Europäische Union

Beschluss der Kommission vom 20. März 2014 zur Festlegung des Standpunkts der Europäischen Union für einen Beschluss der nach dem Abkommen zwischen der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika und der Europäischen Union über die Koordinierung von Kennzeichnungsprogrammen für Strom sparende Bürogeräte eingesetzten Verwaltungsorgane zur Aufnahme von Spezifikationen für Computerserver und die unterbrechungsfreie Stromversorgung in Anhang C des Abkommens und zur Überarbeitung der Spezifikationen für Displays und bildgebende Geräte in Anhang C des Abkommens (Text von Bedeutung für den EWR) (2014/202/EU)

Amtliche Ursprungsfassung

Quellenkennung: 32014D0202. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

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geprüft; zusätzlich kann sie auch in der vollbelegten Gehäuse-Konfiguration geprüft werden. Bei Blade-Systemen wird das Gehäuse wie folgt belegt: a) Einzelne Blade-Server-Konfiguration Alle in dem Gehäuse installierten Blade-Server müssen identisch sein und die gleiche Konfiguration haben (homogen). b) Halbbelegtes Gehäuse (zwingend erforderlich) 1. Ermitteln Sie, wie viele Blade-Server nötig sind, um die Hälfte der im Blade-Gehäuse vorhandenen Einschübe für einfachbreite Blade-Server zu belegen. 2. Bei Blade-Gehäusen mit mehreren Stromversorgungsbereichen, wird die Zahl der Bereiche gewählt, die einem halbbelegten Gehäuse am nächsten kommt. Bestehen zwei Möglichkeiten, die der halben Gehäusebelegung gleich nahe kommen, wird mit dem Bereich bzw. der Kombination von Bereichen mit der höheren Zahl von Blade-Servern geprüft. Beispiel 1: Ein Blade-Gehäuse unterstützt bis zu 7 einfachbreite Blade-Server in zwei Stromversorgungsbereichen. Ein Stromversorgungsbereich unterstützt 3 Blade-Server und der andere Bereich 4 Blade-Server. In diesem Beispiel wird der Stromversorgungsbereich, der 4 Blade-Server unterstützt, während der Prüfung voll belegt, und der andere Stromversorgungsbereich bleibt unbelegt. Beispiel 2: Ein Blade-Gehäuse unterstützt bis zu 16 einfachbreite Blade-Server in vier Stromversorgungsbereichen. Jeder der vier Stromversorgungsbereiche unterstützt 4 Blade-Server. In diesem Beispiel werden zwei Stromversorgungsbereiche während der Prüfung voll belegt, und die anderen beiden Stromversorgungsbereiche bleiben unbelegt. 3. Beachten Sie alle Hinweise im Benutzerhandbuch und die Empfehlungen des Herstellers für eine Teilbelegung des Gehäuses, was auch bedeuten kann, dass einige Netzteile oder Ventilatoren für die unbelegten Stromversorgungsbereiche abgeschaltet werden. 4. Fehlen Hinweise im Handbuch oder sind diese unvollständig, gehen Sie folgendermaßen vor: i) Belegen Sie die Stromversorgungsbereiche vollständig. ii) Falls möglich, schalten Sie die Netzteile und Ventilatoren für unbelegte Stromversorgungsbereiche ab. iii) Füllen Sie alle leeren Fächer für die Dauer der Prüfung mit Abdeckblenden oder einer vergleichbaren Luftstromsperre. c) Vollbelegtes Gehäuse (fakultativ) Belegen Sie alle vorhandenen Gehäusefächer. Alle Netzteile und Ventilatoren müssen angeschlossen sein. Führen Sie alle geforderten Prüfungen gemäß dem Prüfverfahren in Abschnitt 6 durch. 5.2.5. Schließen Sie das zu prüfende Gerät an einen aktiven Ethernet-Switch (IEEE 802.3) an. Die aktive Verbindung wird für die Dauer der Prüfung aufrechterhalten, außer für kurze Unterbrechungen zum Wechsel zwischen Verbindungsgeschwindigkeiten. 5.2.6. Das Steuersystem, das für die SERT-Arbeitslaststeuerung, die Datenerfassung oder andere Unterstützungsvorgänge in Bezug auf das zu prüfende Gerät erforderlich ist, muss an demselben Netz-Switch angeschlossen sein wie das zu prüfende Gerät und alle anderen Anforderungen an die Vernetzung des zu prüfenden Geräts erfüllen. Das zu prüfende Gerät und das Steuersystem müssen so konfiguriert sein, dass sie über die Netzverbindung miteinander kommunizieren. 5.2.7. Verbinden Sie das Leistungsmessgerät mit einer Wechselstrom-Spannungsquelle, die auf eine für die Prüfung geeignete Spannung und Frequenz gemäß Abschnitt 4 eingestellt ist. 5.2.8. Schließen Sie das zu prüfende Gerät entsprechend den Hinweisen in 5.1.2 an den Messausgang des Leistungsmessgeräts an. 5.2.9. Verbinden Sie die Datenausgabeschnittstelle des Leistungsmessgeräts und des Temperatursensors mit den passenden Eingängen des Steuersystems. 5.2.10. Vergewissern Sie sich, dass sich das zu prüfende Gerät in der werkseitigen Konfiguration befindet. 5.2.11. Vergewissern Sie sich, dass das Steuersystem und das zu prüfende Gerät über einen Ethernet-Switch mit dem gleichen internen Netz verbunden sind. 5.2.12. Vergewissern Sie sich mit einem normalen Ping-Befehl, dass das Steuersystem und das zu prüfende Gerät miteinander kommunizieren können. 5.2.13. Installieren Sie das SERT 1.0.0 im zu prüfenden Gerät und im Steuersystem gemäß dem SERT User Guide 1.0.0 (14) (Benutzerhandbuch). 6.   Prüfverfahren für alle Produkte 6.1.   Prüfung im Leerlaufzustand 6.1.1. Schalten Sie das zu prüfende Gerät ein, indem Sie entweder den Ein-Schalter betätigen oder es an das Stromnetz anschließen. 6.1.2. Schalten Sie das Steuersystem ein. 6.1.3. Beginnen Sie mit der Zeitmessung. 6.1.4. Zwischen 5 und 15 Minuten nach dem anfänglichen Hochfahren oder Einloggen stellen Sie das Leistungsmessgerät so ein, dass es mit der Aufzeichnung der gemessenen Leistungswerte im Leerlaufzustand in Intervallen von mindestens einer Messung pro Sekunde beginnt. 6.1.5. Zeichnen Sie die Leistungsmesswerte für den Leerlaufzustand über einen Zeitraum von 30 Minuten auf. Das zu prüfende Gerät muss in diesem Zeitraum im Leerlaufzustand bleiben und darf nicht in einen Zustand verminderter Leistungsaufnahme mit begrenztem Funktionsumfang (z. B. Ruhe- oder Schlafzustände) wechseln. 6.1.6. Zeichnen Sie die mittlere Leistungsaufnahme im Leerlaufzustand (arithmetisches Mittel) während des Zeitraums von 30 Minuten auf. 6.1.7. Bei der Prüfung eines Multi-Node- oder Blade-Systems gehen Sie folgendermaßen vor, um die Leistungsaufnahme eines einzelnen Nodes oder Blade-Servers zu ermitteln: a) Teilen Sie die in Abschnitt 6.1.6 gemessene Gesamtleistungsaufnahme im Leerlaufzustand durch die Zahl der für die Prüfung installierten Nodes bzw. Blade-Server. b) Protokollieren Sie die gemessenen Gesamtleistungswerte und die unter 6.1.7 Buchstabe a berechneten Werte pro Node bzw. Blade-Server für jede Messung. 6.2.   Prüfung im Aktivzustand mit dem SERT 6.2.1. Führen Sie einen Neustart des zu prüfenden Geräts durch. 6.2.2. Zwischen 5 und 15 Minuten nach dem anfänglichen Hochfahren oder Einloggen starten Sie das SERT gemäß den Vorgaben im SERT User Guide 1.0.0 (Benutzerhandbuch). 6.2.3. Befolgen Sie alle Schritten im SERT User Guide 1.0.0, um das SERT erfolgreich auszuführen. 6.2.4. Manuelle Eingriffe oder Optimierungen am Steuersystem, dem zu prüfenden Gerät oder seiner internen und externen Umgebung sind während der SERT-Ausführung untersagt. 6.2.5. Legen Sie nach Abschluss des SERT die gesamten Prüfergebnisse in den folgenden Ausgabedateien vor: a) Results.xml, b) Results.html, c) Results.txt, d) alle „results-chart“-png-Dateien (z. B. results-chart0.png, results-chart1.png usw.), e) Results-details.html, f) Results-details.txt, g) alle „results-details-chart“-png-Dateien (z. B. results-details-chart0.png, results-details-chart1.png usw.). IV.   SPEZIFIKATION FÜR BILDGEBENDE GERÄTE (VERSION 2.0) 1.   Begriffsbestimmungen 1.1. Produktarten: 1.1.1. Drucker: ein Produkt, dessen Hauptfunktion das Ausgeben elektronisch eingegebener Daten auf Papier ist. Ein Drucker kann Informationen von Einzelplatzcomputern oder vernetzten Computern oder sonstigen Eingabegeräten (z. B. Digitalkameras) empfangen. Diese Begriffsbestimmung soll Produkte erfassen, die als Drucker in Verkehr gebracht werden, sowie Drucker, die vor Ort so aufgerüstet werden können, dass sie der Begriffsbestimmung eines Mehrzweckgeräts entsprechen. 1.1.2. Scanner: ein Produkt, dessen Hauptfunktion das Konvertieren auf Papier vorliegender Originale in elektronische Bilder ist, die vor allem mit einem Computer gespeichert, bearbeitet, konvertiert oder übertragen werden können. Diese Begriffsbestimmung soll Produkte erfassen, die als Scanner in Verkehr gebracht werden. 1.1.3. Kopierer: ein Produkt, dessen einzige Funktion darin besteht, Papierkopien von Papiervorlagen herzustellen. Diese Begriffsbestimmung soll Produkte erfassen, die als Kopierer und aufrüstbare Digitalkopierer in Verkehr gebracht werden. 1.1.4. Faxgerät (Fernkopierer): ein Produkt, dessen Hauptfunktionen 1. das Einscannen von Papiervorlagen zur elektronischen Übertragung an entfernte Geräte und 2. das Empfangen elektronischer Übertragungen zur Ausgabe auf Papier sind. Ein Faxgerät kann auch zur Herstellung von Papierkopien geeignet sein. Die elektronische Übertragung geschieht hauptsächlich über ein öffentliches Telefonsystem, kann aber auch über ein Computernetz oder das Internet erfolgen. Diese Begriffsbestimmung soll Produkte erfassen, die als Faxgeräte in Verkehr gebracht werden. 1.1.5. Mehrzweckgerät (MZG): ein Produkt, das zwei oder mehr Hauptfunktionen eines Druckers, Scanners, Kopierers oder Faxgerätes bietet. Ein MZG kann ein physisch integriertes Gerät sein oder aber aus einer Kombination funktional integrierter Komponenten bestehen. Die Kopierfunktion eines MZG unterscheidet sich von der Einzelblatt-Bedarfskopie-Funktion, wie sie bisweilen von Faxgeräten geboten wird. Diese Begriffsbestimmung erfasst Produkte, die als Mehrzweckgeräte oder Mehrzweckprodukte in Verkehr gebracht werden. 1.1.6. Digitalvervielfältiger: ein Produkt, das als vollautomatisches Vervielfältigungssystem in Verkehr gebracht wird und mit Hilfe von Matrizen digitale Reproduktionen erstellt. Diese Begriffsbestimmung soll Produkte erfassen, die als Digitalvervielfältiger in Verkehr gebracht werden. 1.1.7. Frankiermaschine: ein Produkt, dessen Hauptfunktion das Aufdrucken des Portos auf Postsendungen ist. Diese Begriffsbestimmung soll Produkte erfassen, die als Frankiermaschinen in Verkehr gebracht werden. 1.2. Druckverfahren: 1.2.1. Thermodirektdruck (TD): ein Druckverfahren, bei dem auf ein speziell beschichtetes Druckmedium beim Führen über einen Thermodruckkopf Punkte aufgebrannt werden. TD-Geräte benötigen keine Farbbänder. 1.2.2. Farbsublimationsdruck (FS): ein Druckverfahren, bei dem Farbstoff in dem Maße auf das Druckmedium aufgebracht (sublimiert) wird, wie Wärme von den Heizelementen erzeugt wird. 1.2.3. Elektrofotografie (EF): ein Druckverfahren, bei dem ein Fotoleiter über eine Lichtquelle mit einem Abbild der auszugebenden Vorlage belichtet wird. Das Bild wird dann mit Tonerpartikeln entwickelt. Dabei definiert das latente Bild auf dem Fotoleiter, wo sich Toner ablagert und wo nicht. Schließlich wird der Toner auf das Druckmedium übertragen und durch Erhitzen fixiert, damit das Ausgabebild haltbar wird. Für die Zwecke dieser Spezifikation verarbeiten Farb-EF-Geräte gleichzeitig mindestens drei verschiedene Tonerfarben, wogegen Einfarb-EF-Geräte gleichzeitig nur eine oder zwei verschiedene Tonerfarben bieten. Diese Begriffsbestimmung erfasst Geräte mit Laser-, Leuchtdioden-(LED-) und Flüssigkristallanzeige-(LCD-)Belichtungstechnik. 1.2.4. Anschlagdruck: ein Druckverfahren, bei dem das gewünschte Ausgabebild dadurch erzeugt wird, dass Farbstoff durch ein mechanisches Anschlagverfahren von einem „Farbband“ auf das Druckmedium übertragen wird. Diese Begriffsbestimmung erfasst die Nadeldruck- und Typendrucktechnik. 1.2.5. Tintenstrahldruck (TS): ein Druckverfahren, bei dem kleine Farbstofftropfen matrizenartig unmittelbar auf das Druckmedium aufgebracht werden. Für die Zwecke dieser Spezifikation verarbeiten Farb-TS-Geräte gleichzeitig mindestens zwei verschiedene Farbstoffe, wogegen Einfarb-TS-Geräte jeweils nur einen Farbstoff bieten. Diese Begriffsbestimmung erfasst piezoelektrische (PE-)TS-Technik, TS-Sublimations-Technik und Thermo-TS-Technik. Diese Begriffsbestimmung erfasst keine Hochleistungs-TS-Produkte. 1.2.6. Hochleistungs-TS: ein TS-Druckverfahren, bei dem Düsen-Arrays eine ganze Seitenbreite überspannen und/oder die Tinte auf dem Druckmedium durch zusätzliche Heizvorrichtungen getrocknet wird. Hochleistungs-TS-Geräte werden in industriellen Anwendungen üblicherweise in Verbindung mit elektrofotografischen Druckmaschinen eingesetzt. 1.2.7. Festtinte (FT): ein Druckverfahren, bei dem die Tinte bei Zimmertemperatur fest ist und sich durch Erwärmen auf Auftragstemperatur verflüssigt. Diese Begriffsbestimmung erfasst sowohl das direkte Auftragen als auch die Offset-Übertragung über eine Trommel oder ein Band. 1.2.8. Matrizendruck: ein Druckverfahren, bei dem Bilder von einer Matrize, die sich auf einer mit Tinte versehenen Trommel befindet, auf das Druckmedium übertragen werden. 1.2.9. Thermotransferdruck (TT): ein Druckverfahren, bei dem kleine Tropfen festen Farbstoffs (üblicherweise gefärbtes Wachs) in geschmolzenem/flüssigem Zustand matrizenartig unmittelbar auf das Druckmedium aufgebracht werden. TT unterscheidet sich von TS dadurch, dass der Farbstoff bei Zimmertemperatur fest ist und durch Erwärmen verflüssigt wird. 1.3. Betriebszustände: 1.3.1. Ein-Zustand: a) Aktivzustand: der Leistungsaufnahmezustand, in dem das Produkt an eine Stromquelle angeschlossen ist und aktiv eine Ausgabe erzeugt oder andere Hauptfunktionen erfüllt. b) Bereitzustand: der Leistungsaufnahmezustand, in dem das Produkt keine Ausgabe erzeugt, jedoch die Betriebsbedingungen erreicht hat, noch nicht in einen Stromsparzustand übergegangen ist und mit minimaler Verzögerung in den Aktivzustand wechseln kann. In diesem Zustand können alle Gerätefunktionen aktiviert werden, und das Produkt kann infolge von Eingabesignalen wie externen elektrischen Impulsen (z. B. Netzimpulsen, Faxanrufen oder Fernsteuerung) und unmittelbaren Eingriffen (z. B. Betätigung eines Schalters oder Knopfs) in den Aktivzustand zurückwechseln. 1.3.2. Aus-Zustand: der Leistungsaufnahmezustand, in den das Produkt übergeht, wenn es manuell oder automatisch ausgeschaltet wurde, aber noch an das Stromnetz angeschlossen ist. Dieser Zustand wird durch ein Eingabesignal, z. B. durch einen manuellen Netzschalter oder eine Schaltuhr, beendet, durch das das Gerät in den Bereitzustand versetzt wird. Wird dieser Zustand manuell durch den Benutzer herbeigeführt, wird er häufig als manueller Aus-Zustand bezeichnet. Ist er auf ein automatisches oder voreingestelltes Signal zurückzuführen (z. B. eine Wartezeit oder Schaltuhr) wird er oft automatischer Aus-Zustand genannt. (15) 1.3.3. Ruhezustand: ein Zustand verminderter Leistungsaufnahme, in den das Produkt entweder automatisch nach einer Zeit der Inaktivität (d. h. nach einer Standardwartezeit), infolge eines manuellen Eingriffs des Benutzers (z. B. zu einer vom Benutzer eingestellten Tageszeit, nach Betätigung eines Schalters oder Knopfs) oder infolge externer elektrischer Impulse (z. B. Netzimpulse, Faxanrufe oder Fernsteuerung) eintritt. Bei Produkten, die nach dem TSV-Prüfverfahren geprüft werden, erlaubt der Ruhezustand die Erfüllung aller Produktfunktionen (einschließlich Wahrung der Netzschaltung), allerdings mit einer möglichen Verzögerung des Übergangs zum Aktivzustand. Bei Produkten, die nach dem BM-Prüfverfahren geprüft werden, erlaubt der Ruhezustand den Betrieb einer einzelnen aktiven Netzschnittstelle sowie ggf. eines Faxanschlusses, allerdings mit einer möglichen Verzögerung des Übergangs zum Aktivzustand. 1.3.4. Standby-Zustand: Zustand mit der geringsten, vom Benutzer nicht ausschaltbaren (beeinflussbaren) Leistungsaufnahme, der unbegrenzt fortbesteht, solange das Produkt mit dem Stromnetz verbunden ist und entsprechend der Bedienungsanleitung des Herstellers genutzt wird (16). Der Standby-Zustand ist der Betriebszustand des Produkts mit der niedrigsten Leistungsaufnahme. Bei bildgebenden Geräten im Sinne dieser Spezifikation entspricht der Standby-Zustand üblicherweise dem Aus-Zustand, kann aber auch dem Bereitzustand oder Schlafzustand entsprechen. Ein Produkt kann den Standby-Zustand nicht verlassen und in einen Zustand noch niedrigerer Leistungsaufnahme wechseln, es sei denn, es wird manuell von der Stromversorgung getrennt. 1.4. Medienformat: 1.4.1. Großformat: Produkte, die auf Medien im Format A2 und größer ausgelegt sind, einschließlich Geräten für Endlosmedien mit einer Breite von mindestens 406 mm. Großformat-Geräte können sich auch zum Bedrucken von Standard- oder Kleinformaten eignen. 1.4.2. Standardformat: Produkte, die auf Medien mit Standardgrößen ausgelegt sind (z. B. Letter, Legal, Ledger, A3, A4, B4), einschließlich Geräten für Endlosmedien mit Breiten zwischen 210 mm und 406 mm. Standardformat-Geräte können sich auch zum Bedrucken von Kleinformaten eignen. A3-fähig: Standardformat-Geräte mit einer Papiereinzugbreite von mindestens 275 mm. 1.4.3. Kleinformat: Produkte, die auf Medien ausgelegt sind, die kleiner als die festgelegten Standardformate sind (z. B. A6, 4″ × 6″, Mikrofilm), einschließlich Geräten für Endlosmedien mit einer Breite von weniger als 210 mm. 1.4.4. Endlosformat: Produkte, die keine zugeschnittenen Bögen verarbeiten und für Anwendungen wie das Drucken von Strichcodes, Etiketten, Belegen, Bannern und technischen Zeichnungen eingesetzt werden. Endlosformat-Geräte können Klein-, Standard- oder Großformat haben. 1.5. Zusätzliche Begriffe: 1.5.1. Autoduplex: die Fähigkeit eines Kopierers, Faxgerätes, Mehrzweckgerätes oder Druckers, Bilder auf beiden Seiten eines Blattes auszugeben, ohne dass der Ausdruck in einem manuellen Zwischenschritt umgedreht werden muss. Ein Produkt gilt nur dann als Produkt mit Autoduplex-Funktion, wenn es bei Auslieferung alles Zubehör umfasst, das zur Duplex-Ausgabe erforderlich ist. 1.5.2. Datenverbindung: eine Verbindung, die den Austausch von Informationen zwischen dem bildgebenden Gerät und einem extern mit Strom versorgten Gerät oder Speichermedium ermöglicht. 1.5.3. Standardwartezeit: die vom Hersteller voreingestellte Zeit, nach der das Produkt nach dem Abschluss seiner Hauptfunktion in einen Stromsparzustand (z. B. Ruhezustand, Selbstabschaltung) übergeht. 1.5.4. Digitales Front-End (DFE): ein funktional integrierter Server, der als Host für andere Computer und Anwendungen und als Schnittstelle zu bildgebenden Geräten dient. Durch ein DFE werden die Funktionen des bildgebenden Geräts erweitert. a) Ein DFE bietet mindestens drei der folgenden fortgeschrittenen Eigenschaften: 1. Netzanbindung in unterschiedlichen Umgebungen, 2. Mailbox-Funktion, 3. Auftragswarteschlange, 4. Geräteverwaltung (z. B. Aufwecken des bildgebenden Geräts aus einem Zustand verminderter Leistungsaufnahme), 5. erweiterte grafische Benutzeroberfläche, 6. Fähigkeit zur Aufnahme der Kommunikation mit anderen Host-Servern und Client-Computern (z. B. Scannen zum E-Mail-Versand, Abfragen von Druckaufträgen von entfernten Mailboxen) oder 7. Fähigkeit zur Nachbearbeitung von Seiten (z. B. Umformatieren vor dem Ausdruck). b) DFE des Typs 1: ein DFE, das sich aus einem eigenen (internen oder externen) Wechselstromnetzteil mit Gleichstrom versorgt, das vom Netzteil des bildgebenden Geräts getrennt ist. Die Wechselstromversorgung des DFE kann dabei unmittelbar über eine Netzsteckdose oder ein internes Netzteil des bildgebenden Geräts erfolgen. Ein DFE des Typs 1 kann als Standardteil des bildgebenden Geräts oder als Zubehör verkauft werden. c) DFE des Typs 2: ein DFE, das sich aus dem Netzteil des bildgebenden Geräts, mit dem es betrieben wird, mit Gleichstrom versorgt. DFE des Typs 2 müssen eine Platine oder eine Baugruppe mit einer separaten Verarbeitungseinheit darstellen, die über das Netz Aktivitäten einleiten und mittels üblicher technischer Methoden physisch entfernt, isoliert oder deaktiviert werden kann, um Leistungsmessungen vornehmen zu können. d) Hilfs-Verarbeitungsbeschleuniger (APA — Auxiliary Processing Accelerator): eine Rechner-Erweiterungssteckkarte, die in einem universellen Erweiterungssteckplatz des DFE installiert wird (z. B. GPGPU in einem PCI-Steckplatz). 1.5.5. Netzverbindung: eine Verbindung, die den Austausch von Informationen zwischen dem bildgebenden Gerät und einem oder mehreren extern mit Strom versorgten Geräten ermöglicht. 1.5.6. Funktionszusatz: eine Daten- oder Netzschnittstelle oder eine andere Komponente, die den Funktionsumfang des Druckmoduls eines bildgebenden Geräts erweitert und bei der Einstufung von Produkten nach dem BM-Prüfverfahren zur Gewährung einer Leistungstoleranz führt. 1.5.7. Betriebsmodus (BM): für die Zwecke dieser Spezifikation ein Verfahren für den Vergleich der Energieeffizienz der Produkte anhand der Leistungsaufnahme (gemessen in Watt) in verschiedenen Betriebszuständen, ermittelt gemäß Abschnitt 9 des ENERGY-STAR-Prüfverfahrens für bildgebende Geräte. 1.5.8. Typischer Stromverbrauch (TSV): für die Zwecke dieser Spezifikation ein Verfahren für den Vergleich der Energieeffizienz der Produkte anhand des typischen Stromverbrauchs (gemessen in Kilowattstunden) im Normalbetrieb über einen bestimmten Zeitraum, ermittelt gemäß Abschnitt 8 des ENERGY-STAR-Prüfverfahrens für bildgebende Geräte. 1.5.9. Druckmodul: die grundlegende Funktionseinheit eines bildgebenden Geräts, die für die Bildausgabe zuständig ist. Ein Druckmodul benötigt Funktionszusätze für die Kommunikation und Bildverarbeitung. Ohne Funktionszusätze oder andere Komponenten kann ein Druckmodul keine Bilddaten zur Verarbeitung empfangen und ist daher nicht funktionsfähig. 1.5.10. Grundprodukt: die elementare Konfiguration eines bestimmten Produktmodells mit der Mindestzahl verfügbarer Funktionszusätze. Als Option angebotene Komponenten und Zubehörteile sind nicht Bestandteil des Grundprodukts. 1.5.11. Zubehör: ein Zusatzteil, das für den Betrieb des Grundprodukts nicht notwendig ist, aber vor oder nach der Auslieferung hinzugefügt werden kann, um den Funktionsumfang zu erweitern. Zubehör kann getrennt, mit eigener Modellnummer, oder zusammen mit einem Grundprodukt als Teil eines Pakets oder einer Konfiguration verkauft werden. 1.5.12. Produktmodell: ein bildgebendes Gerät, das unter eigener Modellnummer oder eigenem Handelsnamen beworben und verkauft wird. Ein Produktmodell kann aus einem Grundprodukt oder einem Grundprodukt mit Zubehör bestehen. 1.5.13. Produktfamilie: eine Gruppe von Produktmodellen, die 1. vom gleichen Hersteller stammen, 2. den gleichen ENERGY-STAR-Einstufungskriterien unterliegen und 3. einen gemeinsamen Grundaufbau haben. Produktmodelle innerhalb einer Produktfamilie unterscheiden sich voneinander durch eine oder mehrere Eigenschaften oder Funktionen, die sich entweder 1. nicht auf die Produktleistung im Sinne der ENERGY-STAR-Einstufungskriterien auswirken oder 2. darin als akzeptable Abweichungen innerhalb der Produktfamilie aufgeführt sind. Für bildgebende Geräte sind u. a. folgende Abweichungen akzeptabel: a) Farbe, b) Gehäuse, c) Zubehör für Papiereinzug und Papierausgabe, d) elektronische Komponenten, die nicht mit dem Druckmodul des bildgebenden Geräts zusammenhängen, auch DFE (Typ 1 und 2). 2.   Anwendungsbereich 2.1.   Einbezogene Produkte 2.1.1. Alle handelsüblichen Produkte, die einer der Begriffsbestimmungen in Abschnitt 1.1 entsprechen und über 1. eine Steckdose, 2. eine Daten- oder Netzverbindung oder 3. eine Steckdose und eine Daten- oder Netzverbindung mit Strom versorgt werden können, kommen für eine ENERGY-STAR-Einstufung in Frage, mit Ausnahme der in Abschnitt 2.2 aufgeführten Produkte. 2.1.2. Außerdem muss ein bild

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.