Europäische Union

Beschluss (GASP) 2024/3006 des Rates vom 2. Dezember 2024 zur Unterstützung der auf Abrüstung und Waffenkontrolle ausgerichteten Tätigkeiten der Zentralstelle Südost- und Osteuropa für die Kontrolle von Kleinwaffen und leichten Waffen (SEESAC) in Südosteuropa zur Verringerung der Bedrohung durch unerlaubte Kleinwaffen und leichte Waffen (SALW) und zugehöriger Munition

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Amtsblatt der Europäischen Union DE Reihe L 2024/3006 3.12.2024 BESCHLUSS (GASP) 2024/3006 DES RATES vom 2. Dezember 2024 zur Unterstützung der auf Abrüstung und Waffenkontrolle ausgerichteten Tätigkeiten der Zentralstelle Südost- und Osteuropa für die Kontrolle von Kleinwaffen und leichten Waffen (SEESAC) in Südosteuropa zur Verringerung der Bedrohung durch unerlaubte Kleinwaffen und leichte Waffen (SALW) und zugehöriger Munition DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION — gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 28 Absatz 1 und Artikel 31 Absatz 1, auf Vorschlag des Hohen Vertreters der Union für Außen- und Sicherheitspolitik, in Erwägung nachstehender Gründe: (1) Am 19. November 2018 hat der Rat die EU-Strategie gegen unerlaubte Feuerwaffen, Kleinwaffen und leichte Waffen (im Folgenden „SALW“) sowie zugehörige Munition mit dem Titel „Gefahren abwenden, Bürger schützen“ (im Folgenden „SALW-Strategie der EU“) angenommen. (2) In der SALW-Strategie der EU wird darauf verwiesen, dass in den letzten Jahren insbesondere in Südosteuropa zwar erhebliche Fortschritte erzielt wurden, doch aufgrund des Ausmaßes der Anhäufung von SALW und zugehöriger Munition, der unzulänglichen Bedingungen für ihre Lagerung, eines weit verbreiteten unerlaubten Waffenbesitzes und einer lückenhaften Umsetzung die Kontrolle von Feuerwaffen und SALW in Teilen des westlichen Balkans nach wie vor nur begrenzt wirksam ist, was sich auf die Sicherheit in der Region und der Union auswirkt. (3) Auf dem Gipfeltreffen mit den Westbalkanländern vom 10. Juli 2018 in London wurde das Dokument „Regional Roadmap for a sustainable solution to the illegal possession, misuse and trafficking of SALW/firearms and their ammunition in the Western Balkans by 2024“ (Regionaler Fahrplan für eine dauerhafte Lösung in Bezug auf den illegalen Besitz und den Missbrauch von SALW/Feuerwaffen und zugehöriger Munition und den unerlaubten Handel damit im Westbalkan bis 2024) (im Folgenden „Fahrplan“) verabschiedet. (4) In der SALW-Strategie der EU wird festgestellt, dass die Union die Zentralstelle Südost- und Osteuropa für die Kontrolle von Kleinwaffen und leichten Waffen (SEESAC) hinsichtlich auf SALW-Kontrolle ausgerichteter Tätigkeiten weiter unterstützen und regionale Initiativen wie den Fahrplan berücksichtigen wird. (5) Auf der Ministertagung EU-Westbalkan für Justiz und Inneres in Montenegro vom 29. Oktober 2024 wurde eine Fortführung des Fahrplans bis 2030 festgestellt. (6) Die im Rahmen dieses Beschlusses vorgesehenen Maßnahmen werden einen unmittelbaren Beitrag zur Umsetzung der SALW-Strategie der EU, des EU-Aktionsplans gegen den unerlaubten Handel mit Feuerwaffen, des EU-Politikzyklus zur Bekämpfung der organisierten und schweren internationalen Kriminalität (EMPACT-Projektgruppe „Feuerwaffen“), des Fahrplans, des Vertrags über den Waffenhandel, des Aktionsprogramms der Vereinten Nationen (VN) zur Verhütung, Bekämpfung und Beseitigung des unerlaubten Handels mit Kleinwaffen und leichten Waffen unter allen Aspekten, des Internationalen Rückverfolgungsinstruments, des VN-Feuerwaffen-Protokolls, der Resolution 1325 (2000) des VN-Sicherheitsrates über Frauen und Frieden und Sicherheit, der VN-Agenda für die Abrüstung, insbesondere des Ziels für nachhaltige Entwicklung Nr. 16 der Agenda 2030 zu friedlichen und gerechten Gesellschaften, und des am 22. September 2024 von der Generalversammlung der Vereinten Nationen angenommenen Zukunftspakts leisten. (7) In fortlaufenden Konferenzen der Vereinten Nationen zur Überprüfung der Durchführung des VN-Aktionsprogramms gegen unerlaubte SALW wurde die Bereitschaft der Staaten bekräftigt, die internationale Zusammenarbeit fortzusetzen und die regionale Zusammenarbeit zu verstärken. (8) Im Rahmen des Zukunftspakts haben sich die Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen dazu verpflichtet, die Risiken im Zusammenhang mit dem unerlaubten Handel mit Kleinwaffen und leichten Waffen, deren Teilen und Munition oder dazugehöriger Munition anzugehen (Maßnahme 18) und die einzelstaatlichen und internationalen Anstrengungen zur Bekämpfung, Verhütung und Beseitigung des unerlaubten Handels mit Kleinwaffen und leichten Waffen unter allen Aspekten zu intensivieren (Maßnahme 26). (9) Das durch den vorliegenden Beschluss unterstützte Projekt wird die Hilfe der Union für die SALW-Kontrolle, die die Union bisher auf der Grundlage von Beschlüssen des Rates – einschließlich der Beschlüsse 2010/179/GASP (1), 2013/730/GASP (2), (GASP) 2016/2356 (3) und (GASP) 2019/2111 (4) des Rates – zur Unterstützung der Arbeit der SEESAC in der Region leistet, vertiefen und ergänzen. Sie wird auch zur Verwirklichung der Ziele des regionalen Durchführungsplans und des Fahrplans, die durch den Beschluss (GASP) 2022/2321 des Rates (5) unterstützt werden, beitragen — HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN: Artikel 1 (1)   Im Hinblick auf die Umsetzung der SALW-Strategie der EU finanziert die Union ein Projekt, dessen übergeordnetes Ziel darin besteht, weiter zur Verbesserung der Sicherheit in der Region Südosteuropa und in der Union beizutragen, indem die von unerlaubten Kleinwaffen und leichten Waffen und zugehöriger Munition ausgehende Bedrohung in und aus Südosteuropa und der Ukraine bekämpft wird. (2)   Durch das Projekt wird insbesondere Folgendes unterstützt: — die weitere Ausarbeitung eines Rechts- und Regelungsrahmens für SALW, Feuerwaffen und Explosivstoffe, und seiner Harmonisierung mit dem Unionsrahmen und seiner Vereinheitlichung in Südosteuropa; — der Kapazitätsaufbau bei den Zollbehörden und den Dienststellen von Grenz- und Kriminalpolizei in den Westbalkanländern für die Bekämpfung des unerlaubten Feuerwaffenhandels und -besitzes; — die Fortsetzung einer faktengestützten Politik der SALW-Kontrolle, bei der die Bedürfnisse sowohl von Männern als auch Frauen berücksichtigt werden; — die Intensivierung der regionalen Zusammenarbeit, des Austauschs von Fachkenntnissen und der Weitergabe von Informationen über die SALW-Kontrolle; — der Ausbau der Kapazitäten für die physische Sicherung und Verwaltung von Lagerbeständen. Artikel 2 (1)   Für die Durchführung dieses Beschlusses ist der Hohe Vertreter der Union für Außen- und Sicherheitspolitik (im Folgenden „Hoher Vertreter“) zuständig. (2)   Die technisch-fachliche Durchführung des in Artikel 1 genannten Projekts erfolgt durch die Zentralstelle Südost- und Osteuropa für die Kontrolle von Kleinwaffen und leichten Waffen (SEESAC), die sich erforderlichenfalls mit dem Vorreiter der Projektgruppe „Feuerwaffen“ der Europäischen multidisziplinären Plattform gegen kriminelle Bedrohungen (EMPACT) abstimmt. (3)   Die SEESAC nimmt ihre Aufgaben unter der Verantwortung des Hohen Vertreters wahr. Hierfür trifft der Hohe Vertreter die notwendigen Vereinbarungen mit dem Entwicklungsprogramm der Vereinten Nationen (UNDP), das im Auftrag der SEESAC handelt. Artikel 3 (1)   Der finanzielle Bezugsrahmen für die Durchführung des in Artikel 1 genannten von der Union finanzierten Projekts beträgt 3 999 920,60 EUR. (2)   Die aus dem Bezugsrahmen nach Absatz 1 finanzierten Ausgaben werden entsprechend den für den Haushaltsplan der Union geltenden Verfahren und Vorschriften verwaltet. (3)   Die Kommission beaufsichtigt die ordnungsgemäße Verwaltung der in Absatz 2 genannten Ausgaben. (4)   Hierfür trifft die Kommission die erforderliche Vereinbarung mit dem UNDP, das im Auftrag der SEESAC handelt. In der Vereinbarung wird festgelegt, dass die SEESAC zu gewährleisten hat, dass dem Beitrag der Union die seinem Umfang entsprechende öffentliche Beachtung zuteilwird. (5)   Die Kommission ist bestrebt, die in Absatz 3 genannte Vereinbarung so bald wie möglich nach Inkrafttreten dieses Beschlusses zu schließen. Sie unterrichtet den Rat über etwaige dabei auftretende Schwierigkeiten und teilt ihm den Zeitpunkt mit, zu dem die Vereinbarung geschlossen wird. (6)   Eine ausführliche Beschreibung des Projekts ist im Anhang dieses Beschlusses enthalten. Artikel 4 (1)   Der Hohe Vertreter erstattet dem Rat auf der Grundlage regelmäßiger Quartalsberichte der SEESAC über die Durchführung dieses Beschlusses Bericht. (2)   Die Kommission erstattet Bericht über die finanziellen Aspekte des in Artikel 1 genannten Projekts. Artikel 5 (1)   Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft. (2)   Die Geltungsdauer dieses Beschlusses endet 36 Monate nach Abschluss der in Artikel 3 Absatz 4 genannten Vereinbarung. Die Geltungsdauer des Beschlusses endet jedoch sechs Monate nach seinem Inkrafttreten, falls innerhalb jenes Zeitraums keine Vereinbarung geschlossen worden ist. Geschehen zu Brüssel am 2. Dezember 2024. Im Namen des Rates Der Präsident NAGY M. (1)  Beschluss 2010/179/GASP des Rates vom 11. März 2010 zur Unterstützung der auf die Waffenkontrolle ausgerichteten Tätigkeiten der Zentralstelle Südost- und Osteuropa für die Kontrolle von Kleinwaffen und leichten Waffen (SEESAC) in den westlichen Balkanstaaten im Rahmen der EU-Strategie zur Bekämpfung der Anhäufung von Kleinwaffen und leichten Waffen und zugehöriger Munition sowie des unerlaubten Handels damit (ABl. L 80 vom 26.3.2010, S. 48). (2)  Beschluss 2013/730/GASP des Rates vom 9. Dezember 2013 zur Unterstützung der auf Abrüstung und Waffenkontrolle ausgerichteten Tätigkeiten der Zentralstelle Südost- und Osteuropa für die Kontrolle von Kleinwaffen und leichten Waffen (SEESAC) in Südosteuropa im Rahmen der EU-Strategie zur Bekämpfung der Anhäufung von Kleinwaffen und leichten Waffen und zugehöriger Munition sowie des unerlaubten Handels damit (ABl. L 332 vom 11.12.2013, S. 19). (3)  Beschluss (GASP) 2016/2356 des Rates vom 19. Dezember 2016 zur Unterstützung der auf Abrüstung und Waffenkontrolle ausgerichteten Tätigkeiten der Zentralstelle Südost- und Osteuropa für die Kontrolle von Kleinwaffen und leichten Waffen (SEESAC) in Südosteuropa im Rahmen der EU-Strategie zur Bekämpfung der Anhäufung von Kleinwaffen und leichten Waffen und zugehöriger Munition sowie des unerlaubten Handels damit (ABl. L 348 vom 21.12.2016, S. 60). (4)  Beschluss (GASP) 2019/2111 des Rates vom 9. Dezember 2019 zur Unterstützung der auf Abrüstung und Waffenkontrolle ausgerichteten Tätigkeiten der Zentralstelle Südost- und Osteuropa für die Kontrolle von Kleinwaffen und leichten Waffen (SEESAC) in Südosteuropa zur Verringerung der Bedrohung durch unerlaubte Kleinwaffen und leichte Waffen und zugehörige Munition (ABl. L 318 vom 10.12.2019, S. 147). (5)  Beschluss (GASP) 2022/2321 des Rates vom 25. November 2022 zur Unterstützung der Zentralstelle Südost- und Osteuropa für die Kontrolle von Kleinwaffen und leichten Waffen (SEESAC) bei der Umsetzung des regionalen Fahrplans zur Bekämpfung des illegalen Waffenhandels im Westbalkan und bei den auf Abrüstung und Waffenkontrolle ausgerichteten Tätigkeiten in Südost- und Osteuropa (ABl. L 307 vom 28.11.2022, S. 149). ANHANG PROJEKTDOKUMENT Beschreibung der Maßnahme Projekt zur Unterstützung der Verringerung der Bedrohung durch unerlaubte Kleinwaffen und leichte Waffen und zugehörige Munition in Südosteuropa 1.   Einleitung und Ziele In den letzten Jahren wurden in Südosteuropa wesentliche Fortschritte bei der Verbesserung der Waffenkontrolle und der Bekämpfung des illegalen Waffenhandels erzielt, nicht zuletzt aufgrund der anhaltenden Unterstützung durch die Union. Die Region Südosteuropa gibt jedoch nach wie vor Anlass zur Sorge; sie wurde in der EU-Strategie vom 19. November 2018 gegen unerlaubte Feuerwaffen, Kleinwaffen und leichte Waffen (SALW) sowie dazugehörige Munition mit dem Titel „Gefahren abwehren, Bürger schützen“ (im Folgenden „SALW-Strategie der EU“) als prioritärer Bereich bezeichnet. Unerlaubte Feuerwaffen haben klare Auswirkungen auf die innere und äußere Sicherheit, denn sie leisten der organisierten Kriminalität und terroristischen Handlungen in der Region Südosteuropa und in der EU Vorschub. Die weitere Stärkung der Kontrollmechanismen in Bezug auf die Kontrolle von Kleinwaffen und leichten Waffen ist daher ein wichtiger Beitrag zu Frieden und Sicherheit in der Region, in Europa und in der Welt. Aufbauend auf dem 2014 überarbeiteten regionalen Durchführungsplan für Südosteuropa zur Bekämpfung der Verbreitung und der Auswirkungen von Kleinwaffen und leichten Waffen haben die Behörden der Westbalkanländer im Jahr 2018 den Fahrplan für eine dauerhafte Lösung in Bezug auf den illegalen Besitz und den Missbrauch von Kleinwaffen und leichten Waffen und dazugehöriger Munition sowie den unerlaubten Handel damit im Westbalkan bis 2024 (im Folgenden „Fahrplan“) angenommen und damit ihr Engagement für die Bewältigung der verbleibenden Herausforderungen bei der SALW-Kontrolle und für die Bekämpfung des illegalen Besitzes und des Missbrauchs von Kleinwaffen und leichten Waffen sowie des unerlaubten Handels damit bekräftigt. Der Fahrplan wurde erfolgreich umgesetzt, wie die Ergebnisse einer Ende 2022 durchgeführten Halbzeitüberprüfung bestätigt haben. Im Rahmen der Halbzeitüberprüfung wurden unter anderem die Wirksamkeit und die Relevanz des Fahrplans für alle Aspekte der SALW-Kontrolle bestätigt. Darüber hinaus wurde bestätigt, dass der Fahrplan ein starkes Signal im Sinne der Zusammenarbeit zwischen den Ländern des westlichen Balkans sowie mit externen Partnern aussendet und dass die Koordinierung und Zusammenarbeit verstärkt wurden, da erste Anzeichen für eine Wirkung bereits ersichtlich sind. Im Rahmen der Halbzeitüberprüfung wurde ferner bestätigt, dass die Fortschritte bei der Verwirklichung der einzelnen Ziele des Fahrplans größtenteils planmäßig verlaufen. Im Anschluss an eine der wichtigsten Empfehlungen der Halbzeitüberprüfung bekundeten die Behörden der Region im Mai 2023 auf der hochrangigen Tagung der EU zur Bekämpfung des illegalen Handels mit Feuerwaffen in Südosteuropa in Brüssel ihre Zustimmung und ihre Zusage, die Umsetzung des Fahrplans über 2024 hinaus fortzusetzen. Darüber hinaus bekräftigten die EU und die Westbalkanländer auf dem Ministerforum für Justiz und Inneres vom 26./27. Oktober 2023 in Skopje ihre Entschlossenheit, den illegalen Handel mit Kleinwaffen und leichten Waffen und deren Verbreitung zu beseitigen, und erinnerten an die im Mai 2023 erzielte Einigung, die Umsetzung des Fahrplans für eine umfassende Kontrolle von Kleinwaffen und leichten Waffen im Westbalkan über 2024 hinaus zu verlängern. Ferner heißt es in der Erklärung des Gipfeltreffens EU-Westbalkan vom 13. Dezember 2023, dass der Fahrplan, der über 2024 hinaus verlängert wurde, ein international anerkanntes Beispiel für bewährte Verfahren der regionalen Zusammenarbeit zur Stärkung der Kontrolle von Kleinwaffen ist. Der überarbeitete Wortlaut des Fahrplans mit einer Verlängerung des Umsetzungszeitraums bis 2030 wurde in der Sitzung zum regionalen Fahrplan vom 10. Juli 2024 konsolidiert. Der Fahrplan enthält fünf Ziele, die alle funktionalen Bereiche der Waffenkontrolle abdecken, und soll bewirken, dass der Westbalkan zu einer sichereren Region und zu einem Exporteur von Sicherheit wird, zu einer Region, in der umfassende und nachhaltige Mechanismen bestehen, die vollständig an die EU-Normen und andere internationale Normen angeglichen sind und die es ermöglichen, den unerlaubten Besitz und den Missbrauch von Feuerwaffen, Munition und Explosivstoffen sowie den illegalen Handel damit zu ermitteln, zu verhindern, zu verfolgen und zu kontrollieren. Die Union hat im Jahr 2022 einen Beschluss des Rates zur Unterstützung der Umsetzung des Fahrplans (Beschluss (GASP) 2022/2321) angenommen. Die Zentralstelle Südost- und Osteuropa für die Kontrolle von Kleinwaffen und leichten Waffen (SEESAC) hat als ausführendes Organ des regionalen Durchführungsplans für die Bekämpfung der Verbreitung von Kleinwaffen und leichten Waffen (im Folgenden „regionaler Durchführungsplan“) bei der Ausarbeitung des Fahrplans geholfen. Mit dem Beschluss (GASP) 2018/1788 des Rates (1) wird die SEESAC mit der Koordinierung und Überwachung der Umsetzung des Fahrplans beauftragt. Die Koordinierung zwischen den Institutionen, internationalen Organisationen und Gebern im Rahmen des Fahrplans wird in erster Linie durch formelle Sitzungen auf regionaler Ebene zur Koordinierung der Fahrplanumsetzung sichergestellt, bei denen das Hauptaugenmerk darauf liegt, den Fortschritt festzustellen und Informationen auszutauschen, sowie durch Bereitstellung von Unterstützung durch Experten und von technischer Unterstützung für die lokalen Sitzungen zur Koordinierung der Umsetzung des Fahrplans. Die Überwachung der Umsetzung des Fahrplans hingegen durch Erstellung von Halbjahresüberwachungs- und -bewertungsberichten, in denen anhand gemeinsam vereinbarter wesentlicher Leistungsindikatoren die Fortschritte, Probleme und Bedürfnisse bei der Umsetzung dokumentiert werden. Zusätzlich fungiert die SEESAC als Sekretariat des Multi-Partner-Treuhandfonds (MPTF) für den Fahrplan für die SALW-Kontrolle im Westbalkan, der eingerichtet wurde, um die Umsetzung des Fahrplans zu unterstützen. Die SEESAC arbeitet eng mit dem Europäischen Auswärtigen Dienst (EAD), der Europäischen Kommission (GD HOME, GD NEAR), Europol, der Europäischen multidisziplinären Plattform gegen kriminelle Bedrohungen (EMPACT), der Europäischen Agentur für die Grenz- und Küstenwache (Frontex), INTERPOL, der NATO, der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) und anderen einschlägigen Gebern und internationalen Organisationen zusammen, um die Abrüstung und Waffenkontrolle in Südosteuropa zu unterstützen. Das übergeordnete Ziel dieser Maßnahme besteht darin, weiter zur Verbesserung der Sicherheit in der Region Südosteuropa und in der EU beizutragen, indem gegen die von SALW ausgehende Bedrohung in und aus Südosteuropa und der Ukraine vorgegangen wird. Ihre Umsetzung wird die mit den jüngsten Beschlüssen 2010/179/GASP, 2013/730/GASP (2), (GASP) 2016/2356, (GASP) 2018/1788, (GASP) 2019/2111 und (GASP) 2024/381 des Rates (3) zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2019/2111 (dessen Geltungsdauer am 31. Dezember 2024 endet) geleistete Unterstützung der Union bei der SALW-Kontrolle vertiefen und ergänzen. Sie wird auch zur Verwirklichung der Ziele des regionalen Durchführungsplans und des Fahrplans, die durch den Beschluss (GASP) 2022/2321 des Rates unterstützt werden, beitragen. Die Maßnahme wird Folgendes bewirken: Beitrag zur Stärkung der regionalen Zusammenarbeit, des Austauschs von Fachkenntnissen und der Weitergabe von Informationen über die SALW-Kontrolle; weitere Unterstützung der Ausarbeitung eines Rechts- und Regelungsrahmens für SALW, Feuerwaffen und Explosivstoffe, seiner Harmonisierung mit dem Unionsrahmen und seiner Vereinheitlichung in Südosteuropa; Fortsetzung der Unterstützung für eine faktengestützte Politik der SALW-Kontrolle, bei der die Bedürfnisse sowohl von Männern als auch von Frauen berücksichtigt werden; Kapazitätsaufbau bei den Zollbehörden und den Dienststellen von Grenz- und Kriminalpolizei in den Westbalkanländern für die Bekämpfung des illegalen Waffenhandels und -besitzes und verbesserte Kapazitäten zur physischen Sicherung und Verwaltung von Lagerbeständen durch eine bessere Sicherung der Infrastruktur, den Abbau überschüssiger Bestände sowie Ausbildungsmaßnahmen. Generell wird das Projekt zu Frieden und Sicherheit in Europa und in der Welt beitragen und gleichzeitig die regionale Stabilität verstärken, indem im Rahmen des Regionalen Kooperationsrats (Regional Cooperation Council, RCC) und partnerschaftlich mit anderen relevanten internationalen Partnern und Initiativen zusammengearbeitet wird. Die Maßnahme wird einen unmittelbaren Beitrag zur Umsetzung der Sicherheitsstrategie der EU, der SALW-Strategie der EU, des EU-Aktionsplans gegen den unerlaubten Handel mit Feuerwaffen, des EU-Politikzyklus zur Bekämpfung der organisierten und schweren internationalen Kriminalität (EMPACT-Projektgruppe „Feuerwaffen“), des Vertrags über den Waffenhandel, des VN-Aktionsprogramms zur Verhütung, Bekämpfung und Beseitigung des unerlaubten Handels mit SALW unter allen Aspekten, des Internationalen Rückverfolgungsinstruments, des VN-Feuerwaffenprotokolls, der Resolution 1325 (2000) des VN-Sicherheitsrates über Frauen und Frieden und Sicherheit und der VN-Agenda für die Abrüstung leisten und wird insbesondere die regionale Zusammenarbeit bei der Bekämpfung der Gefahren, die von der Verbreitung von SALW und zugehöriger Munition ausgehen, verstärken. Die Ergebnisse des Projekts werden auch einen unmittelbaren Beitrag zur Durchführung des Ziels Nr. 16 der Agenda 2030 für eine nachhaltige Entwicklung zu friedlichen und gerechten Gesellschaften leisten, insbesondere zu den Zielen Nr. 16.1 (alle Formen der Gewalt und die gewaltbedingte Sterblichkeit überall deutlich verringern) und Nr. 16.4 (illegale Waffenströme deutlich verringern), sowie zur Durchführung des Ziels Nr. 5 zur Gleichstellung der Geschlechter. Durch das Projekt wird insbesondere Folgendes bewirkt: — Beitrag zur Stärkung der regionalen Zusammenarbeit, des Austauschs von Fachkenntnissen und der Weitergabe von Informationen über die SALW-Kontrolle; — Unterstützung des Kapazitätsaufbaus bei den Zollbehörden und den Dienststellen von Grenz- und Kriminalpolizei in den Westbalkanländern für die Bekämpfung des illegalen Waffenhandels und -besitzes; — Unterstützung des weiteren Ausbaus der Kapazitäten zur physischen Sicherung und Verwaltung von Lagerbeständen. 2.   Auswahl der Durchführungsstelle und Koordinierung mit anderen wichtigen Finanzierungsinitiativen Die SEESAC ist eine gemeinsame Initiative des Entwicklungsprogramms der Vereinten Nationen (UNDP) und des Regionalen Kooperationsrats und ist als solche die Anlaufstelle für SALW-bezogene Tätigkeiten in Südosteuropa. Als ausführendes Organ des regionalen Durchführungsplans arbeitet sie seit 2002 gemeinsam mit Akteuren in Südosteuropa an der Umsetzung eines ganzheitlichen Ansatzes für die Eindämmung von SALW, indem sie unterschiedlichste Tätigkeiten durchführt, darunter die Förderung der regionalen strategischen und operativen Zusammenarbeit, Unterstützung der Institutionen bei der Ausarbeitung von Strategien und beim Ausbau der Kapazitäten, Sensibilisierungskampagnen und Kampagnen zum Einsammeln von SALW, Bestandsverwaltung, Abbau überschüssiger Bestände, Stärkung der Kapazitäten für die Kennzeichnung und Rückverfolgung sowie verbesserte Kontrolle der Waffenausfuhren. Somit verfügt die SEESAC nunmehr über eine einzigartige Kompetenz und Erfahrung bei der Durchführung regionaler, von mehreren Akteuren getragener Interventionen („multi-stakeholder“) vor dem Hintergrund gleichartiger politischer und wirtschaftlicher Rahmenbedingungen der Partner der Region Südosteuropa und unter Gewährleistung der nationalen und regionalen Eigenverantwortung sowie der Nachhaltigkeit ihrer Tätigkeiten, und hat sie sich als die führende regionale Autorität im Bereich der Eindämmung von SALW etabliert. Die SEESAC unterhält bilaterale und multilaterale Kommunikationskanäle zu allen wichtigen Akteuren und Organisationen. Dabei fungiert sie weiterhin als Sekretariat der regionalen Steuerungsgruppe für SALW (RSG). Darüber hinaus wurde die SEESAC auch als Sekretariat des MPTF eingesetzt. Die SEESAC nimmt ebenfalls an den Koordinierungssitzungen SALW/Antiminenmaßnahmen teil; dabei handelt es sich um einen informellen Koordinierungsmechanismus für Maßnahmen zur SALW-Kontrolle zwischen der NATO, der Union, der OSZE, dem Büro der Vereinten Nationen für Abrüstungsfragen („United Nations Office for Disarmament Affairs“ – UNODA) und SEESAC. Die SEESAC leistet regelmäßig Beiträge zu den bedeutenden regionalen Foren, so auch zu den Tagungen der Justiz- und Innenminister der EU und der Westbalkanländer, dem strukturierten Information

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.