Europäische Union

Beschluss (EU) 2026/2060 des Rates vom 20. November 2025 über den im Namen der Europäischen Union im Partnerschaftsrat EU-Armenien hinsichtlich der Annahme der Strategischen Agenda für die Partnerschaft EU-Armenien zu vertretenden Standpunkt

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Quellenkennung: 32026D2060. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

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nd administrativer Hindernisse. — Gewährleistung der Annahme und Umsetzung der Strategie und des Aktionsplans für die Migrationspolitik der Republik Armenien sowie der Regelung von Integrations- und Wiedereingliederungsfragen. — Gewährleistung der Umsetzung von Wohnprogrammen, etwa in Bezug auf Sozialwohnungen und Mieterstattungen für die schutzbedürftigsten Flüchtlingsfamilien. — Gewährleistung des Zugangs zu hochwertigen sozialen Dienstleistungen durch zertifizierte Sozialarbeiter unter Anwendung des entwickelten Sozialfallmanagementsystems, einschließlich neuer sozialer Dienste wie der sozialen Schirmherrschaft für schutzbedürftige und benachteiligte Flüchtlingsfamilien. Mittelfristige Prioritäten — Stärkung der Mechanismen für die Erbringung sozialer Dienstleistungen, indem auch die Kapazitäten zur Bewältigung von Schocks gestärkt werden. — Umsetzung umfassender Programme zur Stärkung der Rolle von Flüchtlingen, wobei der Schwerpunkt auf ihrer sozioökonomischen Inklusion und ihrem Eintritt in den armenischen Arbeitsmarkt liegt, unter anderem durch die Bereitstellung von Umschulung, Weiterbildung, beruflicher Vermittlung, Existenzsicherungsprogrammen und Programmen zur staatsbürgerlichen Orientierung, Sprachkursen, Zugang zu langfristigen und nachhaltigen Wohnraumlösungen und Zugang zu öffentlichen Dienstleistungen. 2.2.    Freiheit, Mobilität und Sicherheit Eine Reihe von Arbeitsvereinbarungen und Kooperationsvereinbarungen regelt die verstärkte Zusammenarbeit zwischen der EU und Armenien im Bereich Justiz und Inneres, darunter Vereinbarungen mit der Europäischen Agentur für die Grenz- und Küstenwache (Frontex, seit 2012, überarbeitete Fassung folgt), dem Europäischen Migrationsnetzwerk (EMN, 2021), Europol (2021), der Agentur der Europäischen Union für die Aus- und Fortbildung auf dem Gebiet der Strafverfolgung (CEPOL, 2017) und Eurojust (2024). Die Aufnahme des Dialogs über die Visaliberalisierung am 9. September 2024 stellt einen wichtigen Fortschritt bei der Verbesserung der Zusammenarbeit zwischen der EU und Armenien im Bereich Freiheit, Mobilität und Sicherheit dar. Die Strategische Agenda für die Partnerschaft EU-Armenien wird die gute und wirksame Umsetzung des Dialogs und seiner Benchmarks unterstützen. Die Formulierung in diesem Dokument greift der endgültigen Formulierung der Benchmarks im Aktionsplan für die Visaliberalisierung nicht vor. Die EU wird Armenien weiter bei seinen Bemühungen unterstützen, den institutionellen Rahmen und die Kapazitäten der zuständigen armenischen Behörden in den Bereichen Mobilität und Sicherheit, einschließlich des Innenministeriums und seiner nachgeordneten Stellen, zu stärken. Armenien wird zudem weiter Initiativen zur Verbesserung der Wahrnehmung des Ministeriums in der Öffentlichkeit ergreifen, indem es die Qualität der von ihm erbrachten öffentlichen Dienstleistungen steigert und die öffentliche Kommunikation intensiviert. 2.2.1   Schutz personenbezogener Daten Kurzfristige Prioritäten — Maßnahmen ergreifen, um den Rechtsrahmen für den Datenschutz, auch im Bereich der Strafverfolgung, weiter zu verbessern und die Unabhängigkeit der armenischen Behörde für den Schutz personenbezogener Daten und ihre Fähigkeit, Datenschutzfragen zu überwachen und anzugehen, zu stärken. — Weitere Gewährleistung eines hohen Schutzniveaus für personenbezogene Daten und Erlass von Rechtsvorschriften im Einklang mit den Standards der EU und des Europarats. Sicherstellen, dass das Recht auf Schutz personenbezogener Daten sowohl im öffentlichen wie im privaten Sektor geachtet wird. Mittelfristige Prioritäten — Weitere Stärkung der Kapazitäten der Agentur für den Schutz personenbezogener Daten und Gewährleistung eines hohen Schutzniveaus für personenbezogene Daten. 2.2.2   Migration, Asyl und integrierte Grenzverwaltung Kurzfristige Prioritäten — Fortsetzung der wirksamen Umsetzung des Visaerleichterungsabkommens zwischen der EU und Armenien und des Rückübernahmeabkommens zwischen der EU und Armenien, wie in den jeweiligen aufgrund dieser Abkommen eingesetzten Gemischten Ausschüssen berichtet wurde. Die wirksame Umsetzung der Abkommen wird weiter ein wesentlicher Faktor für Fortschritte beim Dialog über die Visaliberalisierung sein. — Weitere Stärkung des armenischen Migrationsmanagementsystems, das von der Dienststelle Migration und Staatsbürgerschaft im Innenministerium und anderen mit Migration befassten Stellen betrieben wird. Gewährleistung einer evidenzbasierten Migrations- und Flüchtlingsschutzpolitik und Sicherstellung, dass die bestehenden Systeme und Verfahren mit internationalen und EU-Standards im Einklang stehen. Beide Seiten werden bei der Einführung innovativer digitaler Lösungen für das Migrationsmanagement zusammenarbeiten. — Zusammenarbeit im Hinblick auf die Annahme einer nationalen Strategie für das Migrationsmanagement zur Überarbeitung des einschlägigen Rechtsrahmens und zur wirksamen Umsetzung des betreffenden Aktionsplans. — Stärkung der operativen Zusammenarbeit, um die Zahl der unbegründeten Asylanträge armenischer Staatsangehöriger in den EU-Mitgliedstaaten deutlich zu verringern. — Ergreifen weiterer geeigneter Maßnahmen zur Bekämpfung der Ursachen der irregulären Migration aus Armenien in die EU-Mitgliedstaaten, darunter Bemühungen, den Missbrauch von Visa oder Asylanträgen durch einige armenische Bürgerinnen und Bürger für medizinische Behandlungen zu verhindern, indem der armenische Gesundheitssektor gestärkt und die Öffentlichkeit für diese Entwicklung sensibilisiert wird. — Weitere Stärkung des Asylsystems, und zwar in uneingeschränktem Einklang mit internationalen Standards und mit dem höchsten Maß an Menschenrechtsschutz, beginnend mit der Nichtzurückweisung und angemessenen Aufnahmestandards. — Stärkung der Zusammenarbeit und des Dialogs in verschiedenen Bereichen der Migration im Rahmen der Mobilitätspartnerschaft zwischen der EU und Armenien. — Weiterentwicklung der operativen Zusammenarbeit mit der Europäischen Agentur für die Grenz- und Küstenwache (Frontex), unter anderem durch Aushandlung und Unterzeichnung einer neuen Arbeitsvereinbarung mit den armenischen Grenzschutzbehörden. Eine neue Arbeitsvereinbarung könnte eine stärkere operative Zusammenarbeit, den Austausch von bewährten Verfahren und Beobachtern, Schulungen und den Informationsaustausch, auch im Rahmen von EUROSUR, ermöglichen. — Entwicklung und Umsetzung des Integrierten Grenzmanagements (IBM) auf nationaler Ebene, unter anderem durch Stärkung der Fähigkeiten, auch bei Risikoanalysen im Zusammenhang mit dem Grenzmanagement. — Fortsetzung der aktiven Beteiligung am Europäischen Migrationsnetzwerk (EMN) als Beobachterland und effizienter Austausch von Informationen über Migration und Asyl zwischen den EU-Mitgliedstaaten und Armenien innerhalb des Netzwerks. Das EMN wird weiterhin die Standardisierung der Erhebung von Migrationsdaten unterstützen und mit Armenien zusammenarbeiten, um den Austausch und die Analyse statistischer Migrationsdaten fortzusetzen. — Berichterstattung über Verbesserungen bei der Analyse von Migrationsdaten und der Bewertung von Risiken. Mittelfristige Prioritäten — Entwicklung wirksamerer Mittel zur Ermöglichung zirkulärer und legaler Migration, unter Einhaltung der geltenden nationalen Rechtsvorschriften und Zuständigkeiten sowie unter uneingeschränkter Wahrung der Menschenrechte aller Wanderarbeitskräfte. — Gewährleistung der Umsetzung der umfassenden Strategien Armeniens für Migration und Massenzustrom. — Schrittweise Einführung biometrischer Reisepässe, und zwar in uneingeschränktem Einklang mit den höchsten Standards und Empfehlungen der Internationalen Zivilluftfahrt-Organisation (ICAO), auch über armenische Konsulate im Ausland. 2.2.3   Strafverfolgung Kurzfristige Prioritäten — Weitere Umsetzung der Agenda der Polizeireform durch Stärkung der Integrität, Transparenz, Rechenschaftspflicht, Effizienz und Wirksamkeit der Polizei, unter anderem über das armenische Bildungsprogramm. 2.2.4   Bekämpfung von organisierter Kriminalität Kurzfristige Prioritäten — Umfassende Nutzung der Arbeitsvereinbarung mit Europol und deren wirksame Umsetzung, um die Bekämpfung der organisierten Kriminalität zu verstärken. — Verbesserung der Zusammenarbeit zwischen den armenischen Behörden, einschließlich des Innenministeriums, und der Agentur der Europäischen Union für die Aus- und Fortbildung auf dem Gebiet der Strafverfolgung (CEPOL). — Stärkung der aktiven Beteiligung Armeniens an allen regionalen EU-Initiativen zur Bekämpfung von Korruption und organisierter Kriminalität in den Ländern der Östlichen Partnerschaft. — Weiterhin wirksame Schritte unternehmen zur weiteren Angleichung des Rechtsrahmens Armeniens an das Protokoll zur Verhütung, Bekämpfung und Bestrafung des Menschenhandels, insbesondere des Frauen- und Kinderhandels, an das Protokoll gegen die Schleuserkriminalität auf dem Land-, See- und Luftweg, sowie an die Standards der EU und des Europarats. Umsetzung der Empfehlungen der Expertengruppe des Europarats für die Bekämpfung des Menschenhandels (GRETA), insbesondere im Hinblick auf die strafrechtliche Verfolgung von Menschenhändlern und den Schutz der Opfer und deren Zugang zur Justiz. — Überwachung der Wirksamkeit der proaktiven Ermittlung und Untersuchung von Menschenhandelsdelikten und entsprechende Berichterstattung, wobei der Schwerpunkt auf schutzbedürftigen oder von Menschenhandel bedrohten Bevölkerungsgruppen liegen sollte. — Weitere wirksame Verhinderung und Bekämpfung der Cyberkriminalität und Annahme einer einschlägigen Strategie oder eines einschlägigen Aktionsplans, unter anderem im Rahmen einer verstärkten internationalen Zusammenarbeit mit der EU und dem Europarat. — Beschleunigte Umsetzung des Übereinkommens des Europarates zum Schutz von Kindern vor sexueller Ausbeutung und sexuellem Missbrauch. Mittelfristige Prioritäten — Zusammenarbeit im Rahmen der Europäischen multidisziplinären Plattform gegen kriminelle Bedrohungen (European Multidisciplinary Platform Against Criminal Threats, EMPACT). — Intensivierung der Anstrengungen zur Bekämpfung der Cyberkriminalität, um einen umfassenden rechtlichen und institutionellen Rahmen im Einklang mit dem Budapester Übereinkommen zu schaffen. 2.2.5   Bekämpfung illegaler Drogen Kurzfristige Prioritäten — Umsetzung ausgewogener Strategien zur Bekämpfung des Drogenhandels, unter anderem durch verstärkte behördenübergreifende und internationale Zusammenarbeit. — Fortsetzung der Zusammenarbeit im Bereich der Drogenprävention durch vollständige Angleichung der armenischen Drogenpolitik an die Standpunkte der EU und weitere Umsetzung der Drogenstrategie und der Funktionsweise der zuständigen institutionellen Strukturen. — Pflege einer engen Zusammenarbeit mit der Drogenagentur der Europäischen Union (EUDA), der ehemaligen Europäischen Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht (EMCDDA), um relevante und fundierte Informationen auszutauschen. — Weitere Stärkung der Kapazitäten der armenischen Strafverfolgungsbehörden im Bereich der Bekämpfung des Drogenhandels, einschließlich der Bekämpfung von Online-Drogenhändlernetzen. — Weitere Verbesserung der Koordinierung und der gegenseitigen Rechtshilfe bei Ermittlungen in Fällen des Drogenhandels. Mittelfristige Prioritäten — Weitere Gewährleistung eines ausgewogenen und integrierten Vorgehens in Drogenfragen, um die Systeme zur Bewältigung der gesundheitlichen und sozialen Folgen des Drogenkonsums zu stärken, eine wirksamere Prävention sicherzustellen und das Angebot an illegalen Drogen, den Handel damit und die Nachfrage danach zu verringern. 2.2.6   Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung Kurzfristige Prioritäten — Stärkung der Fähigkeit Armeniens, Finanzermittlungen, einschließlich paralleler Finanzermittlungen zu Fällen organisierter Kriminalität, systematisch durchzuführen und konkrete Ergebnisse zu erzielen, die zu Strafverfolgungen, Verurteilungen und Einziehungen illegal erworbener Vermögenswerte, einschließlich virtueller Vermögenswerte, führen, um Netzwerke der organisierten Kriminalität und Geldwäsche zu bekämpfen. — Fortsetzung der Zusammenarbeit mit dem Europarat bzw. MONEYVAL und den für die Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zuständigen Behörden der EU-Mitgliedstaaten. Mittelfristige Prioritäten — Weiterentwicklung des rechtlichen und institutionellen Rahmens für die Verhütung und Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung, auch, soweit möglich und relevant, durch Annäherung an das EU-Recht in diesen Bereichen. — Weitere Intensivierung der operativen Zusammenarbeit im Bereich der Vermögenseinziehung, -abschöpfung und -verwaltung durch wirksame Kommunikation und den Austausch bewährter Verfahren zwischen den armenischen Behörden und den Vermögensabschöpfungsstellen der EU. 2.3    Außen- und Sicherheitspolitik Der politische Dialog und die Zusammenarbeit im Bereich der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik (GASP), einschließlich der Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik (GSVP), werden weiter ausgebaut. Gegenstand der Zusammenarbeit werden die regionale Sicherheit, die Reform des Sicherheitssektors, Fragen der Krisenbewältigung, Terrorismusbekämpfung, Cybersicherheit und hybride Bedrohungen, einschließlich der Bekämpfung von Informationsmanipulation und Einflussnahme aus dem Ausland, sein, wobei zugleich die Übereinstimmung mit den Verpflichtungen in den Bereichen Frauen, Frieden und Sicherheit gewährleistet wird. Die Zusammenarbeit stützt sich auf gemeinsame Werte, einschließlich des Bekenntnisses zu den Zielen und Grundsätzen der Charta der Vereinten Nationen und der OSZE-Schlussakte von Helsinki. Ziel ist es, die Kohärenz und Wirksamkeit der Politik unter Nutzung bilateraler, multilateraler und regionaler Foren und Wahrung der auf den Regeln des Völkerrechts beruhenden internationalen Ordnung zu stärken. 2.3.1.   Normalisierung der Beziehungen in der Region Kurzfristige Prioritäten — Fortsetzung der EU-Bemühungen mit dem Ziel, einen dauerhaften und würdevollen Frieden zwischen Armenien und Aserbaidschan auf der Grundlage der Grundsätze der gegenseitigen Anerkennung der Souveränität, der territorialen Unversehrtheit und der Unverletzlichkeit der Grenzen im Einklang mit der Erklärung von Almaty von 1991 zu wahren. — Unterstützung der vollständigen, sofortigen und wirksamen Umsetzung aller einschlägigen Beschlüsse des Internationalen Gerichtshofs. — Weiterer Einsatz für die Freilassung armenischer Gefangener und anderer Häftlinge und verstärkte Anstrengungen zur Lösung noch offener humanitärer Fragen, auch in Bezug auf das Schicksal der vermissten Personen und das Verschwindenlassen, als vertrauensbildende Maßnahmen. — Weitere Unterstützung der vollständigen Normalisierung der Beziehungen zwischen Armenien und der Türkei und Förderung der Umsetzung bereits geschlossener Vereinbarungen über die vollständige Öffnung der Grenze zwischen den beiden Staaten, unter anderem durch einen regelmäßigen politischen Dialog und die Einbeziehung einschlägiger Interessenträger. — Unterstützung einer inklusiven regionalen Verkehrsanbindung in der Region unter Hoheit und Gerichtsbarkeit der jeweiligen Länder im Einklang mit den Grundsätzen der Gleichberechtigung und der Gegenseitigkeit, die auch dem armenischen Projekt „Crossroads of Peace“ (Kreuzweg des Friedens) zugrunde liegen. — Schritte zur durchgängigen Berücksichtigung der Geschlechtergleichstellung bzw. zur Gewährleistung der uneingeschränkten, gleichberechtigten, wirksamen und substanziellen Beteiligung von Frauen, einschließlich der vom Konflikt betroffenen Frauen und Vertreterinnen der Zivilgesellschaft, an der Konfliktlösung und Friedenskonsolidierung sowie an allen Bemühungen um Aussöhnung und Wiederaufbau. Mittelfristige Prioritäten — Schritte zur Einführung vertrauensbildender Maßnahmen zwischen Armenien und Aserbaidschan, um einen nachhaltigen und dauerhaften Frieden und die Aussöhnung der Gesellschaften zu fördern. — Beitrag zur Erzielung von Friedensdividenden durch regionale Investitionsprojekte im Bereich der Konnektivität in Armenien, auch im Einklang mit den Zielen des neuen Ansatzes Armeniens für die Regionalpolitik, der der Initiative „Crossroads of Peace“ zugrunde liegt, und der Global-Gateway-Strategie der EU. 2.3.2.   Internationale und regionale Zusammenarbeit und GSVP-Zusammenarbeit Kurzfristige Prioritäten — Fortsetzung der Vertiefung des politischen und sicherheitspolitischen Dialogs und Voranbringen regelmäßiger Sicherheits- und Verteidigungskonsultationen. — Sondierung von Möglichkeiten für eine weitere Stärkung der sicherheits- und verteidigungspolitischen Zusammenarbeit, die zu einer stärker strukturierten Zusammenarbeit führen könnte. — Gewährleistung der vollen Einsatzfähigkeit der EU-Mission in Armenien (EUMA) mit dem Ziel, die Sicherheitslage an der Grenze zu Aserbaidschan zu beobachten und darüber Bericht zu erstatten, einen Beitrag zur menschlichen Sicherheit in den vom Konflikt betroffenen Gebieten in Armenien zu leisten und Vertrauen in die Unterstützung von Frieden und Stabilität in der Region aufzubauen. Dabei ist darauf hinzuarbeiten, die EUMA-Präsenz so lange wie nötig aufrechtzuerhalten. — Zusammenarbeit bei der Unterstützung der Reform des Sicherheitssektors in Armenien, um dessen nationale Sicherheit, Stabilität und Resilienz zu erhöhen. Dabei ist gemeinsam auf die Verbesserung des Sicherheitsumfelds hinzuarbeiten, indem die Wirksamkeit und Rechenschaftspflicht der Sicherheitsorgane gestärkt wird, die von zivilen Einrichtungen kontrolliert werden und unter Achtung der Grundsätze der Menschenrechte und der Rechtsstaatlichkeit tätig sind. Anzustreben ist eine verstärkte Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen Akteuren und die Stärkung der Rolle der Zivilgesellschaft in den Aufsichtsmechanismen. — Fortsetzung und Ausweitung der Unterstützung Armeniens im Rahmen der Europäischen Friedensfazilität als vorrangiges Ziel. Die Zusammenarbeit ist mit dem Ziel weiterzuführen, die Resilienz Armeniens zu stärken. — Vertiefung der Zusammenarbeit bei der Abwehr hybrider Bedrohungen, einschließlich der Bekämpfung der Informationsmanipulation und Einflussnahme aus dem Ausland, dabei Aufbau von Kapazitäten und Unterstützung Armeniens bei der Entwicklung eines umfassenden Rahmens zur wirksamen Bewältigung hybrider Bedrohungen, einschließlich der Prüfung der Möglichkeit, den Aufbau und die Stärkung von Einrichtungen für die nationale Sicherheit und Resilienz gegenüber hybriden Bedrohungen zu unterstützen. — Beitrag zur Stärkung der Cyberresilienz Armeniens. In Betracht zu ziehen sind der Aufbau von Kapazitäten, die Bereitstellung einschlägiger technischer Hilfe, der Austausch von Informationen, Fachwissen und vorbildlichen Verfahren im jeweiligen Politikrahmen sowie zu praktischen Kooperationsbemühungen in multilateralen Foren, einschließlich der OSZE und der Vereinten Nationen. Darüber hinaus sollte die Zusammenarbeit mit Armenien zu Rechtsvorschriften im Bereich der Cybersicherheit führen, die mit den wichtigsten EU-Rechtsvorschriften in Einklang stehen. — Stärkung der praktischen Zusammenarbeit bei der Konfliktverhütung und Krisenbewältigung durch Erleichterung der Beteiligung Armeniens an von der EU geleiteten zivilen und militärischen Krisenbewältigungsoperationen und -missionen auf der Grundlage des Rahmenbeteiligungsabkommens. — Intensivierung der Zusammenarbeit bei der Entwicklung strategischer Kommunikationskapazitäten, unter anderem durch die Stärkung der Resilienz von Staat und Gesellschaft gegen Desinformation und die Unterstützung der Stärkung von Medienfreiheit und Medienpluralismus. Ausweitung und Diversifizierung der Rahmenwerke für die praktische Zusammenarbeit, um zivilgesellschaftliche und staatliche Akteure und Einrichtungen, die in diesem Bereich tätig sind, einzubeziehen. — Gewährleistung des erforderlichen sektoralen Austauschs von Sachverständigen und der Zusammenarbeit mit dem Europäischen Sicherheits- und Verteidigungskolleg und anderen einschlägigen Organen und Einrichtungen der EU. — Förderung der bilateralen und regionalen Zusammenarbeit in umfassenden Sicherheitsfragen wie Steuerung der irregulären Migration, Grenzmanagement, Schutz und Resilienz kritischer Infrastrukturen, Bekämpfung der organisierten Kriminalität, einschließlich der Bekämpfung von Schmuggel, Menschenhandel und illegalem Handel mit Waren (einschließlich Drogen, Feuerwaffen und chemischen, biologischen, radiologischen und nuklearen Stoffen (CBRN)). Förderung der Schulung von geeignetem Personal, insbesondere im Rahmen der EU-Initiative für CBRN-Exzellenzzentren und ihres Regionalsekretariats für Südost- und Osteuropa, sowie stärkere Beteiligung armenischer Stellen an gemeinsamen Kooperationsprojekten im Bereich des Grenzmanagements im Rahmen des Interreg-Programms für das Schwarzmeerbecken. — Hinarbeiten auf eine stärkere Angleichung Armeniens an die GASP-Erklärungen, -Beschlüsse und -Aktionen der EU sowie mehr Zusammenarbeit und gegenseitige Unterstützung in multilateralen Foren. Mittelfristige Prioritäten — Förderung der gemeinsamen Achtung der Grundsätze der Souveränität, der territorialen Unversehrtheit und der Unverletzlichkeit der Grenzen, wie sie in der Charta der Vereinten Nationen und der OSZE-Schlussakte von Helsinki verankert sind, einschließlich der Annäherung Armeniens an die GASP-Beschlüsse und -Erklärungen der EU und der Zusammenarbeit in multilateralen Foren, soweit angemessen. 2.3.3.   Terrorismusbekämpfung, Nichtverbreitung von Massenvernichtungswaffen und illegale Ausfuhrsperren Kurzfristige Prioritäten — Zusammenarbeit bei der Bekämpfung der Verbreitung von Massenvernichtungswaffen und der dazugehörigen Trägermittel, indem die Vertragsparteien ihre bestehenden Verpflichtungen aus internationalen Abrüstungs- und Nichtverbreitungsverträgen und -abkommen sowie sonstige einschlägige internationale Verpflichtungen in vollem Umfang erfüllen und umsetzen. — Uneingeschränkte Nutzung der Arbeitsvereinbarung zwischen den zuständigen Behörden Armeniens und Europol, unter anderem durch Gewährleistung ihrer vollständigen Umsetzung durch die Absichtserklärung über die Einrichtung einer sicheren Leitung (SIENA) und das Verbindungsabkommen, die beide im Juni 2023 in Jerewan unterzeichnet wurden. Dies würde den größtmöglichen Informationsaustausch in vielen Kriminalitätsbereichen von gemeinsamem Interesse erlauben, insbesondere in den Bereichen Terrorismus und Schwerkriminalität, auch über terroristische Organisationen und Gruppen der organisierten Kriminalität und deren Aktivitäten (einschließlich Cyberkriminalität und Finanz- und Wirtschaftskriminalität) und Unterstützungsnetze sowie über den Drogenhandel. — Uneingeschränkte Nutzung der Arbeitsvereinbarung zwischen Armenien und der Agentur der Europäischen Union für die Aus- und Fortbildung auf dem Gebiet der Strafverfolgung (CEPOL) bei gleichzeitiger Maximierung der Möglichkeiten zur Teilnahme an den Tätigkeiten der CEPOL, auch im Rahmen regionaler Projekte zum Kapazitätsaufbau. — Weitere Anwendung der Standards der Arbeitsgruppe „Bekämpfung der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung“ (Financial Action Task Force, FATF) und weitere Verbesserung der Wirksamkeit ihres Systems zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung (AML/CTF-System). Mittelfristige Prioritäten — Zusammenarbeit zur Vertiefung des internationalen Konsenses über die Bekämpfung d

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.