Europäische Union

Beschluss (GASP) 2024/3006 des Rates vom 2. Dezember 2024 zur Unterstützung der auf Abrüstung und Waffenkontrolle ausgerichteten Tätigkeiten der Zentralstelle Südost- und Osteuropa für die Kontrolle von Kleinwaffen und leichten Waffen (SEESAC) in Südosteuropa zur Verringerung der Bedrohung durch unerlaubte Kleinwaffen und leichte Waffen (SALW) und zugehöriger Munition

Amtliche Ursprungsfassung

Quellenkennung: 32024D3006. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

Zur amtlichen Quelle ↗

Originaldateien und Anlagen

Durchsuchbarer Text in vereinfachter Darstellung. Tabellen, Abbildungen und verbindliche Gestaltung bitte anhand der Originaldateien prüfen.

saustausch über SALW auf NATO-Ebene und dem Prozess auf der Ebene der Verteidigungsminister der südosteuropäischen Länder („South-Eastern Europe defense ministerial process“ – SEDM). Darüber hinaus unterhält SEESAC nach wie vor ein umfassendes Netz förmlicher und informeller Partnerschaften mit Organisationen wie dem RACVIAC-Zentrum (Regional Arms Control Verification and Implementation Assistance Centre) für Sicherheitskooperation und dem Forum der OSZE für Sicherheitskooperation. Regelmäßige Koordinierungssitzungen sowie der Informationsaustausch mit anderen VN-Einrichtungen wie dem UNODC (Büro der Vereinten Nationen für Drogen- und Verbrechensbekämpfung) und UNODA werden über den VN-Koordinierungsmechanismus für Maßnahmen gegen Kleinwaffen (CASA) sowie über andere Formate ausgerichtet. Die SEESAC dient somit als regionale Drehscheibe und Anlaufstelle für ein weites Spektrum von Fragen im Zusammenhang mit der Reform des Sicherheitssektors entwickelt, wobei die Eindämmung von SALW und die Verwaltung der SALW-Lagerbestände besondere Schwerpunkte bilden. Die SEESAC hält engen Kontakt zu den einschlägigen Akteuren der Union und unterstützt diese, in erster Linie die GD NEAR, die GD HOME, Europol, INTERPOL, Frontex sowie EU-geführte Initiativen wie die EMPACT Feuerwaffen und die Arbeitsgruppe der europäischen Waffenexperten. Dies ermöglicht eine wirksamere Kontaktaufnahme mit den osteuropäischen Partnern. Gegenwärtig ist die SEESAC, die ihren Sitz in Belgrad hat, in weiten Teilen Südosteuropas tätig, so in Albanien, Bosnien und Herzegowina, dem Kosovo (*1), der Republik Moldau, Montenegro, die Republik Nordmazedonien und Serbien; zudem ist sie in begrenztem Maße auch unterstützend in der Ukraine tätig. In der Vergangenheit erstreckte sich ihre Tätigkeit auch auf Bulgarien, Kroatien und Rumänien. Die regionale Eigenverantwortung wird durch den Regionalen Kooperationsrat sowie die RSG gewährleistet, in denen Vertreter aller südosteuropäischen Länder strategische Leitlinien und Initiativen ausarbeiten und Unterstützungsanträge formulieren. Die SEESAC hat eine Vorreiterrolle bei der Verwirklichung eines Ansatzes eingenommen, der auf der Bewältigung gemeinsamer Probleme durch regionale Initiativen basiert und in Südosteuropa zu beeindruckenden Ergebnissen geführt hat, nicht nur aufgrund des unerlässlichen Informationsaustauschs und eines durch diese Vorgehensweise geförderten gesunden regionalen Wettbewerbs, sondern auch deshalb, weil auf diese Weise im Wege ganzheitlicher Umsetzungsmodalitäten auf nationaler und regionaler Ebene aussagekräftige und leicht messbare Ergebnisse erzielt werden können. Sie hat bei ihren bisherigen von der Union finanzierten Projekten die in Betracht gezogenen Tätigkeiten in hohem Maße erfolgreich durchgeführt, wobei sie durch Ausbau und Förderung einer nationalen Eigenverantwortung für ihre Projekte und Tätigkeiten nachhaltige Ergebnisse geliefert und die Koordinierung sowie den Austausch von Erfahrungen und bewährten Verfahren auf regionaler Ebene und die regionale Forschung gefördert hat. Aufgrund ihres Fachwissens im SALW-Bereich und ihrer eingehenden Kenntnis der regionalen Angelegenheiten und relevanten Akteure ist die SEESAC der am besten geeignete Partner für die Durchführung der vorliegenden Maßnahme. 3.   Projektbeschreibung Die neue Phase des Projekts wird auf dem aufbauen, was mit den Beschlüssen 2004/791/GASP (4), 2010/179/GASP, 2013/730/GASP, (GASP) 2016/2356, (GASP) 2018/1788, (GASP) 2019/2111 und (GASP) 2024/381 des Rates vom 22. Januar 2024 zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2019/2111 erreicht wurde, und den laufenden Beschluss (GASP) 2022/2321 des Rates und das von der Kommission finanzierte regionale IPA-Projekt zur Unterstützung für ein verbessertes Vorgehen gegen den illegalen Besitz und den Missbrauch von Kleinwaffen und leichten Waffen (SALW) und den illegalen Handel damit im Westbalkan ergänzen. Dabei wird unter Beibehaltung des ganzheitlichen Ansatzes für die Eindämmung der von SALW in der Region Südosteuropa ausgehenden Bedrohung der Schwerpunkt auf drei Hauptbereiche gelegt werden. Diese drei Bereiche betreffen die strategische und politische Ebene sowie die operativen Aspekte; sie unterstützen somit unmittelbar alle Ebenen der SALW-Kontrolle, wobei der Fokus auf Folgendem liegt: Stärkung der regionalen Zusammenarbeit, Wissensaustausch und Weitergabe von Informationen; Aufbau von Kapazitäten bei den Zollbehörden und den Dienststellen von Grenz- und Kriminalpolizei in den Westbalkanländern für die Bekämpfung des illegalen Feuerwaffenhandels und -besitzes; Ausbau der Kapazitäten zur physischen Sicherung und Verwaltung von Lagerbeständen durch eine bessere Sicherung der Infrastruktur, den Abbau überschüssiger Bestände sowie Ausbildungsmaßnahmen. Das Projekt wird insbesondere zu folgenden Ergebnissen führen: — vertiefte regionale Zusammenarbeit, verbesserter Austausch von Fachkenntnissen und verbesserte Weitergabe von Informationen über die Waffenkontrolle; — verstärkte Kapazitäten bei den Zollbehörden und den Dienststellen von Grenz- und Kriminalpolizei in den Westbalkanländern für die Bekämpfung des illegalen Feuerwaffenhandels und -besitzes; — verbesserte Kapazitäten zur physischen Sicherung und Verwaltung von Lagerbeständen durch eine bessere Sicherung der Infrastruktur, den Abbau überschüssiger Bestände sowie Ausbildungsmaßnahmen. Die Projektstrategie beruht auf dem von der SEESAC verfolgten unverwechselbaren Ansatz, bei dem es um die Förderung von Vertrauen und Zusammenarbeit in der Region Südosteuropa geht, die beide Voraussetzungen für einen konkreten und messbaren tiefgreifenden Wandel sind. Insbesondere auf regionaler Ebene haben sich die verschiedenen von der SEESAC unterstützten Kooperationsprozesse, in die politische Entscheidungsträger und Praktiker der operativen Ebene gleichermaßen eingebunden sind, als wesentlich dafür erwiesen, günstige und wettbewerbliche Rahmenbedingungen für den Wissenstransfer, den Austausch von Fachwissen und die Weitergabe von Informationen zu schaffen. Hierbei geht es nicht nur darum, die Kapazitäten in der Region Südosteuropa auszubauen, sondern vor allem darum, Vertrauen zu schaffen und eine direkte Zusammenarbeit zwischen Institutionen und einzelnen Experten aufzubauen, was unter anderem die Ausarbeitung des Fahrplans ermöglicht hat. Zudem hat der Ansatz der regionalen Zusammenarbeit die Region bei ihren Anstrengungen zur Kontrolle des Waffenhandels transparenter und effizienter gemacht, sodass die Länder Südosteuropas weltweit zu den Staaten zählen, die bei der Berichterstattung über Waffentransfers die größte Transparenz aufweisen. Mit dem Projekt wird deshalb weiterhin die regionale Zusammenarbeit gefördert, die die Hauptvoraussetzung für messbare Ergebnisse ist. Der geografische Geltungsbereich des Projekts erstreckt sich auf Südosteuropa, wobei die zuständigen Behörden in Albanien, Bosnien und Herzegowina, Montenegro, Serbien, Moldau, Nordmazedonien und dem Kosovo unmittelbar von dem Projekt profitieren. Ferner wird im Rahmen des Projekts angestrebt, die Ukraine weiterhin zu unterstützen, indem sie in die Weitergabe der in den Westbalkanländern erworbenen Fachkenntnisse, Erfahrungen und bewährten Verfahren einbezogen wird. 3.1.    Erleichterung der regionalen Zusammenarbeit und Unterstützung einer faktengestützten Politik der SALW-Kontrolle, wodurch weiter zur Verringerung der Bedrohung durch die illegale Verbreitung von SALW beigetragen wird Ziel Ziel der ersten Komponente ist es, einen weiteren Beitrag zum Ausbau der Kapazitäten für die Konzipierung und Umsetzung faktengestützter SALW-Kontrollstrategien sowie zur Vereinheitlichung der Ansätze im Rahmen der regionalen Zusammenarbeit auf der strategischen und der operativen Ebene der SALW-Ausschüsse und des südosteuropäischen Netzes der Feuerwaffenexperten (SEEFEN), die das Rückgrat des regionalen Ansatzes für die SALW-Kontrolle in Südosteuropa bilden, zu leisten. Darüber hinaus werden der Austausch von Informationen und Wissen, die weitere Erhöhung der Kapazitäten für die Erhebung und Analyse von Daten, die Harmonisierung und Vereinheitlichung der Rechts- und Regelungsrahmen im Bereich der SALW sowie die Einbeziehung der Geschlechterperspektive in die Strategien zur SALW-Kontrolle unterstützt. Dies wiederum wird zur Verwirklichung der Ziele 1, 2 und 3 des Fahrplans beitragen. Beschreibung Aufbauend auf dem erfolgreichen Ansatz, die Vernetzung auf regionaler Ebene zu fördern, wird im Rahmen dieser Projektkomponente weiterhin die regionale Zusammenarbeit zwischen den SALW-Ausschüssen durch regelmäßige regionale Zusammenkünfte, Informationsaustausch und Maßnahmen zur Datenerhebung sowie den Ausbau der Kapazitäten für eine faktengestützte Politikgestaltung erleichtert. Außerdem wird für mehr Transparenz bei Waffentransfers gesorgt, indem der Prozess des Informationsaustauschs auf regionaler Ebene über Waffentransfers teilweise in die Zusammenarbeit zwischen den SALW-Ausschüssen integriert wird; zudem wird die kontinuierliche Transparenz in Bezug auf Waffentransfers in Südosteuropa unterstützt. Schließlich wird im Rahmen dieser Projektkomponente technische Unterstützung geleistet, indem für politische Entscheidungsträger gezielt und bedarfsgerecht politisch relevante Forschungsarbeiten durchgeführt und Informationspapiere erstellt werden. Angesichts des Risikos des in die Union gerichteten illegalen Handels mit Feuerwaffen sowie angesichts des Einsatzes von Feuerwaffen durch die organisierte Kriminalität und bei terroristischen Anschlägen ist außerdem die Entwicklung von soliden Systemen und Mechanismen für die Erhebung und den Austausch von Informationen ein wesentlicher Bestandteil der Anstrengungen zur Bekämpfung dieser Bedrohung. Durch ihre langjährige Tätigkeit in der Region Südosteuropa und insbesondere durch die erfolgreiche Durchführung der Beschlüsse 2013/730/GASP, (GASP) 2016/2356, (GASP) 2018/1788, (GASP) 2019/2111 und (GASP) 2024/381 des Rates vom 22. Januar 2024 zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2019/2111 des Rates, einschließlich der Einrichtung und Förderung des SEEFEN, hat die SEESAC dabei eine führende Rolle wahrgenommen und war als Organisator von Kooperationsprozessen tätig, während sie darauf hingearbeitet hat, die Kapazitäten der Strafverfolgungsbehörden für die Kennzeichnung, Rückverfolgung und Nachweisführung zu verbessern, wozu auch gehört, dass sie technische Hilfe und Unterstützung beim Aufbau und bei der Verbesserung von Systemen zur Führung von Verbleibnachweisen geleistet hat. Diese Komponente wird daher auf dem im vorangegangenen Zeitraum Erreichten aufbauen, indem das SEEFEN weiter ausgebaut wird; gleichzeitig wird es als Plattform für eine intensivierte Zusammenarbeit zwischen Strafverfolgungsbehörden in Südosteuropa und darüber hinaus bei der Bekämpfung des illegalen Handels mit SALW und zugehöriger Munition genutzt. Alle Tätigkeiten des SEEFEN werden eng mit den von Europol, EMPACT, den EFE, der GD Migration und Inneres, INTERPOL, Eurojust und Frontex sowie anderen relevanten Akteuren unternommenen Anstrengungen koordiniert und dazu beitragen. Schließlich wird die Komponente der dringenden Notwendigkeit eines strafferen Rechts- und Regelungsrahmens für die Kontrolle von SALW und Feuerwaffen in den Westbalkanländern Rechnung tragen, damit die Waffenkontrolle wirksam geregelt wird und die damit einhergehenden Bedrohungen leichter bewältigt werden können. Hierdurch wird die Kompatibilität der Gesetze und -verfahren zur Waffenkontrolle in den Westbalkanländern sowie die Vereinheitlichung der Verfahren und Vorgehensweisen auf dem Gebiet der Kontrolle von SALW und Feuerwaffen erreicht werden. Mit dieser Vereinheitlichung könnten die Faktoren beseitigt werden, die die Strafverfolgungsbehörden und die Justiz daran hindern, direkt zusammenzuarbeiten, Informationen auszutauschen oder gemeinsame oder parallele Ermittlungen durchzuführen. Dies wird – aufbauend auf der durch die Umsetzung des Beschlusses (GASP) 2018/1788 des Rates geleisteten Unterstützung – im Rahmen folgender Maßnahmen erfolgen: Konzipierung von bedarfsabgestimmten nationalen und regionalen Themen-Workshops, Aktualisierung des Kompendiums der regionalen Waffengesetze und auf Anfrage Leistung beratender Unterstützung. Konkret ist in dem Projekt vorgesehen, die regionale Zusammenarbeit zu erleichtern und eine faktengestützte Politik der SALW-Kontrolle durch folgende Maßnahmen zu unterstützen: — regionale Zusammenkünfte der SALW-Ausschüsse (zweimal jährlich) in Südosteuropa mit Schwerpunkt auf Informationsaustausch, Wissensweitergabe und Vereinheitlichung der Waffenkontrollmaßnahmen; — regionale Sitzungen des SEEFEN (einmal jährlich) mit Schwerpunkt auf dem operativen Informationsaustausch und der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit bei der Bekämpfung des illegalen Handels mit Feuerwaffen; — Bereitstellung von bedarfsgerechter technischer Beratung und technischer Unterstützung für die SALW-Ausschüsse und das SEEFEN mit dem Ziel, die Entwicklung, Konzeption, Annahme und Durchführung politischer Maßnahmen zu verbessern; — auf Anfrage Unterstützung für die Vereinheitlichung der Rechtsvorschriften auf dem Gebiet der Waffenkontrolle bei relevanten Änderungen der einschlägigen EU-Rechtsvorschriften und Vereinheitlichung in der gesamten Region Südosteuropa; — Unterstützung bei der Erhebung und Analyse von SALW-Daten; — Pflege der Plattform für das Monitoring bewaffneter Gewalt und regelmäßige Verbreitung eines diesbezüglichen Monitors für Südosteuropa, um Entwicklungstendenzen erfassen zu können; — weitere Einbeziehung der Geschlechterperspektive in die Politikgestaltung im Bereich der SALW-Kontrolle; — Pflege der Online-Plattform für den Informationsaustausch und Verbesserung dieser Plattform durch Entwicklung von politisch relevanten, bedarfsgerecht erstellten wissensbasierten Produkten. Indikatoren für Projektergebnisse und -durchführung: — Veranstaltung von bis zu sechs regionalen Zusammenkünften der SALW-Ausschüsse; — Veranstaltung von bis zu drei regionalen Sitzungen des SEEFEN (zweimal jährlich) mit Schwerpunkt auf Vernetzung und Informationsaustausch zwischen den Feuerwaffenexperten und den Strafverfolgungsbehörden; — Stärkung der Fähigkeiten der Mitglieder der SALW-Ausschüsse und des SEEFEN durch die Bereitstellung von technischer Unterstützung und Beratung; — Erleichterung des Informationsaustauschs, des Wissenstransfers und der Vereinheitlichung der Konzepte; — Veranstaltung von bis zu zehn Themen-Workshops für die Begünstigten, um die Angleichung der Rechtsvorschriften an den Besitzstand und die Vereinheitlichung innerhalb der Region Südosteuropa zu unterstützen; — Bereitstellung von Fachwissen, Beratung und technischer Unterstützung zu Aktualisierungen von Gesetzesvorschriften und Politik mit dem Ziel der Angleichung an die Regelungsrahmen und Standards der EU; — monatliche Veröffentlichung eines Monitors zu Entwicklungen bei der Waffengewalt in der gesamten Region Südosteuropa; — Gewährleistung der Erhebung, Analyse und Verbreitung von Daten seitens der Behörden; — Einbeziehung der Geschlechterperspektive in die Politikgestaltung im Bereich der SALW; 3.2.    Weitere Unterstützung für den Ausbau der Kapazitäten der Strafverfolgungs- und Grenzschutzbehörden für die Prävention und Bekämpfung des illegalen Handels mit Waffen und Explosivstoffen Ziel Mit der zweiten Projektkomponente soll für die notwendige Unterstützung bei der Bekämpfung des illegalen Handels mit SALW gesorgt werden, und zwar durch bessere Arbeitsverfahren, bessere Ausrüstung und bessere Ausbildung ausgewählter Strafverfolgungseinrichtungen. Dies ist im Einklang mit Ziel 3 des Fahrplans, wonach die illegalen Ströme von Feuerwaffen, Munition und Explosivstoffen deutlich zu verringern sind. Beschreibung Im Rahmen dieser Projektkomponente wird der Aufbau von Kapazitäten der regionalen Behörden für die Durchführung sowohl präventiver als auch repressiver Maßnahmen unterstützt, die notwendig sind, um den illegalen Handel mit Feuerwaffen, Munition und Explosivstoffen aus und über ihr Hoheitsgebiet zu ermitteln, zu verhindern und zu bekämpfen. In der Europäischen Sicherheitsagenda wird die Bekämpfung des illegalen Handels mit Feuerwaffen als eine der dringlichsten Maßnahmen genannt. In der Agenda wird eine Überarbeitung der Rechtsvorschriften über Feuerwaffen sowie eine verstärkte Bekämpfung des illegalen Handels mit Feuerwaffen gefordert. Da der illegale Handel mit Feuerwaffen und Explosivstoffen aus unterschiedlichsten Quellen gespeist wird, sind Kontrollen an den Außengrenzen sowie die Zusammenarbeit von Polizei- und Zollbehörden nach wie vor von größter Bedeutung, wie in der SALW-Strategie der EU umrissen. Auf regionaler Ebene Südosteuropas werden die Union und ihre Mitgliedstaaten helfen, die Strafverfolgungskapazitäten zu stärken, um illegale Handelsnetze zu ermitteln, zu zerschlagen und zu verhindern und zu verhindern, dass Feuerwaffen über den illegalen Markt an Terroristen und Straftäter gelangen, unter anderem indem die unerlaubte Finanzierung und Beförderung von Waffen blockiert werden und die Rolle der Grenz- und Kriminalpolizei sowie der Zollbehörden gestärkt wird. Angesichts des grenzüberschreitenden Charakters des unerlaubten Waffenhandels ist es besonders wichtig, die Nachbarländer zu unterstützen. Eine verstärkte grenzüberschreitende Kontrolle ist eine der zentralen Anforderungen an einen umfassenden Ansatz für die Bekämpfung des illegalen Handels mit Feuerwaffen, ihren wesentlichen Bestandteilen, Munition und Explosivstoffen und der entsprechenden illegalen Ströme im Westbalkan. Wirksame Grenzkontrollen wirken abschreckend auf alle Formen der Kriminalität und als vertrauensbildende Maßnahmen. Eine strenge und wirksame Grenzkontrolle ist die Grundlage eines jeden langfristigen Programms für nationale und regionale Sicherheit. Der Ausbau der Gesamtkapazitäten für Grenzkontrollen ist notwendig, um den grenzüberschreitenden illegalen Handel mit Waffen, Munition und Explosivstoffen wirksam unterbinden zu können. Im Rahmen des Beschlusses (GASP) 2022/2321 wird eine vorläufige Bewertung der Kapazitäten der Zollbehörden der Länder durchgeführt, bei der der geltende Rechtsrahmen und die administrativen und technischen Kapazitäten der Zollbehörden für die Bekämpfung des illegalen Handels mit Feuerwaffen im Mittelpunkt stehen. Die vorläufigen Ergebnisse der Bewertung zeigen insbesondere, dass es keine gezielten Schulungen im Aufspüren von Feuerwaffen an der Grenze und keine bestehenden Standardeinsatzverfahren mit Schwerpunkt auf der SALW-Kontrolle gibt. Darüber hinaus bedarf es weiterer Unterstützung für den Kapazitätsaufbau bei den Dienststellen von Grenz- und Kriminalpolizei, die auf den Tätigkeiten, die bereits im Rahmen der Beschlüsse (GASP) 2019/2111 und (GASP) 2024/381 zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2019/2111 durchgeführt wurden, aufbaut und auf den Empfehlungen aus der im Rahmen des Beschlusses (GASP) 2018/1788 durchgeführten Bewertung des bestehenden Bedarfs dieser beiden Polizeidienste beruht. Bei der Unterstützung im Rahmen dieser Projektkomponente wird der Schwerpunkt auf der Ausarbeitung von Standardeinsatzverfahren und thematischen Schulungen auf Ebene der Länder für die Zollbehörden sowie auf thematischen Schulungen und der Beschaffung von Ausrüstung für die Dienststellen von Grenz- und Kriminalpolizei liegen. Ergänzend werden weiterhin regionale Workshops durchgeführt. Die vorgeschlagenen Maßnahmen werden die Arbeit des SEEFEN ergänzen und eng mit anderen von der Union unterstützten laufenden Maßnahmen in Südosteuropa abgestimmt, in erster Linie mit dem EU-Politikzyklus zur Bekämpfung der organisierten und schweren internationalen Kriminalität und speziell mit den operativen Aktionsplänen der Projektgruppe „Feuerwaffen“ der Europäischen multidisziplinären Plattform gegen kriminelle Bedrohungen (EMPACT) sowie mit den Maßnahmen von Europol, Frontex und INTERPOL. Folgende Maßnahmen sind geplant: — Ausarbeitung von Standardeinsatzverfahren und Bereitstellung von Schulungen im Bereich des Grenzmanagements zur Bekämpfung des illegalen Waffenhandels zur Unterstützung der Zollbehörden in Albanien, Bosnien und Herzegowina, im Kosovo sowie in Montenegro, Serbien und der Republik Nordmazedonien; — Bereitstellung von Ausrüstung und Schulungen für die Grenz- und Kriminalpolizei im Bereich der Bekämpfung des illegalen Waffenhandels zur Unterstützung der Grenz- und Kriminalpolizeibehörden in Albanien, Bosnien und Herzegowina, im Kosovo sowie in Montenegro, Serbien und der Republik Nordmazedonien. Indikatoren für Projektergebnisse und -durchführung: — Ausarbeitung von maximal sechs Standardeinsatzverfahren je Zollbehörde, — Durchführung von maximal sechs thematischen Schulungen je Zollbehörde, — Durchführung von maximal zwei regionalen Workshops für Grenzschutzdienste und Zollbehörden, — Bereitstellung von Ausrüstung für die Grenzpolizei sowie Schulung in der Bedienung dieser Ausrüstung, — Durchführung von maximal sechs thematischen Schulungen für den Grenzschutzdienste je Land, — Bereitstellung von Ausrüstung für die Kriminalpolizei sowie Schulung in der Bedienung dieser Ausrüstung, — Durchführung von maximal sechs thematischen Schulungen für die Kriminalpolizei je Land, — Durchführung von maximal zwei regionalen Workshops für die Kriminalpolizei. 3.3.    Ausbau der Kapazitäten zur physischen Sicherung und Verwaltung von Lagerbeständen durch eine bessere Sicherung der Infrastruktur, den Abbau überschüssiger Bestände sowie Ausbildungsmaßnahmen Ziel Minderung des Verbreitungsrisikos durch verbesserte Sicherung von Waffen- und Munitionslagerbeständen und Abbau überschüssiger Lagerbestände von SALW. Beschreibung Im Rahmen der dritten Projektkomponente sollen die Innen- und Polizeibehörden dabei unterstützt werden, die Sicherheitsinfrastruktur von prioritären Lagereinrichtungen und die Standardeinsatzverfahren für diese Einrichtungen zu verbessern, da bei diesen Lagereinrichtungen nach wie vor ein hohes Diebstahlrisiko und ein hohes Risiko der unerlaubten Verbreitung von SALW und zugehöriger Munition besteht. Diese Projektkomponente baut auf den Beschlüssen (GASP) 2016/2356, (GASP) 2019/2111 und (GASP) 2024/381 zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2019/2111 auf und steht im Einklang mit Ziel 7 des Fahrplans, wonach das Risiko der Verbreitung und Umlenkung von Feuerwaffen, Munition und Explosivstoffen deutlich verringert werden soll, sowie mit Ziel 6, das besagt, dass überschüssige Bestände systematisch verringert und beschlagnahmte SALW systematisch vernichtet werden sollen. SEESAC verfolgt mit Erfolg einen zweigleisigen Ansatz, der sich 1) auf eine bessere Sicherung von Lagereinrichtungen und 2) auf den Aufbau der Kapazitäten des mit der Bestandsverwaltung befassten Personals stützt; dies hat zu einer erheblichen Verschärfung der Sicherheitsvorschriften und zu einer Minderung des Risikos einer unerwünschten Verbreitung von Beständen an SALW und zugehöriger Munition geführt. Im Einklang mit einem umfassenden Ansatz für die physische Sicherung und Verwaltung von Beständen an SALW und zugehöriger Munition hat die SEESAC den vorbeschriebenen Ansatz um den Abbau überschüssiger Bestände erweitert, wodurch das Risiko der Verbreitung noch weiter gemindert wird. Deshalb wird mit dem Projekt die Sicherung von Waffen- und Munitionslagern in Südosteuropa weiter verbessert werden, indem im Einklang mit internationalen Standards und bewährten Verfahren weitere spezifische Hilfe in den Bereichen Technik und Infrastruktur bereitgestellt wird. Während bei der Durchführung des Beschlusses 2013/730/GASP die Sicherung militärischer Lagereinrichtungen deutlich verbessert wurde, geben den Feststellungen der SEESAC zufolge L

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.