsausbrüchen, Datenmodellierung und Statistiken im Einklang mit dem Konzept „Eine Gesundheit“ (One Health approach). — Stärkung der Politik und der Rechtsvorschriften zur Eindämmung des Tabakkonsums sowie deren strikte Durchsetzung im Einklang mit der Verpflichtung Armeniens zur Umsetzung des EU-Besitzstands gemäß dem CEPA und mit den Verpflichtungen Armeniens aus dem Rahmenübereinkommen zur Eindämmung des Tabakkonsums. — Abschluss des Antrags Armeniens auf Mitgliedschaft in der Pharmazeutischen Inspektionskooperation (PIC). 2.4.8   Katastrophenschutz Kurzfristige Prioritäten — Weitere Verbesserung der Koordinierung zwischen den Behörden und Ministerien bei Beantragung und Erhalt internationaler Hilfe (insbesondere im Rahmen des EU-Katastrophenschutzverfahrens). — Annahme des Gesetzes über Katastrophenrisikomanagement und Katastrophenschutz. — Fortsetzung der Bemühungen um die Einrichtung eines zentralen Notfallmanagementzentrums im Rahmen des Innenministeriums, um die Effizienz und Koordinierung des Notfall-/Katastrophenschutzprozesses zu verbessern. — Weitere Reform der Rettungsdienste, einschließlich der Verfeinerung des Rechtsrahmens für Katastrophenschutz und Katastrophenrisikomanagement (z. B. Katastrophenversicherungssystem und Ehrenamtstätigkeit). — Fortsetzung der guten Zusammenarbeit zwischen der EU und Armenien im Bereich des Katastrophenschutzes, insbesondere im Rahmen der Initiativen zur Prävention, Vorsorge und Reaktion in Bezug auf Naturkatastrophen und vom Menschen verursachte Katastrophen. Mittelfristige Prioritäten — Ermittlung der Instrumente des EU-Katastrophenschutzverfahrens, die Armenien bei der Weiterentwicklung seiner Katastrophenresilienz zugutekommen könnten. — Fortsetzung der Umsetzung der Strategie und des Aktionsplans Armeniens für das Katastrophenrisikomanagement. 2.4.9   Wirtschaftliche Entwicklung und Marktchancen Kurzfristige Prioritäten — Durchführung einer Peer-Review des nationalen Statistiksystems Armeniens im Jahr 2025. — Fortsetzung einer umsichtigen Politikgestaltung, um die makroökonomische Stabilität fest zu verankern und insbesondere eine solide Haushaltslage und einen stabilen Finanzsektor zu gewährleisten. — Fortsetzung der Unterstützung eines nachhaltigen und inklusiven Wirtschaftswachstums. — Weitere Verbesserung der Verwaltung der öffentlichen Finanzen. — Weitere Aufrechterhaltung der verantwortungsvollen Staatsführung, einschließlich der Wahrung der Unabhängigkeit der Zentralbank. — Weitere Förderung des Zugangs von KMU zu Finanzmitteln, unter anderem durch Investitionen im Rahmen der Global-Gateway-Strategie, um die Wettbewerbsfähigkeit und die Arbeitsproduktivität Armeniens zu verbessern. Mittelfristige Prioritäten — Prüfung der Beteiligung Armeniens an EU-Finanzierungsinstrumenten zur Förderung des Unternehmertums und der Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen, insbesondere KMU. — Schritte zur Entwicklung einer Taxonomie für ein nachhaltiges Finanzwesen und zum Aufbau der Kapazitäten von Finanzinstituten für Finanzökosysteme im Einklang mit den Klimaneutralitäts- und Umweltzielen. — Weitere Verbesserung der Rahmenbedingungen für Unternehmen, unter anderem durch die Bekämpfung des informellen Sektors. — Förderung des Unternehmertums mit besonderem Schwerpunkt auf Frauen und jungen Menschen, um i) die Entwicklung von Unternehmensstrategien, ii) die Gründung und Entwicklung von Start-up-Unternehmen in den Regionen Armeniens und iii) die Beschleunigungs- und Inkubationsprogramme zu fördern. — Weitere Stärkung der Erstellung und Verbreitung zuverlässiger Statistiken, auch für evidenzbasierte Entscheidungen. — Annahme der nationalen Beschäftigungsstrategie. — Erhöhung der Transparenz der Tätigkeiten und Finanzströme staatseigener Unternehmen. 2.4.10   Landwirtschaft und ländliche Entwicklung Kurzfristige Prioritäten — Beseitigung der verbleibenden Hindernisse für einen wirksamen Übergang zu einer grünen und nachhaltigen Landwirtschaft, unter anderem indem alle einschlägigen Akteure des Sektors in den Prozess einbezogen werden. — Gewährleistung der Annahme der Strategie für die territoriale Entwicklung Armeniens mit Schwerpunkt auf einer gleichberechtigten Entwicklung. — Fortsetzung der Zusammenarbeit im Rahmen des Programms zur lokalen Stärkung der Entwicklungsakteure (Local Empowerment of Actors for Development, LEAD) zur Einführung von „EU LEADER“ (Liaison Entre Actions de Développement de l’Économie Rurale – Verbindung von Aktionen zur Entwicklung der ländlichen Wirtschaft) für die ländliche Entwicklung in Armenien, um Mechanismen für die nachhaltige Finanzierung lokaler Aktionsgruppen (LAG) einzurichten. Mittelfristige Prioritäten — Voranbringen der Dezentralisierungsagenda, einschließlich der fiskalischen Dezentralisierung, und Aufbau der Kapazitäten der lokalen Gebietskörperschaften, um die Erbringung aller öffentlichen Dienstleistungen in ländlichen Gebieten, insbesondere in den entlegensten ländlichen Gebieten, sicherzustellen. — Förderung und Begünstigung einer klimaschonenden Landwirtschaft im Einklang

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.