Europäische Union

2014/189/EU: Beschluss der Kommission vom 28. Dezember 2012 . über die staatliche Beihilfen (SA.33760 (12/N-2, 11/C, 11/N); SA.33763 (12/N-2, 11/C, 11/N); SA.33764 (12 N-2, 11/C, 11/N); SA.30521 (MC 2/10); SA.26653 (C9/09); SA.34925 (12 N-2, 12/C, 12/N); SA.34927 (12 N-2, 12/C, 12/N); SA.34928 (12 N-2, 12/C, 12/N) die vom Königreich Belgien, von der Französischen Republik und dem Großherzogtum Luxemburg zugunsten von Dexia, DBB/Belfius und DMA durchgeführt wurden (Bekanntgegeben unter Aktenzeichen C(2012) 9962) Text von Bedeutung für den EWR

Amtliche Ursprungsfassung

Quellenkennung: 32014D0189(01). Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

Zur amtlichen Quelle ↗

Originaldateien und Anlagen

Durchsuchbarer Text in vereinfachter Darstellung. Tabellen, Abbildungen und verbindliche Gestaltung bitte anhand der Originaldateien prüfen.

chen Veräußerungsplan (der die Garantien und die Preisanpassungsklausel umfasste) zunächst 380 Mio. EUR als Kaufpreis für DMA sowie die für die DMA-Betriebsführung erforderlichen Tools, Mitarbeiter und Betriebsmittel angesetzt waren, wie aus dem Drittgutachten hervorgeht, führen die beteiligten Mitgliedstaaten aus: „Aufgrund des Verzichts auf die laut diesem Plan vorgesehenen Garantien und die Preisanpassungsklausel und angesichts der Entwicklung der Bilanzsituation bei DMA in den ersten drei Quartalen des Jahres 2012 behält der auf 1 EUR festgesetzte Kaufpreis durchaus seinen Marktcharakter“ . (45) (155) Die französischen Behörden sind der Auffassung, dass ein Marktversagen in Bezug auf die Finanzierung von öffentlichen Gesundheitseinrichtungen und Gebietskörperschaften in Frankreich vorliegt. Daher beabsichtigen die französischen Behörden zusammen mit der CDC und La Banque Postale, DMA (durch Übernahme von NEC, dem 100 %igen Anteilseigner von DMA) aufzukaufen, um es zu einer „Entwicklungsbank“ umzubauen. Diese Entwicklungsbank soll einen Aktionsradius haben, der auf die Korrektur des Marktversagens bei der Finanzierung von öffentlichen Gesundheitseinrichtungen und Gebietskörperschaften in Frankreich beschränkt ist, da das Marktversagen durch das vorhandene Marktangebot nicht behoben werden kann. Die französischen Behörden brachten folgende Argumente als Nachweis für das Marktversagen und die Notwendigkeit der Gründung einer Entwicklungsbank vor: Finanzierung der öffentlichen Gesundheitseinrichtungen in Frankreich (156) Den französischen Behörden zufolge beliefen sich die Krankenhausinvestitionen 2010 auf 6,5 Mrd. EUR (gegenüber 2009 um 4,5 % rückläufig) nach einem kontinuierlichen Anstieg seit Beginn der 2000er Jahre. Diese Investitionen werden größtenteils aus Eigenmitteln und über Subventionen finanziert. Die Deckungsrate der Investitionen durch mittel- bis langfristige Fremdfinanzierung lag 2010 bei 36 %. (157) Der mittel- bis langfristige jährliche Finanzierungsbedarf der öffentlichen Gesundheitseinrichtungen in Frankreich schwankt so zwischen 2 und 4 Mrd. EUR je nach Jahr. Damit werden Neuinvestitionen finanziert und fällige Anleihen zurückgezahlt. (158) Außerdem ergibt sich dieser Finanzierungsbedarf durch größere Investitionsvorhaben insbesondere bei Immobilien in einem Umfeld, wo die Baufälligkeitsquote (Verhältnis der kumulierten Abschreibungen zum Brutto-Wert der Sachanlagen, das 2002 einen historisch hohen Stand erreicht hat) größere Investitionen zum Erhalt des Immobilienbestands erforderlich gemacht hat. Von 1997-2002 ist die Baufälligkeitsquote von 50 % auf 55 % gestiegen. Bei Aufschlüsselung der Direktinvestitionen 2010 nach Art im Vergleich zu 2002 wird nämlich deutlich, dass sich die Struktur zugunsten des Immobilienanteils und zu Lasten des Bereichs „Ausstattung“ verschoben hat. (159) In den kommenden Jahren dürfte der Finanzierungsbedarf zwei Hauptschwerpunkte haben, nämlich vorrangig bei der Risikovorsorge in sicherheitsrelevanten Bereichen (erdbebengerechte Nachrüstung, Überschwemmungsrisiken, Asbestentsorgung, vorrangige Brandgefahren). Daneben sollen auch Investitionsvorhaben zur Verbesserung der Gesundheitsversorgung umgesetzt werden. Auch hier stehen vor allem Immobilienprojekte (Bau, Neubau, Umbau usw.) an, i. d. R. verbunden mit umfangreichen Investitionen, für die sich eine Finanzierung über Anleihen — zumindest teilweise — nicht umgehen lässt. (160) Gleichzeitig haben öffentliche Gesundheitseinrichtungen einen hohen kurzfristigen Finanzierungsbedarf in Höhe von ca. 3 Mrd. EUR jährlich (bei 50 % durchschnittlicher Inanspruchnahme), der durch den hohen Bedarf an Umlaufvermögen bedingt ist. Dafür sind in erster Linie die zeitverzögerten Auszahlungen der Krankenversicherungen an die öffentlichen Gesundheitseinrichtungen und der angespannte Ausgabenzeitplan verantwortlich. (161) Angebotsseitig seien die französischen Banken nicht in der Lage, den Marktanteil von Dexia zu übernehmen. Zum 31. Dezember 2012 hatten die Gesundheitseinrichtungen Außenstände von insgesamt 22,8 Mrd. EUR. Aus historischen Gründen werden diese Verbindlichkeiten — wie bei den Gebietskörperschaften — weitestgehend über den Bankensektor finanziert. Die Finanzierung ohne Vermittler ist weiterhin verschwindend gering (nur 5,7 % der Außenstände liegen in Form von Obligationsanleihen vor), nicht zuletzt aufgrund der vielen kleineren Einrichtungen: In Frankreich gibt es 1 034 öffentliche Gesundheitseinrichtungen (Stand: 31. Dezember 2010). Auf die größten Einrichtungen, die Universitätskliniken, entfallen 99,1 % aller aufgelegten Obligationsanleihen. (162) Dexia hielt den weitaus größten Marktanteil: In den letzten Jahren ihres Bestehens deckte die Bank ca. [40-45] % des mittel- bis langfristigen Finanzierungsbedarfs und stellte ungefähr ein Drittel der Dispo-Kreditlinien bereit. Ende 2010 hielt Dexia noch [30-35] % der gesamten Außenstände (siehe Grafik unten). (163) Den französischen Behörden zufolge sind die anderen französischen Banken aus mehreren Gründen nicht in der Lage, die Marktanteile von Dexia zu übernehmen: a) Die Marktkenntnis insbesondere aufgrund der niedrigen Kreditvolumina ist weiterhin begrenzt, während sich Dexia auf diesem Markt sehr gut auskannte; b) Mit der bevorstehenden Umsetzung der neuen aufsichtsrechtlichen Basel III-Kennzahlen, insbesondere der Mindestliquiditätsquote (liquidity coverage ratio) und der Verschuldungsquote (leverage ratio), schwinden die Anreize für die Banken, in diesem Geschäftsfeld, d. h. bei der Vergabe langfristiger Kredite, weiter tätig zu sein, vor allem wenn diesen Krediten kein Einlagengeschäft gegenübersteht, mit dem sie ihre Finanzierungsquellen stabilisieren können. Wie für die Gebietskörperschaften gilt für die öffentlichen Gesundheitseinrichtungen die Auflage, ihre verfügbaren Mittel auf dem Konto der Finanzverwaltung zu hinterlegen. Hinzu kommt ein Problem speziell bei öffentlichen Gesundheitseinrichtungen, die strukturell nicht nur auf mittel- bis langfristige Bankkredite, sondern auch auf Dispo-Kreditlinien (kurzfristige Liquidität) angewiesen sind. Nun werden aber mit den neuen Basel III-Vorschriften kurzfristige Kreditlinien schlechter gestellt, da die Banken dafür nicht nur mehr Eigenkapital vorhalten, sondern auch einen hohen Liquiditätspuffer bilden müssen. Vor diesem Hintergrund haben die französischen Banken eine Beibehaltung ihrer Kreditkontingente für den kommunalen Bereich (zu dem die Gebietskörperschaften genauso gehören wie die öffentlichen Gesundheitseinrichtungen) im Jahr 2012 zugesagt (das entspricht einer Kreditvergabe von rund 9-10 Mrd. EUR). Daher ist — so Frankreich — eine Übernahme der freiwerdenden Marktanteile von Dexia gar nicht möglich. Die allgemeinen Vorgaben zur Bilanzsumme französischer Banken behinderten so nicht nur die Finanzierung der Gebietskörperschaften, sondern auch die Finanzierung der öffentlichen Gesundheitseinrichtungen. (164) Aus all diesen Gründen konjunktureller und struktureller Natur befürchten die französischen Behörden, dass die verbesserten Margen und die geringen Volumina hier wahrscheinlich kaum Anreize für eine spontane Zunahme des privaten Angebots schaffen werden, das anstelle von Dexia die Nachfrage der öffentlichen Gesundheitseinrichtungen in Frankreich decken kann. Finanzierung der Gebietskörperschaften (165) Zum kommunalen Bereich in Frankreich gehören in erster Linie die Gebietskörperschaften, d. h. Kommunen, Verbandsgemeinden, Regionen und Départements. Das wirtschaftliche Gewicht dieser Körperschaften stellt einen jährlichen Ausgabenstrom von rund 220 Mrd. EUR dar (Summe aus Betriebs- und Investitionsausgaben). Auf Investitionsausgaben entfielen 50,4 Mrd. EUR im Jahr 2010 und 52 Mrd. EUR im Jahr 2011, das entspricht 3/4 der öffentlichen Investitionen in Frankreich. Die Gebietskörperschaften sind somit die Hauptakteure beim Erhalt und beim Ausbau der Infrastruktur in Frankreich. (166) Zur Finanzierung dieser Ausgaben stehen den Gebietskörperschaften verschiedene Quellen offen: a) Spareinlagen, die sie aus dem Überschuss der laufenden Einnahmen nach Abzug der Betriebsausgaben und Zinsen für Verbindlichkeiten bilden, d. h. Eigenmittel, allerdings mit der Vorgabe, dass sie vorrangig für die Rückzahlung von Verbindlichkeiten verwendet werden müssen, die im Haushaltsjahr fällig werden; b) Investitionszuschüsse hauptsächlich von anderen Körperschaften der öffentlichen Hand (Staat, europäische Fonds); c) Anleihen (18,6 Mrd. EUR im Jahr 2010 und 16,7 Mrd. EUR im Jahr 2011). (167) Da aus den Anleihen mehr Gelder in die Finanzierung von Investitionen flossen, als fällige Kredite zurückgezahlt wurden, wuchsen die Außenstände der Gebietskörperschaften mit der Zeit auf 152 Mrd. EUR (2011) an. Tabelle 3 Außenstände der französischen Gebietskörperschaften zum 1. Januar 2011 (in Mrd. EUR) Außenstände zum 1. Januar Gesamt 103,4 102,3 102,9 105,0 108,8 114,2 120,6 128,6 138,1 145,7 151,9 Kommunen + Körperschaften mit eigener Steuerhoheit *** 58,9 59,4 59,4 59,9 60,9 63,2 66,1 69,6 73,1 75,2 76,5 Départements 17,1 16,4 16,5 17,0 17,8 18,9 20,0 21,4 24,4 27,9 29,7 Regionen 7,8 7,5 7,6 8,2 9,5 10,2 11,1 12,7 14,2 15,7 16,8 (168) Laut Aussage der französischen Behörden sind bei der Ermittlung der zu erwartenden Neukreditaufnahme in den kommenden Jahren mehrere Faktoren zu berücksichtigen: die Entwicklung der Betriebseinnahmen und -ausgaben bei den Gebietskörperschaften, auf denen die Eigenfinanzierung beruht (i); der Finanzierungsbedarf der Gebietskörperschaften, der teilweise durch den Wahlzyklus bedingt ist (ii). Die Bearbeitungs- und Ausführungsfristen für Projekte und der Wille, sie vor Ende der französischen Kommunalwahlen fertigzustellen, würden zu rückläufigen Investitionen zu Beginn der Amtszeit und zu steigenden Investitionen am Ende der Amtszeit führen. (169) Im Übrigen wurde anhand der Ende 2011 bekannten Daten simuliert, wie hoch der künftige Kreditaufnahmebedarf der öffentlichen Hand nach zwei Szenarien ist, die sich durch die Fähigkeit der Gebietskörperschaften unterscheiden, Eigenfinanzierungsmargen in ihrem Betriebsbereich (46) zu erwirtschaften. Für die Schwierigkeiten hier kommen viele Ursachen in Frage: niedrige Steuereinnahmen, Ausgabensperre durch den Zentralstaat, der selbst unter Sparzwang steht, oder aber Anstieg einzelner Ausgabenposten wie der Sozialhilfe. Tabelle 4 Fähigkeit der Gebietskörperschaften, Eigenfinanzierungsmargen in ihrem Betriebsbereich zu erwirtschaften Szenarien: Szenario 1-a Szenario 1-b Investitionsumfang Ohne verbindliche Vorgaben — abhängig vom Wahlzyklus Betriebseinnahmen + 2,6 % durch: — Besteuerungsgrundlagen: +3 % — gleichbleibende Grunderwerbssteuer — Stopp bei staatlichen Zuschüssen Szenario 1-a mit folgenden Abweichungen: — um 5 % niedrigere Einnahmen aus der Grunderwerbssteuer — 1 %iger Rückgang jährlich bei staatlichen Zuschüssen Betriebsausgaben + 3 % durch: — gestiegenen Zinsaufwand — steigende Sozialleistungen — um 2,5 % höhere Personalkosten (170) Die erforderliche Neukreditaufnahme beträgt durchschnittlich 19,5 Mrd. EUR bei Szenario 1-a und 21,5 Mrd. EUR bei Szenario 1-b. Umgerechnet würden die Außenstände dadurch auf 175 Mrd. EUR bzw. 185 Mrd. EUR bis Ende 2016 ansteigen. (171) Ein zweiter Fall kann eintreten, wenn weitere Faktoren auf die Verschuldungskapazität der Gebietskörperschaften einwirken: i) der Wille der öffentlichen Hand, die Verschuldung zu begrenzen, oder ii) ein zu geringes Finanzierungsangebot. Unabhängig von der Ursache würde eine Begrenzung der Kreditaufnahmekapazität zu einem starken Rückgang der Investitionstätigkeit führen. (172) So würden Frankreich zufolge im Wert gleichbleibende Außenstände dazu führen, dass die Neukreditaufnahme in dem Zeitraum auf Werte zwischen 12 und 14 Mrd. EUR begrenzt bleibt. Der Investitionsumfang wäre damit begrenzt. Unter diesen Voraussetzungen würde die Investitionstätigkeit von 51,9 Mrd. EUR 2011 auf durchschnittlich 43,2 Mrd. EUR im Zeitraum 2012-2016 zurückgehen; dieser Wert ist mit dem Niveau in den Jahren 2004/2005 vergleichbar und im Durchschnitt um 16 % niedriger als der Investitionsumfang in den beiden vorhergehenden Szenarien. (173) Ein derartiger Rückgang würde sich negativ auf den Ausbau und den Erhalt der öffentlichen Infrastrukturdienste (Verkehr, Bildung, Umwelt, Energieversorgung) und den Umsatz im Baugewerbe und bei öffentlichen Bauleistungen auswirken (Zur Information: Örtliche Investitionen stellen knapp 75 % des Umsatzes im Bauhauptgewerbe dar). (174) Fazit: Es ist zu erwarten, dass der Kreditaufnahmebedarf der Gebietskörperschaften konstant bleibt oder in den nächsten Jahren sogar weiter ansteigt. Nur exogene Zwänge können die Kreditaufnahme unter Inkaufnahme eines deutlichen Rückgangs der öffentlichen Investitionstätigkeit beschränken, da den Gebietskörperschaften kaum Finanzierungsalternativen offen stehen. (175) Im Übrigen können auch andere Körperschaften der öffentlichen Hand Kreditaufnahmebedarf haben und über Bodenkreditanstalten finanziert werden: öffentliche Krankenhäuser mit Außenständen von schätzungsweise 24 Mrd. EUR und einem jährlichen Kreditbedarf von 3 Mrd. EUR (i); die Träger des sozialen Wohnungsbaus mit Außenständen von schätzungsweise 100 Mrd. EUR (zum Großteil durch die Gebietskörperschaften abgesichert) und mit einem jährlichen Kreditbedarf von schätzungsweise ca. 15 Mrd. EUR (ii); weitere staatliche Einrichtungen, in denen der Staat und die Gebietskörperschaften als Träger fungieren (iii). (176) Der gesamte Markt für den kommunalen Bereich im weiteren Sinne kann somit auf durchschnittlich 40 Mrd. EUR jährlich geschätzt werden. Allerdings soll die neue Entwicklungsbank nur Gebietskörperschaften und Gesundheitseinrichtungen (nicht aber die öffentliche Hand in Frankreich als Ganzes) finanzieren. Angebotsseite: Wettbewerb bei Volumen und Preis (177) Infolge starker Nachfrage ist das Finanzierungsangebot für die öffentliche Hand stark zurückgegangen; dafür verantwortlich sind: a) das Abtreten des Marktführers Dexia, der bis 2008 40 % des Bedarfs des Bereichs deckte, b) die geringere Risikobereitschaft der französischen Banken, die ihre Finanzierungskapazitäten ganz den eigenen Kundengruppen, insbesondere den Bestandskunden mit Konto, vorbehalten möchten, c) der Rückzug der ausländischen Banken, die krisenbedingt nur geringe Finanzierungskapazitäten haben. (178) Laut Aussage der beteiligten Behörden haben diese verschiedenen Faktoren die Caisse des Dépôts et Consignations bewogen, 2012 — wie schon 2011 — erneut ein Sofortpaket über 5 Mrd. EUR aus Spareinlagen zu einem Preis von EURIBOR +3,20 % bereitzustellen. (179) In nachstehender Tabelle ist der Angebotsbetrag der verschiedenen Banken für den kommunalen Bereich im weiteren Sinne, d. h. Gebietskörperschaften, Krankenhäuser und Sozialwohnungsträger, in Schätzwerten zusammengestellt. Rund 7-8 Mrd. EUR können nicht aufgebracht werden. Wenn die Tätigkeit der neuen Entwicklungsbank nicht für Sozialwohnungsträger relevant ist, so muss das Ziel der Bank lauten, für den ungedeckten Finanzierungsbedarf von Gebietskörperschaften und öffentlichen Gesundheitseinrichtungen in einem Umfang von bis zu 8 Mrd. EUR aufzukommen. Tabelle 5 Geschätzter Angebotsbetrag der verschiedenen Banken für den kommunalen Bereich im weiteren Sinne In Mrd. EUR 2008 2009 2010 2011 2012 2013 Crédit Agricole (einschließlich BFT, CA CIB) (…) (…) (…) (…) (…) (…) BPCE (…) (…) (…) (…) (…) (…) Dexia Crédit Local (…) (…) (…) (…) (…) (…) Société Générale (…) (…) (…) (…) (…) (…) Sonstige (ausländische Banken, EIB, CM usw.) (…) (…) (…) (…) (…) (…) CDC (PRCT direkt und Pakete aus Spareinlagen) (…) (…) (…) (…) (…) (…) Finanzierungslücke         7 8,5 Summe 40,3 40,4 39 38 40 40 (Schätzungen von Dexia) (*) Yc Verteilung des Anteils, der Dexia, BPCE, CM und Depfa aus dem PRCT zugewiesen wurde, d. h. 1,5 Mrd. EUR. (**) Yc Verteilung des Anteils, der Dexia, BPCE, CM, SG und Depfa aus dem PRCT 2012 zugewiesen wurde, d. h. 1 Mrd. EUR (180) Parallel zu dieser Angebotsverknappung kam es zu einem strukturbedingten Preisanstieg seit der Finanzkrise von 2008. Lagen die Preise im ersten Halbjahr 2011 noch rund 100 Basispunkte über dem EURIBOR, so stiegen sie im zweiten Halbjahr weit über 200 Basispunkte hinaus an. (181) Für das CDC-Paket besteht, gemessen am Volumen, eine dreimal höhere Nachfrage: Der Preis EURIBOR + 320 Basispunkte ist somit niedriger als der Preis, der bei ausgeglichenem Verhältnis zwischen Angebot und Nachfrage im Rahmen des klassischen Marktgeschehens zustande käme. (182) Gerade aus struktureller Sicht machen zwei Faktoren diesen Markt für Universalbanken wenig attraktiv: (i) das Fehlen bestimmter zusätzlicher Einnahmen zu den Krediten, insbesondere angesichts der Auflage, die Mittel bei der Finanzverwaltung anlegen zu müssen; und (ii) die sehr langen Laufzeiten der nachgefragten Finanzierungen (15 Jahre oder länger) analog zur technischen Abschreibung der Investitionen, wodurch die Finanzierungsanbieter aber gezwungen sind, Liquidität über entsprechend lange Zeiträume zu beschaffen. (183) Laut Aussage der französischen Behörden ist es in den anderen europäischen Ländern häufig so, dass staatliche Kreditinstitute auf diesem Markt tätig sind und über die Hälfte des Bedarfs der Gebietskörperschaften decken. Beispiele: die Cassa Depositi e Prestiti (CDP) in Italien, die staatlichen Landesbanken in Deutschland, die PWLB (Public Works Loan Board) im Vereinigten Königreich und die öffentlichen Finanzierungsagenturen in den skandinavischen Ländern (Dänemark, Norwegen, Schweden). (184) Aus den Ausführungen oben folgt für die französischen Behörden, dass mit Aufbau der Entwicklungsbank ein weiterer Anbieter zum strukturell unzureichenden Angebot der Privatbanken hinzukäme. So würde der neue Markteintritt zu einer Angleichung des Angebots an die Nachfrage, nicht aber zur Verdrängung vorhandener Anbieter vom Markt führen. Konsolidierter Geschäftsplan für DMA, NEC und das JV (185) In dem an die Kommission übermittelten konsolidierten Geschäftsplan für DMA, NEC und das JV sind folgende Hauptpunkte zu erkennen: a) Die Neukreditvergabe dürfte 2013 bei [2-5] Mrd. EUR und dann ab 2014 bei [3-6] Mrd. EUR jährlich liegen. b) Die Refinanzierung soll durch die Ausgabe von Pfandbriefen erfolgen. Die Übersicherungsquote soll durch die Liquiditätszuführung der CDC bei NEC zu Marktpreisen finanziert werden. c) Das Nettobankergebnis dürfte 2013 bei [75-125] Mio. EUR liegen und wird bis 2017 schrittweise auf [175-225] Mio. EUR ansteigen. Die Betriebskosten dürften sich auf rund [75-125] Mio. EUR belaufen, und für die Risikovorsorge wären nur [0-5] Mio. EUR nötig. Das Nettoergebnis dürfte sich bis 2014 im Minusbereich bewegen. Das kumulierte Nettoergebnis dürfte in den nächsten 5 Jahren bei [100-150] Mio. EUR liegen. d) Die Bilanzsumme von DMA dürfte bis 2017 um rund [5-15] % sinken. Dann dürften die Vermögenswerte im „Deckungsstock“ zu rund [25-50] % aus „Neuabschlüssen“ bestehen, und die risikogewichteten Aktiva („RWAs“) dürften sich auf [5-10] Mrd. EUR belaufen. Die Kernkapitalquote (Basel III Tier 1 Capital) dürfte bei [20-30] % liegen. (186) Die laufende Bewirtschaftung der Vermögenswerte aus dem Bestand von DMA, für die bislang DCL zuständig war, übernimmt NEC. Unter diese Bewirtschaftungsaufgaben fallen insbesondere: 1. Bewirtschaftung und Eintreibung der Kredite aus der DMA-Bilanz beim Closing, sowie Bewirtschaftung und Eintreibung der von DMA vergebenen Neukredite; 2. „Desensibilisierungsprozess“ für „sensible“ DMA-Kredite (siehe Erwägungsgrund (62)), die einem Prozessrisiko unterliegen. Durch Desensibilisierung wird das Prozessrisiko für einen sensiblen strukturierten Kredit durch Umstrukturierung des Kreditbestands des Kunden (gegebenenfalls unter Einbeziehung anderer, nicht sensibler Kredite) gesenkt. Im Sinne der Desensibilisierung wird NEC den Bestand derzeitiger DMA-Kunden (französische Gebietskörperschaften und öffentliche Krankenhäuser), die im Besitz sensibler Kredite sind, umschichten. Parallel zu bestimmten Desensibilisierungsmaßnahmen werden zusätzliche Finanzierungen in Höhe von schätzungsweise 1 Mrd. EUR (47) jährlich bereitgestellt. Durch den Erlös aus diesen zusätzlichen Finanzierungen können dann zumindest der Verwaltungsaufwand und die Ertragsausfälle durch die umgeschuldeten Kredite ausgeglichen werden; 3. Verwaltung des Wertpapierportfolios; 4. Liquiditätsmanagement und Steuerung der langfristigen Refinanzierung durch Pfandbriefe; 5. Risikosteuerung und -absicherung über Marktgeschäfte, 6. Bewirtschaftung der DMA-Bilanz, 7. Pflege der internen Rating-Tools und -Verfahren. (187) Außerdem wird NEC bestimmte Dienstleistungen für das JV zur Unterstützung des Kreditgeschäfts ausschließlich für französische Gebietskörperschaften und öffentliche Gesundheitseinrichtungen in Frankreich übernehmen. Dazu gehören insbesondere unterstützende Leistungen im Vertrieb und bei der Kreditbewirtschaftung, eine Unterstützung bei der aktiven Bewirtschaftung nicht sensibler Kredite sowie finanz- und risikobezogene Leistungen. (188) Das JV wird nur Kredite an französische Gebietskörperschaften und öffentliche Gesundheitseinrichtungen in Frankreich vergeben. Diese Kredite werden in der Bilanz von La Banque Postale erfasst und dann an DMA abgetreten, das sie durch Ausgabe neuer Pfandbriefe refinanzieren kann, sobald diese Kredite die Zulassungsvoraussetzungen für die Aufnahme in den DMA-Deckungsstock und die DMA-Verpflichtungspolitik erfüllen. (189) Der französische Staat sichert zu, dass das JV keine attraktiveren Finanzierungsbedingungen bieten wird als andere Geschäftsbanken. In seiner Handelswerbung darf das JV nicht mit attraktiveren Angeboten werben, als laut Marktpraxis üblich. Die Konditionen für die Kreditvergabe an öffentliche Gesundheitseinrichtungen müssen so gestaltet sein, dass die Vereinbarkeit dieser Kredite mit dem Binnenmarkt nach dem einschlägigen Beihilferecht gewährleistet ist. (190) Wie an diesen Zusicherungen zu erkennen ist, muss sich die Neukreditvergabe des JV auf sogenannte Plain-vanilla-Kredite beschränken. Im Wesentlichen muss das Angebot des JV 1) auf mittel- bis langfristige Kredite beschränkt sein; 2) einfach und transparent sein; 3) sich an die Empfehlungen des Finanzplatzes (interministerielles Rundschreiben vom 25. Juni 2010, Verhaltenskodex oder sogenannte Gissler-Charta, Bericht des Bartolone-Parlamentsausschusses) halten. (191) Die französischen Behörden machen geltend, dass mit Begrenzung der JV-Kreditvergabe auf Plain-vanilla-Kredite der bekannte Bedarf der Kunden, d. h. Einfachheit, diversifiziertes Angebot, Schutz vor ungünstigen Marktentwicklungen, gedeckt werden kann. Nicht angeboten werden dürfen Hebeleffektprodukte, Zinsstrukturprodukte, Fremdwährungsprodukte, komplexe strukturierte Produkte mit kumulierender Strukturwirkung sowie alle Produkte, bei denen die Gefahr besteht, dass der Kunde das eingesetzte Kapital verliert. (192) In jedem Fall muss das Angebot auf die Merkmale und die Größe der Kunden abgestimmt sein

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.