European flag

Amtsblatt
der Europäischen Union

DE

Reihe L


2026/2060

15.9.2026

BESCHLUSS (EU) 2026/2060 DES RATES

vom 20. November 2025

über den im Namen der Europäischen Union im Partnerschaftsrat EU-Armenien hinsichtlich der Annahme der Strategischen Agenda für die Partnerschaft EU-Armenien zu vertretenden Standpunkt

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 91, Artikel 100 Absatz 2 sowie die Artikel 207 und 209 in Verbindung mit dessen Artikel 218 Absatz 9,

auf Vorschlag der Europäischen Kommission,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

Das Abkommen über eine umfassende und verstärkte Partnerschaft zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Armenien andererseits (1) (im Folgenden „Abkommen“) wurde von der Union mit dem Beschluss (EU) 2018/104 des Rates (2) geschlossen und trat am 1. März 2021 in Kraft.

(2)

Um die Anwendung des Abkommens zu erleichtern, haben die Vertragsparteien eine Strategische Agenda für die Partnerschaft EU-Armenien mit nach Sektoren aufgeschlüsselten Prioritäten für ihre Zusammenarbeit vereinbart.

(3)

In der Strategischen Agenda für die Partnerschaft EU-Armenien werden konkrete Ziele für die Zusammenarbeit zwischen der Union und Armenien festgelegt werden, die in kurzfristige (3-4 Jahre) und mittelfristige (7 Jahre) Prioritäten unterteilt sind. Die vorrangigen Maßnahmen werden auf die Förderung der wirtschaftlichen Entwicklung und Diversifizierung, die weitere Angleichung der Rechtsvorschriften und die Stärkung der Resilienz Armeniens in allen Sektoren ausgerichtet sein.

(4)

Nach Artikel 362 Absatz 6 des Abkommens ist der Partnerschaftsrat EU-Armenien (im Folgenden „Partnerschaftsrat“) befugt, zur Verwirklichung der Ziele des Abkommens geeignete Empfehlungen auszusprechen.

(5)

Der Partnerschaftsrat wird auf seiner nächsten Präsenztagung oder im schriftlichen Verfahren eine Empfehlung zur Strategischen Agenda für die Partnerschaft EU-Armenien annehmen.

(6)

Die geplante Empfehlung wird Rechtswirkung haben.

(7)

Es ist daher zweckmäßig, den im Namen der Union im Partnerschaftsrat zu vertretenden Standpunkt festzulegen, da die Strategische Agenda für die Partnerschaft EU-Armenien die Grundlage für die Programmplanung der Unterstützung der Union bilden soll, auch im Rahmen des mit der Verordnung (EU) 2021/947 des Europäischen Parlaments und des Rates (3) geschaffenen Instruments für Nachbarschaft, Entwicklungszusammenarbeit und internationale Zusammenarbeit — Europa in der Welt.

(8)

Daher sollte der von der Union im Partnerschaftsrat zu vertretende Standpunkt auf dem beigefügten Entwurf eines Beschlusses beruhen —

HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:

Artikel 1

Der Standpunkt, der im Namen der Union im Partnerschaftsrat EU-Armenien zu vertreten ist, beruht auf dem Entwurf einer Empfehlung des Partnerschaftsrates EU-Armenien, der dem vorliegenden Beschluss beigefügt ist.

Artikel 2

Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.

Geschehen zu Brüssel am 20. November 2025.

Im Namen des Rates

Die Präsidentin

K. KALLAS


(1)   ABl. L 23, 26.1.2018, S. 4, ELI: http://data.europa.eu/eli/agree_internation/2018/104/oj.

(2)  Beschluss (EU) 2018/104 des Rates vom 20. November 2017 über die Unterzeichnung, im Namen der Union, und die vorläufige Anwendung des Abkommens über eine umfassende und verstärkte Partnerschaft zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Armenien andererseits (ABl. L 23 vom 26.1.2018, S. 1, ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2018/104/oj).

(3)  Verordnung (EU) 2021/947 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. Juni 2021 zur Schaffung des Instruments für Nachbarschaft, Entwicklungszusammenarbeit und internationale Zusammenarbeit — Europa in der Welt, zur Änderung und Aufhebung des Beschlusses Nr. 466/2014/EU des Europäischen Parlaments und des Rates und zur Aufhebung der Verordnung (EU) 2017/1601 des Europäischen Parlaments und des Rates und der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 480/2009 des Rates (ABl. L 209 vom 14.6.2021, S. 1, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2021/947/oj).


EMPFEHLUNG Nr. 1/2025

DES PARTNERSCHAFTSRATS EU-ARMENIEN

vom 1.12.2025

zur Strategischen Agenda für die Partnerschaft EU-Armenien

DER PARTNERSCHAFTSRAT EU-ARMENIEN —

In Bezug auf das Abkommen über eine umfassende und verstärkte Partnerschaft zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Armenien andererseits,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

Das Abkommen über eine umfassende und verstärkte Partnerschaft zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Armenien andererseits (im Folgenden „Abkommen“) wurde am 24. November 2017 unterzeichnet und trat am 1. März 2021 in Kraft.

(2)

Nach Artikel 362 Absatz 6 des Abkommens kann der Partnerschaftsrat zur Verwirklichung der Ziele des Abkommens geeignete Empfehlungen annehmen.

(3)

Nach Artikel 377 Absatz 1 des Abkommens treffen die Vertragsparteien alle Maßnahmen, die für die Erfüllung ihrer Verpflichtungen aus dem Abkommen erforderlich sind, und sorgen dafür, dass die Ziele des Abkommens verwirklicht werden.

(4)

Nach Artikel 11 der Geschäftsordnung des Partnerschaftsrates können zwischen den Sitzungen im schriftlichen Verfahren Beschlüsse gefasst und Empfehlungen ausgesprochen werden, sofern die Vertragsparteien dies vereinbaren.

(5)

Die Union und Armenien sind übereingekommen, ihre Partnerschaft durch Vereinbarung einer Reihe von Prioritäten für die gemeinsame Arbeit zur Verwirklichung der im Abkommen genannten Ziele zu festigen.

(6)

Die Vertragsparteien des Abkommens haben sich auf den Wortlaut der Strategischen Agenda für die Partnerschaft EU-Armenien geeinigt, mit der die Umsetzung des Abkommens unterstützt und der Schwerpunkt der Zusammenarbeit auf die einvernehmlich festgelegten gemeinsamen Interessen gelegt wird —

HAT FOLGENDE EMPFEHLUNG ANGENOMMEN:

Artikel 1

Der Partnerschaftsrat empfiehlt den Vertragsparteien, die Strategische Agenda für die Partnerschaft EU-Armenien wie im Anhang dargelegt umzusetzen.

Artikel 2

Die im Anhang dieser Empfehlung dargelegte Strategische Agenda für die Partnerschaft EU-Armenien ersetzt die Empfehlung Nr. 1/2017 des Kooperationsrates EU-Armenien vom 20. November 2017 zu den Partnerschaftsprioritäten EU-Armenien.

Artikel 3

Diese Empfehlung wird am Tag ihrer Annahme wirksam.

Geschehen zu Brüssel am 1. Dezember 2025.

ANHANG

Image 1

STRATEGISCHE AGENDA FÜR DIE PARTNERSCHAFT EU-ARMENIEN

ZWISCHEN

DER EUROPÄISCHEN UNION

UND

ARMENIEN

Inhaltsverzeichnis

Einleitung 5

1.

Grundsätze, Instrumente und Ressourcen für die Umsetzung der Strategischen Agenda für die Partnerschaft EU-Armenien 6

2.

Prioritäten der Strategischen Agenda für die Partnerschaft EU-Armenien 7

3.

Demokratie, Menschenrechte und verantwortungsvolle Staatsführung 8

4.

Freiheit, Mobilität und Sicherheit 16

5.

Außen- und Sicherheitspolitik 20

6.

Wirtschaftliche und sektorale Zusammenarbeit 24

7.

Handel und Handelsfragen 33

8.

Direkte Kontakte zwischen den Menschen 37
Schlussfolgerung 40

EINLEITUNG

Das Abkommen über eine umfassende und verstärkte Partnerschaft (Comprehensive and Enhanced Partnership Agreement, CEPA) zwischen der EU und Armenien wurde im November 2017 unterzeichnet und trat am 1. März 2021 in Kraft. Es ist das zentrale Dokument der Beziehungen zwischen der EU und Armenien und zugleich ein Kompass für den Aufbau demokratischer Institutionen in Armenien.

Zur Erleichterung der Zusammenarbeit zwischen der EU und Armenien wurden am 21. Februar 2018 die Partnerschaftsprioritäten EU-Armenien angenommen. Diese auf gemeinsamen Interessen und Werten gegründeten Partnerschaftsprioritäten haben dazu beigetragen, die Agenda für den regelmäßigen politischen Dialog und die sektorbezogenen Dialoge gemäß dem CEPA festzulegen, das den Rahmen für die Umsetzung und Überwachung der Prioritäten bildet.

Der Europäische Rat ersuchte auf seiner Tagung vom 26./27. Oktober 2023 den Hohen Vertreter und die Kommission, Optionen dafür vorzulegen, wie die Beziehungen zwischen der EU und Armenien in all ihren Dimensionen am besten gestärkt werden können. Er reagierte damit auf den von der armenischen Regierung ausdrücklich bekundeten Wunsch, die Beziehungen zwischen der EU und Armenien zu stärken, wie sich dieser auch im Gesetz über die Einleitung des Prozesses zum EU-Beitritt Armeniens widerspiegelt. Zugleich drückte sich hierin das starke Bestreben der EU aus, die derzeitige Dynamik zur Verbesserung der Beziehungen zwischen der EU und Armenien zu nutzen. Am Rande der Tagung der Europäischen Politischen Gemeinschaft am 5. Oktober 2023 in Granada bekundeten die Präsidentin der Europäischen Kommission und der armenische Ministerpräsident ebenfalls ihre Entschlossenheit, die wirtschaftlichen Beziehungen zu stärken und das Potenzial des CEPA voll auszuschöpfen. Der Rat (Auswärtige Angelegenheiten) ist am 13. November 2023 übereingekommen, i) die zivile EU-Mission in Armenien (EUMA) im Rahmen der Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik (GSVP) durch mehr Beobachter und Patrouillen, auch in sensiblen Bereichen, zu stärken, ii) die Möglichkeit einer nichtletalen Unterstützung Armeniens im Rahmen der Europäischen Friedensfazilität (EFF) zu prüfen; iii) mit der Prüfung von Möglichkeiten für die Aufnahme eines Dialogs über die Visaliberalisierung zu beginnen und iv) weitere Unterstützungsmaßnahmen im Rahmen einer gemeinsamen Erkundungsmission der Kommissionsdienststellen und des EAD zu ermitteln. Seitdem wurden diese Maßnahmen umgesetzt.

Im Rahmen der Erkundungsmission bestätigte sich, dass beide Seiten bestrebt sind, die Zusammenarbeit zu stärken, auch im Hinblick auf die Zusammenarbeit in neuen Bereichen wie Sicherheit und Verteidigung, eine engere Zusammenarbeit in Bereichen wie Verkehr, Energie und digitale Konnektivität, Handel, Forschung und Innovation sowie die Erhöhung der Investitionen im Rahmen der Global-Gateway-Strategie. Dies steht im Einklang mit der Gemeinsamen Mitteilung der Europäischen Kommission und des Hohen Vertreters an das Europäische Parlament und den Rat über den strategischen Ansatz der EU für den Schwarzmeerraum vom 28. Mai 2025. Besondere Aufmerksamkeit wird auch den Bedürfnissen der nach der Militäroperation Aserbaidschans vertriebenen Karabach-Armenierinnen und -Armenier (im Folgenden „armenische Vertriebene und/oder Flüchtlinge“) und der Förderung ihrer sozioökonomischen Inklusion gewidmet.

Sowohl die EU als auch Armenien haben ein Interesse daran und sind entschlossen, die wechselseitigen Beziehungen zu stärken und zu vertiefen, wie auf der fünften Tagung des Partnerschaftsrates EU-Armenien am 13. Februar 2024 bestätigt wurde. Dementsprechend sollen mit der Strategischen Agenda für die Partnerschaft EU-Armenien ehrgeizigere gemeinsame Prioritäten für die Zusammenarbeit in all ihren Dimensionen festgelegt werden, um die Ziele des CEPA im Einklang mit den europäischen Bestrebungen des armenischen Volkes zu verwirklichen.

Die Strategische Agenda für die Partnerschaft EU-Armenien ersetzt die bestehenden Partnerschaftsprioritäten und richtet diese auf der Grundlage des CEPA neu aus. Dabei wird zwischen kurzfristigen Prioritäten (deren Umsetzung innerhalb von drei bis vier Jahren abgeschlossen sein oder erhebliche Fortschritte aufweisen sollte) und mittelfristigen Prioritäten (deren Umsetzung innerhalb von sieben Jahren abgeschlossen sein oder erhebliche Fortschritte aufweisen sollte) unterschieden. Die Strategische Agenda für die Partnerschaft EU-Armenien wird ab dem Zeitpunkt ihrer Annahme durch den Partnerschaftsrat EU-Armenien wirksam. Sie kann jederzeit durch Übereinkunft im Partnerschaftsrat geändert oder aktualisiert werden.

1.   GRUNDSÄTZE, INSTRUMENTE UND RESSOURCEN FÜR DIE UMSETZUNG DER STRATEGISCHEN AGENDA FÜR DIE PARTNERSCHAFT EU-ARMENIEN

Auf der Grundlage gemeinsamer Interessen und Werte werden die folgenden Grundsätze als Richtschnur für die Umsetzung dieser Strategischen Agenda für die Partnerschaft EU-Armenien dienen.

—

Die im Rahmen der Strategischen Agenda für die Partnerschaft EU-Armenien ergriffenen Maßnahmen sollten in vollem Umfang mit dem CEPA, einschließlich seiner Präambel, im Einklang stehen.

—

Leitmotive der Umsetzung der Strategischen Agenda für die Partnerschaft EU-Armenien sollten Transparenz, Rechenschaftspflicht und Inklusivität sein.

—

Die Strategische Agenda für die Partnerschaft EU-Armenien erfordert Engagement von beiden Seiten sowie Dialog über die mit dem CEPA verbundenen Reformen.

—

Das Ziel der Strategischen Agenda für die Partnerschaft EU-Armenien besteht darin, im Wege einer schrittweisen Durchführung praktischer Maßnahmen greifbare und konkrete Ergebnisse zu erzielen.

—

Die Parteien erkennen an, wie wichtig es ist, die Umsetzung der vereinbarten Prioritäten durch den entsprechenden politischen Willen sowie geeignete technische und finanzielle Mittel zu unterstützen.

—

Die Umsetzung der Strategischen Agenda für die Partnerschaft EU-Armenien wird überwacht und im Rahmen eines jährlichen Berichts regelmäßig bewertet. Die erzielten Fortschritte werden überprüft, unter anderem im Rahmen der mit dem CEPA eingerichteten institutionellen Strukturen. Zudem wird die Zivilgesellschaft ermutigt, ihre Kontrollfunktion insbesondere im Hinblick auf die Strategische Agenda für die Partnerschaft EU-Armenien auszuüben, auch im Rahmen der Plattform der Zivilgesellschaft EU-Armenien.

—

Die EU wird Armenien bei der Verwirklichung der in der Strategischen Agenda für die Partnerschaft EU-Armenien festgelegten Ziele und bei der Umsetzung der entsprechenden Prioritäten unterstützen. Sie greift dabei auf alle verfügbaren Quellen der EU-Unterstützung zurück, d. h. Fachwissen und Beratung, bewährte Verfahren, Informationsaustausch, Unterstützung für den Kapazitätsaufbau und die Stärkung der Institutionen sowie Hilfsinstrumente. Die EU wird auch mit gleich gesinnten Partnern zusammenarbeiten, um sicherzustellen, dass die Unterstützung für Armenien koordiniert erfolgt, und für einen Team-Europa-Ansatz sorgen, bei dem Ressourcen der EU, ihrer Mitgliedstaaten, der Europäischen Investitionsbank (EIB) und der Europäischen Bank für Wiederaufbau und Entwicklung (EBWE) sowie anderer interessierter Partner gebündelt werden. Zudem wird die Umsetzung der Strategischen Agenda für die Partnerschaft EU-Armenien aus den einschlägigen EU-Finanzierungsinstrumenten unterstützt. Die Agenda ist jedoch kein Dokument der Finanzplanung und ersetzt nicht die eigene Programmplanung der Parteien.

Die Strategische Agenda für die Partnerschaft EU-Armenien bildet die Grundlage für die EU-Hilfe für Armenien, wie im Instrument für Nachbarschaft, Entwicklungszusammenarbeit und internationale Zusammenarbeit (NDICI) und den entsprechenden Programmplanungsdokumenten dargelegt. Die EU kann Hilfe auch aus anderen EU-Instrumenten leisten. Die Unterstützung der EU wird – entsprechend ihrem auf Konditionalität und Anreizen beruhenden Ansatz – an die Umsetzung der vereinbarten Reformen geknüpft sein. Um zur Verwirklichung der Prioritäten der Strategischen Agenda für die Partnerschaft EU-Armenien beizutragen, hat die Europäische Kommission den Resilienz- und Wachstumsplan vorgelegt, ein Hilfspaket in Höhe von 270 Mio. EUR für den Zeitraum 2024-2027. Im Rahmen des Resilienz- und Wachstumsplans wird die EU 1) 200 Mio. EUR an Zuschüssen zur Förderung einer sozioökonomischen Reformagenda und einer engeren sektoralen Zusammenarbeit mit der EU und 2) 70 Mio. EUR an Investitionszuschüssen zur Mobilisierung öffentlicher und privater Investitionen in den Bereichen Handel, Energie und Verkehrsanbindung und zur Stärkung des Privatsektors bereitstellen. Mit der Unterstützung wird zudem das EU-Engagement für den Schwarzmeerraum gestärkt, wie sich dies in der Gemeinsamen Mitteilung der Europäischen Kommission und des Hohen Vertreters über den strategischen Ansatz der EU für den Schwarzmeerraum widerspiegelt.

2.   PRIORITÄTEN DER STRATEGISCHEN AGENDA FÜR DIE PARTNERSCHAFT EU-ARMENIEN

Die EU würdigt das Engagement Armeniens für Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und Menschenrechte sowie die konkreten Fortschritte in dieser Hinsicht und erkennt an, in welcher äußerst schwierigen regionalen Lage sich Armenien derzeit befindet. Sie würdigt die Zusage Armeniens, ordnungsgemäß funktionierende demokratische Institutionen zu gewährleisten, wobei das CEPA als Reformkompass zur Modernisierung des Landes dienen soll. Entscheidende Prioritäten sind die sozioökonomische Entwicklung, die Diversifizierung des Handels, die Nachhaltigkeit und der Aufbau von Resilienz, die Bewältigung der geopolitischen und regionalen Herausforderungen sowie gezielter hybrider und anderer Bedrohungen. Der Dialog über die Visaliberalisierung ist ebenfalls eine wichtige gemeinsame Priorität. Armenien soll dabei unterstützt werden, mit der EU eine Regelung für visumfreie Kurzaufenthalte innerhalb des Schengen-Raums zu treffen, sofern die entsprechenden Voraussetzungen im Sinne einer guten Steuerung der Mobilität und der Sicherheit geschaffen werden. Armenien hat erhebliche Fortschritte bei den Reformen in Schlüsselbereichen wie Justiz, Korruptionsbekämpfung und Wahrung von Rechtsstaatlichkeit und Rede- und Medienfreiheit, Polizeireformen und Stärkung der demokratischen Institutionen (z. B. durch die Einrichtung des Innenministeriums) sowie bei Reformen in den Bereichen Bildung, Gesundheit, Sozialschutz, Migration und Katastrophenschutz erzielt. Die regionale Sicherheitslage ist jedoch nach wie vor instabil. Diese Strategische Agenda für die Partnerschaft EU-Armenien schließt Sicherheit und Verteidigung als neuen Bereich der Zusammenarbeit ein, womit die Resilienz, Sicherheit und Stabilität Armeniens gestärkt werden sollen. 2024 etwa hat die EU erstmals eine Hilfsmaßnahme zur Stärkung der armenischen Streitkräfte im Rahmen der Europäischen Friedensfazilität angenommen. Die EU ist bereit, Armenien in dieser Hinsicht zu unterstützen. Die Bewältigung der Bedürfnisse der mehr als 115 000 armenischen Vertriebenen und deren Integration in das sozioökonomische System werden in den kommenden Jahren weitere Aufmerksamkeit erfordern.

Die Menschenrechte und die Gleichstellung der Geschlechter werden in der Strategischen Agenda für die Partnerschaft EU-Armenien durchgängig berücksichtigt.

Die Strategische Agenda für die Partnerschaft EU-Armenien fördert die Diversifizierung der Wirtschaft, des Handels und der Energieversorgung sowie die weitere Angleichung der Rechtsvorschriften in Schlüsselsektoren (soweit dies mit der Mitgliedschaft Armeniens in anderen internationalen Organisationen und seinen Verpflichtungen diesen gegenüber vereinbar ist), um die Voraussetzungen für eine engere wirtschaftliche Zusammenarbeit zu schaffen. Sie soll zudem die Zusammenarbeit in jenen Sektoren stärken, die für die sozioökonomische Resilienz Armeniens von entscheidender Bedeutung sind, und für vermehrte Investitionen sorgen.

Ebenso sind weitere erhebliche und nachhaltige Fortschritte bei der Umsetzung des CEPA erforderlich, damit die Bürgerinnen und Bürger dessen Vorteile in vollem Umfang nutzen können. Insbesondere wird Armenien weiter darauf hinarbeiten, seine internen Koordinierungs- und Aufnahmekapazitäten zu stärken und die Reformen zu konsolidieren. Die EU ist willens, ihre Zusammenarbeit mit den armenischen Behörden bei der Umsetzung des CEPA zu intensivieren. Zu diesem Zweck fördert sie den strategischen Einsatz der verfügbaren Instrumente, etwa Informationsaustausch und technische Unterstützung (Technical Assistance and Information Exchange, TAIEX) und Twinning, sowie einschlägige bilaterale und regionale Initiativen. Armenien wird eng mit internationalen Finanzinstitutionen und der EU zusammenarbeiten, um strategische Investitionsprojekte im Rahmen der Global-Gateway-Strategie – der EU-Marke für Investitionen – zu ermitteln und umzusetzen, unter anderem über die Investitionskoordinierungsplattform EU-Armenien, die armenische Behörden, die EU und internationale Finanzinstitutionen zusammenbringt, um Investitionen in Armenien zu erleichtern und so die nachhaltige Entwicklung und das Wirtschaftswachstum zu fördern.

Diese Strategische Agenda für die Partnerschaft EU-Armenien ergänzt den politischen Rahmen der Östlichen Partnerschaft, der weiter ein wertvolles Instrument für die Stärkung der Beziehungen zwischen der EU und Armenien sowie für die regionale Zusammenarbeit in Bereichen von gemeinsamem Interesse ist. Die Zusammenarbeit zwischen der EU und Armenien wird die Verwirklichung globaler politischer Ziele unterstützen, einschließlich des Pariser Klimaschutzübereinkommens und der Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung und ihrer 17 Ziele für nachhaltige Entwicklung. Die Zusammenarbeit wird dazu beitragen, die regelbasierte internationale Ordnung zu festigen und die Rolle Europas auf globaler Ebene zu stärken. In diesem Zusammenhang sollte den nachstehend genannten Reformbereichen Vorrang eingeräumt werden.

2.1.    Demokratie, Menschenrechte und verantwortungsvolle Staatsführung

Die EU und Armenien sind entschlossen, ihre Zusammenarbeit zur Förderung der Rechtsstaatlichkeit, der Menschenrechte und der Grundfreiheiten gemäß dem CEPA auszubauen. Sie werden gemeinsam darauf hinarbeiten, die öffentliche Verwaltung in Armenien kontinuierlich zu verbessern, eine verantwortungsvolle Staatsführung zu gewährleisten und den Justizsektor zu reformieren. Der politische Dialog und die Reformkooperation im Rahmen dieser Strategischen Agenda für die Partnerschaft EU-Armenien zielen darauf ab, die Achtung demokratischer Grundsätze wie der Gewaltenteilung, des politischen Pluralismus, der Teilhabe an der Entscheidungsfindung sowie der Zusammenarbeit und der konstruktiven Auseinandersetzung mit der Opposition zu stärken. Die EU und Armenien werden gemeinsam darauf hinarbeiten, den Menschenrechten und Grundfreiheiten, wie sie in den von Armenien ratifizierten Kernübereinkommen der Vereinten Nationen und des Europarats und damit zusammenhängenden Protokollen verankert sind, Geltung zu verschaffen, auch zugunsten der armenischen Vertriebenen sowie von Personen, die Minderheiten angehören, und die Urteile des Internationalen Gerichtshofs und des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte wirksam umzusetzen. Sie werden auch zur Konsolidierung der innerstaatlichen Reformen beitragen, unter anderem durch die Unterstützung des Aktionsplans des Europarats für Armenien.

2.1.1.   Demokratie

Kurzfristige Prioritäten

—

Weitere Gewährleistung von transparenten, inklusiven, freien und fairen Wahlen und Umsetzung der Empfehlungen der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) bzw. des Büros für demokratische Institutionen und Menschenrechte (BDIMR) im Einklang mit der armenischen Verfassung.

—

Sicherstellen, dass Gesetzesänderungen, die zentrale Aspekte der Rechtsstaatlichkeit betreffen, Gegenstand umfassender und inklusiver Konsultationen sind und mit europäischen Standards und den Empfehlungen internationaler Gremien wie der Venedig-Kommission des Europarats, der Gruppe der Staaten gegen Korruption (Group of States against Corruption, GRECO) und der OSZE/des BDIMR in Einklang stehen, wobei auch die Empfehlungen anderer Akteure wie der Partnerschaft für eine offene Regierung (Open Government Partnership) berücksichtigt werden.

—

Sicherstellen, dass Gesetzes- und Verfassungsreformen transparent und inklusiv sind, auf demokratischen Grundsätzen und der Rechtsstaatlichkeit beruhen und die wichtigsten Interessenträger, einschließlich der Zivilgesellschaft, einbeziehen.

Mittelfristige Prioritäten

—

Weitere Stärkung des Menschenrechtsrahmen Armeniens durch Angleichung an die internationalen und europäischen Menschenrechtsnormen und -praktiken und deren Umsetzung.

2.1.2.   Justiz

Kurzfristige Prioritäten

—

Fortsetzung der Reform des Justizwesens und Gewährleistung seiner Unabhängigkeit, Integrität, Rechenschaftspflicht, Qualität und Effizienz im Einklang mit der armenischen Verfassung und internationalen Standards.

—

Koordinierte Umsetzung des Strategie- und Aktionsplans für Justiz- und Rechtsreformen im Zeitraum 2022-2026, erforderlichenfalls mit Anpassungen und angemessenen Folgemaßnahmen durch den Monitoring-Rat.

—

Wirksame Umsetzung des überarbeiteten Strafgesetzbuchs und der überarbeiteten Strafprozessordnung, unter anderem durch Schulungen und Kapazitätsaufbau für einschlägige Akteure.

—

Sicherstellen, dass die Venedig-Kommission konsultiert wird und ihre Empfehlungen umgesetzt werden.

—

Weiterhin Sicherstellen, dass bei Entscheidungen über die Auswahl, Ernennung, Beurteilung, Beförderung und Versetzung aller Richter und Staatsanwälte, auch in hochrangigen Positionen, sowie in dem sie betreffenden Disziplinarsystem mit Transparenz, Objektivität und Verhältnismäßigkeit vorgegangen wird und angemessene Begründungen geliefert und, soweit möglich, leistungsbezogene Kriterien angewendet werden, und zwar durch Stärkung des rechtlichen und institutionellen Rahmens.

—

Weitere Stärkung der Transparenz, des Leistungsprinzips und der Objektivität bei den Auswahl- und Ernennungsverfahren für die Mitglieder der Leitungsgremien der Justiz und der Staatsanwaltschaft sowie in den Entscheidungsprozessen dieser Gremien und Einführung oder Stärkung von Schutzmaßnahmen zur Entpolitisierung dieser Prozesse.

—

Steigerung der Effizienz im Justizsektor, u. a. über eine vermehrte Nutzung der außergerichtlichen/alternativen Streitbeilegung, auch durch Mediation und Schiedsverfahren und unter Einbeziehung des Schieds- und Mediationszentrums (Arbitration and Mediation Centre, AMCA) mit Unterstützung institutioneller Partner.

—

Gewährleistung einer obligatorischen Erstausbildung sowie fortlaufender Schulungen und Maßnahmen zum Kapazitätsaufbau für alle Richter und Staatsanwälte, einschließlich spezieller Schulungen zur Rechtsprechung internationaler Gerichte und zur Zusammenarbeit mit internationalen Gerichten.

—

Verbesserung der Leistungsbewertung für Richter und Staatsanwälte, unter anderem durch die Anwendung klarer und objektiver Bewertungskriterien und die Durchführung regelmäßiger Bewertungen.

—

Bereitstellung ausreichender Ressourcen für alle Justizorgane, einschließlich der Kommission für Korruptionsprävention und der Antikorruptionsgerichte, damit sie ihre Aufgaben wirksam wahrnehmen können.

—

Gewährleistung der Rechenschaftspflicht im Justizsektor, auch durch einen soliden Disziplinarrahmen, auch für die Mitglieder der Leitungsgremien der Justiz und der Staatsanwaltschaft, im Einklang mit internationalen Standards.

—

Gewährleistung der vollständigen Umsetzung des internationalen Abkommens mit der EU über die Zusammenarbeit mit Eurojust, um die justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen zu verbessern und die Zusammenarbeit der einschlägigen armenischen Agenturen und Behörden mit der Europäischen Staatsanwaltschaft (EUStA) auszuweiten.

—

Im Bereich der justiziellen Zusammenarbeit in Zivilsachen Beitritt zu den einschlägigen Übereinkommen der Haager Konferenz für Internationales Privatrecht und deren Umsetzung.

Mittelfristige Prioritäten

—

Stärkung der mit der justiziellen Zusammenarbeit befassten institutionellen Strukturen, insbesondere der zentralen Behörden, sowie der mit internationalen Fällen befassten Strafverfolgungs- und Justizbehörden und Gewährleistung angemessener Schulungen und Unterstützung.

—

Weitere Stärkung der Kapazitäten der Justizakademie, Gewährleistung, dass der Status und die Funktionsweise der Akademie mit europäischen Standards, auch jenen für die justizielle Aus- und Fortbildung, in Einklang stehen, und Beitrag zur Einbeziehung der Akademie in die einschlägigen europäischen justiziellen Netze.

—

Fortsetzung und weitere Verbesserung der Öffentlichkeitsarbeit, um darzulegen, wie die Reformen im Justiz- und Sicherheitssektor und andere wichtige Reformen allen zugutekommen, und um das Vertrauen der Öffentlichkeit in das System zu stärken.

—

Verbesserung der Datenerhebung und der effizienten Verwaltung des Justizsektors durch den Einsatz von E-Justiz-Instrumenten.

—

Ausbau der institutionellen Kapazitäten für die Aufstellung und Ausführung des Haushaltsplans für den Justizsektor.

2.1.3.   Korruptionsbekämpfung, Betrugsbekämpfung, Reform der öffentlichen Verwaltung und des öffentlichen Dienstes

Kurzfristige Prioritäten

—

Gewährleistung einer wirksamen Umsetzung der Strategie und des Aktionsplans Armeniens zur Korruptionsbekämpfung für 2023-2026 im Einklang mit den Empfehlungen der GRECO und den Empfehlungen des Antikorruptionsnetzwerks der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD).

—

Stärkung der Aufgaben der Einrichtungen für Korruptionsbekämpfung und Integrität: der Kommission für Korruptionsprävention, des Antikorruptionsausschusses, des spezialisierten Antikorruptionsgerichts erster Instanz, der Antikorruptionskammer des Kassationsgerichtshofs und des Berufungsgerichts für Korruptionsbekämpfung.

—

Weitere Verbesserung der bestehenden Mechanismen für die Meldung von Missständen und der Garantien für den Schutz von Hinweisgebern.

—

Gewährleistung der Kontinuität und wirksamen Umsetzung der Reformen der öffentlichen Verwaltung und der transparenten Regierungsführung im Einklang mit den Grundsätzen der gemeinsamen Initiative der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung und der Europäischen Union zur Unterstützung der Verbesserung des Regierungs- und Verwaltungssystems (Support for Improvement in Government and Management, SIGMA) und mit anderen einschlägigen bewährten Verfahren in Europa. Dazu gehört auch die Durchführung einer Basisbewertung des Systems der öffentlichen Verwaltung der Republik Armenien. Gewährleistung der Umsetzung der Agenda/des Aktionsplans der Partnerschaft für eine offene Regierung – Armenien (Open Government Partnership – Armenia).

—

Durchführung maßgeschneiderter Schulungen für Beamte, mit denen die Kapazität zur Umsetzung nachhaltiger Reformen und faktenbasierter und inklusiver politischer Strategien gesteigert wird.

—

Zur Stärkung des Vertrauens der Öffentlichkeit in die demokratischen Institutionen weiterer Ausbau der bürgerorientierten öffentlichen Dienstleistungen sowohl auf zentraler wie auf kommunaler Ebene. Gewährleistung der Zugänglichkeit dieser Dienstleistungen für alle gesellschaftlichen Gruppen. Nutzung digitaler Instrumente, um die öffentliche Teilhabe zu stärken, den Zugang zu Informationen und Beteiligungsmöglichkeiten zu verbessern und die Einhaltung der Grundsätze des zivilgesellschaftlichen Raums sicherzustellen.

—

Ausweitung der Zusammenarbeit der zuständigen armenischen Agenturen und Behörden mit dem Europäischen Amt für Betrugsbekämpfung (OLAF).

Mittelfristige Prioritäten

—

Einführung von Bildungsprogrammen für Ethik, Integrität und Korruptionsprävention in Vorschuleinrichtungen, öffentlichen Schulen und Universitäten und Einrichtung einer Bildungsplattform zur Korruptionsbekämpfung, auf der Lehrkräfte ihre Lehrerfahrungen sowie erfolgreiche Unterrichtspläne und -methoden austauschen können. Weiterentwicklung der Antikorruptionsstandards in Schulungsprogrammen für Beamte und Amtsträger, einschließlich Strafverfolgung, Staatsanwaltschaft und Justiz, und verbindliche Durchführung solcher Schulungen.

—

Entwicklung von Standardprotokollen für die Untersuchung von Korruptionsdelikten und Verbesserung der Mechanismen für die Einziehung von Vermögenswerten ohne vorherige Verurteilung.

—

Auf der Grundlage der neuen Basisbewertung der öffentlichen Verwaltung Armeniens, die von SIGMA durchgeführt wurde, Entwurf eines neuen Strategiepapiers zur Reform des öffentlichen Sektors im Land und Gewährleistung seiner wirksamen Umsetzung.

2.1.4   Menschenrechte und Grundfreiheiten

Kurzfristige Prioritäten

—

Weitere Umsetzung des nationalen Aktionsplans für Menschenrechte 2023-2025 und Ausarbeitung eines Folgeaktionsplans, soweit angezeigt unter Einbeziehung der Empfehlungen der Menschenrechtsmechanismen der Vereinten Nationen, insbesondere der Vertragsorgane, der OSZE/des BDIMR, des Europarats, der Europäischen Kommission gegen Rassismus und Intoleranz (ECRI) und internationaler Menschenrechtsorganisationen.

—

Weitere Stärkung der Rolle des Bürgerbeauftragten/Menschenrechtsverteidigers und Bereitstellung angemessener Ressourcen, um deren aktive Beteiligung an der Politikgestaltung und der Umsetzung von Gesetzesreformen sicherzustellen; Förderung der Entwicklung normativer Rechtsakte; Abgabe von Empfehlungen zur Stärkung der Achtung, des Schutzes und der Verwirklichung der Menschenrechte in bestimmten Bereichen; Förderung der Ratifizierung regionaler und internationaler Menschenrechtsinstrumente; Beitrag zur Sensibilisierung für die Menschenrechte.

—

Gewährleistung der Umsetzung des Römischen Statuts des Internationalen Strafgerichtshofs (IStGH) und Fortsetzung der erforderlichen Schritte zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften gemäß den Anforderungen des IStGH. Sicherstellen, dass die notwendigen finanziellen Ressourcen für die Zusammenarbeit mit dem IStGH sowie fachliche Schulungen für das Personal zur Verfügung stehen.

—

Entwicklung von Fähigkeiten und Kenntnissen von Richtern, Staatsanwälten und Ermittlern in Bezug auf die Vorschriften und Verfahren des IStGH.

Mittelfristige Prioritäten

—

Aufrechterhaltung wirksamer Streitbeilegungs- und Menschenrechtsschutzmechanismen, die vor der Inanspruchnahme gerichtlicher Mechanismen oder als Alternative zu solchen Mechanismen zu nutzen sind.

—

Fortsetzung der Zusammenarbeit im Bereich der Förderung der Menschenrechte und der Sensibilisierung für sie sowie entsprechender Schulungen, insbesondere in Bezug auf die Nichtdiskriminierung, in der Justiz, in den Strafverfolgungsorganen und in allen öffentlichen Verwaltungen, auch in den armenischen Regionen.

—

Weitere Zusammenarbeit mit den Organisationen der Zivilgesellschaft und repräsentativen Sozialpartnern (Gewerkschaften und Arbeitgeberorganisationen) als Interessenträger und Kontrollinstanzen in Bereichen, denen das CEPA Vorrang einräumt, sowie ihre Konsultation in angemessener Form.

2.1.5   Misshandlung und Folter

Kurzfristige Prioritäten

—

Überwachung und Bekämpfung aller Fälle von Misshandlung und Folter durch Strafverfolgungsbeamte und Streitkräfte. Gewährleistung der Transparenz des Untersuchungsprozesses und der Rechenschaftspflicht in Bezug auf solche Handlungen.

—

Gewährleistung der vollständigen Umsetzung der Strafrechtsvorschriften, insbesondere des geänderten Strafgesetzbuchs und der geänderten Strafprozessordnung, im Einklang mit den europäischen Menschenrechtsnormen und den Empfehlungen des Europarats.

—

Weitere Verbesserung der Strafvollzugsvorschriften im Rahmen einer umfassenderen Reform der Strafjustiz und Beitrag zu einer wirksamen opferorientierten Justiz und einer zielgerichteten Verurteilung.

—

Weitere Verbesserung der Haftbedingungen für Häftlinge mit Behinderungen und minderjährige Häftlinge und Berücksichtigung der besonderen Bedürfnisse von Häftlingen in prekären Situationen ohne jegliche Diskriminierung.

Mittelfristige Prioritäten

—

Weitere Verbesserung der gesundheitlichen Betreuung im Strafvollzug und Sicherstellung, dass die Häftlinge Zugang zu den gleichen Gesundheitsdiensten haben wie die Öffentlichkeit, einschließlich Dienstleistungen im Bereich der psychischen Gesundheit. Weitere Schulung des Gesundheitspersonals, das in geschlossenen Einrichtungen arbeitet oder für diese tätig ist, in Bezug darauf, wie Misshandlungen zu melden sind, und Bereitstellung der dafür erforderlichen Mittel.

—

Weitere Stärkung der Wirksamkeit der internen und externen Überwachung des Strafvollzugs, der Polizei, des Militärs und anderer geschlossener Einrichtungen im Interesse einer frühzeitigen Aufdeckung und Verhinderung von Missbrauch und Misshandlungen.

2.1.6   Gleichberechtigung und Nichtdiskriminierung

Kurzfristige Prioritäten

—

Weitere entschlossene Schritte unternehmen, um die Gleichbehandlung für alle zu gewährleisten und jegliche Diskriminierung zu bekämpfen, auch gegen Frauen und Mädchen, Personen, die nationalen, religiösen und anderen Minderheiten angehören, Menschen mit Behinderungen, jüngere oder ältere Menschen und LGBTI-Personen im sozialen, politischen und wirtschaftlichen Leben gerichtete Diskriminierung. Dabei ist es von grundlegender Bedeutung, Mehrfachdiskriminierungen und sich überschneidenden Formen der Diskriminierung besondere Aufmerksamkeit zu widmen.

—

Stärkung und Gewährleistung der Umsetzung des Gleichstellungsgesetzes und Einrichtung einer unabhängigen nationalen Gleichstellungsstelle mit den erforderlichen personellen und finanziellen Ressourcen.

—

Weitere Maßnahmen ergreifen, um sicherzustellen, dass Hassstraftaten, auch gegen LGBTI-Personen, mit allen geeigneten Maßnahmen verhindert bzw. untersucht und bestraft werden, einschließlich der Einstufung von Vorurteilen als Tatmotiv als erschwerende Umstände und Gewährleistung eines angemessenen Rechtsrahmens.

—

Fortsetzung der Überprüfung des Rechtsrahmens, um die Umsetzung der Rechtsvorschriften gegen häusliche und geschlechtsspezifische Gewalt, Menschenhandel und Ausbeutung zu stärken. Dies soll zur Sensibilisierung beitragen und sicherstellen, dass Opfer von Menschenhandel und Ausbeutung sowie häuslicher und geschlechtsspezifischer Gewalt, Zugang zur Justiz, zu wirksamen Schutzmaßnahmen, Gesundheitsdiensten und Wiedergutmachungsleistungen haben.

—

Einrichtung eines Mechanismus für das Verweisen von Personen an spezialisierte Dienste bei gleichzeitiger Gewährleistung von Vertraulichkeit für Opfer häuslicher und geschlechtsspezifischer Gewalt und Gewährleistung des rechtzeitigen Erlasses von Schutzanordnungen.

—

Beitrag zur weiteren Verbesserung und Diversifizierung von Unterstützungszentren für Opfer häuslicher und geschlechtsspezifischer Gewalt.

—

Gewährleistung der Durchführung von Programmen zur Stärkung der wirtschaftlichen Stellung von Opfern häuslicher und geschlechtsspezifischer Gewalt.

—

Weitere Stärkung des rechtlichen und politischen Rahmens für die Gleichstellung der Geschlechter, indem die armenische Gleichstellungsstrategie effizient umgesetzt wird, wobei der Rat für die Gewährleistung der Gleichberechtigung und der Chancengleichheit von Frauen und Männern als nationale Stelle für die Überwachung und Umsetzung der Gleichstellungspolitik agiert. Prüfung der Einrichtung von Anlaufstellen für Gleichstellungsfragen in den Ministerien Armeniens als bewährtes Verfahren.

—

Beitrag zur weiteren Verbesserung des nationalen Mechanismus zur Förderung der Gleichstellung der Geschlechter, um gleiche Rechte und Chancen für alle in allen Bereichen des öffentlichen Lebens zu gewährleisten.

—

Reaktion auf die Stellungnahme der Venedig-Kommission nach der Unterzeichnung des Übereinkommens des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt (Übereinkommen von Istanbul).

—

Weitere Bekämpfung der Diskriminierung von Menschen mit Behinderungen, auch in Bezug auf Hindernisse für eine wirksame Schmerzbehandlung und Palliativpflege, und entschlossene Schritte zur Deinstitutionalisierung im Einklang mit dem Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen.

—

Wirksame Umsetzung des umfassenden Plans 2023-2027 für die soziale Inklusion von Menschen mit Behinderungen und Ergreifung entsprechender Maßnahmen.

—

Gewährleistung der Annahme und Umsetzung des im Entwurf vorliegenden Gesetzes über nationale Minderheiten unter Berücksichtigung der Stellungnahme des Europarats.

Mittelfristige Prioritäten

—

Aktive Schritte unternehmen, um die vollständige, gleichberechtigte und substanzielle Teilhabe und Vertretung von Frauen sowie die Teilhabe und Vertretung von Angehörigen von Minderheiten in politischen Entscheidungsgremien, auf dem Arbeitsmarkt und im wirtschaftlichen Leben, auch auf lokaler Ebene (d. h. auf Ebene der Gemeinden) und in Strafverfolgungsbehörden, zu fördern.

—

Schritte unternehmen, um geschlechtergerechte Ansätze für den Klimawandel zu entwickeln, wobei der Grundsatz der Inklusivität und Sensibilisierungsmaßnahmen zu gewährleisten sind.

—

Weitere Maßnahmen ergreifen, um die Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben voranzubringen, und weitere Schritte zur Reform des Sozialschutzsystems unternehmen, um den Umfang und die Art der Erwerbsbeteiligung von Frauen zu verbessern, auch durch zusätzliche Programme zur Unterstützung von Betreuungspersonen, alleinerziehenden Müttern und allen Personen in prekären Situationen.

—

Aktive Schritte unternehmen, um die gleichberechtigte Aufteilung der Verantwortung für die Kinderbetreuung zwischen den Eltern zu fördern und die Fähigkeiten und Kompetenzen der Eltern zu entwickeln.

—

Weitere Anstrengungen zur Verbesserung des Gleichstellungsindex, zur Verringerung des geschlechtsspezifischen Lohngefälles und zur Überwindung der Diskriminierung in den Bereichen Bildung und Wissenschaft.

—

Beitrag zu einer stärkeren sozialen und wirtschaftlichen Inklusion und Teilhabe von Angehörigen nationaler Minderheiten, unter anderem durch Zugang zu Informationen und Bildung.

—

Vermehrte örtliche Bereitstellung von Dienstleistungen für Menschen mit Behinderungen.

—

Bereitstellung von Dienstleistungen für eine unabhängige Lebensführung im Hinblick auf eine Deinstitutionalisierung.

—

Aktive Schritte zur Aufstellung und Ausführung geschlechtergerechter Haushaltspläne und Anstrengungen zur Aufschlüsselung von Daten auf der Grundlage geschlechtsspezifischer Ansätze unternehmen.

2.1.7   Rechte des Kindes

Kurzfristige Prioritäten

—

Stärkung der Rechte des Kindes, auch im Rahmen der Menschenrechtsstrategie 2023-2025 und des Aktionsplans, und Abschluss der umfassenden Überprüfung und Umsetzung des Gesetzes über Sozialhilfe, des Gesetzes über die Rechte des Kindes und des Familiengesetzbuchs.

—

Umsetzung des überarbeiteten Gesetzes über die Rechte des Kindes und des Familiengesetzbuchs im Einklang mit dem umfassenden Programm zum Schutz der Rechte des Kindes.

—

Beschleunigte Umsetzung des Übereinkommens zum Schutz von Kindern vor sexueller Ausbeutung und sexuellem Missbrauch.

—

Weitere Schritte zur Sicherstellung von Wohnraum, Ernährung, Zugang zu Bildung und Gesundheitsversorgung für vertriebene Kinder unternehmen und verstärkte Aufmerksamkeit für die psychische Gesundheit von Kindern, die von Konflikten betroffen sind.

—

Ausweitung von Gemeinschaftsprogrammen für Kinder in prekären Situationen (Kinder mit Behinderungen, Kinder, die Gewalt oder Mobbing ausgesetzt sind).

—

Verhinderung von Missbrauch, Gewalt und grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Bestrafung von Kindern in Einrichtungen, Führen von Aufzeichnungen über mutmaßliche und bestätigte Fälle von Gewalt und umfassende Untersuchung aller Verdachtsfälle, um Täter zu ermitteln und zu bestrafen.

—

Weitere Verbesserung der Bildungsmöglichkeiten von Kindern, die nationalen Minderheiten angehören, und Maßnahmen zur Verhinderung von Früh- oder Zwangsverheiratung von Kindern ergreifen.

Mittelfristige Prioritäten

—

Schritte hin zu einem gesellschaftlichen und verhaltensbezogenen Wandel bei der Bekämpfung von Gewalt gegen Kinder unternehmen. Sensibilisierung der mit Kindern arbeitenden Menschen für die Verhinderung und die Bekämpfung von Gewalt gegen Kinder und Aufbau ihres Wissens darüber, wie solche Gewalt verhindert und bekämpft werden kann. Sensibilisierung der Öffentlichkeit für die Verhinderung und die Bekämpfung von Gewalt gegen Kinder und Aufbau ihres Wissens darüber, wie solche Gewalt verhindert und bekämpft werden kann.

—

Ausbau der Kapazitäten von Spezialisten für Sozialschutz.

—

Weitere Anstrengungen zum Abbau institutionalisierter Formen der Betreuung von Kindern unternehmen, einschließlich Kindern mit Behinderungen und Kindern in Armut, unter anderem durch die Einführung gezielter alternativer Betreuungsdienste und entsprechender Sozialhilfemaßnahmen.

2.1.8   Kernarbeitsnormen und Gewerkschaftsrechte

Kurzfristige Prioritäten

—

Weitere Schritte unternehmen, um das System der Arbeitsaufsicht so weiterzuentwickeln, dass es den internationalen Standards entspricht, sowie Stärkung der Kapazitäten der Arbeitsaufsichtsbeamten und Schärfung des Bewusstseins für die Bedeutung der Arbeitsaufsichtsbeamten und die Rolle des Gesundheits- und Arbeitsaufsichtsorgans. Ausstattung des Gesundheits- und Arbeitsaufsichtsorgans mit ausreichenden Befugnissen und Ressourcen, um Inspektionen und Kontaktaufnahmen durchzuführen, um Fälle des Menschenhandels zur Ausbeutung am Arbeitsplatz zu verhindern und aufzudecken.

—

Weitere Umsetzung von Änderungen des Arbeitsgesetzbuchs im Einklang mit internationalen Standards (wie den grundlegenden Übereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation sowie den Grundsätzen der Globalen Koalition für soziale Gerechtigkeit).

—

Fortsetzung der Arbeit an dem Mechanismus zur Definition und zum Verbot jeglicher Art von Belästigung (einschließlich sexueller Belästigung) am Arbeitsplatz.

—

In Absprache mit den Sozialpartnern und unter Berücksichtigung der Bemerkungen der Aufsichtsorgane der Internationalen Arbeitsorganisation weitere Schritte zur Überarbeitung der bestehenden Rechtsvorschriften über Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände in Bezug auf die Vereinigungsfreiheit und Tarifverhandlungen unternehmen.

Mittelfristige Prioritäten

—

Aufhebung formaler Beschränkungen (einschließlich der von den einheitlichen Sozialdiensten auferlegten sowie anderer Beschränkungen), um zu gewährleisten, dass alle Plattformen für die Erbringung sozialer Dienstleistungen, auch Plattformen für die Arbeitssuche, für Menschen mit Behinderungen uneingeschränkt zugänglich sind.

2.1.9   Sozialpolitik und sozioökonomische Inklusion der armenischen Vertriebenen

Kurzfristige Prioritäten

—

Gewährleistung des Schutzes der Rechte und der sozioökonomischen Inklusion von Flüchtlingen und armenischen Vertriebenen und ihres Zugangs zu grundlegenden Dienstleistungen sowie Bereitstellung der dafür erforderlichen Instrumente.

—

Gewährleistung der Annahme und Umsetzung gezielter demografischer und beschäftigungspolitischer Strategien unter Berücksichtigung einer spezifischen Schutzbedürftigkeit (Geschlecht, Alter, Behinderung).

—

Gewährleistung des Zugangs von Flüchtlingen und armenischen Vertriebenen zum nationalen Gesundheits- und Bildungssystem und Beseitigung rechtlicher und administrativer Hindernisse.

—

Gewährleistung der Annahme und Umsetzung der Strategie und des Aktionsplans für die Migrationspolitik der Republik Armenien sowie der Regelung von Integrations- und Wiedereingliederungsfragen.

—

Gewährleistung der Umsetzung von Wohnprogrammen, etwa in Bezug auf Sozialwohnungen und Mieterstattungen für die schutzbedürftigsten Flüchtlingsfamilien.

—

Gewährleistung des Zugangs zu hochwertigen sozialen Dienstleistungen durch zertifizierte Sozialarbeiter unter Anwendung des entwickelten Sozialfallmanagementsystems, einschließlich neuer sozialer Dienste wie der sozialen Schirmherrschaft für schutzbedürftige und benachteiligte Flüchtlingsfamilien.

Mittelfristige Prioritäten

—

Stärkung der Mechanismen für die Erbringung sozialer Dienstleistungen, indem auch die Kapazitäten zur Bewältigung von Schocks gestärkt werden.

—

Umsetzung umfassender Programme zur Stärkung der Rolle von Flüchtlingen, wobei der Schwerpunkt auf ihrer sozioökonomischen Inklusion und ihrem Eintritt in den armenischen Arbeitsmarkt liegt, unter anderem durch die Bereitstellung von Umschulung, Weiterbildung, beruflicher Vermittlung, Existenzsicherungsprogrammen und Programmen zur staatsbürgerlichen Orientierung, Sprachkursen, Zugang zu langfristigen und nachhaltigen Wohnraumlösungen und Zugang zu öffentlichen Dienstleistungen.

2.2.    Freiheit, Mobilität und Sicherheit

Eine Reihe von Arbeitsvereinbarungen und Kooperationsvereinbarungen regelt die verstärkte Zusammenarbeit zwischen der EU und Armenien im Bereich Justiz und Inneres, darunter Vereinbarungen mit der Europäischen Agentur für die Grenz- und Küstenwache (Frontex, seit 2012, überarbeitete Fassung folgt), dem Europäischen Migrationsnetzwerk (EMN, 2021), Europol (2021), der Agentur der Europäischen Union für die Aus- und Fortbildung auf dem Gebiet der Strafverfolgung (CEPOL, 2017) und Eurojust (2024).

Die Aufnahme des Dialogs über die Visaliberalisierung am 9. September 2024 stellt einen wichtigen Fortschritt bei der Verbesserung der Zusammenarbeit zwischen der EU und Armenien im Bereich Freiheit, Mobilität und Sicherheit dar. Die Strategische Agenda für die Partnerschaft EU-Armenien wird die gute und wirksame Umsetzung des Dialogs und seiner Benchmarks unterstützen. Die Formulierung in diesem Dokument greift der endgültigen Formulierung der Benchmarks im Aktionsplan für die Visaliberalisierung nicht vor. Die EU wird Armenien weiter bei seinen Bemühungen unterstützen, den institutionellen Rahmen und die Kapazitäten der zuständigen armenischen Behörden in den Bereichen Mobilität und Sicherheit, einschließlich des Innenministeriums und seiner nachgeordneten Stellen, zu stärken. Armenien wird zudem weiter Initiativen zur Verbesserung der Wahrnehmung des Ministeriums in der Öffentlichkeit ergreifen, indem es die Qualität der von ihm erbrachten öffentlichen Dienstleistungen steigert und die öffentliche Kommunikation intensiviert.

2.2.1   Schutz personenbezogener Daten

Kurzfristige Prioritäten

—

Maßnahmen ergreifen, um den Rechtsrahmen für den Datenschutz, auch im Bereich der Strafverfolgung, weiter zu verbessern und die Unabhängigkeit der armenischen Behörde für den Schutz personenbezogener Daten und ihre Fähigkeit, Datenschutzfragen zu überwachen und anzugehen, zu stärken.

—

Weitere Gewährleistung eines hohen Schutzniveaus für personenbezogene Daten und Erlass von Rechtsvorschriften im Einklang mit den Standards der EU und des Europarats. Sicherstellen, dass das Recht auf Schutz personenbezogener Daten sowohl im öffentlichen wie im privaten Sektor geachtet wird.

Mittelfristige Prioritäten

—

Weitere Stärkung der Kapazitäten der Agentur für den Schutz personenbezogener Daten und Gewährleistung eines hohen Schutzniveaus für personenbezogene Daten.

2.2.2   Migration, Asyl und integrierte Grenzverwaltung

Kurzfristige Prioritäten

—

Fortsetzung der wirksamen Umsetzung des Visaerleichterungsabkommens zwischen der EU und Armenien und des Rückübernahmeabkommens zwischen der EU und Armenien, wie in den jeweiligen aufgrund dieser Abkommen eingesetzten Gemischten Ausschüssen berichtet wurde. Die wirksame Umsetzung der Abkommen wird weiter ein wesentlicher Faktor für Fortschritte beim Dialog über die Visaliberalisierung sein.

—

Weitere Stärkung des armenischen Migrationsmanagementsystems, das von der Dienststelle Migration und Staatsbürgerschaft im Innenministerium und anderen mit Migration befassten Stellen betrieben wird. Gewährleistung einer evidenzbasierten Migrations- und Flüchtlingsschutzpolitik und Sicherstellung, dass die bestehenden Systeme und Verfahren mit internationalen und EU-Standards im Einklang stehen. Beide Seiten werden bei der Einführung innovativer digitaler Lösungen für das Migrationsmanagement zusammenarbeiten.

—

Zusammenarbeit im Hinblick auf die Annahme einer nationalen Strategie für das Migrationsmanagement zur Überarbeitung des einschlägigen Rechtsrahmens und zur wirksamen Umsetzung des betreffenden Aktionsplans.

—

Stärkung der operativen Zusammenarbeit, um die Zahl der unbegründeten Asylanträge armenischer Staatsangehöriger in den EU-Mitgliedstaaten deutlich zu verringern.

—

Ergreifen weiterer geeigneter Maßnahmen zur Bekämpfung der Ursachen der irregulären Migration aus Armenien in die EU-Mitgliedstaaten, darunter Bemühungen, den Missbrauch von Visa oder Asylanträgen durch einige armenische Bürgerinnen und Bürger für medizinische Behandlungen zu verhindern, indem der armenische Gesundheitssektor gestärkt und die Öffentlichkeit für diese Entwicklung sensibilisiert wird.

—

Weitere Stärkung des Asylsystems, und zwar in uneingeschränktem Einklang mit internationalen Standards und mit dem höchsten Maß an Menschenrechtsschutz, beginnend mit der Nichtzurückweisung und angemessenen Aufnahmestandards.

—

Stärkung der Zusammenarbeit und des Dialogs in verschiedenen Bereichen der Migration im Rahmen der Mobilitätspartnerschaft zwischen der EU und Armenien.

—

Weiterentwicklung der operativen Zusammenarbeit mit der Europäischen Agentur für die Grenz- und Küstenwache (Frontex), unter anderem durch Aushandlung und Unterzeichnung einer neuen Arbeitsvereinbarung mit den armenischen Grenzschutzbehörden. Eine neue Arbeitsvereinbarung könnte eine stärkere operative Zusammenarbeit, den Austausch von bewährten Verfahren und Beobachtern, Schulungen und den Informationsaustausch, auch im Rahmen von EUROSUR, ermöglichen.

—

Entwicklung und Umsetzung des Integrierten Grenzmanagements (IBM) auf nationaler Ebene, unter anderem durch Stärkung der Fähigkeiten, auch bei Risikoanalysen im Zusammenhang mit dem Grenzmanagement.

—

Fortsetzung der aktiven Beteiligung am Europäischen Migrationsnetzwerk (EMN) als Beobachterland und effizienter Austausch von Informationen über Migration und Asyl zwischen den EU-Mitgliedstaaten und Armenien innerhalb des Netzwerks. Das EMN wird weiterhin die Standardisierung der Erhebung von Migrationsdaten unterstützen und mit Armenien zusammenarbeiten, um den Austausch und die Analyse statistischer Migrationsdaten fortzusetzen.

—

Berichterstattung über Verbesserungen bei der Analyse von Migrationsdaten und der Bewertung von Risiken.

Mittelfristige Prioritäten

—

Entwicklung wirksamerer Mittel zur Ermöglichung zirkulärer und legaler Migration, unter Einhaltung der geltenden nationalen Rechtsvorschriften und Zuständigkeiten sowie unter uneingeschränkter Wahrung der Menschenrechte aller Wanderarbeitskräfte.

—

Gewährleistung der Umsetzung der umfassenden Strategien Armeniens für Migration und Massenzustrom.

—

Schrittweise Einführung biometrischer Reisepässe, und zwar in uneingeschränktem Einklang mit den höchsten Standards und Empfehlungen der Internationalen Zivilluftfahrt-Organisation (ICAO), auch über armenische Konsulate im Ausland.

2.2.3   Strafverfolgung

Kurzfristige Prioritäten

—

Weitere Umsetzung der Agenda der Polizeireform durch Stärkung der Integrität, Transparenz, Rechenschaftspflicht, Effizienz und Wirksamkeit der Polizei, unter anderem über das armenische Bildungsprogramm.

2.2.4   Bekämpfung von organisierter Kriminalität

Kurzfristige Prioritäten

—

Umfassende Nutzung der Arbeitsvereinbarung mit Europol und deren wirksame Umsetzung, um die Bekämpfung der organisierten Kriminalität zu verstärken.

—

Verbesserung der Zusammenarbeit zwischen den armenischen Behörden, einschließlich des Innenministeriums, und der Agentur der Europäischen Union für die Aus- und Fortbildung auf dem Gebiet der Strafverfolgung (CEPOL).

—

Stärkung der aktiven Beteiligung Armeniens an allen regionalen EU-Initiativen zur Bekämpfung von Korruption und organisierter Kriminalität in den Ländern der Östlichen Partnerschaft.

—

Weiterhin wirksame Schritte unternehmen zur weiteren Angleichung des Rechtsrahmens Armeniens an das Protokoll zur Verhütung, Bekämpfung und Bestrafung des Menschenhandels, insbesondere des Frauen- und Kinderhandels, an das Protokoll gegen die Schleuserkriminalität auf dem Land-, See- und Luftweg, sowie an die Standards der EU und des Europarats. Umsetzung der Empfehlungen der Expertengruppe des Europarats für die Bekämpfung des Menschenhandels (GRETA), insbesondere im Hinblick auf die strafrechtliche Verfolgung von Menschenhändlern und den Schutz der Opfer und deren Zugang zur Justiz.

—

Überwachung der Wirksamkeit der proaktiven Ermittlung und Untersuchung von Menschenhandelsdelikten und entsprechende Berichterstattung, wobei der Schwerpunkt auf schutzbedürftigen oder von Menschenhandel bedrohten Bevölkerungsgruppen liegen sollte.

—

Weitere wirksame Verhinderung und Bekämpfung der Cyberkriminalität und Annahme einer einschlägigen Strategie oder eines einschlägigen Aktionsplans, unter anderem im Rahmen einer verstärkten internationalen Zusammenarbeit mit der EU und dem Europarat.

—

Beschleunigte Umsetzung des Übereinkommens des Europarates zum Schutz von Kindern vor sexueller Ausbeutung und sexuellem Missbrauch.

Mittelfristige Prioritäten

—

Zusammenarbeit im Rahmen der Europäischen multidisziplinären Plattform gegen kriminelle Bedrohungen (European Multidisciplinary Platform Against Criminal Threats, EMPACT).

—

Intensivierung der Anstrengungen zur Bekämpfung der Cyberkriminalität, um einen umfassenden rechtlichen und institutionellen Rahmen im Einklang mit dem Budapester Übereinkommen zu schaffen.

2.2.5   Bekämpfung illegaler Drogen

Kurzfristige Prioritäten

—

Umsetzung ausgewogener Strategien zur Bekämpfung des Drogenhandels, unter anderem durch verstärkte behördenübergreifende und internationale Zusammenarbeit.

—

Fortsetzung der Zusammenarbeit im Bereich der Drogenprävention durch vollständige Angleichung der armenischen Drogenpolitik an die Standpunkte der EU und weitere Umsetzung der Drogenstrategie und der Funktionsweise der zuständigen institutionellen Strukturen.

—

Pflege einer engen Zusammenarbeit mit der Drogenagentur der Europäischen Union (EUDA), der ehemaligen Europäischen Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht (EMCDDA), um relevante und fundierte Informationen auszutauschen.

—

Weitere Stärkung der Kapazitäten der armenischen Strafverfolgungsbehörden im Bereich der Bekämpfung des Drogenhandels, einschließlich der Bekämpfung von Online-Drogenhändlernetzen.

—

Weitere Verbesserung der Koordinierung und der gegenseitigen Rechtshilfe bei Ermittlungen in Fällen des Drogenhandels.

Mittelfristige Prioritäten

—

Weitere Gewährleistung eines ausgewogenen und integrierten Vorgehens in Drogenfragen, um die Systeme zur Bewältigung der gesundheitlichen und sozialen Folgen des Drogenkonsums zu stärken, eine wirksamere Prävention sicherzustellen und das Angebot an illegalen Drogen, den Handel damit und die Nachfrage danach zu verringern.

2.2.6   Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung

Kurzfristige Prioritäten

—

Stärkung der Fähigkeit Armeniens, Finanzermittlungen, einschließlich paralleler Finanzermittlungen zu Fällen organisierter Kriminalität, systematisch durchzuführen und konkrete Ergebnisse zu erzielen, die zu Strafverfolgungen, Verurteilungen und Einziehungen illegal erworbener Vermögenswerte, einschließlich virtueller Vermögenswerte, führen, um Netzwerke der organisierten Kriminalität und Geldwäsche zu bekämpfen.

—

Fortsetzung der Zusammenarbeit mit dem Europarat bzw. MONEYVAL und den für die Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zuständigen Behörden der EU-Mitgliedstaaten.

Mittelfristige Prioritäten

—

Weiterentwicklung des rechtlichen und institutionellen Rahmens für die Verhütung und Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung, auch, soweit möglich und relevant, durch Annäherung an das EU-Recht in diesen Bereichen.

—

Weitere Intensivierung der operativen Zusammenarbeit im Bereich der Vermögenseinziehung, -abschöpfung und -verwaltung durch wirksame Kommunikation und den Austausch bewährter Verfahren zwischen den armenischen Behörden und den Vermögensabschöpfungsstellen der EU.

2.3    Außen- und Sicherheitspolitik

Der politische Dialog und die Zusammenarbeit im Bereich der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik (GASP), einschließlich der Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik (GSVP), werden weiter ausgebaut. Gegenstand der Zusammenarbeit werden die regionale Sicherheit, die Reform des Sicherheitssektors, Fragen der Krisenbewältigung, Terrorismusbekämpfung, Cybersicherheit und hybride Bedrohungen, einschließlich der Bekämpfung von Informationsmanipulation und Einflussnahme aus dem Ausland, sein, wobei zugleich die Übereinstimmung mit den Verpflichtungen in den Bereichen Frauen, Frieden und Sicherheit gewährleistet wird.

Die Zusammenarbeit stützt sich auf gemeinsame Werte, einschließlich des Bekenntnisses zu den Zielen und Grundsätzen der Charta der Vereinten Nationen und der OSZE-Schlussakte von Helsinki. Ziel ist es, die Kohärenz und Wirksamkeit der Politik unter Nutzung bilateraler, multilateraler und regionaler Foren und Wahrung der auf den Regeln des Völkerrechts beruhenden internationalen Ordnung zu stärken.

2.3.1.   Normalisierung der Beziehungen in der Region

Kurzfristige Prioritäten

—

Fortsetzung der EU-Bemühungen mit dem Ziel, einen dauerhaften und würdevollen Frieden zwischen Armenien und Aserbaidschan auf der Grundlage der Grundsätze der gegenseitigen Anerkennung der Souveränität, der territorialen Unversehrtheit und der Unverletzlichkeit der Grenzen im Einklang mit der Erklärung von Almaty von 1991 zu wahren.

—

Unterstützung der vollständigen, sofortigen und wirksamen Umsetzung aller einschlägigen Beschlüsse des Internationalen Gerichtshofs.

—

Weiterer Einsatz für die Freilassung armenischer Gefangener und anderer Häftlinge und verstärkte Anstrengungen zur Lösung noch offener humanitärer Fragen, auch in Bezug auf das Schicksal der vermissten Personen und das Verschwindenlassen, als vertrauensbildende Maßnahmen.

—

Weitere Unterstützung der vollständigen Normalisierung der Beziehungen zwischen Armenien und der Türkei und Förderung der Umsetzung bereits geschlossener Vereinbarungen über die vollständige Öffnung der Grenze zwischen den beiden Staaten, unter anderem durch einen regelmäßigen politischen Dialog und die Einbeziehung einschlägiger Interessenträger.

—

Unterstützung einer inklusiven regionalen Verkehrsanbindung in der Region unter Hoheit und Gerichtsbarkeit der jeweiligen Länder im Einklang mit den Grundsätzen der Gleichberechtigung und der Gegenseitigkeit, die auch dem armenischen Projekt „Crossroads of Peace“ (Kreuzweg des Friedens) zugrunde liegen.

—

Schritte zur durchgängigen Berücksichtigung der Geschlechtergleichstellung bzw. zur Gewährleistung der uneingeschränkten, gleichberechtigten, wirksamen und substanziellen Beteiligung von Frauen, einschließlich der vom Konflikt betroffenen Frauen und Vertreterinnen der Zivilgesellschaft, an der Konfliktlösung und Friedenskonsolidierung sowie an allen Bemühungen um Aussöhnung und Wiederaufbau.

Mittelfristige Prioritäten

—

Schritte zur Einführung vertrauensbildender Maßnahmen zwischen Armenien und Aserbaidschan, um einen nachhaltigen und dauerhaften Frieden und die Aussöhnung der Gesellschaften zu fördern.

—

Beitrag zur Erzielung von Friedensdividenden durch regionale Investitionsprojekte im Bereich der Konnektivität in Armenien, auch im Einklang mit den Zielen des neuen Ansatzes Armeniens für die Regionalpolitik, der der Initiative „Crossroads of Peace“ zugrunde liegt, und der Global-Gateway-Strategie der EU.

2.3.2.   Internationale und regionale Zusammenarbeit und GSVP-Zusammenarbeit

Kurzfristige Prioritäten

—

Fortsetzung der Vertiefung des politischen und sicherheitspolitischen Dialogs und Voranbringen regelmäßiger Sicherheits- und Verteidigungskonsultationen.

—

Sondierung von Möglichkeiten für eine weitere Stärkung der sicherheits- und verteidigungspolitischen Zusammenarbeit, die zu einer stärker strukturierten Zusammenarbeit führen könnte.

—

Gewährleistung der vollen Einsatzfähigkeit der EU-Mission in Armenien (EUMA) mit dem Ziel, die Sicherheitslage an der Grenze zu Aserbaidschan zu beobachten und darüber Bericht zu erstatten, einen Beitrag zur menschlichen Sicherheit in den vom Konflikt betroffenen Gebieten in Armenien zu leisten und Vertrauen in die Unterstützung von Frieden und Stabilität in der Region aufzubauen. Dabei ist darauf hinzuarbeiten, die EUMA-Präsenz so lange wie nötig aufrechtzuerhalten.

—

Zusammenarbeit bei der Unterstützung der Reform des Sicherheitssektors in Armenien, um dessen nationale Sicherheit, Stabilität und Resilienz zu erhöhen. Dabei ist gemeinsam auf die Verbesserung des Sicherheitsumfelds hinzuarbeiten, indem die Wirksamkeit und Rechenschaftspflicht der Sicherheitsorgane gestärkt wird, die von zivilen Einrichtungen kontrolliert werden und unter Achtung der Grundsätze der Menschenrechte und der Rechtsstaatlichkeit tätig sind. Anzustreben ist eine verstärkte Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen Akteuren und die Stärkung der Rolle der Zivilgesellschaft in den Aufsichtsmechanismen.

—

Fortsetzung und Ausweitung der Unterstützung Armeniens im Rahmen der Europäischen Friedensfazilität als vorrangiges Ziel. Die Zusammenarbeit ist mit dem Ziel weiterzuführen, die Resilienz Armeniens zu stärken.

—

Vertiefung der Zusammenarbeit bei der Abwehr hybrider Bedrohungen, einschließlich der Bekämpfung der Informationsmanipulation und Einflussnahme aus dem Ausland, dabei Aufbau von Kapazitäten und Unterstützung Armeniens bei der Entwicklung eines umfassenden Rahmens zur wirksamen Bewältigung hybrider Bedrohungen, einschließlich der Prüfung der Möglichkeit, den Aufbau und die Stärkung von Einrichtungen für die nationale Sicherheit und Resilienz gegenüber hybriden Bedrohungen zu unterstützen.

—

Beitrag zur Stärkung der Cyberresilienz Armeniens. In Betracht zu ziehen sind der Aufbau von Kapazitäten, die Bereitstellung einschlägiger technischer Hilfe, der Austausch von Informationen, Fachwissen und vorbildlichen Verfahren im jeweiligen Politikrahmen sowie zu praktischen Kooperationsbemühungen in multilateralen Foren, einschließlich der OSZE und der Vereinten Nationen. Darüber hinaus sollte die Zusammenarbeit mit Armenien zu Rechtsvorschriften im Bereich der Cybersicherheit führen, die mit den wichtigsten EU-Rechtsvorschriften in Einklang stehen.

—

Stärkung der praktischen Zusammenarbeit bei der Konfliktverhütung und Krisenbewältigung durch Erleichterung der Beteiligung Armeniens an von der EU geleiteten zivilen und militärischen Krisenbewältigungsoperationen und -missionen auf der Grundlage des Rahmenbeteiligungsabkommens.

—

Intensivierung der Zusammenarbeit bei der Entwicklung strategischer Kommunikationskapazitäten, unter anderem durch die Stärkung der Resilienz von Staat und Gesellschaft gegen Desinformation und die Unterstützung der Stärkung von Medienfreiheit und Medienpluralismus. Ausweitung und Diversifizierung der Rahmenwerke für die praktische Zusammenarbeit, um zivilgesellschaftliche und staatliche Akteure und Einrichtungen, die in diesem Bereich tätig sind, einzubeziehen.

—

Gewährleistung des erforderlichen sektoralen Austauschs von Sachverständigen und der Zusammenarbeit mit dem Europäischen Sicherheits- und Verteidigungskolleg und anderen einschlägigen Organen und Einrichtungen der EU.

—

Förderung der bilateralen und regionalen Zusammenarbeit in umfassenden Sicherheitsfragen wie Steuerung der irregulären Migration, Grenzmanagement, Schutz und Resilienz kritischer Infrastrukturen, Bekämpfung der organisierten Kriminalität, einschließlich der Bekämpfung von Schmuggel, Menschenhandel und illegalem Handel mit Waren (einschließlich Drogen, Feuerwaffen und chemischen, biologischen, radiologischen und nuklearen Stoffen (CBRN)). Förderung der Schulung von geeignetem Personal, insbesondere im Rahmen der EU-Initiative für CBRN-Exzellenzzentren und ihres Regionalsekretariats für Südost- und Osteuropa, sowie stärkere Beteiligung armenischer Stellen an gemeinsamen Kooperationsprojekten im Bereich des Grenzmanagements im Rahmen des Interreg-Programms für das Schwarzmeerbecken.

—

Hinarbeiten auf eine stärkere Angleichung Armeniens an die GASP-Erklärungen, -Beschlüsse und -Aktionen der EU sowie mehr Zusammenarbeit und gegenseitige Unterstützung in multilateralen Foren.

Mittelfristige Prioritäten

—

Förderung der gemeinsamen Achtung der Grundsätze der Souveränität, der territorialen Unversehrtheit und der Unverletzlichkeit der Grenzen, wie sie in der Charta der Vereinten Nationen und der OSZE-Schlussakte von Helsinki verankert sind, einschließlich der Annäherung Armeniens an die GASP-Beschlüsse und -Erklärungen der EU und der Zusammenarbeit in multilateralen Foren, soweit angemessen.

2.3.3.   Terrorismusbekämpfung, Nichtverbreitung von Massenvernichtungswaffen und illegale Ausfuhrsperren

Kurzfristige Prioritäten

—

Zusammenarbeit bei der Bekämpfung der Verbreitung von Massenvernichtungswaffen und der dazugehörigen Trägermittel, indem die Vertragsparteien ihre bestehenden Verpflichtungen aus internationalen Abrüstungs- und Nichtverbreitungsverträgen und -abkommen sowie sonstige einschlägige internationale Verpflichtungen in vollem Umfang erfüllen und umsetzen.

—

Uneingeschränkte Nutzung der Arbeitsvereinbarung zwischen den zuständigen Behörden Armeniens und Europol, unter anderem durch Gewährleistung ihrer vollständigen Umsetzung durch die Absichtserklärung über die Einrichtung einer sicheren Leitung (SIENA) und das Verbindungsabkommen, die beide im Juni 2023 in Jerewan unterzeichnet wurden. Dies würde den größtmöglichen Informationsaustausch in vielen Kriminalitätsbereichen von gemeinsamem Interesse erlauben, insbesondere in den Bereichen Terrorismus und Schwerkriminalität, auch über terroristische Organisationen und Gruppen der organisierten Kriminalität und deren Aktivitäten (einschließlich Cyberkriminalität und Finanz- und Wirtschaftskriminalität) und Unterstützungsnetze sowie über den Drogenhandel.

—

Uneingeschränkte Nutzung der Arbeitsvereinbarung zwischen Armenien und der Agentur der Europäischen Union für die Aus- und Fortbildung auf dem Gebiet der Strafverfolgung (CEPOL) bei gleichzeitiger Maximierung der Möglichkeiten zur Teilnahme an den Tätigkeiten der CEPOL, auch im Rahmen regionaler Projekte zum Kapazitätsaufbau.

—

Weitere Anwendung der Standards der Arbeitsgruppe „Bekämpfung der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung“ (Financial Action Task Force, FATF) und weitere Verbesserung der Wirksamkeit ihres Systems zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung (AML/CTF-System).

Mittelfristige Prioritäten

—

Zusammenarbeit zur Vertiefung des internationalen Konsenses über die Bekämpfung des Terrorismus auf der Grundlage der Menschenrechte, einschließlich der rechtlichen Definition terroristischer Straftaten, unter anderem durch die Förderung einer Einigung über eine überarbeitete Definition terroristischer Straftaten im Übereinkommen des Europarates zur Verhütung des Terrorismus.

—

Weitere Umsetzung der Resolution 2396 des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen (UNSCR) und insbesondere Austausch von Informationen über Terrorismusverdächtige, um ausländische terroristische Kämpfer zu ermitteln, aufzuspüren und strafrechtlich zu verfolgen.

—

Zusammenarbeit bei risikobasierten Grenzkontrollen zur Gewährleistung der Sicherheit und Gefahrlosigkeit von Einfuhr-, Ausfuhr- und Durchfuhrwaren.

—

Bekämpfung des unerlaubten Handels mit Kleinwaffen und leichten Waffen und der dazugehörigen Munition gemäß den bestehenden internationalen Übereinkünften und Resolutionen des VN-Sicherheitsrats sowie den Verpflichtungen im Rahmen anderer einschlägiger internationaler Instrumente.

—

Weitere Zusammenarbeit bei der Kontrolle der Ausfuhr konventioneller Waffen unter Berücksichtigung des Gemeinsamen Standpunkts der EU betreffend die Kontrolle der Ausfuhr von Militärtechnologie und Militärgütern. Die Zusammenarbeit mit der EU bei der Bekämpfung des illegalen Waffenhandels und der Vernichtung von Beständen wird fortgesetzt.

—

Weiterer Beitrag zur Umsetzung der Regelungen im Bereich der Rüstungskontrolle und Vertrauensbildung; dies gilt für alle drei Säulen des Vertrags über die Nichtverbreitung von Kernwaffen (NVV), das Chemiewaffenübereinkommen (CWÜ), das Biowaffen-Übereinkommen (BWÜ), andere bestehende Verpflichtungen aus einschlägigen internationalen Übereinkünften und andere internationale Verpflichtungen.

2.4    Wirtschaftliche und sektorale Zusammenarbeit

Die EU und Armenien werden gemeinsam darauf hinarbeiten, die Konnektivität in den Bereichen Energie, Digitales und Verkehr zu stärken, den Übergang zur Klimaneutralität und Energieversorgungssicherheit zu vollziehen und Strukturreformen, auch in Bezug auf Regulierungs- und Sicherheitsaspekte, voranzubringen. Die Förderung der Energieeffizienz, die Erzeugung und Nutzung erneuerbarer Energien, die Modernisierung des Stromnetzes und die Verbesserung der regionalen Energieanbindung werden die Energieversorgungssicherheit Armeniens weiter stärken und gleichzeitig seine Treibhausgasemissionen verringern. Die Vertragsparteien werden im Einklang mit ihren internationalen Verpflichtungen, insbesondere im Rahmen des Übereinkommens von Paris, gemeinsam darauf hinarbeiten, Klimaneutralität zu erreichen und Umwelt- und Klimaanpassungen und -resilienz zu verwirklichen, indem sie eine moderne, ressourceneffiziente, dekarbonisierte Kreislaufwirtschaft fördern. Sie werden auch darauf hinarbeiten, diese Ziele in den einschlägigen multilateralen Foren voranzubringen. Die Zusammenarbeit in den Bereichen Katastrophenvorbeugung, -vorsorge und -bewältigung wird weiter ausgebaut. Die gemeinsame Arbeit zur Ermittlung und Beschleunigung der Umsetzung strategischer Investitionsprojekte im Rahmen der Global-Gateway-Strategie wird über die Investitionskoordinierungsplattform EU-Armenien fortgesetzt.

2.4.1.   Verkehrsverbindungen

Kurzfristige Prioritäten

—

Für eine bessere Konnektivität im Luftverkehr administrative Anwendung des 2021 unterzeichneten und von Armenien im Januar 2023 ratifizierten Abkommens über den gemeinsamen Luftverkehrsraum, wie in der 2017 unterzeichneten Niederschrift über die Beratungen vereinbart.

—

Weitere Unterstützung der Kapazitäten Armeniens im Bereich der Flugsicherheitsaufsicht durch einschlägige Unterstützungsmaßnahmen, einschließlich Maßnahmen im Rahmen bilateraler und regionaler EU-finanzierter Programme.

—

In Bezug auf den Rechtsrahmen weitere Harmonisierung mit dem EU-Luftverkehrsrecht, unter anderem durch die Zusammenarbeit mit der Agentur der Europäischen Union für Flugsicherheit (EASA) und den Agenturen der EU-Mitgliedstaaten und von diesen gewährte technische Unterstützung.

—

Weitere Verbesserung der Straßenverkehrssicherheit durch einen multidisziplinären Ansatz mit Schwerpunkt auf Prävention und Durchsetzung. Annahme und Umsetzung einer nationalen Strategie für die Straßenverkehrssicherheit und eines entsprechenden Aktionsplans, insbesondere Bemühungen zur Verbesserung der Sicherheitsstandards der Straßenverkehrsinfrastruktur. Aktive Beteiligung an den Tätigkeiten der regionalen Beobachtungsstelle für die Straßenverkehrssicherheit der Östlichen Partnerschaft (RSO) mit Sitz in Tiflis.

Mittelfristige Prioritäten

—

Weitere Verbesserung der Sicherheit aller Verkehrsträger (Luft-, Straßen- und Schienenverkehr).

—

Weiterer Ausbau der Landverkehrsinfrastruktur, insbesondere durch Umsetzung der gemeinsam vereinbarten vorrangigen Vorhaben, die im vorläufigen Aktionsplan für Investitionen in das transeuropäische Verkehrsnetz (TEN-V) enthalten sind.

—

Im Einklang mit der Gemeinsamen Mitteilung der Kommission und der Hohen Vertreterin zum strategischen Ansatz der EU für den Schwarzmeerraum weitere Unterstützung der Einbeziehung Armeniens in größere regionale Verkehrsnetze wie den Transkaspischen Verkehrskorridor, wobei das Potenzial Armeniens als Brücke zwischen verschiedenen Regionen hervorgehoben wird, wie dies im Rahmen der Initiative „Crossroads of Peace“ gefördert wird.

—

Prüfung von Investitionsmöglichkeiten in Armeniens regionale Verkehrsanbindung, wie dies auch im neuen Ansatz Armeniens für die Regionalpolitik gefordert wird, der der Initiative „Crossroads of Peace“ zugrunde liegt.

2.4.2   Energie

Kurzfristige Prioritäten

—

Intensivierung der Zusammenarbeit und der Anstrengungen, unter anderem durch die Umsetzung von Programmen in den Bereichen Energieeffizienz, erneuerbare Energien, Netzinfrastruktur, grenzüberschreitende Verbindungsleitungen und Verringerung der Versorgungsabhängigkeit beim Einsatz sicherer und nachhaltiger kohlenstoffarmer Technologien. Die Möglichkeiten für eine weitere Zusammenarbeit in den Bereichen Energiespeicherung und geothermische Energie sind zu prüfen.

—

Weitere Unterstützung der Einbeziehung Armeniens in das Schwarzmeer-Stromkabelprojekt.

—

Gewährleistung der fristgerechten Umsetzung aller verbleibenden Stresstestempfehlungen, um ein Höchstmaß an Sicherheit zu gewährleisten, solange das armenische Kernkraftwerk (ANPP) noch in Betrieb ist. Der regelmäßige Informationsaustausch über den Stand der Umsetzung des nationalen Aktionsplans zur Verbesserung der nuklearen Sicherheit des ANPP ist fortzusetzen, bis alle Maßnahmen abgeschlossen sind.

—

Mit kontinuierlicher Unterstützung der EU Ausarbeitung einer umfassenden Strategie, eines Fahrplans und eines Aktionsplans für die Stilllegung des armenischen Kernkraftwerks im Einklang mit der Energiestrategie Armeniens für 2040. Zudem sind die Bemühungen Armeniens zu unterstützen, die nukleare Sicherheit zu gewährleisten, solange das armenische Kernkraftwerk noch in Betrieb ist, wobei die Annäherung an die Euratom-Rechtsvorschriften über nukleare Sicherheit, Abfallentsorgung und Strahlenschutz, wie im CEPA vorgesehen, und die Einhaltung anderer internationaler Dokumente wie der IAEO-Standards für nukleare Sicherheit und der Leitlinien für die Gefahrenabwehr im Nuklearbereich schrittweise erfolgen sollte.

—

Gleichzeitig Berücksichtigung des kontinuierlichen Übergangs Armeniens zu neuen Kapazitäten zur Erzeugung von Kernenergie, um die Energieversorgungssicherheit und -unabhängigkeit des Landes zu stärken.

—

Im Zeitraum 2024-2029 schrittweise weitere Annäherung der Rechtsvorschriften Armeniens im Bereich Energie und nukleare Sicherheit an den Besitzstand der Union im Einklang mit dem CEPA und der Energiestrategie Armeniens für 2040.

Mittelfristige Prioritäten

—

Fortsetzung der Bemühungen um die Diversifizierung des armenischen Energiesektors, unter anderem durch Initiativen im Bereich der erneuerbaren Energien.

—

Intensivierung der Zusammenarbeit zwischen der Energiegemeinschaft und Armenien.

—

Weitere Unterstützung Armeniens bei der Stärkung seiner nuklearen Sicherheitskultur und der verantwortungsvollen und sicheren Entsorgung abgebrannter Brennelemente und radioaktiver Abfälle.

—

Prüfung weiterer Investitionsmöglichkeiten im Energiesektor für die Sicherheit und Diversifizierung der Energieversorgung und die allgemeine Energieversorgungssicherheit in der Region.

2.4.3   Digitale Konnektivität

Kurzfristige Prioritäten

—

Weitere Harmonisierung der digitalen Märkte zwischen der EU und Armenien sowie mit der Region der Östlichen Partnerschaft. Unterstützung der Umsetzung der Strategie für die Digitalisierung Armeniens 2021-2025 in den Bereichen E-Governance, digitale Wirtschaft und digitale Gesellschaft sowie Zusammenarbeit bei der Entwicklung eines neuen Strategiefahrplans für 2026-2030.

—

Weitere Stärkung der Digitalisierung der Verkehrsanbindung, einschließlich der elektronischen Logistik und der Digitalisierung von Beförderungsdokumenten, und Erwägung anderer Initiativen zur digitalen Konnektivität.

—

Hinarbeiten auf eine Stärkung der digitalen Konnektivität im Einklang mit der Säule „Wachstum und Wohlstand“ der Gemeinsamen Mitteilung der Kommission und der Hohen Vertreterin zum strategischen Ansatz der EU für den Schwarzmeerraum, auch durch Prüfung der Beteiligung Armeniens an digitalen Konnektivitätsprojekten im Schwarzmeerraum.

—

Prüfung der Möglichkeit einer Teilnahme Armeniens am Programm „Digitales Europa“.

—

Zusammenarbeit bei der Entwicklung der Cybersicherheitsstrategie und beim Aufbau von Kapazitäten für ihre Umsetzung, einschließlich Lösungen zum Schutz von Informationssystemen und zur rechtzeitigen Erkennung und Beseitigung von Bedrohungen.

—

Prüfung der Möglichkeit der Einrichtung des EU-Cyberdialogs zwischen der EU und Armenien.

—

Vertiefung der Zusammenarbeit auf technischer und regulatorischer Ebene in Bezug auf die Daten-Interoperabilität, den Datenaustausch und die digitale Identität als Schlüsselfaktoren für die Verbesserung grenzüberschreitender digitaler Dienste zwischen der EU und Armenien.

—

Enge Zusammenarbeit, damit Armenien die Vorteile des digitalen Binnenmarkts zugutekommen. Dazu gehören die Umsetzung der elektronischen Identifizierung und elektronischen Vertrauensdienste im Einklang mit dem EU-Rahmen für die digitale Identität sowie Fortschritte in Richtung auf ein Abkommen über die gegenseitige Anerkennung von Vertrauensdiensten.

—

Hinarbeiten auf die Angleichung der digitalen Wirtschaft Armeniens an die EU-Standards.

Mittelfristige Prioritäten

—

Unterstützung der Überarbeitung und Verbesserung des armenischen Gesetzes über die elektronische Kommunikation im Einklang mit dem EU-Besitzstand in diesem Bereich.

—

Intensivierung der gemeinsamen Anstrengungen zur Umsetzung von Vorzeigeprojekten im Rahmen der Global-Gateway-Strategie zur Förderung des digitalen Wandels.

2.4.4   High-Tech-Industrie

Kurzfristige Prioritäten

—

Schrittweise Förderung der Zusammenarbeit in der High-Tech-Industrie.

—

Schritte zur Aufnahme der Zusammenarbeit mit der EU im Rahmen des Weltraumprogramms der Union und seiner Komponenten und Dienste, um das wissenschaftliche Potenzial Armeniens bei der Bewältigung globaler Herausforderungen einzubeziehen.

—

Nutzung und Förderung bestehender Initiativen auf EU-Ebene zur Unterstützung von Innovation und Unternehmertum, für die Armenien in Betracht kommt (z. B. EIC-Programme, CASSINI-Hackathons).

—

Prüfung, wie die Zusammenarbeit im Bereich der Satellitenanbindung auf kommerzieller Basis gefördert werden kann.

Mittelfristige Prioritäten

—

Austausch über die Harmonisierung der Standards in der High-Tech-Industrie und Verbesserung der Einhaltung der international bewährten Verfahren durch Armenien.

—

Austausch über die Bemühungen Armeniens bei der Entwicklung von Vorschriften über KI und UAV-Technologien.

2.4.5   Umwelt

Kurzfristige Prioritäten

—

Verbesserung des Umweltmanagements durch Umsetzung der wichtigsten Rechtsvorschriften über Umweltverträglichkeitsprüfungen.

—

Weitere Verbesserung des einschlägigen Rechtsrahmens für die Abfallbewirtschaftung und Bereitstellung der erforderlichen Ressourcen für die Ausarbeitung umfassender Rechtsvorschriften über Chemikalien.

—

Entwicklung und Umsetzung eines umfassenden Abfallbewirtschaftungssystems auf nationaler und lokaler Ebene im Einklang mit den europäischen Normen, auch für die Kreislaufwirtschaft, und durch Einführung neuer Anlagen im Einklang mit der Abfallhierarchie.

—

Weitere Umsetzung wichtiger Rechtsvorschriften über Wasser, Luftqualität und Industrieemissionen.

—

Zusammenarbeit bei der Verwirklichung der globalen Ziele des Globalen Biodiversitätsrahmens von Kunming-Montreal, auch bei der Vorbereitung und Umsetzung wirksamer NBSAP und nationaler Biodiversitätsziele im Vorfeld der COP 17.

—

Im Rahmen des zwischenstaatlichen Verhandlungsausschusses Fortsetzung der Arbeit an der Entwicklung eines rechtsverbindlichen Instruments zur Bekämpfung der Verschmutzung durch Kunststoffe, auch in der Meeresumwelt (d. h. eines globalen Kunststoffübereinkommens).

—

Stärkung der Umweltpolitik in besonderen Naturschutzgebieten. Dazu sind die Kapazitäten des Umweltschutzdienstes zur Beendigung des illegalen Holzeinschlags in Wäldern und besonderen Naturschutzgebieten aufzubauen.

—

Verbesserung der nachhaltigen Waldbewirtschaftung durch Umsetzung des Forstgesetzes.

Mittelfristige Prioritäten

—

Volle Ausschöpfung des Potenzials einer klimaneutralen Kreislaufwirtschaft und Entwicklung umfassender Wachstumsstrategien in allen relevanten Sektoren, z. B. durch Einbeziehung der Grundsätze der Kreislaufwirtschaft in das nationale Abfallbewirtschaftungssystem.

—

Weitere Gewährleistung des Rechts auf eine saubere und gesunde Umwelt, Verbesserung der Mechanismen für den Zugang der Öffentlichkeit zu Umweltinformationen und Beteiligung der Öffentlichkeit an Entscheidungsprozessen in Umweltangelegenheiten durch weitere Einbeziehung aller interessierten Kreise und durch Zusammenarbeit mit der Zivilgesellschaft.

2.4.6   Klimaschutz

Kurzfristige Prioritäten

—

Umsetzung des aktualisierten national festgelegten Beitrags Armeniens 2021-2030 im Rahmen des Übereinkommens von Paris. Annahme eines neuen, ehrgeizigen national festgelegten Beitrags für die Zeit nach 2030 im Vorfeld der COP 30 der Klimarahmenkonvention.

—

Umsetzung und Aktualisierung des nationalen Anpassungsplans.

—

Als erster Schritt zur Bepreisung von CO2-Emissionen in Armenien Ausarbeitung der erforderlichen Rechtsvorschriften für die Überwachung von Treibhausgasemissionen, die Berichterstattung darüber und die Prüfung dieser Emissionen sowohl auf Anlagenebene als auch auf Ebene der Anlagenteile und Sicherstellung ausreichender Verwaltungskapazitäten für deren Umsetzung.

—

Gewährleistung der rechtzeitigen Annahme und raschen Umsetzung des armenischen Klimagesetzes.

—

Nutzung der offenen Copernicus-Erdklimabeobachtungsdaten und -Klimamodelle der EU, Verbesserung der Wetter- und Klimaprognosen und der Klimapolitik Armeniens bei gleichzeitiger Bereitstellung eigener aktueller und historischer meteorologischer Daten.

Mittelfristige Prioritäten

—

Aufbauend auf den derzeitigen und künftigen Anstrengungen Ergreifen innerstaatlicher Maßnahmen zur Umsetzung des neuen national festgelegten Beitrags für die Zeit nach 2030 und der langfristigen Strategie für eine emissionsarme Entwicklung bis 2050 im Rahmen des Übereinkommens von Paris unter Festlegung konkreter Strategien und Maßnahmen für alle Sektoren und Hinarbeiten auf die Verwirklichung der Klimaneutralität bis 2050. Dabei ist der Klimaschutz durchgängig in allen sektorspezifischen Strategien und Maßnahmen zu berücksichtigen und der Ausbau der Kapazitäten der verschiedenen Behörden zur Umsetzung von Klimaschutzmaßnahmen in allen Sektoren zu beschleunigen.

—

Weitere Ausweitung des Bürgermeisterkonvents in Armenien und Stärkung der lokalen Gebietskörperschaften, um Klimaschutzmaßnahmen auf lokaler Ebene zu fördern.

—

Erwägung von Optionen für die Bepreisung von CO2-Emissionen auf der Grundlage eines soliden Rahmens für Überwachung, Berichterstattung und Prüfung.

—

Ergreifen innerstaatlicher Maßnahmen zur Umsetzung der globalen Methanverpflichtung, um dazu beizutragen, die weltweiten Methanemissionen bis 2030 gegenüber dem Stand von 2020 um mindestens 30 % zu senken.

—

Umsetzung des umfassenden nationalen Anpassungsplans Armeniens und der sektorspezifischen Anpassungsstrategien durch den Aufbau der erforderlichen Kapazitäten und Technologietransfer, um die Resilienz der Wirtschaft und der lokalen Gemeinschaften gegenüber dem Klimawandel zu stärken und das Risiko klimabedingter Katastrophen zu verringern.

—

Weitere Schritte zur Sicherstellung der Einhaltung der Verpflichtungen Armeniens im Rahmen des Montrealer Protokolls, einschließlich seiner Kigali-Änderung. Diese Bemühungen sollten beschleunigt werden, um die Angleichung an die EU-Verordnungen über F-Gase und zum Abbau der Ozonschicht führende Stoffe sicherzustellen. Schritte zur Umsetzung der globalen Kühlungszusage.

—

Förderung des Übergangs zum emissionsfreien Verkehr und Umsetzung von Elektromobilitätsprojekten in Armenien.

2.4.7   Öffentliche Gesundheit

Kurzfristige Prioritäten

—

Verbesserung der Qualität und Zugänglichkeit der medizinischen Grundversorgung, um Krankheiten vorzubeugen und die Lebensqualität zu erhöhen, wobei der Schwerpunkt auf Personen in prekären Situationen liegen sollte.

—

Größtmögliche Bemühungen, dass Armenien dem Protokoll zur Unterbindung des unerlaubten Handels mit Tabakerzeugnissen beitritt.

—

Weitere Umsetzung des Programms zur Entwicklung des Gesundheitswesens 2023-2026, einschließlich der Einführung der Maßnahmen zur Verbesserung der Gesundheitsversorgung und des allgemeinen Krankenversicherungssystems, sowie Zusammenarbeit bei der Einrichtung des allgemeinen Krankenversicherungsfonds.

Mittelfristige Prioritäten

—

Gewährleistung einer aktiven Beteiligung an der EU-Initiative für Gesundheitssicherheit in Partnerschaft mit dem Europäischen Zentrum für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten (European Centre for Disease Prevention and Control, ECDC).

—

Anpassung und Umsetzung der mittel- und langfristigen Gesundheitsstrategie für die Lage nach der COVID-19-Pandemie, unter anderem durch Stärkung der Kapazitäten Armeniens in den Bereichen epidemiologische Analyse/Forschung zu Krankheitsausbrüchen, Datenmodellierung und Statistiken im Einklang mit dem Konzept „Eine Gesundheit“ (One Health approach).

—

Stärkung der Politik und der Rechtsvorschriften zur Eindämmung des Tabakkonsums sowie deren strikte Durchsetzung im Einklang mit der Verpflichtung Armeniens zur Umsetzung des EU-Besitzstands gemäß dem CEPA und mit den Verpflichtungen Armeniens aus dem Rahmenübereinkommen zur Eindämmung des Tabakkonsums.

—

Abschluss des Antrags Armeniens auf Mitgliedschaft in der Pharmazeutischen Inspektionskooperation (PIC).

2.4.8   Katastrophenschutz

Kurzfristige Prioritäten

—

Weitere Verbesserung der Koordinierung zwischen den Behörden und Ministerien bei Beantragung und Erhalt internationaler Hilfe (insbesondere im Rahmen des EU-Katastrophenschutzverfahrens).

—

Annahme des Gesetzes über Katastrophenrisikomanagement und Katastrophenschutz.

—

Fortsetzung der Bemühungen um die Einrichtung eines zentralen Notfallmanagementzentrums im Rahmen des Innenministeriums, um die Effizienz und Koordinierung des Notfall-/Katastrophenschutzprozesses zu verbessern.

—

Weitere Reform der Rettungsdienste, einschließlich der Verfeinerung des Rechtsrahmens für Katastrophenschutz und Katastrophenrisikomanagement (z. B. Katastrophenversicherungssystem und Ehrenamtstätigkeit).

—

Fortsetzung der guten Zusammenarbeit zwischen der EU und Armenien im Bereich des Katastrophenschutzes, insbesondere im Rahmen der Initiativen zur Prävention, Vorsorge und Reaktion in Bezug auf Naturkatastrophen und vom Menschen verursachte Katastrophen.

Mittelfristige Prioritäten

—

Ermittlung der Instrumente des EU-Katastrophenschutzverfahrens, die Armenien bei der Weiterentwicklung seiner Katastrophenresilienz zugutekommen könnten.

—

Fortsetzung der Umsetzung der Strategie und des Aktionsplans Armeniens für das Katastrophenrisikomanagement.

2.4.9   Wirtschaftliche Entwicklung und Marktchancen

Kurzfristige Prioritäten

—

Durchführung einer Peer-Review des nationalen Statistiksystems Armeniens im Jahr 2025.

—

Fortsetzung einer umsichtigen Politikgestaltung, um die makroökonomische Stabilität fest zu verankern und insbesondere eine solide Haushaltslage und einen stabilen Finanzsektor zu gewährleisten.

—

Fortsetzung der Unterstützung eines nachhaltigen und inklusiven Wirtschaftswachstums.

—

Weitere Verbesserung der Verwaltung der öffentlichen Finanzen.

—

Weitere Aufrechterhaltung der verantwortungsvollen Staatsführung, einschließlich der Wahrung der Unabhängigkeit der Zentralbank.

—

Weitere Förderung des Zugangs von KMU zu Finanzmitteln, unter anderem durch Investitionen im Rahmen der Global-Gateway-Strategie, um die Wettbewerbsfähigkeit und die Arbeitsproduktivität Armeniens zu verbessern.

Mittelfristige Prioritäten

—

Prüfung der Beteiligung Armeniens an EU-Finanzierungsinstrumenten zur Förderung des Unternehmertums und der Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen, insbesondere KMU.

—

Schritte zur Entwicklung einer Taxonomie für ein nachhaltiges Finanzwesen und zum Aufbau der Kapazitäten von Finanzinstituten für Finanzökosysteme im Einklang mit den Klimaneutralitäts- und Umweltzielen.

—

Weitere Verbesserung der Rahmenbedingungen für Unternehmen, unter anderem durch die Bekämpfung des informellen Sektors.

—

Förderung des Unternehmertums mit besonderem Schwerpunkt auf Frauen und jungen Menschen, um i) die Entwicklung von Unternehmensstrategien, ii) die Gründung und Entwicklung von Start-up-Unternehmen in den Regionen Armeniens und iii) die Beschleunigungs- und Inkubationsprogramme zu fördern.

—

Weitere Stärkung der Erstellung und Verbreitung zuverlässiger Statistiken, auch für evidenzbasierte Entscheidungen.

—

Annahme der nationalen Beschäftigungsstrategie.

—

Erhöhung der Transparenz der Tätigkeiten und Finanzströme staatseigener Unternehmen.

2.4.10   Landwirtschaft und ländliche Entwicklung

Kurzfristige Prioritäten

—

Beseitigung der verbleibenden Hindernisse für einen wirksamen Übergang zu einer grünen und nachhaltigen Landwirtschaft, unter anderem indem alle einschlägigen Akteure des Sektors in den Prozess einbezogen werden.

—

Gewährleistung der Annahme der Strategie für die territoriale Entwicklung Armeniens mit Schwerpunkt auf einer gleichberechtigten Entwicklung.

—

Fortsetzung der Zusammenarbeit im Rahmen des Programms zur lokalen Stärkung der Entwicklungsakteure (Local Empowerment of Actors for Development, LEAD) zur Einführung von „EU LEADER“ (Liaison Entre Actions de Développement de l’Économie Rurale – Verbindung von Aktionen zur Entwicklung der ländlichen Wirtschaft) für die ländliche Entwicklung in Armenien, um Mechanismen für die nachhaltige Finanzierung lokaler Aktionsgruppen (LAG) einzurichten.

Mittelfristige Prioritäten

—

Voranbringen der Dezentralisierungsagenda, einschließlich der fiskalischen Dezentralisierung, und Aufbau der Kapazitäten der lokalen Gebietskörperschaften, um die Erbringung aller öffentlichen Dienstleistungen in ländlichen Gebieten, insbesondere in den entlegensten ländlichen Gebieten, sicherzustellen.

—

Förderung und Begünstigung einer klimaschonenden Landwirtschaft im Einklang mit den Leitlinien für den Umweltschutz und auf der Grundlage energieeffizienter Technologien und anderer guter landwirtschaftlicher Verfahren; Modernisierung und Verbesserung der Erzeugung, Verarbeitung und Lagerung landwirtschaftlicher Erzeugnisse; Entwicklung einer sowohl produktiven als auch nachhaltigen Landwirtschaft; Förderung der Einführung ressourcenschonender Anbautechnologien und einer langfristig wirksamen Weidebewirtschaftung zur Steigerung der Produktivität, des Mehrwerts und der Wettbewerbsfähigkeit der armenischen Landwirtschaft.

—

Ausweitung der Zusammenarbeit im Bereich der Ernährungssicherheit, einschließlich der Verbesserung der einschlägigen Rechtsvorschriften.

2.4.11   Kohäsionspolitik

Kurzfristige Prioritäten

—

Fortsetzung der Beteiligung am Interreg-NEXT-Programm für das Schwarzmeerbecken und Förderung der Zusammenarbeit im Rahmen dieses Programms, einschließlich der Unterstützung armenischer Partner und Interessenträger, um die Durchführung von Kooperationsprojekten in den Bereichen blaue Wirtschaft, Klimaresilienz und Umweltschutz sowie zwischenmenschliche Maßnahmen zu ermöglichen bzw. zu erleichtern.

—

Stärkung der Kapazitäten der nationalen Stellen, die an der Koordinierung und Durchführung des Interreg-NEXT-Programms für das Schwarzmeerbecken auf Programmebene beteiligt sind, und der armenischen Begünstigten auf Projektebene, um die Anwendung des EU-Rechtsrahmens für das Programm sicherzustellen. Dies sollte den Ausbau der Kapazitäten der nationalen Kontrollbeauftragten für das ordnungsgemäße Funktionieren des Verwaltungs- und Kontrollsystems des Programms einschließen.

—

Verbesserung der Zusammenarbeit des öffentlichen Sektors im Schwarzmeerraum durch gemeinsame Initiativen und Projekte, um Vertrauen im gesamten Schwarzmeerraum aufzubauen.

Mittelfristige Prioritäten

—

Voranbringen der Dezentralisierungsagenda und Aufbau der Kapazitäten der lokalen Gebietskörperschaften zur Beteiligung an der Vorbereitung und Umsetzung von Programmen der territorialen Zusammenarbeit, an der Konzeption, Überwachung, Berichterstattung, Bewertung in Bezug auf diese Programme sowie an der wirtschaftlichen Haushaltsführung im Bereich der EU-Mittel.

2.4.12   Strategische Kommunikation

Kurzfristige Prioritäten

—

Fortsetzung der Zusammenarbeit bei der Umsetzung der Reformen, einschließlich der Reform der „Strategischen Kommunikationsarchitektur“.

—

Voranbringen der Zusammenarbeit, um die Sichtbarkeit der Zusammenarbeit zwischen der EU und Armenien zu erhöhen, gemeinsame Werte zu fördern und die positiven Auswirkungen einer verstärkten Partnerschaft zwischen der EU und Armenien in verschiedenen Sektoren zu erläutern.

—

Stärkung der Zusammenarbeit bei der strategischen Kommunikation und Bekämpfung von Informationsmanipulation und Einflussnahme aus dem Ausland (FIMI), um das Vertrauen der Öffentlichkeit in Institutionen und Entscheidungsträger und den sozialen Zusammenhalt zu stärken.

—

Arbeit an einem unterstützenden Informationsraum, unter anderem durch die Unterstützung unabhängiger Medien, die Umsetzung von Medienkompetenzprogrammen sowie die Verbesserung der beruflichen Entwicklung von Journalisten.

2.4.13   Bergbau und kritische Mineralien

Kurzfristige Prioritäten

—

Stärkung der Zusammenarbeit mit dem Europäischen Geologischen Dienst (EuroGeoSurveys).

—

Prüfung der Mitgliedschaft in EuroGeoSurveys.

Mittelfristige Prioritäten

—

Bündelung der Kräfte für die Digitalisierung der vorhandenen geologischen Informationen Armeniens (EuroGeoSurveys).

—

Veröffentlichung digitalisierter Informationen im Internet im Einklang mit den europäischen Normen.

—

Prüfung der Nutzung von Fernerkundungsmitteln des Geologischen Dienstes, um die vorhandenen Informationen zu ergänzen und ihre Zuverlässigkeit zu bewerten.

—

Zusammenarbeit im Bereich der geologischen Forschung und der Exploration mineralischer Ressourcen mit Schwerpunkt auf kritischen Rohstoffen in Armenien sowie mit der Möglichkeit, moderne Methoden und Instrumente umzusetzen bzw. anzuwenden.

—

Beitrag zur Harmonisierung des derzeitigen Berichterstattungs- und Bewirtschaftungssystems Armeniens für natürliche Ressourcen mit der Rahmenklassifikation der Vereinten Nationen für Ressourcen (UNFC).

—

Im Rahmen der globalen Politik des schrittweisen Übergangs zu erneuerbaren Energien Zusammenarbeit im Bereich der Erschließung neuer Lagerstätten kritischer Mineralien und der Ausbeutung bestehender Lagerstätten.

2.4.14   Tourismus

Kurzfristige Prioritäten

—

Erleichterung des Austauschs bewährter Verfahren und des Austauschs von Erfahrungen bei der Entwicklung eines verantwortungsvollen und inklusiven Tourismus, einschließlich Ansätzen für barrierefreie touristische Dienstleistungen und digitale Instrumente.

—

Stärkung der Zusammenarbeit zur Unterstützung der Ermittlung und Förderung verschiedener Reiseziele, -produkte und -dienstleistungen.

—

Verbesserung der Zusammenarbeit zwischen den Akteuren des Tourismus, einschließlich des Privatsektors, um Innovation und Wettbewerbsfähigkeit in Bereichen von beiderseitigem Interesse zu fördern.

Mittelfristige Prioritäten

—

Unterstützung der Entwicklung und Umsetzung von Strategien für einen nachhaltigen Tourismus im Einklang mit dem Übergangspfad für den Tourismus, um ein widerstandsfähigeres und digitalisierteres Tourismusökosystem aufzubauen, wobei Barrierefreiheit und ökologisch nachhaltige Verfahren sowie der Schutz des kulturellen Erbes zu berücksichtigen sind.

—

Ermittlung und Beseitigung von Hindernissen für Reisedienstleistungen, Verbesserung des wechselseitigen Marktzugangs und Förderung der Tourismusströme zwischen beiden Regionen, unter anderem durch Wissensaustausch und Kapazitätsaufbau.

2.5    Handel und Handelsfragen

Die EU und Armenien stimmen überein, dass die wirksame Umsetzung der Angleichung der Rechtsvorschriften gemäß dem CEPA den Handel zwischen ihnen stärken und dazu beitragen würde, die Exporte und Importe Armeniens weiter zu diversifizieren. Sie werden zudem verstärkt ihren Verpflichtungen in Bezug auf Transparenz in handelspolitischen Entscheidungen nachkommen, Informationen austauschen und entsprechende Schulungen anbieten.

2.5.1.   Warenhandel und Zoll

Kurzfristige Prioritäten

—

Zusammenarbeit, um eine deutlich stärkere Diversifizierung der Exportstruktur Armeniens zu ermöglichen, auch durch die Ausfuhr neuer Produkte auf den EU-Markt.

—

Weiterhin enge Zusammenarbeit bei der Verhinderung der Umgehung von EU-Sanktionen, unter anderem durch den Austausch von Fachwissen und Informationen.

—

Fortsetzung des Austauschs von Handelsstatistiken.

—

Weiterverfolgung des Antrags Armeniens, Beobachterstatus in der Gemeinsamen Transitkonvention zu erhalten, und Fortsetzung der wechselseitigen Information über Statistiken über Güter mit doppeltem Verwendungszweck und über alle Entwicklungen im Zollrecht.

—

Ermittlung und Bewertung des wirtschaftlichen Werts möglicher Zollsenkungen für bestimmte armenische Exporte. Zusammenarbeit beim Abbau nichttarifärer Handelshemmnisse wie gesundheitspolizeilicher und pflanzenschutzrechtlicher Maßnahmen und technischer Handelshemmnisse.

Mittelfristige Prioritäten

—

Weitere Modernisierung der armenischen Zollbehörden und Modernisierung und Vereinfachung der Zollverfahren bei gleichzeitiger Gewährleistung wirksamer Betrugsbekämpfungsmaßnahmen. Prüfung von Möglichkeiten für Handelserleichterungen.

2.5.2   Technische Vorschriften, Standardisierung und dazugehörige Infrastruktur

Kurzfristige Prioritäten

—

Entwicklung einer Infrastruktur für die Verwaltung von Normen und technischen Vorschriften, auch mit EU-Leitlinien.

—

Verbesserung der Zusammenarbeit zwischen der armenischen Akkreditierungsstelle und europäischen Akkreditierungsstellen, gegebenenfalls einschließlich Schulungen oder Kapazitätsaufbau.

—

Stärkung der Zusammenarbeit zwischen der armenischen Metrologiebehörde und den europäischen Metrologiebehörden.

Mittelfristige Prioritäten

—

Ermittlung potenzieller Bereiche für zusätzliche Unterstützung bei der Angleichung an EU-Normen/technische Vorschriften.

2.5.3   Gesundheitspolizeiliche und pflanzenschutzrechtliche Maßnahmen

Kurzfristige Prioritäten

—

Schritte zur weiteren Stärkung der Infrastruktur, des Systems und der Ausrüstung für die Kontrolle der Lebensmittelsicherheit, unter anderem durch Digitalisierung, und Prüfung von Schulungen für Spezialisten, die in den Bereichen Lebensmittelsicherheit, Veterinär- und Pflanzenschutzkontrollen tätig sind.

—

Verstärkte Zusammenarbeit, um armenische Fischausfuhren in die EU zu ermöglichen, und gemeinsame Schritte im Hinblick auf den Antrag Armeniens, neue Arten in die Liste der Fischereierzeugnisse aufzunehmen, die für die Ausfuhr in die EU zugelassen sind.

—

Zusammenarbeit bei der Entwicklung von Frühwarnsystemen in Armenien im Bereich der Lebens- und Futtermittelsicherheit sowie der Tier- und Pflanzengesundheit.

—

Förderung der Bewirtschaftung und Rückverfolgbarkeit von Pestizidabfällen.

—

Austausch über die rechtlichen Anforderungen an wissenschaftlich fundierte Risikobewertungen und deren Umsetzung.

—

Voranbringen der Annäherung der armenischen Rechtsvorschriften zur Lebensmittelsicherheit, um die Diversifizierung des Handels mit Agrar- und Lebensmittelerzeugnissen zu fördern.

Mittelfristige Prioritäten

—

Fortschritte bei der Zulassung weiterer Lebensmittel für den EU-Markt.

—

Durchführung von Informationskampagnen mit einschlägigen Agenturen, Unternehmen und Nichtregierungsorganisationen über die Voraussetzungen für den Zugang zum EU-Markt sowie mit der Zivilgesellschaft über die einschlägigen Verbraucherschutzaspekte im Bereich der Lebensmittel und der Lebensmittelsicherheit.

—

Unterstützung armenischer Unternehmen bei einer besseren Anpassung, damit sie Zugang zum EU-Markt erhalten, wobei der Schwerpunkt auf Kleinstunternehmen und kleinen und mittleren Unternehmen im Lebensmittelsektor liegen sollte.

—

Zusammenarbeit im Bereich des Tierwohls und hinsichtlich der Verringerung des Einsatzes von Antibiotika in der Tierproduktion zur Bekämpfung der Antibiotikaresistenz.

—

Einführung zusätzlicher Bescheinigungen EU-Armenien, um die armenischen Einfuhrvorschriften transparenter zu machen.

2.5.4   Dienstleistungshandel und elektronischer Geschäftsverkehr

Kurzfristige Prioritäten

—

Regelmäßiger Austausch von Informationen über die Angleichung der Rechtsvorschriften über Postdienste im Einklang mit den CEPA-Verpflichtungen.

—

Austausch von Informationen über die innerstaatliche Regelung von Dienstleistungen, wie in der entsprechenden Initiative der WTO für eine gemeinsame Erklärung vereinbart, die dazu führte, dass Armenien der Initiative beitrat.

Mittelfristige Prioritäten

—

Zusammenarbeit bei der Ausweitung des Dienstleistungsverkehrs Armeniens, insbesondere in Bereichen wie Informationstechnologie, Finanzen und freiberufliche Dienstleistungen, durch Verbesserung des Regelungsumfelds und stärkere Angleichung an die Standards und Rechtsvorschriften der EU.

—

Austausch von Informationen und Erfahrungen in Regulierungsfragen im Zusammenhang mit der digitalen Wirtschaft.

2.5.5   Rechte des geistigen Eigentums

Kurzfristige Prioritäten

—

Voranbringen der Entwicklung der Infrastruktur für geografische Angaben und der entsprechenden Qualitätskontrollmechanismen, um die ordnungsgemäße Qualität des armenischen Brandys zu gewährleisten. Die Vermarktung auf neuen Märkten sollte gefördert werden, um die Diversifizierung der Ausfuhren von armenischem Brandy sicherzustellen.

—

Sicherstellen, dass die Rechte des geistigen Eigentums für Rechteinhaber sowohl in der EU als auch in Armenien in hohem Maße geschützt und durchgesetzt werden. Die Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums sollte gestärkt werden, und über Verletzungen der Rechte des geistigen Eigentums sollten Informationen erhoben und mit Armenien geteilt werden.

—

Ergreifen wirksamer Maßnahmen gegen Produktnachahmung und -piraterie, einschließlich der Erstellung statistischer Daten über diese Aktivitäten für den Austausch zwischen der EU und Armenien.

Mittelfristige Prioritäten

—

Sensibilisierung der Öffentlichkeit für den Schutz des geistigen Eigentums und dessen Nutzung sowie Gewährleistung eines wirksamen Dialogs zwischen Rechteinhabern und Nutzern.

2.5.6   Handel und nachhaltige Entwicklung

Kurzfristige Prioritäten

—

Überprüfung und Annahme des Fahrplans für Handel und nachhaltige Entwicklung, einschließlich spezifischer Umsetzungsprioritäten, und Vorantreiben seiner Umsetzung.

Mittelfristige Prioritäten

—

Fortsetzung der wirksamen Umsetzung multilateraler Umweltübereinkünfte und Klimaübereinkommen in rechtlicher und praktischer Hinsicht.

—

Weitere Stärkung der Wirksamkeit der Umsetzung des Übereinkommens über den internationalen Handel mit gefährdeten Arten freilebender Tiere und Pflanzen (CITES), insbesondere für Arten, die in großer Zahl mit der EU gehandelt werden.

—

Verstärkte Gewährung und Überwachung der Arbeitnehmerrechte im Einklang mit den grundlegenden IAO-Übereinkommen, auch durch eine weitere Stärkung der Arbeitsaufsicht und der dreigliedrigen Beratungen.

—

Fortsetzung des Dialogs über die Umsetzung der Verpflichtungen im Bereich Handel und nachhaltige Entwicklung, auch in Bezug auf die Einbeziehung der Interessenträger.

2.5.7   Vergabe öffentlicher Aufträge

Mittelfristige Prioritäten

—

Weitere Umsetzung des Fahrplans für die Vergabe öffentlicher Aufträge.

—

Austausch von Statistiken über die Funktionsweise des überarbeiteten Überprüfungssystems für die Vergabe öffentlicher Aufträge in Armenien.

—

Bereitstellung präziser und zeitnaher Informationen über geplante legislative Arbeiten, die sich auf die Vergabepolitik und deren Umsetzung auswirken, sowohl über legislative Entwicklungen als auch über die Schaffung von öffentlichen Vergabestellen.

—

Überarbeitung, Annahme und Umsetzung des neuen Gesetzes über die Vergabe öffentlicher Aufträge, auch in Bezug auf die elektronische Auftragsvergabe und Verbesserungen beim Verfahren zur Erstellung schwarzer Listen.

—

Einführung von Maßnahmen, um die Auftragsvergabe wettbewerbsfähiger zu machen und Verfahren mit einer einzigen Bezugsquelle zu verringern.

2.6    Direkte Kontakte zwischen den Menschen

Die Vertragsparteien werden weiter gemeinsam darauf hinarbeiten, dass Armenien, auch als assoziiertes Land im Rahmen des Programms Horizont Europa, aus direkten Kontakten zwischen den Menschen der größtmögliche Nutzen erwächst. Die Parteien werden ihre aktive Zusammenarbeit im Rahmen der Programme Erasmus+, Europäisches Solidaritätskorps, Kreatives Europa sowie regionaler Initiativen wie EU4Youth, Junge Europäische Botschafter, EU4Culture und anderer Ehrenamts-, Kooperations- und Austauschprogramme im Rahmen der Östlichen Partnerschaft fortsetzen. Die EU und Armenien unterstreichen die wichtige Rolle von Jugend und Jugendorganisationen bei der Gestaltung einer lebendigen und inklusiven Zivilgesellschaft. Die Parteien werden zudem die kulturellen Beziehungen stärken und die Zusammenarbeit bei der Berufsbildung, insbesondere im Rahmen von Erasmus+, und bei der Lehrlingsausbildung und arbeitsbasiertem Lernen im Rahmen der Europäischen Ausbildungsallianz, der Armenien im Oktober 2023 beigetreten ist, weiter fördern.

2.6.1   Forschung, technologische Entwicklung und Innovation

Kurzfristige Prioritäten

—

Zusammenarbeit bei der Entwicklung und Umsetzung von Reformen der Forschungs- und Innovationspolitik, einschließlich der Überarbeitung des Rechtsrahmens für Forschung und Innovation und der Entwicklung eines Fahrplans für die Forschungsinfrastruktur Armeniens.

—

Annahme einer nationalen Forschungs- und Innovationsstrategie. Gewährleistung der Annahme und Umsetzung des Gesetzes über Hochschulbildung und Forschung.

—

Fortsetzung der aktiven Zusammenarbeit im Rahmen des Assoziierungsabkommens zu Horizont Europa und Stärkung der Beteiligung Armeniens, insbesondere durch eine vermehrte Einbeziehung der Industrie und des Privatsektors.

—

Fortsetzung der aktiven Beteiligung Armeniens am Europäischen Forschungsraum (EFR) und seiner Integration in diesen.

—

Gewährleistung der wirksamen Umsetzung der Empfehlungen der Fazilität für Politikunterstützung von „Horizont 2020“ und des damit verbundenen Aktionsplans.

—

Stärkere Beteiligung an Marie-Skłodowska-Curie-Maßnahmen, damit die armenischen Forscher die Entwicklung ihrer Kompetenzen nach dem Bedarf des Arbeitsmarktes ausrichten, innovativ sein und zur Stärkung der FuI-Kapazitäten des Landes beitragen können und um internationale strategische Partnerschaften für die Ausbildung und den Austausch von Forschern zwischen armenischen und EU-Institutionen zu erleichtern.

—

Weitere Stärkung der Beteiligung Armeniens an den Finanzierungsinstrumenten des Europäischen Innovationsrats (EIC), um sein Start-up-Ökosystem zu stärken und gleichzeitig zu einer nachhaltigen wirtschaftlichen Entwicklung beizutragen, die unternehmerische Selbstständigkeit von Frauen zu fördern, den grünen und digitalen Wandel voranzutreiben und wegweisende Innovationsprioritäten zu fördern.

Mittelfristige Prioritäten

—

Zusammenarbeit bei der Umsetzung des Projekts „Academic City“ als Komplex von Clustern zur Schaffung eines soliden Umfelds für eine hochwertige Hochschulbildung und Forschung zur Förderung des innovativen Ökosystems für eine langfristige nachhaltige Entwicklung.

—

Stärkung der personellen, materiellen und institutionellen Ressourcen zum Ausbau der Forschungs- und Innovationskapazitäten.

2.6.2   Allgemeine und berufliche Bildung, Jugend

Kurzfristige Prioritäten

—

Vollständige Umsetzung des staatlichen Programms Armeniens für die Entwicklung der Bildung bis 2030 und des dazugehörigen Aktionsplans, auch in den Bereichen Jugendpolitik, Primar-, Sekundar- und Hochschulbildung sowie Berufsbildung und lebenslanges Lernen.

—

Landesweite Einführung der Pilotergebnisse in den Bereichen Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften und Technik (MINT).

—

Nach einer umfassenden Konsultation junger Menschen Annahme und vollständige Umsetzung des Jugendgesetzes unter Berücksichtigung höchster internationaler Erfahrungen und Standards.

—

Förderung der aktiven Beteiligung Armeniens an der internationalen Dimension von Erasmus+, um die Mobilität von Studierenden und Lehrpersonal zu erhöhen, die Kapazitäten der Hochschuleinrichtungen zu stärken und das Hochschulsystem zu modernisieren sowie die Kapazitäten der Einrichtungen der beruflichen Bildung zu unterstützen. Ausbau der Beteiligung Armeniens an der Europäischen Ausbildungsallianz.

—

Weitere Stärkung der Zusammenarbeit mit der Europäischen Stiftung für Berufsbildung.

—

Förderung der aktiven Teilnahme Armeniens an Erasmus+, um die Mobilität junger Menschen zu verbessern, die internationale Zusammenarbeit in den Bereichen Jugend und Sport zu unterstützen und die Kapazitäten armenischer Organisationen, die in diesen Bereichen tätig sind, zu stärken.

—

Förderung der Teilnahme Armeniens am Europäischen Solidaritätskorps sowie an anderen Freiwilligen-, Kooperations- und Austauschprogrammen in den Bereichen allgemeine und berufliche Bildung und Jugend.

—

Förderung der aktiven Teilnahme Armeniens an regionalen Programmen und Initiativen der Östlichen Partnerschaft wie EU4Youth und den Jungen Europa-Botschaftern.

—

Fortsetzung des laufenden Dialogs zwischen den Interessenträgern im Bildungsbereich, einschließlich der Entwicklungspartner, im Rahmen des regelmäßigen strategischen politischen Dialogs zwischen der EU und Armenien über die Bildungsreform.

Mittelfristige Prioritäten

—

Nach Annahme des Jugendgesetzes Annahme und Umsetzung eines koordinierten nationalen Strategieplans für Jugendfragen als sektorübergreifende Priorität.

—

Wahrung des Rechts auf hochwertige Bildung für alle, auch für Menschen aus benachteiligten Verhältnissen, und weitere Schritte zur Förderung einer inklusiven allgemeinen und beruflichen Bildung im Einklang mit der Bildungsstrategie.

—

Gewährleistung einer strukturierteren Einbeziehung junger Menschen in Erwerbstätigkeit, auch in Form von Beschäftigungspartnerschaften, die auf die digitalen Kompetenzen benachteiligter junger Menschen und das Unternehmertum junger Menschen im Hinblick auf die klimaneutrale Wirtschaft ausgerichtet sind.

—

Einführung von Qualifizierungsprogrammen und des entsprechenden Lehrplans in der Berufsbildung, einschließlich unternehmerischer Initiative, und Überwachung der Einführung von Modulen für unternehmerische Schlüsselkompetenzen.

—

Ineinklangbringen der Berufsprofile und Kompetenzen, die von den Berufsbildungseinrichtungen angeboten bzw. vermittelt werden, mit der Nachfrage auf dem Arbeitsmarkt, indem sie an die vorrangigen Wirtschaftszweige und regionale Entwicklungsprogramme angeglichen werden und das Lernen am Arbeitsplatz gestärkt wird.

—

Weitere Stärkung der Qualität der Bildung, des gleichberechtigten Zugangs zu ihr und ihrer Nachhaltigkeit (einschließlich einer effizienten Finanzierung für alle Bildungsebenen) sowie Förderung der außerschulischen Bildung und des lebenslangen Lernens.

2.6.3   Zusammenarbeit in Kultur und Sport

—

Zusammenarbeit bei der Entwicklung und Umsetzung inklusiver kulturpolitischer Maßnahmen, auch im Bereich regionaler und ethnischer Vielfalt und Traditionen sowie der Kultur- und Kreativwirtschaft, um die sozioökonomische Entwicklung, Inklusion und Bürgerbeteiligung zu unterstützen. Dies erfolgt auch im Rahmen laufender bilateraler und EU-finanzierter regionaler Programme.

—

Gewährleistung der aktiven Beteiligung und Zusammenarbeit im Kulturbereich mit Unterstützung aus EU-Programmen.

—

Stärkung der Beteiligung armenischer Kulturschaffender an Programmen der kulturellen Zusammenarbeit, insbesondere dem Programm Kreatives Europa. Hinarbeiten auf die Angleichung der Medienvorschriften an die Richtlinie 2010/13/EU über audiovisuelle Mediendienste, um die Teilnahme am Aktionsbereich „Medien“ und den sektorübergreifenden Aktionsbereichen des Programms zu ermöglichen.

—

Fortsetzung der Zusammenarbeit mit dem Ziel, Kreativschaffende und -organisationen durch Bildung, unternehmerische Fähigkeiten und Sichtbarkeit zu stärken und für eine nachhaltige und florierende Kulturindustrie in Armenien zu sorgen.

—

Zusammenarbeit bei der Entwicklung der Sportpolitik in Armenien, indem bewährte Verfahren ausgetauscht werden und Sport als wesentliches Element einer gesunden Lebensweise gefördert wird.

—

Förderung der Teilnahme Armeniens an Erasmus-Sportprogrammen und anderen Initiativen wie der Europäischen Woche des Sports.

—

Angleichung der armenischen Rechtsvorschriften an bewährte Verfahren im Bereich der Ethik im Sport.

2.6.4   Zusammenarbeit im audiovisuellen Bereich und im Medienbereich

Mittelfristige Prioritäten

—

Stärkung der Unabhängigkeit der Medien und der Sicherheit von Journalisten im Einklang mit den einschlägigen europäischen Standards durch einen Gedankenaustausch über Medienfreiheit, audiovisuelle Politik und die einschlägigen internationalen Standards, einschließlich der Zusammenarbeit bei der Bekämpfung von Aufstachelung zu Hass und Gewalt.

—

Im Rahmen eines regelmäßigen Dialogs Austausch bewährter Verfahren im Bereich der Medienfreiheit und des Medienpluralismus, auch im Hinblick auf die Entkriminalisierung von Verleumdung, den Schutz journalistischer Informationsquellen und die kulturelle Vielfalt im Medienbereich.

—

Erhöhung der Transparenz in Bezug auf die Eigentumsverhältnisse im Medienbereich.

—

Stärkung der Kapazitäten und der Unabhängigkeit der für die Medien zuständigen Regulierungsbehörden bzw. -stellen.

Schlussfolgerung

Die Strategische Agenda für die Partnerschaft EU-Armenien ist ein wichtiger Schritt in der Beziehung zwischen den beiden Parteien. Sie baut auf dem CEPA auf und legt ehrgeizige Prioritäten für viele verschiedene Sektoren fest. Die Agenda ist Ausdruck der gemeinsamen Werte und beiderseitigen Interessen der EU und Armeniens und zeigt das Engagement beider Parteien für eine Vertiefung der Zusammenarbeit in allen Bereichen.

Ein zentrales Element dieser Agenda ist, dass ihr Schwerpunkt auf der verantwortungsvollen Staatsführung, den Menschenrechten und der Rechtsstaatlichkeit liegt. Ziel ist es, die Institutionen Armeniens zu stärken und eine gerechtere und gleichberechtigtere Gesellschaft im Einklang mit den höchsten europäischen Standards zu schaffen. Diese Ausrichtung ist von entscheidender Bedeutung, um die Grundlagen für nachhaltige Entwicklung und Fortschritt zu schaffen.

Wirtschaftliche Zusammenarbeit, Diversifizierung des Handels und Konnektivität sind ebenfalls zentrale Säulen der Agenda. Durch die Zusammenarbeit können die EU und Armenien neue Chancen für Wirtschaftswachstum eröffnen, Arbeitsplätze schaffen, den Wohlstand steigern und das Leben ihrer Bürgerinnen und Bürger verbessern. In diesem Zusammenhang unterstreicht die armenische Initiative „Crossroads of Peace“ (Kreuzweg des Friedens) das Potenzial Armeniens als Brücke zwischen verschiedenen Regionen und fördert inklusive regionale Konnektivität und Zusammenarbeit im Einklang mit den Zielen der Global-Gateway-Strategie der EU. Dies steht zudem im Einklang mit der Säule „Wachstum und Wohlstand“ der Gemeinsamen Mitteilung der Kommission und der Hohen Vertreterin zum strategischen Ansatz der EU für den Schwarzmeerraum.

Mit der Strategischen Agenda für die Partnerschaft EU-Armenien werden kritische sozioökonomische Herausforderungen angegangen, insbesondere die soziale Inklusion von Frauen und Mädchen sowie von Personen in prekären Situationen, z. B. jenen Karabach-Armenierinnen und -Armeniern, die infolge der Militäroperation Aserbaidschans vertrieben wurden.

Durch die Stärkung der Handelsbeziehungen und die Modernisierung und Annäherung der handelsbezogenen Politik arbeiten die EU und Armenien darauf hin, die Wirtschaft des Landes zu diversifizieren, Investitionen anzuziehen, die Standards der armenischen Erzeugnisse zu verbessern, die Exportkapazitäten zu erhöhen und neue Marktchancen zu schaffen. Der auf die Angleichung der Rechtsvorschriften gelegte Schwerpunkt, insbesondere im Bereich der Modernisierung des Zollwesens, der technischen Normen und der Vorschriften für die Lebensmittelsicherheit, unterstreicht die Rolle der EU bei der Unterstützung des Zugangs Armeniens zum europäischen Markt.

Ein weiterer Schwerpunkt der Strategischen Agenda für die Partnerschaft EU-Armenien ist die verstärkte Zusammenarbeit in der Außen-, Sicherheits- und Verteidigungspolitik, auch im Bereich der regionalen Sicherheit, des Krisenmanagements, der Reform des Sicherheitssektors, der Cybersicherheit und der Abwehr hybrider Bedrohungen, worin sich das gemeinsame Engagement für Resilienz, Stabilität und Frieden widerspiegelt. Die Zusammenarbeit stützt sich auf gemeinsame Werte, einschließlich des Bekenntnisses zu den Zielen und Grundsätzen der Charta der Vereinten Nationen und der OSZE-Schlussakte von Helsinki.

In der Strategischen Agenda für die Partnerschaft EU-Armenien wird die Bedeutung von Mobilität und direkten Kontakten zwischen den Menschen anerkannt, die den Austausch in den Bereichen Bildung, Forschung und Innovation fördern. Diese Mobilität und dieser Austausch werden für ein tieferes wechselseitiges Verständnis zwischen den Bürgerinnen und Bürgern Armeniens und der EU sorgen und dauerhafte Bindungen zwischen ihnen schaffen.

Die EU ist entschlossen, Armenien bei der Verwirklichung dieser Prioritäten Unterstützung zu leisten und Einblick in Fachwissen und bewährte Verfahren zu gewähren sowie sich gemeinsam mit gleich gesinnten Partnern für die Mobilisierung der verfügbaren internationalen Instrumente einzusetzen, in Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten und internationalen Finanzinstitutionen. Die Strategische Agenda für die Partnerschaft EU-Armenien zu einem Erfolg zu machen, ist unser gemeinsames Bestreben. Dies erfordert einen fortlaufenden Dialog, eine wirksame Koordinierung und die Bereitschaft, sich an neue Herausforderungen und Chancen anzupassen.

Die Strategische Agenda für die Partnerschaft EU-Armenien spiegelt zudem die europäischen Bestrebungen des armenischen Volkes sowie das Bekenntnis der EU wider, die demokratische Entwicklung, Souveränität und territoriale Unversehrtheit sowie die sozioökonomische Resilienz Armeniens zu unterstützen. Die EU würdigt das Bekenntnis Armeniens zu den europäischen Werten und seinen Wunsch, die Integration des Landes in die europäische Familie voranzutreiben.

Die Partnerschaft zwischen der EU und Armenien steht an einem entscheidenden Punkt. In der Strategischen Agenda für die Partnerschaft EU-Armenien wird unsere gemeinsame Vision für die Zukunft dargelegt, die ein gemeinsames Engagement für die Förderung von Stabilität, Wohlstand und Frieden in der Region widerspiegelt und greifbare Vorteile verspricht. Durch die Zusammenarbeit können die EU und Armenien die ehrgeizigen Ziele dieser Agenda erreichen und eine wohlhabendere und sicherere Zukunft für alle schaffen.


ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2026/2060/oj

ISSN 1977-0642 (electronic edition)