Europäische Union

Beschluss der Kommission vom 20. März 2014 zur Festlegung des Standpunkts der Europäischen Union für einen Beschluss der nach dem Abkommen zwischen der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika und der Europäischen Union über die Koordinierung von Kennzeichnungsprogrammen für Strom sparende Bürogeräte eingesetzten Verwaltungsorgane zur Aufnahme von Spezifikationen für Computerserver und die unterbrechungsfreie Stromversorgung in Anhang C des Abkommens und zur Überarbeitung der Spezifikationen für Displays und bildgebende Geräte in Anhang C des Abkommens (Text von Bedeutung für den EWR) (2014/202/EU)

Amtliche Ursprungsfassung

Quellenkennung: 32014D0202. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

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gebendes Gerät je nach dem ENERGY-STAR-Bewertungsverfahren in Tabelle 1 entweder dem „TSV“- oder dem „BM“-Verfahren zugeordnet werden. Tabelle 1 Bewertungsverfahren für bildgebende Geräte Produktart Medienformat Druckverfahren ENERGY-STAR-Bewertungsverfahren Kopierer Standard TD, FS, EF, FT, TT TSV Groß TD, FS, EF, FT, TT BM Digitalvervielfältiger Standard Matrize TSV Faxgerät Standard TD, FS, EF, FT, TT TSV TS BM Frankiermaschine Alle TD, EF, TS, TT BM Mehrzweckgerät (MZG) Standard Hochleistungs-TS, TD, FS, EF, FT, TT TSV TS, Anschlag BM Groß TD, FS, EF, TS, FT, TT BM Drucker Standard Hochleistungs-TS, TD, FS, EF, FT, TT TSV TS, Anschlag BM Groß oder Klein TD, FS, EF, Anschlag, TS, FT, TT BM Klein Hochleistungs-TS TSV Scanner Alle Entfällt BM 2.2.   Ausgeschlossene Produkte 2.2.1. Produkte, die unter andere ENERGY-STAR-Produktspezifikationen fallen, kommen für eine Einstufung nach dieser Spezifikation nicht in Frage. Die Liste der jeweils geltenden Spezifikationen ist abrufbar unter www.eu-energystar.org. 2.2.2. Produkte, die mindestens eine der folgenden Bedingungen erfüllen, kommen für eine ENERGY-STAR-Einstufung nach dieser Spezifikation nicht in Frage: Produkte, die für den Betrieb mit direkter Drehstromversorgung (Drei-Phasen-Strom) ausgelegt sind. 3.   Einstufungskriterien 3.1.   Maßgebliche Kommastellen und Rundung 3.1.1. Alle Berechnungen werden mit direkt gemessenen (ungerundeten) Messwerten durchgeführt. 3.1.2. Soweit nicht anders festgelegt, wird die Einhaltung der Spezifikation aufgrund direkt gemessener oder berechneter Werte ohne jeglichen Rundungsvorteil beurteilt. 3.1.3. Direkt gemessene oder berechnete Werte, die zwecks Berichterstattung an die ENERGY-STAR-Website übermittelt werden, sind entsprechend der Angabe in den betreffenden Spezifikationsanforderungen auf die nächste maßgebliche Dezimalstelle zu runden. 3.2.   Allgemeine Anforderungen 3.2.1. Externe Netzteile (External Power Supply — EPS): Wird das Produkt mit einem externen Einzelspannungsnetzteil ausgeliefert, muss das externe Netzteil die Leistungsanforderungen der Stufe V des International Efficiency Marking Protocol (Internationales Protokoll zur Effizienzkennzeichnung) erfüllen und die „Stufe V“-Kennzeichnung aufweisen. Weitere Informationen über das Kennzeichnungsprotokoll: www.energystar.gov/powersupplies. — Externe Netzteile mit Einzelausgang müssen bei der Prüfung gemäß Test Method for Calculating the Energy Efficiency of Single-Voltage External AC-DC and AC-AC Power Supplies, Aug. 11, 2004 (Prüfverfahren für die Berechnung der Energieeffizienz von externen Einzelspannungs-WS/GS- und WS/WS-Netzteilen, 11. August 2004) die Anforderungen der Stufe V erfüllen. — Externe Netzteile mit mehreren Ausgängen müssen bei der Prüfung gemäß EPRI 306 Generalized Internal Power Supply Efficiency Test Protocol, Rev. 6.6 (Prüfprotokoll für die allgemeine Leistungsaufnahme interner Netzteile, Rev. 6.6) die Anforderungen der Stufe V erfüllen. Netzteildaten, die gemäß Rev. 6.4.2 (wie in Version 1.2 gefordert) erfasst wurden, sind ebenfalls zulässig, wenn die Prüfung vor dem Inkrafttreten der Version 2.0 durchgeführt wurde. 3.2.2. Zusätzliches Schnurlostelefon: Faxgeräte und Mehrzweckgeräte mit Faxfunktion, die mit zusätzlichem Schnurlostelefon verkauft werden, benötigen entweder ein ENERGY-STAR-gerechtes Schnurlostelefon oder eines, das die ENERGY-STAR-Spezifikation für Telefoniegeräte erfüllt, wenn es zu dem Zeitpunkt, zu dem das bildgebende Gerät als ENERGY-STAR-gerecht eingestuft wird, anhand des ENERGY-STAR-Prüfverfahrens überprüft wird. Die ENERGY-STAR-Spezifikation und das Prüfverfahren für Telefoniegeräte sind abrufbar unter www.energystar.gov/products. 3.2.3. Funktional integriertes Mehrzweckgerät: Besteht ein MZG aus einer Kombination funktional integrierter Komponenten (ist also kein integriertes Einzelgerät), muss die Summe der für alle Komponenten gemessenen Energieverbrauchs- oder Leistungsaufnahmewerte niedriger sein als die jeweiligen Energieverbrauchs- oder Leistungsaufnahmeanforderungen für die ENERGY-STAR-Einstufung. 3.2.4. DFE-Anforderungen: Der typische Stromverbrauch (TSV) von DFE des Typs 1 oder 2 (TECDFE), die zum Verkaufszeitpunkt mit einem bildgebenden Gerät verkauft werden, wird für DFE ohne Ruhezustand nach Gleichung 1 und für DFE mit Ruhezustand nach Gleichung 2 berechnet. Der daraus resultierende TECDFE-Wert darf nicht höher sein als der in Tabelle 2 angegebene maximale TECDFE-Wert für den jeweiligen DFE-Typ. a) Entspricht der TSV-Wert (TEC) eines DFE bzw. dessen Leistungsaufnahme im Bereitzustand den maximalen TECDFE-Anforderungen, so wird er/sie außer Acht gelassen oder vom gemessenen Stromverbrauch von TSV-Produkten bzw. von der Leistungsaufnahme von BM-Produkten abgezogen. b) Abschnitt 3.3.2 enthält nähere Angaben dazu, wie TECDFE-Werte bei TSV-Produkten abgezogen werden; c) Abschnitt 3.4.2 enthält nähere Angaben dazu, wie DFE bei der Messung des Ruhe- und des Standby-Zustands von BM-Geräten außer Acht zu lassen sind. Gleichung 1: TECDFE-Berechnung für digitale Front-Ends (DFE) ohne Ruhezustand Dabei gilt: — TECDFE ist der typische wöchentliche Stromverbrauch (TSV) von DFE, ausgedrückt in Kilowattstunden (kWh) und auf die nächste 0,1 kWh gerundet; — PDFE_READY ist die im Prüfverfahren gemessene Leistungsaufnahme im Bereitzustand in Watt. Gleichung 2: TECDFE-Berechnung für digitale Front-Ends (DFE) mit Ruhezustand Dabei gilt: — TECDFE ist der typische wöchentliche Stromverbrauch (TSV) von DFE, ausgedrückt in Kilowattstunden (kWh) und auf die nächste 0,1 kWh gerundet. — PDFE_READY ist die im Prüfverfahren gemessene DFE-Leistungsaufnahme im Bereitzustand in Watt. — PDFE_SLEEP ist die im Prüfverfahren gemessene DFE-Leistungsaufnahme im Ruhezustand in Watt. Tabelle 2 Maximale TSV-Anforderungen an DFE des Typs 1 und des Typs 2 (TECDFE) DFE-Kategorie Kategoriebeschreibung Maximaler TECDFE (kWh/Wo, zur Berichterstattung auf die nächste 0,1 kWh/Wo gerundet) DFE Typ 1 DFE Typ 2 A Alle DFE, die nicht der Definition der Kategorie B entsprechen, kommen unter Kategorie A für die ENERGY-STAR-Kennzeichnung in Frage. 10,9 8,7 B Für die Einstufung unter Kategorie B müssen DFE über folgende Merkmale verfügen: 2 oder mehr physische CPU oder 1 CPU und mindestens 1 diskreter APA (Hilfs-Verarbeitungsbeschleuniger) 22,7 18,2 3.3.   Anforderungen an TSV-Produkte (typischer Stromverbrauch) 3.3.1. Autoduplex-Funktion: a) Bei allen Kopierern, MZG und Druckern, die dem TSV-Prüfverfahren unterliegen, muss zum Verkaufszeitpunkt eine Autoduplex-Funktion gemäß Tabelle 3 und Tabelle 4 vorhanden sein. Drucker, deren Hauptfunktion das einseitige Bedrucken besonderer einseitiger Druckmedien ist (z. B. beschichtetes Ablösepapier für Etiketten, Thermodirektdruckmedien usw.), sind von dieser Anforderung befreit. Tabelle 3 Autoduplex-Anforderungen für alle TSV-Farbkopierer, -Mehrzweckgeräte und -Drucker Produktgeschwindigkeit s für den Einfarbdruck (ipm), nach dem Prüfverfahren berechnet Autoduplex-Anforderung s ≤ 19 Keine 19 < s < 35 Bestandteil des Grundprodukts oder optionales Zubehör s ≥ 35 Bestandteil des Grundprodukts Tabelle 4 Autoduplex-Anforderungen für alle Einfarb-TSV-Kopierer, -Mehrzweckgeräte und -Drucker Produktgeschwindigkeit s für den Einfarbdruck (ipm), nach dem Prüfverfahren berechnet Autoduplex-Anforderung s ≤ 24 Keine 24 < s < 37 Bestandteil des Grundprodukts oder optionales Zubehör s ≥ 37 Bestandteil des Grundprodukts b) Wenn nicht sicher ist, dass ein Produkt mit einem Autoduplexfach gebündelt wird, müssen die Partner in ihrer Produktdokumentation, auf ihrer Website und in ihren Vertriebsunterlagen klarstellen, dass das Produkt die ENERGY-STAR-Energieeffizienzanforderungen zwar erfüllt, aber nur dann vollständig ENERGY-STAR-gerecht ist, wenn es mit einem Autoduplexfach gebündelt oder benutzt wird. Das US-EPA und die Europäische Kommission fordern die Partner dazu auf, hierfür folgende Formulierung zu verwenden: „Erreicht Energieeinsparungen nach ENERGY STAR; Produkt ist nur in Verbindung (oder bei Benutzung) mit einem Duplexfach vollständig ENERGY-STAR-gerecht.“ 3.3.2. Typischer Stromverbrauch (TSV): Der nach Gleichung 3 oder Gleichung 4 berechnete typische Stromverbrauch (TEC) muss niedriger oder gleich der maximalen TSV-Anforderung (TECMAX) in Gleichung 6 sein. a) Bei bildgebenden Geräten mit einem DFE des Typs 2, die die maximale TSV-Anforderung für DFE (TECDFE) in Tabelle 2 erfüllen, wird der gemessene Stromverbrauch des DFE durch 0,80 geteilt, um den Verlusten des internen Netzteils Rechnung zu tragen, und dann beim Vergleich des gemessenen TSV-Werts mit dem maximalen TSV-Wert (TECMAX) außer Acht gelassen. Das DFE darf die Fähigkeit des bildgebenden Geräts nicht beeinträchtigen, in einen oder aus einem Stromsparzustand zu wechseln. Der Stromverbrauch eines DFE darf nur dann außer Acht gelassen werden, wenn das DFE der Begriffsbestimmung in Abschnitt 1 entspricht und eine separate Verarbeitungseinheit darstellt, die über das Netz Aktivitäten einleiten kann. Beispiel: Der TSV-Gesamtwert eines Druckers (TEC) beträgt 24,50 kWh/Wo und der nach Abschnitt 3.2.4 berechnete TSV seines DFE des Typs 2 (TECDFE) 9,0 kWh/Wo. Der TECDFE-Wert wird durch 0,80 geteilt, um den Verlusten des internen Netzteils Rechnung zu tragen, wenn sich das bildgebende Gerät im Bereitzustand befindet, was ein Ergebnis von 11,25 kWh/Wo ergibt. Der angepasste TSV-Wert des Netzteils wird nun vom gemessenen TSV-Wert abgezogen: 24,50 kWh/Wo — 11,25 kWh/Wo = 13,25 kWh/Wo. Dieses Ergebnis von 13,25 kWh/Wo wird dann zur Einstufung mit dem jeweiligen maximalen TSV-Wert (TECMAX) verglichen. b) Für Drucker, Faxgeräte, Digitalvervielfältiger mit Druckfunktion und Mehrzweckgeräte mit Druckfunktion wird der TSV (TEC) nach Gleichung 3 berechnet. Gleichung 3: TSV-Berechnung für Drucker, Faxgeräte, Digitalvervielfältiger mit Druckfunktion und Mehrzweckgeräte mit Druckfunktion , Dabei gilt: — TEC ist der typische wöchentliche Stromverbrauch (TSV) von Druckern, Faxgeräten, Digitalvervielfältigern mit Druckfunktion und Mehrzweckgeräten mit Druckfunktion, ausgedrückt in Kilowattstunden (kWh) und auf die nächste 0,1 kWh gerundet; — EJOB_DAILY ist der tägliche Stromverbrauch für Aufträge, berechnet nach Gleichung 5, in kWh; — EFINAL ist der im Prüfverfahren gemessene Gesamtstromverbrauch, umgewandelt in kWh; — NJOBS ist die Zahl der Aufträge pro Tag, wie im Prüfverfahren berechnet; — tFINAL ist die Gesamtzeit bis zum Eintreten in den Ruhezustand, wie im Prüfverfahren berechnet, umgewandelt in Stunden; — ESLEEP ist der im Prüfverfahren gemessene Stromverbrauch im Ruhezustand, umgewandelt in kWh und — tSLEEP ist die Zeit im Ruhezustand, wie im Prüfverfahren gemessen, umgewandelt in Stunden. c) Für Kopierer, Digitalvervielfältiger ohne Druckfunktion und Mehrzweckgeräte ohne Druckfunktion wird der TSV (TEC) nach Gleichung 4 berechnet. Gleichung 4: TSV-Berechnung für Kopierer, Digitalvervielfältiger ohne Druckfunktion und Mehrzweckgeräte ohne Druckfunktion , Dabei gilt: — TEC ist der typische wöchentliche Stromverbrauch (TSV) von Kopierern, Digitalvervielfältigern ohne Druckfunktion und Mehrzweckgeräten ohne Druckfunktion, ausgedrückt in Kilowattstunden (kWh) und auf die nächste 0,1 kWh gerundet; — EJOB_DAILY ist der tägliche Stromverbrauch für Aufträge, berechnet nach Gleichung 5, in kWh; — EFINAL ist der im Prüfverfahren gemessene Gesamtstromverbrauch, umgewandelt in kWh; — NJOBS ist die Zahl der Aufträge pro Tag, wie im Prüfverfahren berechnet; — tFINAL ist die Gesamtzeit bis zum Eintreten in den Ruhezustand, wie im Prüfverfahren berechnet, umgewandelt in Stunden; — EAUTO ist der im Prüfverfahren gemessene Stromverbrauch bei Selbstabschaltung, umgewandelt in kWh und — tAUTO ist die Selbstabschaltzeit, wie im Prüfverfahren gemessen, umgewandelt in Stunden. d) Der tägliche Auftragsstromverbrauch wird nach Gleichung 5 berechnet. Gleichung 5: Berechnung des Auftragsstromverbrauchs für TSV-Produkte, , Dabei gilt: — EJOB_DAILY ist der tägliche Auftragsstromverbrauch, ausgedrückt in Kilowattstunden (kWh); — EJOBi ist der im Prüfverfahren gemessene Stromverbrauch des i-ten Auftrags, umgewandelt in kWh, und — NJOBS ist die Zahl der Aufträge pro Tag, wie im Prüfverfahren berechnet. Gleichung 6: Berechnung der maximalen TSV-Anforderung, , Dabei gilt: — TECMAX ist die maximale TSV-Anforderung in Kilowattstunden pro Woche (kWh/Wo), zur Berichterstattung auf die nächste 0,1 kWh/Wo gerundet; — TECREQ ist die TSV-Anforderung gemäß Tabelle 5, in kWh, und — AdderA3 ist eine zusätzliche Toleranz von 0,3 kWh/Wo für A3-fähige Geräte. Tabelle 5 TSV-Anforderung vor A3-Toleranz (falls zutreffend) Farbfähigkeit Produktgeschwindigkeit s für den Einfarbdruck (ipm), nach dem Prüfverfahren berechnet TECREQ (kWh/Wo, zur Berichterstattung auf die nächste 0,1 kWh/Wo gerundet) Einfarb-Nicht-MZG s ≤ 5 0,3 5 < s ≤ 20 20 < s ≤ 30 30 < s ≤ 40 40 < s ≤ 65 65 < s ≤ 90 s > 90 Einfarb-MZG s ≤ 5 0,4 5 < s ≤ 30 30 < s ≤ 50 50 < s ≤ 80 s > 80 Farb-Nicht-MZG s ≤ 10 1,3 10 < s ≤ 15 15 < s ≤ 30 30 < s ≤ 75 s > 75 Farb-MZG s ≤ 10 1,5 10 < s ≤ 15 15 < s ≤ 30 30 < s ≤ 70 70 < s ≤ 80 s > 80 3.3.3. Zusätzliche Anforderungen an die Vorlage der Prüfergebnisse a) Die Wiederanlaufzeiten aus den verschiedenen Zuständen (Aktiv 0, Aktiv 1, Aktiv 2) und die Standardwartezeit müssen für alle nach dem TSV-Prüfverfahren geprüften Produkte angegeben werden. b) Die DFE-Modellbezeichnung und -nummer, die Leistungsaufnahme im Bereitzustand und Ruhezustand und der TSV des DFE (TECDFE) müssen für alle DFE des Typs 1 angegeben werden, die in Verbindung mit einem bildgebenden Gerät verkauft werden, auch sie nicht mit dem bildgebenden Gerät als Teil der Konfiguration mit dem höchsten Energieverbrauch gemäß Abschnitt 4.2.1 Buchstabe c geprüft wurden. 3.4.   Anforderungen an Betriebsmodus-Produkte (BM-Produkte) 3.4.1. Mehrere Ruhezustände: Wenn ein Produkt automatisch in mehrere aufeinander folgende Ruhezustände übergehen kann, muss bezüglich der Anforderungen an die Standardwartezeit bis zum Ruhezustand in Abschnitt 3.4.3 und die Anforderungen an die Leistungsaufnahme im Ruhezustand in Abschnitt 3.4.4 für die Einstufung derselbe Ruhezustand verwendet werden. 3.4.2. DFE-Anforderungen: Bei bildgebenden Geräten mit funktional integriertem DFE, dessen Stromversorgung vom bildgebenden Gerät abhängt und das der betreffenden maximalen TSV-Anforderung (TECDFE) in Tabelle 2 entspricht, wird die Leistungsaufnahme des DFE unter folgenden Bedingungen außer Acht gelassen: a) Die im Prüfverfahren gemessene Leistungsaufnahme des DFE im Bereitzustand wird durch 0,60 geteilt, um den Verlusten des internen Netzteils Rechnung zu tragen. 1. Anforderungen im Ruhezustand: Wenn die Leistungsaufnahme gemäß Buchstabe a niedriger oder gleich der Leistungsaufnahme des bildgebenden Gerätes im Bereit- oder Ruhezustand ist, wird sie zum Vergleich mit den Anforderungen im Ruhezustand in Abschnitt 3.4.4 von der im Bereit- oder Ruhezustand gemessenen Leistungsaufnahme des bildgebenden Gerätes abgezogen. Andernfalls wird die im Prüfverfahren gemessene Leistungsaufnahme des DFE im Ruhezustand durch 0,60 geteilt und zum Vergleich mit den Anforderungen von der im Bereit- oder Ruhezustand gemessenen Leistungsaufnahme des bildgebenden Gerätes abgezogen. 2. Standby-Anforderungen: Wenn die Leistungsaufnahme gemäß Buchstabe a niedriger oder gleich der Leistungsaufnahme des bildgebenden Gerätes im Bereit-, Ruhe- oder Aus-Zustand ist, wird sie beim Vergleich mit den Standby-Anforderungen in Abschnitt 3.4.5 von der im Bereit- oder Ruhe oder Aus-Zustand gemessenen Leistungsaufnahme des bildgebenden Gerätes abgezogen. Andernfalls wird die im Prüfverfahren gemessene Leistungsaufnahme des DFE im Ruhezustand durch 0,60 geteilt und zum Vergleich mit den Anforderungen von der im Bereit-, Ruhe- oder Aus-Zustand gemessenen Leistungsaufnahme des bildgebenden Gerätes abgezogen. b) Das DFE darf die Fähigkeit des bildgebenden Geräts, in einen oder aus einem Stromsparzustand zu wechseln, nicht beeinträchtigen c) Der Abzug darf nur dann vorgenommen werden, wenn das DFE der Begriffsbestimmung in Abschnitt 1 entspricht und eine separate Verarbeitungseinheit darstellt, die über das Netz Aktivitäten einleiten kann. Beispiele: Produkt 1 ist ein bildgebendes Gerät, dessen DFE des Typs 2 keinen eigenen Ruhezustand hat. Das DFE des Typs 2 hat im Bereit- und Ruhezustand die gleiche gemessene Leistungsaufnahme von 30 Watt. Die im Ruhezustand gemessene Leistungsaufnahme des bildgebenden Gerätes beträgt 53 Watt. Durch Abzug von 50 Watt (30 W/0,60) von der im Ruhezustand gemessenen Leistungsaufnahme des Gerätes (53 W) ergibt sich ein Wert von 3 Watt, der für die folgenden Einstufungskriterien die Leistungsaufnahme des Gerätes im Ruhezustand darstellt. Produkt 2 ist ein bildgebendes Gerät, dessen DFE des Typs 2 in den Ruhezustand übergeht, wenn das bildgebende Gerät während der Prüfung in den Ruhezustand übergeht. Das DFE des Typs 2 hat im Bereit- und Ruhezustand eine gemessene Leistungsaufnahme von 30 Watt bzw. 5 Watt. Die im Ruhezustand gemessene Leistungsaufnahme des bildgebenden Gerätes beträgt 12 Watt. Durch Abzug von 50 Watt (30 W/0,60) von der im Ruhezustand gemessenen Leistungsaufnahme des Gerätes (12 W) ergibt sich ein Wert von –38 Watt. In diesem Fall werden hingegen 8,33 Watt (5 W/0,60) von der im Ruhezustand gemessenen Leistungsaufnahme des Gerätes (12 W) abgezogen, woraus sich für die folgenden Einstufungskriterien ein Wert von 3,67 Watt ergibt. 3.4.3. Standardwartezeit: Die gemessene Standardwartezeit bis zum Ruhezustand (tSLEEP) muss unter folgenden Bedingungen kleiner oder gleich der Anforderung an die Standardwartezeit bis zum Ruhezustand (tSLEEP_REQ) in Tabelle 6 sein: a) Die Standardwartezeit bis zum Ruhezustand darf vom Benutzer nicht so geändert werden, dass sie größer als die maximale Geräte-Wartezeit ist. Diese maximale Geräte-Wartezeit muss vom Hersteller so eingestellt werden, dass sie höchstens 4 Stunden beträgt. b) Bei der Angabe von Daten und anforderungsgerechten Produkten, die auf mehrere Arten in den Ruhezustand versetzt werden können, sollten sich die Partner auf einen Ruhezustand beziehen, der automatisch erreicht werden kann. Wenn das Produkt über mehrere aufeinander folgende Ruhezustände verfügt, entscheidet der Hersteller, welchen davon er für die Einstufung des Produkts verwendet. Die angegebene Standardwartezeit muss jedoch dem gewählten Ruhezustand entsprechen. c) Die Standardwartezeit gilt nicht für BM-Produkte, welche die Anforderungen im Ruhezustand schon im Bereitzustand erfüllen. Tabelle 6 Geforderte Standardwartezeit bis zum Ruhezustand für BM-Produkte Produktart Medienformat Produktgeschwindigkeit s für den Einfarbdruck (ipm oder mppm), nach dem Prüfverfahren berechnet Geforderte Standardwartezeit bis zum Ruhezustand tSLEEP_REQ (in Minuten) Kopierer Groß s ≤ 30 30 s > 30 60 Faxgerät Klein oder Standard Alle 5 MZG Klein oder Standard s ≤ 10 15 10 < s ≤ 20 30 s > 20 60 Groß s ≤ 30 30 s > 30 60 Drucker Klein oder Standard s ≤ 10 5 10 < s ≤ 20 15 20 < s ≤ 30 30 s > 30 60 Groß s ≤ 30 30 s > 30 60 Scanner Alle Alle 15 Frankiermaschine Alle s ≤ 50 20 50 < s ≤ 100 30 100 < s ≤ 150 40 s > 150 60 3.4.4. Leistungsaufnahme im Ruhezustand: Die gemessene Leistungsaufnahme im Ruhezustand (PSLEEP) muss unter folgenden Bedingungen kleiner oder gleich der maximal zulässigen Leistungsaufnahme im Ruhezustand (PSLEEP_MAX) gemäß Gleichung 7 sein: a) Als Funktionszusätze gelten nur jene Schnittstellen (darunter auch Faxschnittstellen), die während der Prüfung vorhanden sind und verwendet werden. b) Produktfunktionen, die nur über ein DFE zur Verfügung stehen, gelten nicht als Funktionszusatz. c) Eine einzelne Schnittstelle, die mehrere Funktionen erfüllt, darf nur einmal gezählt werden. d) Eine Schnittstelle, die mehreren Schnittstellendefinitionen entspricht, wird der Funktion zugeordnet, die während der Prüfung verwendet wird. e) Bei Produkten, die bereits im Bereitzustand die Anforderungen an den Ruhezustand erfüllen, ist zur Einhaltung der Anforderungen für den Ruhezustand keine weitere automatische Verringerung der Leistungsaufnahme notwendig. Gleichung 7: Berechnung der maximal zulässigen Leistungsaufnahme im Ruhezustand bei BM-Produkten Dabei gilt: — PSLEEP_MAX ist die maximal zulässige Leistungsaufnahme im Ruhezustand, ausgedrückt in Watt (W) und auf das nächste 0,1 W gerundet; — PMAX_BASE ist die maxim

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.