Europäische Union

2014/189/EU: Beschluss der Kommission vom 28. Dezember 2012 . über die staatliche Beihilfen (SA.33760 (12/N-2, 11/C, 11/N); SA.33763 (12/N-2, 11/C, 11/N); SA.33764 (12 N-2, 11/C, 11/N); SA.30521 (MC 2/10); SA.26653 (C9/09); SA.34925 (12 N-2, 12/C, 12/N); SA.34927 (12 N-2, 12/C, 12/N); SA.34928 (12 N-2, 12/C, 12/N) die vom Königreich Belgien, von der Französischen Republik und dem Großherzogtum Luxemburg zugunsten von Dexia, DBB/Belfius und DMA durchgeführt wurden (Bekanntgegeben unter Aktenzeichen C(2012) 9962) Text von Bedeutung für den EWR

Amtliche Ursprungsfassung

Quellenkennung: 32014D0189(01). Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

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, und jedes neue Produkt muss der Bankenaufsichtsbehörde gemeldet werden. (193) Das JV muss eine übersichtliche Dokumentation für die Kunden bereitstellen, in der die Produkte gemäß Einteilung in der Gissler-Charta dargestellt sind. (194) Die Gissler-Charta ist ein Bewertungsschema, das auf zwei Kriterien — dem Referenzindex und der verwendeten Struktur — aufbaut. Sie bietet eine Einstufung nach ansteigenden Risiken, die für Gebietskörperschaften in Frage kommen. Tabelle 6 Risikoübersicht der Gissler-Charta Basisindizes 1 Indizes des Euro-Währungsgebiets 2 Inflationsrate in Frankreich oder Inflationsrate im Euro-Währungsgebiet oder Differenz zwischen beiden 3 Differenz zwischen Indizes des Euro-Währungsgebiets 4 Indizes außerhalb des Euro-Währungsgebiets. Indexdifferenzen, darunter auch zu einem Index außerhalb des Euro-Währungsgebiets 5 Differenz zwischen Indizes außerhalb des Euro-Währungsgebiets Strukturen A Fester Zinssatz einfach. Variabler Zinssatz einfach. Umstellung von fest verzinslich auf variabel verzinslich oder umgekehrt. Umstellung von strukturiertem Zinssatz auf variabel oder fest verzinslich (nur eine Richtung). Variabler Zinssatz einfach mit Höchstbegrenzung (cap) oder nach oben und nach unten begrenzt (tunnel). B Einfache Barrier-Option. Kein Hebeleffekt C Tauschoption (Swaption) D Multiplikator bis 3; Multiplikator bis 5 höchstbegrenzt E Multiplikator bis 5 (195) Das JV muss sein Kreditangebot auf folgende Produkte beschränken: 1. Produkte der Kategorie 1A; 2. Produkte mit Bindung an die Inflation in Frankreich und das Sparbuch A („livret A“) der Kategorie 2A; und 3. Kauf von Swaptions der Kategorie 1C. (196) Wie die französischen Behörden betonten, dürfen in Kategorie 2 Differenzen zwischen Inflationsraten im Euro-Währungsgebiet oder Inflationsraten in anderen Ländern des Euro-Währungsgebiets nicht genutzt werden. (197) Im Übrigen stehen diese Produkte nicht allen Kunden offen. Das Angebot ist auf die Größe der Gebietskörperschaften nach folgender Einteilung abgestimmt: Tabelle 7 Produktkategorien, die für die einzelnen Kundensegmente in Frage kommen Kundensegment Anzahl Produkt Gebietskörperschaften < 5 000 Einwohner Öffentliche Krankenhäuser 47 614 1A Gebietskörperschaften > 5 000 und < 20 000 Einwohner 2 612 1A + gekoppelt an Inflation und Sparbuch „livret A“ Gebietskörperschaften > 20 000 Einwohner 1 244 1A, 1C (ohne Optionsverkauf) + gekoppelt an Inflation und Sparbuch „livret A“ (198) Für die angebotenen Kredite sind Laufzeiten bis zu 15 Jahren zulässig, soweit sie nicht durch eine länger laufende Refinanzierungsquelle, insbesondere durch Ausgabe von Pfandbriefen mit entsprechender Laufzeit, unterlegt werden können. (199) In jedem Fall setzt die Laufzeit der Kundenkredite voraus, dass sich DMA selbst über entsprechend lange Laufzeiten refinanzieren kann. (200) Um die Desensibilisierung zu erleichtern, darf das JV Kunden, die geklagt haben oder laufende Kredite aus der Bilanz von DMA nicht mehr bedienen (Zahlungsausfall), keine Finanzierungen anbieten. Außerdem muss die Vergabe von Finanzierungen an Kunden, die sensible Kredite halten, vorher zwischen dem JV und NEC abgestimmt werden. (201) Die französischen Behörden werden einen unabhängigen Sachverständigen vorschlagen, dem es obliegt, die Einhaltung dieser Auflagen zwei Jahre lang zu überwachen. Danach müssen die französischen Behörden die relevanten Informationen als Nachweis dafür vorlegen, dass diese Verpflichtungen eingehalten wurden; die Kommission kann, soweit sie es für notwendig hält, die Verlängerung des Auftrags des unabhängigen Sachverständigen verlangen. (202) Zwischen der Dexia-Gruppe einerseits und DMA, NEC und dem JV andererseits bestehende Vertragsbeziehungen bei Service-Leistungen werden beendet. Diese Entflechtung findet grundsätzlich nach einer Übergangszeit statt, in der genau bezeichnete vertragliche Beziehungen im erforderlichen Umfang beibehalten werden können, bis NEC, DMA und das JV in der Lage sind, die betreffenden Service-Leistungen selbst zu erbringen. (203) In Bezug auf Leistungen (ohne IT) muss Dexia bestimmte Service-Leistungen für NEC (d. h. Überwachung des Schuldverschreibungsportfolios (48), geschäftliche Betreuung nicht französischer Kredite (49), Kreditrisikoanalyse (48), internes Ratingsystem (48), Bewertung der Wertpapiere (48) und Audit (49)) für eine Übergangszeit weiter erbringen, die je nach Service-Leistung auf 3 oder 6 Monate beschränkt ist. Umgekehrt muss NEC Service-Leistungen für Dexia (d. h. Analyse des Kreditrisikos und Leistungen im Zusammenhang mit dem internen Ratingsystem) für eine Dauer von höchstens 6 Monaten erbringen. (204) In Bezug auf die IT-Systeme beträgt die Übergangszeit 24-30 Monate, da die Duplizierung und die Migration vieler verschiedener Anwendungen und der dazugehörigen Datenbanken sehr komplex sind. (205) Den französischen Behörden zufolge ist der Finanzierungsbedarf bei NEC und DMA hauptsächlich durch folgende Faktoren bedingt: 1. die Finanzierung der „Übersicherungsquote“ bei DMA (50); 2. den Bedarf an Barsicherheiten für die DMA-Sicherungsinstrumente, zu deren Zwischenverwahrung NEC als gezwungen sein könnte: a) derzeit bestehende „Swaps“ zwischen DMA einerseits und DCL und deren Tochtergesellschaften andererseits („interne Swaps“) und b) gegebenenfalls Swaps mit Gegenparteien des Markts („externe Swaps“), 3. den etwaigen Vorfinanzierungsbedarf beim Hochlauf der Neukreditvergabe durch das JV. (206) Der Finanzierungsbedarf für Sicherheiten, die DCL für interne Swaps (Swaps zwischen DMA und DCL) bei Gegenparteien des Markts hinterlegt hat (und DCL von DMA nicht erhalten hat), beläuft sich mittlerweile auf rund [2-5] Mrd. EUR. Im Rahmen der NEC-Übernahme (und somit von DMA) wird NEC, wie die Beteiligten vereinbart haben, die internen Swaps nach dem Closing zwischenfinanzieren, muss in anderen Worten also für die Finanzierung des Bedarfs an Barsicherheiten durch diese Swaps aufkommen. Die Liquidität wird NEC von seinen Anteilseignern zu einem Marktpreis (der nach einer Methodik ermittelt wird, welche die französischen Behörden fest zugesagt haben) zugeführt. DCL muss NEC durch Ablösezahlungen von 130 Mio. EUR für diese Zwischenfinanzierung entschädigen. (207) Im Übrigen muss sich DCL bei der Auslagerung der Verbriefungen „Dexia Crediop per la cartolarizzazione“ („DCC“) 2013 zur Zusammenarbeit mit NEC verpflichten, um die Verbriefungsanteile im DMA-Deckungsstock durch die zugrunde liegenden Basiswerte zu ersetzen, die damit direkt gehalten werden. Diese Auslagerung wird zwangsläufig zur Einrichtung von Swaps zwischen DMA und Crediop führen. Damit gehen diese Swaps indirekt auf NEC über, und für diese Zwischenfinanzierung hat Dexia Anspruch auf Entschädigung, die sich nach denselben Modalitäten bemisst wie die für die internen Swaps, die es mit Abschluss der DMA-Veräußerung zwischenfinanziert hatte. (208) Sofern Swaps (oder andere Derivaten) zum Einsatz kommen, werden diese direkt von NEC und/oder DMA ohne Zwischenfinanzierung durch DCL abgeschlossen. (209) Die französischen Behörden verpflichten sich, dass die DMA-Endaktionäre die Kapitalausstattung in einem Umfang sichern werden, wie dies für den Ausgleich möglicher Verluste aus seinem bestehenden Portfolio erforderlich ist, sollte das Prozessrisiko durch die sensiblen Kredite eintreten. Künftige Rekapitalisierungen müssen von der Kommission vorab genehmigt werden. (210) Die DMA-Endaktionäre müssen sich gemäß folgender Grundsätze am Finanzierungsbedarf von NEC und DMA beteiligen: 1. Für den Bedarf durch laufende Kredite — sowohl für die Übersicherung als auch für swap-bedingte Barsicherheiten — kommt die CDC unter Zwischenschaltung von NEC bei Abschluss der Transaktion auf. Dexia und DCL, die mit Realisierung des Verkaufs von DMA jede direkte oder indirekte Beteiligung am Kapital von DMA verlieren, brauchen DMA ab diesem Zeitpunkt keine weitere Liquidität mehr zuzuführen. 2. Für den Bedarf durch die Neukreditvergabe kommen die Anteilseigner des JV auf. 3. Der Beitrag der CDC ist für die gesamte Maßnahme auf 12,5 Mrd. EUR begrenzt. Unter diese Obergrenze fallen auch mögliche Beiträge der CDC zur Deckung des Liquiditätsbedarfs beim JV. 4. Wie die französischen Behörden betonen, erfolgt die Kapitalzufuhr der Anteilseigner für den Finanzierungsbedarf von NEC und DMA grundsätzlich „zu Marktpreisen“ und mit Laufzeiten, die auf den jeweiligen Verwendungszweck abgestimmt sind. Bei der Ermittlung des Marktpreises für die Liquiditätszuführung bei DMA sind folgende Grundsätze zu beachten: a) Bei jeder Emission werden die Kosten für langfristige Finanzierungen, die NEC von dessen Anteilseignern zu Marktpreisen zugeführt werden, anhand der Finanzierungskosten für identische Laufzeiten und Währungen ermittelt, wie sie in einem von NEC und dessen Anteilseignern ausgewählten Querschnitt von Kreditinstituten („Panel“) zu beobachten sind. b) Das Panel von Kreditinstituten wird anhand der Liste der französischen Banken festgelegt, die an der Bildung des Euribor mitwirken; davon ausgenommen bleiben aber Institute, die NEC und dessen Anteilseigner auf der Grundlage ihrer langfristigen Ratings (und Aussichten) und ihrer Risikoprofile (Geschäftstyp, geografische Exposition, aufsichtsrechtliche Kennzahlen usw.) (einstimmig) für nicht mit NEC/DMA vergleichbar halten. Zu dem Panel gehören mindestens drei Banken; c) Die Finanzierungskosten für NEC/DMA sind genauso hoch wie die durchschnittlichen Finanzierungskosten der Banken aus dem Panel. d) Analog dazu sind die Kosten für kurzfristige Finanzierungen, die NEC von dessen Anteilseignern zu Marktpreisen zugeführt werden, so hoch wie die durchschnittlichen Finanzierungskosten in den Instituten aus dem Panel. (211) Der Teil der DMA-Bilanz im Wert von schätzungsweise [20-40] Mrd. EUR (Stand: 30. September 2012), hinter dem keine laufenden Kredite von französischen Gebietskörperschaften und öffentlichen Gesundheitseinrichtungen in Frankreich stehen, wird zum Abbau freigegeben. (212) Wie nämlich aus den Ausführungen unter den Erwägungsgründen oben hervorgeht, wird sich das Geschäft von NEC, DMA und des JV auf Finanzierungsgeschäfte mit französischen Gebietskörperschaften und öffentlichen Gesundheitseinrichtungen in Frankreich beschränken. Nun passen aber Teile des bilanzierten Kreditbestands von DMA nicht zu diesem Geschäft. Dieser Teil des Bestands, der nach dem Verkauf des Unternehmens nicht mehr zu dem von DMA betriebenen Geschäft passt, wird abgebaut, und das JV darf keine Kredite an Kunden vergeben, bei denen es sich nicht französische Gebietskörperschaften und öffentliche Krankenhäuser in Frankreich handelt. (213) Auffällig ist, dass die Beteiligten der DMA-Veräußerungsmaßnahme abweichend vom ursprünglichen DMA-Verkaufsplan, wie er in einer Mitteilung der französischen Behörden vom April 2012 dargestellt und in Abschnitt 2.3.5. des Beschlusses über die bedingte Genehmigung beschrieben wird, darauf verzichtet haben, dass Dexia SA und DCL für DMA eine sogenannte „Stop-loss“-Garantie für Verluste aus dem mittleren Kreditbestand der DMA-Bilanz und eine sogenannte „Sensible-Kredit“-Garantie für den Bestand an „sensiblen“ Krediten in Höhe von ca. 10 Mrd. EUR stellen, mit denen Verluste durch mögliche Prozesse und Wertminderungen als Folge einer Umschuldung oder Umstrukturierung abgesichert sind. (214) Die beteiligten Mitgliedstaaten haben auch auf zwei staatliche Garantien verzichtet, die ursprünglich im Rahmen der DMA-Veräußerungsmaßnahme vorgesehen waren: eine Rückbürgschaft des französischen Staats für Verbindlichkeiten von Dexia SA und DCL aus sensiblen Krediten auf der DMA-Aktivseite (51) und eine Ausdehnung der Refinanzierungsgarantie der beteiligten Mitgliedstaaten auf die mittelfristigen Verbindlichkeiten von DCL aus einem Schuldverschreibungsprogramm […], um zu vermeiden, dass bei einer Veräußerung umfangreicher Vermögensteile Klauseln für vorzeitige Rückzahlung wirksam werden. (215) Außerdem sollen beim Verkauf von NEC „(i) von DCL abgeschlossene und an DMA abgetretene Kredite oder (ii) von DCL auf Rechnung von DMA oder (iii) direkt von DMA abgeschlossene Kredite nicht durch Garantien von DCL und [Dexia] abgesichert werden“ (52). So müssen NEC und DMA für die Verluste durch diese drei Kredittypen, insbesondere bei Unregelmäßigkeiten oder Konformitätsmängeln in Bezug auf diese Kredite, ihr Bestehen und ihre Gültigkeit, grundsätzlich selbst aufkommen. Allerdings haftet „DCL weiterhin für Verurteilungen zu Schadensersatz, den DCL gemäß Kreditkonditionen (i) für mögliche Schäden, die einem Kreditnehmer direkt durch Nichteinhaltung der vertraglichen, gesetzlichen oder aufsichtsrechtlichen Verpflichtungen von DCL entstanden sind, an diesen Kreditnehmer zahlen muss und der (ii) nicht als Folge einer Aufhebung des betreffenden Kredits oder einer Änderung von einer oder mehreren Vertragsbedingungen fällig wird oder den Kreditnehmer nicht in eine vergleichbare Lage bringen soll, wie sie eintreten würde, wenn der Kredit oder eine bzw. mehrere Kreditbedingungen durch richterliche Entscheidung aufgehoben oder verändert worden wären.“ (53) (216) Den französischen Behörden zufolge werden „DMA, NEC und das JV, deren Geschäfte sich auf die Finanzierung französischer Gebietskörperschaften und öffentlicher Krankenhäuser in Frankreich beschränken, zusammen eine ‚Entwicklungsbank‘ bilden“ (54). (217) Wie die französischen Behörden angaben, ist eine Entwicklungsbank notwendig, um für ein nachweisliches Marktversagen bei der Finanzierung von Gebietskörperschaften und öffentlichen Krankenhäusern in Frankreich Abhilfe zu schaffen. Die Behörden haben ferner Analysen vorgelegt, wonach der jährliche Finanzierungsbedarf hier bei rund 20-24 Mrd. EUR liegt, das Angebot der Banken aber auf ca. 10 Mrd. EUR begrenzt ist. (218) Dieses Ungleichgewicht ist insbesondere nach dem Rückzug von Dexia entstanden, das ca. [40-50] % Marktanteil hielt. 2.3.2.   Verpflichtungen (219) Für die DMA-Veräußerungsmaßnahme und den Aufbau der neuen Entwicklungsbank werden folgende Verpflichtungen abgegeben (der Original-Text ist in Anhang III beigefügt): a)   Beteiligungsstruktur (220) Spätestens bis zum 31. Januar 2013 muss DCL das Kapital von NEC zu 100 % an den französischen Staat, die CDC und La Banque Postale zu einem Preis von 1 EUR abtreten, was laut Aussage der beteiligten Mitgliedstaaten einem „marktgerechten“ Kaufpreis für DMA und die spätestens zum Zeitpunkt des Verkaufs von DMA von DCL übertragenen Tools bzw. NEC überlassenen Tools und Betriebsmittel entspricht. (221) La Banque Postale kann seine Beteiligung an NEC zu einem Marktpreis aufstocken, der nach den Vorgaben unabhängiger Sachverständiger und nach allgemein üblichen Methoden in vergleichbaren Fällen bestimmt wird, so dass ihre Kapitalbeteiligung bei NEC letztlich genauso hoch ist wie der Anteil des mit dem Neugeschäft verbundenen Kreditbestands am DMA-Deckungsstock. b)   Geschäftstätigkeit der neuen Entwicklungsbank (222) Das Geschäftsfeld des JV wird auf die Finanzierung französischer Gebietskörperschaften und öffentlicher Gesundheitseinrichtungen in Frankreich beschränkt sein. Die vergebenen Kredite werden zunächst in die Bilanz von La Banque Postale eingestellt und dann unter der Bedingung an DMA abgetreten, dass sie mit der DMA-Verpflichtungspolitik im Einklang stehen (55). Kredite, die nicht die geforderten Voraussetzungen der vorliegenden Verpflichtungserklärung erfüllen, können nicht an DMA abgetreten werden. (223) Das Produktangebot des JV ist einfach und besteht aus Plain-vanilla-Produkten mit einfachen und transparenten Preisgestaltungsmethoden. Es muss die Auflagen aus der genehmigten Mitteilung erfüllen, die der Kommission am 8. Oktober 2012 vorgelegt wurde (Anhang IV-b zum vorliegenden Beschluss). (224) Die Finanzierungen werden den französischen Gebietskörperschaften und öffentlichen Gesundheitseinrichtungen in Frankreich zu Marktbedingungen angeboten, die nicht attraktiver sind als die Angebote anderer Geschäftsbanken; insbesondere darf das JV nicht mit Angeboten werben, die attraktiver sind als nach der Marktpraxis üblich. Der Überwachungstreuhänder wird damit beauftragt, festzulegen, wie er die Einhaltung dieser Verpflichtung kontrollieren kann. (225) Die Geschäftstätigkeit von NEC, DMA und des JV wird für einen Zeitraum von 15 Jahren mit der Auflage genehmigt, dass nach Ablauf dieses Zeitraums und unbeschadet der Verpflichtung unter Erwägungsgrund (227) unten 1) diese Genehmigung für Finanzierungsgeschäfte mit Gebietskörperschaften unter den gleichen Bedingungen verlängert wird, sofern das Marktversagen weiter anhält, und 2) diese Genehmigung für Finanzierungsgeschäfte mit öffentlichen Gesundheitseinrichtungen in Frankreich nur dann verlängert wird, wenn ein Marktversagen nachgewiesen wird. (226) Innerhalb von drei Jahren nach Erlass des abschließenden Beschlusses können die französischen Behörden bei der Kommission beantragen, dass sie prüft, ob der globale Geschäftsplan von NEC, DMA und des JV die Rentabilitätsvorgaben einer Geschäftsbank erfüllt, damit sie vorbehaltlich der Genehmigung durch die Kommission in eine Geschäftsbank umgewandelt werden können. (227) Die zwischen der Dexia-Gruppe einerseits und DMA, NEC und dem JV andererseits bestehenden geschäftlichen Beziehungen im Bereich der Dienstleistungen müssen sich auf diejenigen beschränken, die in den beiliegenden Mitteilungen vom 8. und 11. Oktober 2012 (Anhänge IV-c und d des vorliegenden Beschlusses) beschrieben sind, und zu Marktpreisen abgerechnet werden. (228) In einem Zeitraum von fünf Jahren nach Erlass des abschließenden Beschlusses dürfen DMA, NEC und das JV keine Unternehmen oder Beteiligungen an einem Unternehmen erwerben. Dies gilt nicht nur für Unternehmen mit der Rechtsform einer Gesellschaft, sondern auch für alle Vermögensteile, die zu einem Unternehmen gehören. (229) Mit Ausnahme der Dividendenzahlungen durch DMA an NEC dürfen DMA, NEC und das JV bis zum 31. Dezember 2015 keine Dividende jedweder Form für ihre Aktien ausschütten. DMA, NEC und das JV dürfen Kuponzahlungen nur leisten, sofern hierfür eine vertragliche Verpflichtung aus einer Verbindlichkeit besteht, die vor dem 14. Dezember 2012 eingegangen wurde. (230) Der Staat sorgt dafür, dass DMA, NEC und das JV die geltenden Rechtsvorschriften für Löhne/Gehälter und Vergütungen einhalten, und insbesondere die für Kreditinstitute geltenden Vergütungsobergrenzen und etwaige Auflagen, die sich durch die direkte bzw. indirekte Kontrolle des Staats über DMA, NEC und das JV ergeben. Der Staat verpflichtet sich, dafür zu sorgen, dass DMA, NEC und das JV die Auflagen, die die Kommission diesbezüglich im Rahmen der Anwendung der Beihilfevorschriften vorschreibt, strengstens einhalten. (231) In diesem Zusammenhang müssen die französischen Behörden einen möglichst sparsamen Umgang mit öffentlichen Geldern in Bezug auf Löhne/Gehälter und Vergütungen gewährleisten, die den Mitarbeitern in den einem Umstrukturierungsplan unterliegenden Banken gezahlt werden. Insbesondere muss der Staat dafür sorgen, dass der der Kommission vorgelegte Geschäftsplan (56) genau umgesetzt wird. Der Staat muss der Kommission im Übrigen Vorschläge zur Reduzierung der Gemein- und Personalkosten bei DMA, NEC und im JV unterbreiten, sollte(n) nach Ablauf des jeweiligen Geschäftsjahrs i) die Nettomarge um über 20 % unter der im Geschäftsplan angekündigten Zielvorgabe liegen (57); ii) der Nettogewinn (ohne Rückstellungen) um über 25 % unter der angekündigten Zielvorgabe liegen; iii) Verluste in der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesen werden; oder iv) wenn DMA, NEC oder das JV die geltenden Mindestwerte für die aufsichtsrechtlichen Kennzahlen nicht mehr einhalten sollten. Diese Verpflichtung wird mit dem konsolidierten Jahresabschluss 2013 wirksam. c)   Bewirtschaftung des laufenden Kreditbestands aus der Bilanz von DMA (232) Auf der Aktivseite der DMA-Bilanz stehende Kredite, die nicht öffentlichen Gesundheitseinrichtungen in Frankreich oder französischen Gebietskörperschaften gewährt wurden, werden abgebaut. So dürfen insbesondere an Kunden, die nicht dem oben vorgegebenen Geschäftsfeld entsprechen (Erwägungsgrund (222)), keine weiteren Kredite vergeben werden. (233) Für laufende Kredite an französische Gebietskörperschaften oder öffentliche Gesundheitseinrichtungen in Frankreich, die nicht von der Gissler-Charta erfasst oder mit E3, E4 oder E5 laut Gissler-Charta oder einem Rating größer oder gleich 11 laut interner Bewertung von Dexia („sensible Kredite“) eingestuft sind, muss NEC eine Desensibilisierung durchführen, die von DMA finanziert wird. Diese Desensibilisierung soll das einschlägige Risiko mindern und kann mit einer Neukreditvergabe einhergehen. (234) Das JV wird an Kunden, die sensible Kredite halten und laufende Kredite aus dem Bestand der DMA-Bilanz nicht mehr bedienen (Zahlungsausfall) oder Klage gegen solche Kredite eingereicht haben, keine Finanzierungen vergeben. (235) DMA übernimmt die Refinanzierung für die durch das JV vergebenen Kredite und für den laufenden Kreditbestand. Mit Abschluss der Veräußerung von DMA wird die Bilanz von DMA Gegenstand einer gesonderten Verwaltung sein, erstens im Hinblick auf die vorhandenen sensiblen Kredite, deren Gesamtvolumen auf 9,4 Mrd. EUR geschätzt wird, und zweitens im Hinblick auf den Abbau von Krediten, die nicht dem Geschäftsprofil der Entwicklungsbank gemäß Erwägungsgrund (222) der vorliegenden Verpflichtungserklärung entsprechen und zum 30. September 2012 ein geschätztes Gesamtvolumen von [20-40] Mrd. EUR ausmachen. d)   Liquiditätszuführung für NEC und DMA (236) Der französische Staat, die CDC und La Banque Postale verpflichten sich, NEC und DMA die notwendige Liquidität zuzuführen. Diese Liquiditätsnachschüsse müssen nach den Bedingungen in der genehmigten Mitteilung erfolgen, die der Kommission am 8. Oktober 2012 vorgelegt wurde (Anhang IV-a des vorliegenden Beschlusses). Für die CDC sind diese Zuführungen auf 12,5 Mrd. EUR begrenzt. (237) Mit Abschluss der Veräußerung von DMA führen Dexia SA und DCL DMA und NEC keine weitere Liquidität mehr zu. e)   Kapitalausstattung von NEC und DMA (238) Der französische Staat, die CDC und La Banque Postale verpflichten sich, die Kapitalausstattung in dem Umfang zu halten, wie dies zur Deckung eventuell eintretender Verluste aus dem bestehenden Portfolio von DMA erforderlich ist. Kapitalerhöhungen bei DMA dürfen grundsätzlich nur nach Anmeldung bei der Kommission und unter Einhaltung der Vorschriften für die Anwendung der Artikel 107 und 108 AEUV durchgeführt werden. f)   Überwachungs- und Durchführungstreuhänder (239) Ein im Namen und auf Rechnung der Kommission tätiger Treuhänder, der für die Überwachung der Einhaltung der Verpflichtungen zuständig ist, kann dem französischen Staat, der CDC, La Banque Postale, DMA, NEC und dem JV in diesem Zusammenhang beliebige Fragen stellen und alle Unterlagen aus ihrem Besitz einsehen. Für die Bestellung dieses Überwachungstreuhänders gelten die folgenden Voraussetzungen: — Der Staat legt der Kommission vorab, spätestens aber einen Monat nach Erlass des abschließenden Kommissionsbeschlusses eine Liste mit einer bis drei in Absprache mit der CDC und La Banque Postale gewählten Personen vor, die als Überwachungstreuhänder für die Überprüfung der Erfüllung der in Abschnitt 2.3.2 genannten Verpflichtungen (Original-Text in Anhang III) in Frage kommen, zur Genehmigung vor. — Der Überwachungstreuhänder muss die notwendige Kompetenz besitzen und darf sich während der Ausübung seines Auftrags in keinem Interessenkonflikt befinden. — Die Kommission kann den/die vorgeschlagenen Kandidaten billigen oder ablehnen. Lehnt die Kommission den/die vorgeschlagenen Kandidat

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.