Europäische Union

Beschluss (EU) 2026/2060 des Rates vom 20. November 2025 über den im Namen der Europäischen Union im Partnerschaftsrat EU-Armenien hinsichtlich der Annahme der Strategischen Agenda für die Partnerschaft EU-Armenien zu vertretenden Standpunkt

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Quellenkennung: 32026D2060. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

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htsstaatlichkeit betreffen, Gegenstand umfassender und inklusiver Konsultationen sind und mit europäischen Standards und den Empfehlungen internationaler Gremien wie der Venedig-Kommission des Europarats, der Gruppe der Staaten gegen Korruption (Group of States against Corruption, GRECO) und der OSZE/des BDIMR in Einklang stehen, wobei auch die Empfehlungen anderer Akteure wie der Partnerschaft für eine offene Regierung (Open Government Partnership) berücksichtigt werden. — Sicherstellen, dass Gesetzes- und Verfassungsreformen transparent und inklusiv sind, auf demokratischen Grundsätzen und der Rechtsstaatlichkeit beruhen und die wichtigsten Interessenträger, einschließlich der Zivilgesellschaft, einbeziehen. Mittelfristige Prioritäten — Weitere Stärkung des Menschenrechtsrahmen Armeniens durch Angleichung an die internationalen und europäischen Menschenrechtsnormen und -praktiken und deren Umsetzung. 2.1.2.   Justiz Kurzfristige Prioritäten — Fortsetzung der Reform des Justizwesens und Gewährleistung seiner Unabhängigkeit, Integrität, Rechenschaftspflicht, Qualität und Effizienz im Einklang mit der armenischen Verfassung und internationalen Standards. — Koordinierte Umsetzung des Strategie- und Aktionsplans für Justiz- und Rechtsreformen im Zeitraum 2022-2026, erforderlichenfalls mit Anpassungen und angemessenen Folgemaßnahmen durch den Monitoring-Rat. — Wirksame Umsetzung des überarbeiteten Strafgesetzbuchs und der überarbeiteten Strafprozessordnung, unter anderem durch Schulungen und Kapazitätsaufbau für einschlägige Akteure. — Sicherstellen, dass die Venedig-Kommission konsultiert wird und ihre Empfehlungen umgesetzt werden. — Weiterhin Sicherstellen, dass bei Entscheidungen über die Auswahl, Ernennung, Beurteilung, Beförderung und Versetzung aller Richter und Staatsanwälte, auch in hochrangigen Positionen, sowie in dem sie betreffenden Disziplinarsystem mit Transparenz, Objektivität und Verhältnismäßigkeit vorgegangen wird und angemessene Begründungen geliefert und, soweit möglich, leistungsbezogene Kriterien angewendet werden, und zwar durch Stärkung des rechtlichen und institutionellen Rahmens. — Weitere Stärkung der Transparenz, des Leistungsprinzips und der Objektivität bei den Auswahl- und Ernennungsverfahren für die Mitglieder der Leitungsgremien der Justiz und der Staatsanwaltschaft sowie in den Entscheidungsprozessen dieser Gremien und Einführung oder Stärkung von Schutzmaßnahmen zur Entpolitisierung dieser Prozesse. — Steigerung der Effizienz im Justizsektor, u. a. über eine vermehrte Nutzung der außergerichtlichen/alternativen Streitbeilegung, auch durch Mediation und Schiedsverfahren und unter Einbeziehung des Schieds- und Mediationszentrums (Arbitration and Mediation Centre, AMCA) mit Unterstützung institutioneller Partner. — Gewährleistung einer obligatorischen Erstausbildung sowie fortlaufender Schulungen und Maßnahmen zum Kapazitätsaufbau für alle Richter und Staatsanwälte, einschließlich spezieller Schulungen zur Rechtsprechung internationaler Gerichte und zur Zusammenarbeit mit internationalen Gerichten. — Verbesserung der Leistungsbewertung für Richter und Staatsanwälte, unter anderem durch die Anwendung klarer und objektiver Bewertungskriterien und die Durchführung regelmäßiger Bewertungen. — Bereitstellung ausreichender Ressourcen für alle Justizorgane, einschließlich der Kommission für Korruptionsprävention und der Antikorruptionsgerichte, damit sie ihre Aufgaben wirksam wahrnehmen können. — Gewährleistung der Rechenschaftspflicht im Justizsektor, auch durch einen soliden Disziplinarrahmen, auch für die Mitglieder der Leitungsgremien der Justiz und der Staatsanwaltschaft, im Einklang mit internationalen Standards. — Gewährleistung der vollständigen Umsetzung des internationalen Abkommens mit der EU über die Zusammenarbeit mit Eurojust, um die justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen zu verbessern und die Zusammenarbeit der einschlägigen armenischen Agenturen und Behörden mit der Europäischen Staatsanwaltschaft (EUStA) auszuweiten. — Im Bereich der justiziellen Zusammenarbeit in Zivilsachen Beitritt zu den einschlägigen Übereinkommen der Haager Konferenz für Internationales Privatrecht und deren Umsetzung. Mittelfristige Prioritäten — Stärkung der mit der justiziellen Zusammenarbeit befassten institutionellen Strukturen, insbesondere der zentralen Behörden, sowie der mit internationalen Fällen befassten Strafverfolgungs- und Justizbehörden und Gewährleistung angemessener Schulungen und Unterstützung. — Weitere Stärkung der Kapazitäten der Justizakademie, Gewährleistung, dass der Status und die Funktionsweise der Akademie mit europäischen Standards, auch jenen für die justizielle Aus- und Fortbildung, in Einklang stehen, und Beitrag zur Einbeziehung der Akademie in die einschlägigen europäischen justiziellen Netze. — Fortsetzung und weitere Verbesserung der Öffentlichkeitsarbeit, um darzulegen, wie die Reformen im Justiz- und Sicherheitssektor und andere wichtige Reformen allen zugutekommen, und um das Vertrauen der Öffentlichkeit in das System zu stärken. — Verbesserung der Datenerhebung und der effizienten Verwaltung des Justizsektors durch den Einsatz von E-Justiz-Instrumenten. — Ausbau der institutionellen Kapazitäten für die Aufstellung und Ausführung des Haushaltsplans für den Justizsektor. 2.1.3.   Korruptionsbekämpfung, Betrugsbekämpfung, Reform der öffentlichen Verwaltung und des öffentlichen Dienstes Kurzfristige Prioritäten — Gewährleistung einer wirksamen Umsetzung der Strategie und des Aktionsplans Armeniens zur Korruptionsbekämpfung für 2023-2026 im Einklang mit den Empfehlungen der GRECO und den Empfehlungen des Antikorruptionsnetzwerks der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD). — Stärkung der Aufgaben der Einrichtungen für Korruptionsbekämpfung und Integrität: der Kommission für Korruptionsprävention, des Antikorruptionsausschusses, des spezialisierten Antikorruptionsgerichts erster Instanz, der Antikorruptionskammer des Kassationsgerichtshofs und des Berufungsgerichts für Korruptionsbekämpfung. — Weitere Verbesserung der bestehenden Mechanismen für die Meldung von Missständen und der Garantien für den Schutz von Hinweisgebern. — Gewährleistung der Kontinuität und wirksamen Umsetzung der Reformen der öffentlichen Verwaltung und der transparenten Regierungsführung im Einklang mit den Grundsätzen der gemeinsamen Initiative der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung und der Europäischen Union zur Unterstützung der Verbesserung des Regierungs- und Verwaltungssystems (Support for Improvement in Government and Management, SIGMA) und mit anderen einschlägigen bewährten Verfahren in Europa. Dazu gehört auch die Durchführung einer Basisbewertung des Systems der öffentlichen Verwaltung der Republik Armenien. Gewährleistung der Umsetzung der Agenda/des Aktionsplans der Partnerschaft für eine offene Regierung – Armenien (Open Government Partnership – Armenia). — Durchführung maßgeschneiderter Schulungen für Beamte, mit denen die Kapazität zur Umsetzung nachhaltiger Reformen und faktenbasierter und inklusiver politischer Strategien gesteigert wird. — Zur Stärkung des Vertrauens der Öffentlichkeit in die demokratischen Institutionen weiterer Ausbau der bürgerorientierten öffentlichen Dienstleistungen sowohl auf zentraler wie auf kommunaler Ebene. Gewährleistung der Zugänglichkeit dieser Dienstleistungen für alle gesellschaftlichen Gruppen. Nutzung digitaler Instrumente, um die öffentliche Teilhabe zu stärken, den Zugang zu Informationen und Beteiligungsmöglichkeiten zu verbessern und die Einhaltung der Grundsätze des zivilgesellschaftlichen Raums sicherzustellen. — Ausweitung der Zusammenarbeit der zuständigen armenischen Agenturen und Behörden mit dem Europäischen Amt für Betrugsbekämpfung (OLAF). Mittelfristige Prioritäten — Einführung von Bildungsprogrammen für Ethik, Integrität und Korruptionsprävention in Vorschuleinrichtungen, öffentlichen Schulen und Universitäten und Einrichtung einer Bildungsplattform zur Korruptionsbekämpfung, auf der Lehrkräfte ihre Lehrerfahrungen sowie erfolgreiche Unterrichtspläne und -methoden austauschen können. Weiterentwicklung der Antikorruptionsstandards in Schulungsprogrammen für Beamte und Amtsträger, einschließlich Strafverfolgung, Staatsanwaltschaft und Justiz, und verbindliche Durchführung solcher Schulungen. — Entwicklung von Standardprotokollen für die Untersuchung von Korruptionsdelikten und Verbesserung der Mechanismen für die Einziehung von Vermögenswerten ohne vorherige Verurteilung. — Auf der Grundlage der neuen Basisbewertung der öffentlichen Verwaltung Armeniens, die von SIGMA durchgeführt wurde, Entwurf eines neuen Strategiepapiers zur Reform des öffentlichen Sektors im Land und Gewährleistung seiner wirksamen Umsetzung. 2.1.4   Menschenrechte und Grundfreiheiten Kurzfristige Prioritäten — Weitere Umsetzung des nationalen Aktionsplans für Menschenrechte 2023-2025 und Ausarbeitung eines Folgeaktionsplans, soweit angezeigt unter Einbeziehung der Empfehlungen der Menschenrechtsmechanismen der Vereinten Nationen, insbesondere der Vertragsorgane, der OSZE/des BDIMR, des Europarats, der Europäischen Kommission gegen Rassismus und Intoleranz (ECRI) und internationaler Menschenrechtsorganisationen. — Weitere Stärkung der Rolle des Bürgerbeauftragten/Menschenrechtsverteidigers und Bereitstellung angemessener Ressourcen, um deren aktive Beteiligung an der Politikgestaltung und der Umsetzung von Gesetzesreformen sicherzustellen; Förderung der Entwicklung normativer Rechtsakte; Abgabe von Empfehlungen zur Stärkung der Achtung, des Schutzes und der Verwirklichung der Menschenrechte in bestimmten Bereichen; Förderung der Ratifizierung regionaler und internationaler Menschenrechtsinstrumente; Beitrag zur Sensibilisierung für die Menschenrechte. — Gewährleistung der Umsetzung des Römischen Statuts des Internationalen Strafgerichtshofs (IStGH) und Fortsetzung der erforderlichen Schritte zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften gemäß den Anforderungen des IStGH. Sicherstellen, dass die notwendigen finanziellen Ressourcen für die Zusammenarbeit mit dem IStGH sowie fachliche Schulungen für das Personal zur Verfügung stehen. — Entwicklung von Fähigkeiten und Kenntnissen von Richtern, Staatsanwälten und Ermittlern in Bezug auf die Vorschriften und Verfahren des IStGH. Mittelfristige Prioritäten — Aufrechterhaltung wirksamer Streitbeilegungs- und Menschenrechtsschutzmechanismen, die vor der Inanspruchnahme gerichtlicher Mechanismen oder als Alternative zu solchen Mechanismen zu nutzen sind. — Fortsetzung der Zusammenarbeit im Bereich der Förderung der Menschenrechte und der Sensibilisierung für sie sowie entsprechender Schulungen, insbesondere in Bezug auf die Nichtdiskriminierung, in der Justiz, in den Strafverfolgungsorganen und in allen öffentlichen Verwaltungen, auch in den armenischen Regionen. — Weitere Zusammenarbeit mit den Organisationen der Zivilgesellschaft und repräsentativen Sozialpartnern (Gewerkschaften und Arbeitgeberorganisationen) als Interessenträger und Kontrollinstanzen in Bereichen, denen das CEPA Vorrang einräumt, sowie ihre Konsultation in angemessener Form. 2.1.5   Misshandlung und Folter Kurzfristige Prioritäten — Überwachung und Bekämpfung aller Fälle von Misshandlung und Folter durch Strafverfolgungsbeamte und Streitkräfte. Gewährleistung der Transparenz des Untersuchungsprozesses und der Rechenschaftspflicht in Bezug auf solche Handlungen. — Gewährleistung der vollständigen Umsetzung der Strafrechtsvorschriften, insbesondere des geänderten Strafgesetzbuchs und der geänderten Strafprozessordnung, im Einklang mit den europäischen Menschenrechtsnormen und den Empfehlungen des Europarats. — Weitere Verbesserung der Strafvollzugsvorschriften im Rahmen einer umfassenderen Reform der Strafjustiz und Beitrag zu einer wirksamen opferorientierten Justiz und einer zielgerichteten Verurteilung. — Weitere Verbesserung der Haftbedingungen für Häftlinge mit Behinderungen und minderjährige Häftlinge und Berücksichtigung der besonderen Bedürfnisse von Häftlingen in prekären Situationen ohne jegliche Diskriminierung. Mittelfristige Prioritäten — Weitere Verbesserung der gesundheitlichen Betreuung im Strafvollzug und Sicherstellung, dass die Häftlinge Zugang zu den gleichen Gesundheitsdiensten haben wie die Öffentlichkeit, einschließlich Dienstleistungen im Bereich der psychischen Gesundheit. Weitere Schulung des Gesundheitspersonals, das in geschlossenen Einrichtungen arbeitet oder für diese tätig ist, in Bezug darauf, wie Misshandlungen zu melden sind, und Bereitstellung der dafür erforderlichen Mittel. — Weitere Stärkung der Wirksamkeit der internen und externen Überwachung des Strafvollzugs, der Polizei, des Militärs und anderer geschlossener Einrichtungen im Interesse einer frühzeitigen Aufdeckung und Verhinderung von Missbrauch und Misshandlungen. 2.1.6   Gleichberechtigung und Nichtdiskriminierung Kurzfristige Prioritäten — Weitere entschlossene Schritte unternehmen, um die Gleichbehandlung für alle zu gewährleisten und jegliche Diskriminierung zu bekämpfen, auch gegen Frauen und Mädchen, Personen, die nationalen, religiösen und anderen Minderheiten angehören, Menschen mit Behinderungen, jüngere oder ältere Menschen und LGBTI-Personen im sozialen, politischen und wirtschaftlichen Leben gerichtete Diskriminierung. Dabei ist es von grundlegender Bedeutung, Mehrfachdiskriminierungen und sich überschneidenden Formen der Diskriminierung besondere Aufmerksamkeit zu widmen. — Stärkung und Gewährleistung der Umsetzung des Gleichstellungsgesetzes und Einrichtung einer unabhängigen nationalen Gleichstellungsstelle mit den erforderlichen personellen und finanziellen Ressourcen. — Weitere Maßnahmen ergreifen, um sicherzustellen, dass Hassstraftaten, auch gegen LGBTI-Personen, mit allen geeigneten Maßnahmen verhindert bzw. untersucht und bestraft werden, einschließlich der Einstufung von Vorurteilen als Tatmotiv als erschwerende Umstände und Gewährleistung eines angemessenen Rechtsrahmens. — Fortsetzung der Überprüfung des Rechtsrahmens, um die Umsetzung der Rechtsvorschriften gegen häusliche und geschlechtsspezifische Gewalt, Menschenhandel und Ausbeutung zu stärken. Dies soll zur Sensibilisierung beitragen und sicherstellen, dass Opfer von Menschenhandel und Ausbeutung sowie häuslicher und geschlechtsspezifischer Gewalt, Zugang zur Justiz, zu wirksamen Schutzmaßnahmen, Gesundheitsdiensten und Wiedergutmachungsleistungen haben. — Einrichtung eines Mechanismus für das Verweisen von Personen an spezialisierte Dienste bei gleichzeitiger Gewährleistung von Vertraulichkeit für Opfer häuslicher und geschlechtsspezifischer Gewalt und Gewährleistung des rechtzeitigen Erlasses von Schutzanordnungen. — Beitrag zur weiteren Verbesserung und Diversifizierung von Unterstützungszentren für Opfer häuslicher und geschlechtsspezifischer Gewalt. — Gewährleistung der Durchführung von Programmen zur Stärkung der wirtschaftlichen Stellung von Opfern häuslicher und geschlechtsspezifischer Gewalt. — Weitere Stärkung des rechtlichen und politischen Rahmens für die Gleichstellung der Geschlechter, indem die armenische Gleichstellungsstrategie effizient umgesetzt wird, wobei der Rat für die Gewährleistung der Gleichberechtigung und der Chancengleichheit von Frauen und Männern als nationale Stelle für die Überwachung und Umsetzung der Gleichstellungspolitik agiert. Prüfung der Einrichtung von Anlaufstellen für Gleichstellungsfragen in den Ministerien Armeniens als bewährtes Verfahren. — Beitrag zur weiteren Verbesserung des nationalen Mechanismus zur Förderung der Gleichstellung der Geschlechter, um gleiche Rechte und Chancen für alle in allen Bereichen des öffentlichen Lebens zu gewährleisten. — Reaktion auf die Stellungnahme der Venedig-Kommission nach der Unterzeichnung des Übereinkommens des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt (Übereinkommen von Istanbul). — Weitere Bekämpfung der Diskriminierung von Menschen mit Behinderungen, auch in Bezug auf Hindernisse für eine wirksame Schmerzbehandlung und Palliativpflege, und entschlossene Schritte zur Deinstitutionalisierung im Einklang mit dem Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen. — Wirksame Umsetzung des umfassenden Plans 2023-2027 für die soziale Inklusion von Menschen mit Behinderungen und Ergreifung entsprechender Maßnahmen. — Gewährleistung der Annahme und Umsetzung des im Entwurf vorliegenden Gesetzes über nationale Minderheiten unter Berücksichtigung der Stellungnahme des Europarats. Mittelfristige Prioritäten — Aktive Schritte unternehmen, um die vollständige, gleichberechtigte und substanzielle Teilhabe und Vertretung von Frauen sowie die Teilhabe und Vertretung von Angehörigen von Minderheiten in politischen Entscheidungsgremien, auf dem Arbeitsmarkt und im wirtschaftlichen Leben, auch auf lokaler Ebene (d. h. auf Ebene der Gemeinden) und in Strafverfolgungsbehörden, zu fördern. — Schritte unternehmen, um geschlechtergerechte Ansätze für den Klimawandel zu entwickeln, wobei der Grundsatz der Inklusivität und Sensibilisierungsmaßnahmen zu gewährleisten sind. — Weitere Maßnahmen ergreifen, um die Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben voranzubringen, und weitere Schritte zur Reform des Sozialschutzsystems unternehmen, um den Umfang und die Art der Erwerbsbeteiligung von Frauen zu verbessern, auch durch zusätzliche Programme zur Unterstützung von Betreuungspersonen, alleinerziehenden Müttern und allen Personen in prekären Situationen. — Aktive Schritte unternehmen, um die gleichberechtigte Aufteilung der Verantwortung für die Kinderbetreuung zwischen den Eltern zu fördern und die Fähigkeiten und Kompetenzen der Eltern zu entwickeln. — Weitere Anstrengungen zur Verbesserung des Gleichstellungsindex, zur Verringerung des geschlechtsspezifischen Lohngefälles und zur Überwindung der Diskriminierung in den Bereichen Bildung und Wissenschaft. — Beitrag zu einer stärkeren sozialen und wirtschaftlichen Inklusion und Teilhabe von Angehörigen nationaler Minderheiten, unter anderem durch Zugang zu Informationen und Bildung. — Vermehrte örtliche Bereitstellung von Dienstleistungen für Menschen mit Behinderungen. — Bereitstellung von Dienstleistungen für eine unabhängige Lebensführung im Hinblick auf eine Deinstitutionalisierung. — Aktive Schritte zur Aufstellung und Ausführung geschlechtergerechter Haushaltspläne und Anstrengungen zur Aufschlüsselung von Daten auf der Grundlage geschlechtsspezifischer Ansätze unternehmen. 2.1.7   Rechte des Kindes Kurzfristige Prioritäten — Stärkung der Rechte des Kindes, auch im Rahmen der Menschenrechtsstrategie 2023-2025 und des Aktionsplans, und Abschluss der umfassenden Überprüfung und Umsetzung des Gesetzes über Sozialhilfe, des Gesetzes über die Rechte des Kindes und des Familiengesetzbuchs. — Umsetzung des überarbeiteten Gesetzes über die Rechte des Kindes und des Familiengesetzbuchs im Einklang mit dem umfassenden Programm zum Schutz der Rechte des Kindes. — Beschleunigte Umsetzung des Übereinkommens zum Schutz von Kindern vor sexueller Ausbeutung und sexuellem Missbrauch. — Weitere Schritte zur Sicherstellung von Wohnraum, Ernährung, Zugang zu Bildung und Gesundheitsversorgung für vertriebene Kinder unternehmen und verstärkte Aufmerksamkeit für die psychische Gesundheit von Kindern, die von Konflikten betroffen sind. — Ausweitung von Gemeinschaftsprogrammen für Kinder in prekären Situationen (Kinder mit Behinderungen, Kinder, die Gewalt oder Mobbing ausgesetzt sind). — Verhinderung von Missbrauch, Gewalt und grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Bestrafung von Kindern in Einrichtungen, Führen von Aufzeichnungen über mutmaßliche und bestätigte Fälle von Gewalt und umfassende Untersuchung aller Verdachtsfälle, um Täter zu ermitteln und zu bestrafen. — Weitere Verbesserung der Bildungsmöglichkeiten von Kindern, die nationalen Minderheiten angehören, und Maßnahmen zur Verhinderung von Früh- oder Zwangsverheiratung von Kindern ergreifen. Mittelfristige Prioritäten — Schritte hin zu einem gesellschaftlichen und verhaltensbezogenen Wandel bei der Bekämpfung von Gewalt gegen Kinder unternehmen. Sensibilisierung der mit Kindern arbeitenden Menschen für die Verhinderung und die Bekämpfung von Gewalt gegen Kinder und Aufbau ihres Wissens darüber, wie solche Gewalt verhindert und bekämpft werden kann. Sensibilisierung der Öffentlichkeit für die Verhinderung und die Bekämpfung von Gewalt gegen Kinder und Aufbau ihres Wissens darüber, wie solche Gewalt verhindert und bekämpft werden kann. — Ausbau der Kapazitäten von Spezialisten für Sozialschutz. — Weitere Anstrengungen zum Abbau institutionalisierter Formen der Betreuung von Kindern unternehmen, einschließlich Kindern mit Behinderungen und Kindern in Armut, unter anderem durch die Einführung gezielter alternativer Betreuungsdienste und entsprechender Sozialhilfemaßnahmen. 2.1.8   Kernarbeitsnormen und Gewerkschaftsrechte Kurzfristige Prioritäten — Weitere Schritte unternehmen, um das System der Arbeitsaufsicht so weiterzuentwickeln, dass es den internationalen Standards entspricht, sowie Stärkung der Kapazitäten der Arbeitsaufsichtsbeamten und Schärfung des Bewusstseins für die Bedeutung der Arbeitsaufsichtsbeamten und die Rolle des Gesundheits- und Arbeitsaufsichtsorgans. Ausstattung des Gesundheits- und Arbeitsaufsichtsorgans mit ausreichenden Befugnissen und Ressourcen, um Inspektionen und Kontaktaufnahmen durchzuführen, um Fälle des Menschenhandels zur Ausbeutung am Arbeitsplatz zu verhindern und aufzudecken. — Weitere Umsetzung von Änderungen des Arbeitsgesetzbuchs im Einklang mit internationalen Standards (wie den grundlegenden Übereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation sowie den Grundsätzen der Globalen Koalition für soziale Gerechtigkeit). — Fortsetzung der Arbeit an dem Mechanismus zur Definition und zum Verbot jeglicher Art von Belästigung (einschließlich sexueller Belästigung) am Arbeitsplatz. — In Absprache mit den Sozialpartnern und unter Berücksichtigung der Bemerkungen der Aufsichtsorgane der Internationalen Arbeitsorganisation weitere Schritte zur Überarbeitung der bestehenden Rechtsvorschriften über Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände in Bezug auf die Vereinigungsfreiheit und Tarifverhandlungen unternehmen. Mittelfristige Prioritäten — Aufhebung formaler Beschränkungen (einschließlich der von den einheitlichen Sozialdiensten auferlegten sowie anderer Beschränkungen), um zu gewährleisten, dass alle Plattformen für die Erbringung sozialer Dienstleistungen, auch Plattformen für die Arbeitssuche, für Menschen mit Behinderungen uneingeschränkt zugänglich sind. 2.1.9   Sozialpolitik und sozioökonomische Inklusion der armenischen Vertriebenen Kurzfristige Prioritäten — Gewährleistung des Schutzes der Rechte und der sozioökonomischen Inklusion von Flüchtlingen und armenischen Vertriebenen und ihres Zugangs zu grundlegenden Dienstleistungen sowie Bereitstellung der dafür erforderlichen Instrumente. — Gewährleistung der Annahme und Umsetzung gezielter demografischer und beschäftigungspolitischer Strategien unter Berücksichtigung einer spezifischen Schutzbedürftigkeit (Geschlecht, Alter, Behinderung). — Gewährleistung des Zugangs von Flüchtlingen und armenischen Vertriebenen zum nationalen Gesundheits- und Bildungssystem und Beseitigung rechtlicher u

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.