Europäische Union

1999/641/EG: Entscheidung der Kommission vom 25. November 1998 mit der ein Zusammenschluß für vereinbar mit dem Gemeinsamen Markt und der Funktionsweise des EWR-Abkommens erklärt wird (Sache IV/M.1225 - ENSO/STORA) (Bekanntgegeben unter Aktenzeichen K(1998) 3653) (Text von Bedeutung für den EWR) (Nur der englische Text ist verbindlich)

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Quellenkennung: 31999D0641. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

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ehen, daß für einen Hersteller, der bereits Verpackungen für trockenes Füllgut herstellt, eine Umstellung auf Karton für Flüssiggut weniger Zeit in Anspruch nehmen würde, da dieser Hersteller die gleichen Schritte gehen müßte. Nach Angabe der Beteiligten würde die Anlaufzeit für die großtechnische Produktion für einen Hersteller, der bislang keinen Flüssigverpackungskarton herstellt, 12 bis 18 Monate betragen. Die Untersuchung der Kommission hat ferner ergeben, daß eine Umstellung den Herstellern von Verpackungskarton für nichtfluessiges Füllgut erhebliche Kosten verursachen würde. (40) Hieraus ist zu schließen, daß auf der Angebotsseite keine unverzügliche Reaktion möglich wäre. Deshalb bezieht die Kommission die Substituierbarkeit auf der Angebotsseite nicht in die Marktdefinition ein, sondern untersucht diese Frage im Rahmen des potentiellen Wettbewerbs (siehe unten). Schlußfolgerung (41) In Anbetracht der geringen Substituierbarkeit auf der Nachfrageseite zwischen Verpackungskarton für fluessiges und nichtfluessiges Füllgut sowie anderen Packmitteln und der begrenzten Substituierbarkeit auf der Angebotsseite zwischen Verpackungskarton für fluessiges und nichtfluessiges Füllgut ist der Markt für den erstgenannten Karton in diesem Fall als der relevante Produktmarkt anzusehen. (42) Bei Verpackungskarton für nichtfluessiges Füllgut kann nicht ausgeschlossen werden, daß Altfaserkarton einbezogen werden sollte. Ferner könnte eine weitere Unterteilung nach Verwendungszweck wie z. B. Zigarettenschachteln, Becherkarton, Kosmetika, graphische Anwendungen etc. gerechtfertigt sein. Diesen Fragen braucht hier jedoch nicht weiter nachgegangen zu werden, da selbst bei der am engsten gefaßten Definition von Karton für nichtfluessige Anwendungen keine marktbeherrschende Stellung durch das Vorhaben begründet oder verstärkt würde. Geographisch relevante Märkte a) Zeitungsdruckpapier (43) Nach Auffassung der Beteiligten ist für Zeitungspapier der Weltmarkt der geographisch relevante Markt. Sie haben vorgebracht, daß Zeitungspapier weltweit gehandelt wird und daß die Einfuhr aus dem EWR und Ausfuhr dorthin erheblich sei. Nach Ansicht der Beteiligten bezieht die Mehrzahl der Abnehmer ihre Ware sowohl bei inländischen als auch bei internationalen Anbietern unabhängig von deren tatsächlichem Standort. Außerdem machen sie geltend, daß sich die Preise nicht in erheblichem Maße zwischen den einzelnen Kontinenten unterschieden und daß es keine spürbaren Handelsschranken gebe. (44) In früheren Fällen(13) war die Kommission zu dem Ergebnis gelangt, daß der Wettbewerb bei Zeitungsdruckpapier wenigstens auf EWR-Ebene stattfindet. In einem jüngsten Fall betreffend den kanadischen Hersteller Abitibi Consolidated fand die Kommission spürbare Anzeichen für einen EWR-Markt(14). Die bisherigen Untersuchungen im vorliegenden Fall bestätigen die Annahme eines EWR-Marktes und nicht eines weltweiten Marktes. Die Einfuhren von Zeitungsdruckpapier in den EWR waren in den vergangenen zehn Jahren geringfügig und relativ stabil. Im Jahr 1997 betrugen sie lediglich 744000 t oder 7,6 % des Gesamtverbrauches und stammten überwiegend aus Kanada sowie zu einem kleineren Teil aus Rußland und den USA(15). (45) Nach Angaben von Zeitungspapierabnehmern spielt der Standort der Papierfabriken in bezug auf den Standort der Druckereien eine wichtige Rolle, weshalb es auch keine spürbaren Einfuhren von außerhalb Europas gebe. Zölle und Transportkosten würden nach ihrer Meinung die Zeitungspapierpreise erhöhen und eine Schranke gegen Bezüge von außerhalb Europas bilden. Außerdem würden die im EWR verwendeten Güteklassen nicht genau mit den in Nordamerika hergestellten Sorten übereinstimmen. So würden auch die aus Kanada eingeführten geringen Mengen als der europäischen Gütequalität unterlegen und "billig" angesehen. Zu den Einfuhren aus Rußland bemerkten die Abnehmer, daß deren Qualität für ihre Bedürfnisse nicht als zufriedenstellend gelten könne. Schließlich sei aus den Preisbewegungen nicht zu entnehmen, daß Nordamerika und der EWR Teil desselben relevanten Produktmarktes seien, da die Preise zwischen den beiden Kontinenten erheblich schwanken könnten. (46) Die Beteiligten machen geltend, daß bei einem vorübergehenden Überangebot in anderen Teilen der Welt deren überschüssige Mengen auf dem EWR-Markt zum Verkauf angeboten würden, was ein Nachweis für einen weltweiten Markt sei. Die Kommission stimmt dieser Auffassung nicht zu. Es gibt beim bisherigen Stand der Ermittlungen keinen Nachweis dafür, daß derartige Verkäufe stattgefunden haben, weshalb dieses Argument als rein hypothetisch einzustufen ist. (47) Auf der Grundlage der bisherigen Untersuchungen ist für die Bewertung dieses Vorhabens davon auszugehen, daß der geographisch relevante Markt nicht größer als der EWR-Markt ist. b) Zeitschriftenpapier (48) Nach dem Vorbringen der Beteiligten werden erhebliche Mengen Zeitschriftenpapier aus dem EWR ausgeführt. Es handelt sich deshalb nach ihrer Auffassung um einen weltweiten Markt. (49) Nach Angaben der Beteiligten entfallen auf die EWR-Ausfuhren rund 13 % der Gesamtproduktion. Die Einfuhren seien gegenwärtig jedoch beschränkt und deren Anteil am EWR-Markt unerheblich. Die Kommission hatte in einer früheren Entscheidung(16) festgestellt, daß der geographisch relevante Markt zumindest den EWR umfasse. Angaben von Dritten bestätigen diese Einschätzung auch für den vorliegenden Fall. (50) Aus diesen Gründen wird für die Zwecke dieses Falles davon ausgegangen, daß der geographisch relevante Markt für Zeitschriftenpapier wenigstens der EWR-Markt ist. c) Verpackungskarton für nichtfluessiges Füllgut (51) Alles deutet darauf hin, daß der Markt für Verpackungskarton für nichtfluessiges Füllgut wenigstens den EWR-Markt umfaßt. Für die Zwecke dieses Falles ist es jedoch nicht erforderlich, den geographisch relevanten Markt für diesen Verpackungskarton zu definieren, da auch bei der Definition des kleinstmöglichen Marktes das Vorhaben nicht zur Begründung oder Verstärkung einer beherrschenden Stellung führen würde. d) Verpackungskarton für fluessiges Füllgut (52) Nach den Ausführungen der Beteiligten gibt es bei Verpackungskarton für fluessiges Füllgut umfangreiche weltweite Handelsströme, weshalb der Weltmarkt der geographisch relevante Markt sei. (53) Die Beteiligten machen geltend, daß umfangreiche Ausfuhren aus dem EWR ein Hinweis auf einen weltweiten Markt seien. Als Beispiel hierfür nennen sie den Ausfuhranteil des in Rede stehenden Verpackungskartons an der Gesamtproduktion, der [zwischen und 20 und 30 %]* im Jahr 1997 betrug. Umfangreiche Kartonausfuhren der Parteien können allein nicht als Nachweis für einen weltweiten Markt gelten. Nach den Angaben der Beteiligten beliefen sich die gesamten Ausfuhren aus dem EWR im Jahr 1997 auf lediglich 10 % des gesamten Marktes. Hierbei ist zu bedenken, daß diese Ausfuhren überwiegend nach Asien gehen, wo der genannte Verpackungskarton praktisch nicht hergestellt wird. (54) Die Beteiligten weisen darauf hin, daß die Abnehmer von Flüssigverpackungskarton umfangreiche Kartonmengen aus Nordamerika einführen. Nach den von ihnen gelieferten Informationen beliefen sich die gesamten Einfuhren von Verpackungskarton für fluessiges Füllgut aus Nordamerika nach Westeuropa im Jahr 1997 auf rund 8 % des gesamten Marktes. Die Einfuhren sind ungleichmäßig verteilt, da einige Kunden erhebliche Mengen einführen und andere praktisch keine Einfuhren tätigen. Dies kann zwar als Anzeichen dafür gewertet werden, daß Einfuhren weder überteuert noch schwierig zu tätigen sind, die Kommission hat jedoch herausgefunden, daß Kartons aus Nordamerika überwiegend aus strategischen Gründen eingeführt wurden. (55) Die Beteiligten machen ferner geltend, die Kommission habe in ihrer Entscheidung 92/163/EWG (Tetra Pak II)(17) anerkannt, daß der Wettbewerb beim Verkauf von Karton für Flüssigkeitenverpackung auf weltweiter Ebene stattfinde. Der Markt für Verpackungskarton für fluessiges Füllgut war jedoch nicht Gegenstand der Untersuchung in dieser Entscheidung, die den nachgeordneten Markt betraf. Außerdem wurde in dieser Entscheidung weder der geographisch relevante Markt ausdrücklich festgelegt, noch würden Faktoren wie Einfuhren und Ausfuhren, Zölle oder nichttarifäre Handelsschranken untersucht. Deshalb muß die Kommission der Auffassung der Parteien widersprechen, sie habe den Weltmarkt bereits als den geographisch relevanten Markt anerkannt. (56) Von den Abnehmern wird allgemein die Auffassung vertreten, daß Bezüge von außerhalb Europas aufgrund der Zölle und Transportkosten sowie der Umweltschutzauflagen in einigen Mitgliedstaaten nicht rentabel seien. Die Faserstoffkosten sind in Nordamerika niedriger als im EWR. Gegenwärtig werden auf die Einfuhren von Verpackungskarton für fluessiges Füllgut Zölle von 4 bis 6,6 % erhoben, die bis Ende 2003 stufenweise abgebaut werden. Gemäß den Angaben der Beteiligten sind die Kosten für die Beförderung aus den Vereinigten Staaten um [zwischen 5 und 15 %]* höher, was eine weitere Preiserhöhung von rund [zwischen 1 % und 5 %]* je Tonne verursacht. (57) Die Kommission hat ferner festgestellt, daß die Kartonsorten im EWR so entwickelt werden, daß sie bestimmte Umweltschutzauflagen erfuellen, was außerhalb Europas nicht unbedingt der Fall ist. Hinsichtlich Verpackungskarton für fluessiges Füllgut hat die Untersuchung ergeben, daß erhebliche Unterschiede zwischen in den USA und im EWR vermarktetem Karton bestehen. In den Vereinigten Staaten wird eine Kartonsorte hergestellt, die in Europa nur in einem geringen Maße benutzt wird, was u. a. auf ihr verglichen mit den europäischen Sorten höheres Gewicht zurückzuführen ist. Dieser Gesichtspunkt spielt in Mitgliedstaaten wie Deutschland, Österreich, den Niederlanden und Skandinavien eine große Rolle, wo die Abfallverringerung ein wichtiges Anliegen des Umweltschutzes ist. So wird z. B. in den Niederlanden und in Deutschland bei den Umweltschutzauflagen das Kartongewicht zugrunde gelegt. Während in Deutschland von der "DSD Duales System Deutschland" eine Verwertungsgebühr je kg Karton erhoben wird, schreibt in den Niederlanden der "Integratiecovenant Verpakkingen" eine Verringerung sämtlicher Verpackungen einschließlich Karton an der Quelle von 10 % bis zum Jahr 2001 vor. Mit der Verringerung an der Quelle soll das Kartongewicht unter Beibehaltung der Leistungsanforderungen verringert werden. In beiden Fällen wäre die Verwendung amerikanischen Kartons wirtschaftlich von Nachteil. Nach den Angaben der Parteien hat im EWR abgesetzter nordamerikanischer Karton einen höheren Quadratmeterpreis. (58) Die Nachfragestrukturen sowie die Zölle und Umweltschutzanforderungen im EWR erschweren somit die Ausfuhren aus den Vereinigten Staaten in den EWR, obwohl Anzeichen dafür vorhanden sind, daß die Faserkosten in den Vereinigten Staaten niedriger sind. Diese Schwierigkeiten werden durch die Tatsache erhärtet, daß sich die Einfuhren aus den Vereinigten Staaten in den vergangenen sieben Jahren bei weniger als 10 % des EWR-Gesamtverbrauchs gehalten haben. Schließlich hat die Untersuchung der Kommission ergeben, daß Bezüge aus Osteuropa wegen der geringeren Kartonqualität im allgemeinen nicht als zufriedenstellende Alternative gelten. Gegenwärtig wird Verpackungskarton für fluessiges Füllgut von Osteuropa nicht in den EWR eingeführt. (59) In Anbetracht der geringen Einfuhren, der Zölle, der Beförderungskosten, der nichttarifären Handelshemmnisse im Bereich des Umweltschutzes und der nachweislich unterschiedlichen Angebotsstruktur in Nordamerika, Osteuropa und dem EWR wird der geographisch relevante Markt für Verpackungskarton für fluessiges Füllgut als nicht größer als der EWR-Markt angesehen. Einige der genannten Faktoren, wie z. B. der Abbau der Zölle, könnten eine allmähliche Entwicklung zu einem umfassenderen Markt bewirken. Diese Faktoren reichen jedoch gegenwärtig nicht aus, um schlüssig nachzuweisen, daß der relevante Markt größer ist als der EWR. Die von den Einfuhren von außerhalb des EWR gespielte Rolle wird in dem Teil potentieller Wettbewerb der Würdigung eingehender erörtert. V. WÜRDIGUNG a) Zeitungspapier Bestehender Wettbewerb (60) Nach Angaben der Beteiligten beläuft sich der Gesamtverbrauch an Zeitungspapier im EWR auf 9,7 Mio. t. Ihr gemeinsamer Anteil am EWR-Markt wurde mit [zwischen 20 % und 30 %]* (Enso [zwischen 10 % und 15 %]*, Stora [zwischen 10 % und 15 %]* angegeben. Die Beteiligten waren nicht in der Lage, Absatzzahlen zu den Marktanteilen ihrer Wettbewerber nach Umfang oder Wert anzugeben. Sie konnten hingegen Angaben zu den Anteilen an der installierten Kapazität im EWR machen. Die Kommission konnte sich anhand vertraulicher von den wichtigsten Wettbewerbern vorgelegten Angaben davon überzeugen, daß die Kapazitätszahlen im wesentlichen den am Umsatz gemessenen Anteilen entsprechen. Außerdem bestätigen die veröffentlichten Statistiken des Verbandes der europäischen Papierhersteller (CEPI), daß die Gesamtkapazität und die Nachfrage im EWR im wesentlichen ausgeglichen sind. Auf dieser Grundlage ist in der nachstehenden Tabelle die relative Stellung der wichtigsten Anbieter im EWR wiedergegeben. Tabelle Marktstellung der wichtigsten Anbieter im Jahr 1997 >PLATZ FÜR EINE TABELLE> Es gibt noch eine Reihe kleinerer Anbieter im EWR wie z. B. SCA, Myllykoski, Palm usw. Im Jahr 1997 machten die Zeitungspapiereinfuhren, überwiegend aus Kanada und Rußland, rund 7,6 % des EWR-Verbrauchs aus. (61) Wie vorstehend dargelegt, ist das Angebot bei Zeitungspapier einigermaßen konzentriert. Während auf die sechs führenden Hersteller rund 75 % der Kapazität entfallen, macht der größte der kleineren Anbieter weniger als 5 % dieser Kapazität aus und erreicht größenmäßig weniger als die Hälfte des kleinsten der großen sechs Hersteller. (62) Die Wettbewerber haben gegenüber diesem Vorhaben keine Bedenken geäußert, während von einigen Abnehmern allgemeine Bedenken angesichts der zunehmenden Konzentration in der Zeitungspapierindustrie, jedoch keine besonderen Bedenken zu diesem Zusammenschlußvorhaben geltend gemacht wurden. Außerdem waren einige Abnehmer sogar der Auffassung, daß der Markt gegenwärtig manipuliert sei. (63) Im vorliegenden Fall kam die Kommission zu dem Ergebnis, daß der Wettbewerb zwischen den sechs größten Anbietern für das Gesamtergebnis des Marktes ausschlaggebend ist. Die Nachfrageseite besteht aus einigen sehr großen Abnehmern wie der Murdoch-Gruppe und dem Axel Springer Verlag sowie einer großen Anzahl mittlerer und kleiner Abnehmer. Nach Angaben der Beteiligten entfallen auf die größten Abnehmer [zwischen 25 % und 35 %]* des Marktes. Einige der größten Abnehmer von Zeitungspapier beziehen Mengen, mit denen die gesamte Kapazität einiger der größten Hersteller ausgelastet wäre. (64) Für die Anbieter sind die größten Abnehmer eine Quelle der Stabilität und damit der Sicherheit, da ein Verlust oder Teilverlust eines Großabnehmers einem Hersteller erhebliche Probleme bei der Auslastung seiner Papiererzeugungskapazität bereiten könnte. Die Anbieter sind deshalb sehr bemüht, keinen Großkunden zu verlieren. Andererseits stellen die sechs größten Anbieter für die größten Abnehmer praktisch die einzige Bezugsquelle dar. Dies ging aus der Untersuchung der Kommission hervor, die zeigte, daß die größten Abnehmer im wesentlichen bei den größten Herstellern beziehen und nur diese als tatsächliche oder potentielle Anbieter ansehen. (65) Die in den Vertragsverhandlungen zwischen den größten Abnehmern und den sechs großen Anbietern vereinbarten Bedingungen haben spürbare Auswirkungen auf den übrigen Markt, nicht nur weil auf die sechs größten Anbieter 75 % des Marktes entfallen, sondern auch wegen der Größe und der Abnahmemengen dieser Abnehmer. Deshalb spielen diese Vertragshandlungen eine ausschlaggebende Rolle für die Funktionsweise des Zeitungsdruckpapiermarktes. Die sechs größten Anbieter, UPM-Kymmene, Enso, Stora, Norske Skog, MoDo und Haindl, bilden ein Oligopol, wobei der Wettbewerb zwischen den Mitgliedern des Oligopols um die Großaufträge für die Marktergebnisse ausschlaggebend ist. Deshalb kann man davon ausgehen, daß eine vom Oligopol gegenüber den Großabnehmern durchgesetzte Preiserhöhung zu einer allgemeinen Preissteigerung im Markt führen würde. Die Kommission hat untersucht, ob dieses Vorhaben geeignet ist, zur Begründung oder Verstärkung einer beherrschenden Marktstellung des Oligopols beizutragen. Oligopolistische Beherrschung (66) In der Entscheidung 97/26/EG (IV/M.619 - Gencor/Lonrho)(18) hatte die Kommission festgestellt: "Ähnlich negative Auswirkungen wie die, die sich aus der beherrschenden Stellung eines einzelnen Unternehmens ergeben, hat auch die beherrschende Stellung eines Oligopols. Eine solche Situation kann eintreten, wenn die bloße Anpassung der Mitglieder des Oligopols an die Marktbedingungen ein wettbewerbswidriges Parallelverhalten verursacht, durch das das Oligopol beherrschend wird. Eine aktive Kollusion wäre daher keine unbedingte Voraussetzung dafür, daß die Mitglieder des Oligopols eine beherrschende Stellung erreichen und sich in erheblichem Ausmaß unabhängig von ihren restlichen Wettbewerbern, ihren Kunden und schließlich auch den Verbrauchern verhalten." (67) Im vorliegenden Fall kam die Kommission zu dem Ergebnis, daß die Gegebenheiten des Zeitungsdruckpapiermarktes auf einen Markt mit geringen Wettbewerbsanreizen für die Mitglieder des Oligopols schließen lassen. Der Markt weist im Gegenteil mehrere Merkmale eines wettbewerbswidrigen oligopolistischen Marktes auf: nur mäßiges Wachstum auf der Nachfrageseite, ein hohes Maß an Konzentration auf der Angebotsseite, ein homogenes Erzeugnis, ausgereifte Herstellungstechnik, hohe Zutrittsschranken und ähnliche Kostenstrukturen. Außerdem wurde festgestellt, daß der Zusammenschluß zu einer Erhöhung des Herfindahl-Hirschman-Indexes um 313 Punkte führen würde, was eine erhebliche Veränderung wäre. (68) Nach einer eingehenden Untersuchung des Marktes ist die Kommission jedoch zu dem Ergebnis gelangt, daß der Zusammenschluß nicht zur Begründung oder Verstärkung der beherrschenden Stellung eines Oligopols führen würde. Nach den Ausführungen der Beteiligten ist der Zeitungspapiermarkt bei Schlüsselgrößen wie Lieferungen und Preisen nicht transparent; insbesondere bei den Preisen ließen insgeheim gewährte Rabatte auf eine fehlende Markttransparenz schließen. Ein potentieller Wettbewerb könnte nach den Untersuchungsergebnissen, u. a. von kanadischen Einfuhren ausgehen. Außerdem können die größten Abnehmer wohl ein gewisses Maß an Nachfragemacht ausüben. Deshalb ist die Kommission zu dem Ergebnis gelangt, daß eine Verkleinerung des Oligopols von 6 auf 5 Mitglieder unter den Gegebenheiten des vorliegenden Falles nicht ausreicht, um zur Begründung oder Verstärkung einer beherrschenden Stellung zu führen. b) Zeitschriftenpapier (69) Nach Angaben der Beteiligten beläuft sich der Gesamtverbrauch an Zeitschriftenpapier im EWR auf 7,94 Mio. t. Der gemeinsame Marktanteil der Beteiligten wird mit [zwischen 20 % und 25 %]* (Enso [zwischen 5 % und 10 %]*, Stora [zwischen 10 % und 15 %]*) angegeben. Die Beteiligten waren nicht in der Lage, Absatzzahlen zu den Marktanteilen ihrer Mitbewerber nach Umfang oder Wert anzugeben, konnten jedoch Angaben zu den Anteilen an der installierten Kapazität im EWR machen. Auf dieser Grundlage ist in der nachstehenden Tabelle die Stellung der wichtigsten Hersteller im EWR bezogen auf die Kapazität wiedergegeben. Tabelle Marktstellung der wichtigsten Anbieter im Jahr 1997 >PLATZ FÜR EINE TABELLE> (70) Nach dem Zusammenschluß würden auf die beiden führenden Anbieter von Zeitschriftenpapier 45 % und die drei führenden Anbieter rund 60 % der Kapazität im EWR entfallen. (71) Aus denselben Gründen wie bei Zeitungspapier hat die Kommission die Frage einer oligopolistischen Beherrschung beim Zeitschriftenpapiermarkt untersucht. Sie kam aus im wesentlichen den gleichen Gründen wie bei Zeitungspapier zu dem Ergebnis, daß dieses Vorhaben nicht zur Begründung oder Verstärkung einer beherrschenden Stellung des Oligopols auf dem Zeitschriftenpapiermarkt führen würde. c) Verpackungskarton für nichtfluessiges Füllgut (72) In diesem Markt würden die Beteiligten im EWR einen Anteil von lediglich [zwischen 25 % und 35 %]* erzielen. Wenn man den Markt nach Anwendungen, wie z. B. Zigarettenkarton, Becherkarton usw., untergliedert, würden sich je nach Anwendung keine oder nur begrenzte Überschneidungen zwischen den Parteien im Markt ergeben, da Stora und Enso keinen Verbraucherkarton für nichtfluessige Anwendungen für genau denselben Verwendungszweck herstellen. Deshalb würde in diesem Markt der Zusammenschluß nicht zur Begründung oder Verstärkung einer beherrschenden Stellung führen. d) Verpackungskarton für fluessiges Füllgut Marktanteile (73) Die Beteiligten konnten für Verpackungskarton für fluessiges Füllgut keine Angaben zum Gesamtmarkt machen. Die Kommission setzt für den Wert des gesamten EWR-Frischfasermarktes einen Umfang von 2 bis 2,5 Mrd. ECU an, wovon ein wesentlicher Teil auf Verpackungskarton für fluessiges Füllgut entfällt. (74) Der Gesamtumfang des Marktes für Verpackungskarton für fluessiges Füllgut wurde von den Beteiligten für das Jahr 1997 mit einer Liefermenge von 1062700 t angegeben. Diese Angabe entspricht nach Überprüfung durch die Kommission im wesentlichen den von dritter Seite vertraulich vorgelegten Zahlen. Bezogen auf die verbrauchten Mengen haben die Beteiligten ihre gemeinsamen Lieferungen im Jahr 1997 mit [zwischen 500000 t und 1000000 t]* angegeben. Demnach würde ihr Anteil an dem genannten Markt [zwischen 50 % und 70 %]* betragen und damit weit vor den übrigen Marktteilnehmern liegen. Die Parteien haben die Marktanteile für Korsnäs mit [zwischen 10 % und 20 %]* und für Assi-Domän mit [zwischen 10 % und 20 %]* angegeben. Auch diese Zahlenangaben wurden von der Kommission anhand von vertraulichen Zahlen überprüft, die Abnehmer von Verpackungskarton für fluessiges Füllgut vorgelegt hatten. Potentieller Wettbewerb i) Zutrittsschranken (75) Die Schranken beim Eintritt in den Frischfaserkartonmarkt sind hoch. Vor allem die Kosten für den Bau einer Kartonmaschine, die von den Parteien mit rund [zwischen 300 und 400]* Mio. ECU angegeben wurden, sind erheblich. Risiken beim Marktzutritt sind auch angesichts der Bedeutung von Größenvorteilen gegeben: Der für einen rentablen Absatz angegebene Mindestumsatz beträgt je nach Werk zwischen 50000 t und 200000 t jährlich. Außerdem machen die bescheidenen Wachstumsraten von 1 % bis 2 % jährlich einen Markteintritt noch weniger attraktiv. (76) Im Markt für Verpackungskarton für fluessiges Füllgut bestehen eine Reihe weiterer Zutrittsschranken. Die wichtigste ist die Tatsache, daß zur Herstellung dieser Kartonsorte eine integrierte Langfaser-Zellstoffabrik erforderlich ist. Außerdem sind gemäß den Parteien die folgenden Ausrüstungen/Verfahren zur Herstellung von Verpackungskarton für fluessiges Füllgut erforderlich: verbesserte Zellstoffreinigungs- und Zellstoffraffinierungsanlagen, Änderungen am Siebwasserumlaufsystem und Einbau einer pH-Kontrollanlage. (77) Wegen der hohen Investitionskosten und der Tatsache, daß für die Herstellung von Verpackungskarton für fluessiges Füllgut ein bestimmter Umfang an Produktionskapazität und Verkäufen erforderlich ist, müßte sich ein potentieller Neuzugänger noch vor der Vornahme von Anlageinvestitionen durch Abnahmeverträge mit den Kunden einen bestimmten Absatz sichern. In Anbetracht der mit einem Wechsel verbundenen Probleme und der Tatsache, daß die Beziehungen zwischen Herstellern und Abnehmern von Flüssigverpackungskarton in der Regel von beständiger und langfristiger Natur sind, erscheint eine solche Umstellung schwierig. In den vergangenen zehn Jahren kam es im EWR zu keinen Neuzugängen im Markt für Verpackungskarton für fluessiges Füllgut. ii) Potentielle Wettbewerber

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.