Europäische Union

Beschluss der Kommission vom 20. März 2014 zur Festlegung des Standpunkts der Europäischen Union für einen Beschluss der nach dem Abkommen zwischen der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika und der Europäischen Union über die Koordinierung von Kennzeichnungsprogrammen für Strom sparende Bürogeräte eingesetzten Verwaltungsorgane zur Aufnahme von Spezifikationen für Computerserver und die unterbrechungsfreie Stromversorgung in Anhang C des Abkommens und zur Überarbeitung der Spezifikationen für Displays und bildgebende Geräte in Anhang C des Abkommens (Text von Bedeutung für den EWR) (2014/202/EU)

Amtliche Ursprungsfassung

Quellenkennung: 32014D0202. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

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erlaufzustand nach Tabelle 3, die nachstehend zur Referenz aufgeführt ist. b) Der Beispielserver gehört zur Kategorie A und dürfte für die ENERGY-STAR-Einstufung bis zu 47,0 Watt im Leerlaufzustand verbrauchen. Kategorie Zahl installierter Prozessoren (# P) Verwalteter Server Grundlegende Leistungstoleranz im Leerlaufzustand (W) A 1 Nein 47,0 B 1 Ja 57,0 C 2 Nein 92,0 D 2 Ja 142,0 Ausfallsicher 2 Ja 205,0 1.2. Zusätzliche Leistungstoleranzen im Leerlaufzustand: Berechnen Sie die zusätzlichen Toleranzen im Leerlaufzustand für Zusatzgeräte nach Tabelle 4, die nachstehend zur Referenz aufgeführt ist. Systemmerkmale Gilt für Zusätzliche Leistungstoleranz im Leerlaufzustand Zusätzliche Netzteile Ausdrücklich für redundante Stromversorgung installierte Netzteile 20,0 Watt pro Netzteil Festplatten (einschließlich Halbleiterfestplatten) Alle installierten Festplatten 8,0 Watt pro Festplatte Zusätzlicher Arbeitsspeicher Mehr als 4 GB installierten Arbeitsspeicher 0,75 Watt pro GB Zusätzlicher gepufferter DDR-Kanal Installierte gepufferte DDR-Kanäle ab dem 9. Kanal (nur für ausfallsichere Server) 4,0 Watt pro gepufferten DDR-Kanal Zusätzliche E/A-Geräte (Geschwindigkeit eines Einzelanschlusses, auf den nächsten Gbit-Wert gerundet) Installierte Geräte ab dem dritten 1-Gbit-Port, integriertes Ethernet < 1 Gbit: keine Toleranz = 1 Gbit: 2,0 Watt/aktiver Port > 1 Gbit und < 10 Gbit: 4,0 Watt/aktiver Port = 10 Gbit: 8,0 Watt/aktiver Port a) Der Beispielserver hat zwei Festplatten. Deshalb erhält er eine zusätzliche Toleranz von 16,0 W für jede Festplatte (2 HDD × 8,0 W). b) Der Beispielserver hat 4 GB mehr als die Grundkonfiguration. Deshalb erhält er eine zusätzliche Toleranz von 3,0 W für den Arbeitsspeicher (4 Extra-GB × 0,75 W/GB). c) Der Beispielserver hat eine E/A-Steckkarte, die nicht für einen Zusatz in Frage kommt: Das erste Gerät hat nur zwei Ethernet-Ports und übersteigt somit nicht die Zwei-Port-Schwelle. Das zweite Gerät kommt für einen Zusatz in Frage: Der Server erhält eine zusätzliche Toleranz von 12,0 W für das Gerät (sechs 1-Gbit-Ports × 2,0 W/aktiver Port). 1.3. Berechnen Sie die endgültige Toleranz im Leerlaufzustand durch Addieren der Grundtoleranz und der zusätzlichen Leistungstoleranzen. Für die Einstufung dürfte das Beispielsystem im Leerlaufzustand höchstens 78,0 W verbrauchen (47,0 W + 16,0 W + 3,0 W + 12,0 W). 2.   Zusätzliche Leerlauftoleranz — Netzteile Beispiele zur Erläuterung der Leistungstoleranzen im Leerlaufzustand für zusätzliche Netzteile: 2.1. Wenn für den Betrieb eines Computerservers zwei Netzteile erforderlich sind und die Konfiguration drei installierte Netzteile enthält, erhält der Server eine zusätzliche Leerlauftoleranz von 20 W. 2.2. Wird der gleiche Server stattdessen mit vier installierten Netzteilen geliefert, erhält er eine zusätzliche Leerlauftoleranz von 40,0 W. 3.   Zusätzliche Leerlauftoleranz — zusätzlicher gepufferter DDR-Kanal Beispiele zur Erläuterung der Leistungstoleranzen im Leerlaufzustand für zusätzliche gepufferte DDR-Kanäle: 3.1. Wenn ein ausfallsicherer Computerserver mit sechs installierten gepufferten DDR-Kanälen ausgeliefert wird, erhält er keine zusätzliche Leerlauftoleranz. 3.2. Würde derselbe ausfallsichere Server mit 16 installierten gepufferten DDR-Kanälen ausgeliefert, erhielte er eine zusätzliche Leerlauftoleranz von 32,0 W (für die ersten 8 Kanäle: keine zusätzliche Toleranz, für die zweiten 8 Kanäle = 4,0 W × 8 gepufferte DDR-Kanäle). Anlage B Bestimmung der Serverklasse für ausfallsichere Server 1. RAS und Skalierbarkeit von Prozessoren — Alle folgenden Merkmale müssen unterstützt werden: 1.1. Zuverlässigkeit, Verfügbarkeit und Wartbarkeit (RAS) von Prozessoren: Der Prozessor muss alle folgenden Funktionsmerkmale in Bezug auf die Erkennung, Korrektur und Eindämmung von Datenfehlern haben: a) Fehlererkennung in L1-Caches, Verzeichnissen und Adressübersetzungspuffern mit Paritätsschutz; b) Einzelbit-Fehlerkorrektur (oder bessere Fehlerkorrektur) mit ECC in Caches, die veränderte Daten enthalten können. An den Empfänger werden korrigierte Daten geschickt (d. h. die Fehlerkorrektur dient nicht nur der Bereinigung im Hintergrund); c) Wiederherstellung nach Fehlern und Fehlereindämmung durch 1. Neustart am Prozessor-Prüfpunkt und Wiederherstellung, 2. Kennzeichnung nicht behebbarer Datenfehler (Tagging) mit Propagation oder 3. beides. Betriebssystem oder Hypervisor werden durch die Mechanismen benachrichtigt, damit der Fehler innerhalb eines Prozesses oder einer Partition eingedämmt wird, so dass weniger Systemneustarts nötig werden, und d) 1. autonome Fehlerbegrenzungsfähigkeit innerhalb der Prozessor-Hardware, z. B. Deaktivieren fehlerhafter Cache-Bereiche, 2. Unterstützung der Analyse vorhersehbarer Fehler durch Melden der Position und/oder Grundursache von Fehlern in Betriebssystem, Hypervisor oder Dienstprozessor oder 3. beides. 1.2. Die in ausfallsicheren und skalierbaren Servern eingesetzte Prozessortechnik muss ohne die Notwendigkeit zusätzlicher Chipsätze zusätzliche Möglichkeiten und Funktionen zur Einbindung von Prozessoren in Systeme mit vier oder mehr Prozessorsockeln bieten. Die Prozessoren haben zusätzliche Infrastruktur zur Unterstützung weiterer integrierter Prozessorbusse, um die Ansprüche größerer Systeme erfüllen zu können. 1.3. Der Server bietet E/A-Schnittstellen mit großer Bandbreite für den Anschluss externer E/A-Erweiterungsgeräte oder dezentraler E/A-Geräte, ohne dass sich die Zahl der zusammen anschließbaren Prozessorsockel verringert. Dabei kann es sich um proprietäre Schnittstellen oder um Standardschnittstellen wie PCIe handeln. Der Hochleistungs-E/A-Controller für diese Steckplätze kann in den Hauptprozessorsockel oder auf der Systemplatine eingebettet sein. 2. RAS und Skalierbarkeit des Arbeitsspeichers — Alle folgenden Fähigkeiten und Merkmale müssen vorhanden sein: a) Erkennung von Speicherfehlern und Wiederherstellung durch erweiterte ECC; b) bei x4-DIMMs Wiederherstellung nach Ausfall zweier benachbarter Chips der gleichen Bank; c) Speichermigration: Fehlerhafter Arbeitsspeicher kann proaktiv freigegeben werden, und Daten können in verfügbaren Arbeitsspeicher migriert werden. Dies kann nach Granularität der DIMM-Module oder logischen Speicherblöcke realisiert werden. Alternativ dazu kann Arbeitsspeicher auch gespiegelt werden; d) Nutzung von Speicherpuffern zur Anbindung schnellerer Prozessor-Speicher-Links an DIMMs, die an langsamere DDR-Kanäle angeschlossen sind. Der Speicherpuffer kann ein separater, eigenständiger Pufferchip sein, der auf der Systemplatine oder auf eigens gefertigten Speicherkarten integriert ist. Der Einsatz des Pufferchips ist für eine erweiterte DIMM-Unterstützung erforderlich; solche Chips ermöglichen höhere Arbeitsspeicherkapazitäten, weil sie DIMMs mit höherer Kapazität, mehr DIMM-Steckplätze pro Speicherkanal und höhere Speicherbandbreiten pro Speicherkanal unterstützen als bei direkt angeschlossenen DIMMs. Die Speichermodule können auch eigens gefertigt sein und über Speicherpuffer und DRAM-Chips verfügen, die auf derselben Karte integriert sind; e) Nutzung ausfallsicherer Links zwischen Prozessoren und Speicherpuffern mit Mechanismen zur Wiederherstellung nach vorübergehenden Linkfehlern und f) Freihalten von Ersatzspuren (Lane-Sparing) in den Prozessor-Speicher-Links. Im Falle eines permanenten Fehlers stehen eine oder mehrere Ersatzspuren zur Übernahme zur Verfügung. 3. RAS der Netzteile: Alle im Server installierten oder mit ihm gelieferten Netzteile müssen redundant und gleichzeitig wartbar sein. Die redundanten und reparierbaren Komponenten können auch in einem einzigen Netzteil untergebracht sein, müssen aber repariert werden können, ohne dass dazu das System ausgeschaltet werden muss. Es muss möglich sein, das System in einem eingeschränkten Zustand zu betreiben, wenn die Stromversorgung aufgrund von Netzteilfehlern oder Eingangsstromausfällen verschlechtert ist. 4. RAS der Wärmesteuerung und Kühlung: Alle aktiven Kühlkomponenten, z. B. Ventilatoren oder Wasserkühlleitungen, müssen redundant und gleichzeitig wartbar sein. Der Prozessor muss Mechanismen haben, die es ermöglichen, ihn unter Überhitzungsbedingungen zu drosseln. Es muss möglich sein, das System in eingeschränktem Zustand zu betreiben, wenn Überhitzungen in Systemkomponenten festgestellt werden. 5. Ausfallsicherheit des Systems — Der Server muss mindestens sechs der folgenden Merkmale aufweisen: a) Unterstützung redundanter Speichercontroller oder redundanter Zugang zu externem Speicher; b) redundante Dienstprozessoren; c) redundante GS-GS-Reglerstufen hinter den Netzteilausgängen; d) die Server-Hardware unterstützt Laufzeit-Prozessorfreigabe (Runtime Processor Deallocation); e) Austauschbarkeit von E/A-Adapter oder Festplatten bei laufendem Betrieb; f) durchgängige Wiederholungfunktion nach Busfehlern in Prozessor-Arbeitsspeicher- und Prozessor-Prozessor-Verbindungen; g) unterstützt Online-Erweiterung/Entnahme von Hardwareressourcen, ohne dass ein Neustart des Betriebssystems nötig wird (nach Bedarf); h) Migration des Prozessorsockels: Mit Hilfe des Hypervisors und/oder Betriebssystems können Aufgaben, die in einem Prozessorsockel ausgeführt werden, auf einen anderen Prozessorsockel übertragen werden, ohne dass ein Neustart des Systems nötig wird; i) aktivierte Arbeitsspeicherüberwachung oder Hintergrundbereinigung für eine proaktive Erkennung und Korrektur von Fehlern, um die Wahrscheinlichkeit nicht korrigierbarer Fehler zu verringern, und j) Ausfallsicherheit des internen Speichers: Ausfallsichere Systeme verfügen in der Grundkonfiguration über eine RAID-Hardware, entweder auf der Systemplatine selbst oder durch einen dedizierten RAID-Controllerkarten-Steckplatz für die internen Laufwerke des Servers. 6. Systemskalierbarkeit — Der Server muss alle folgenden Merkmale aufweisen: a) höhere Arbeitsspeicherkapazität: mindestens 8 DDR3- oder DDR4-DIMM-Ports pro Sockel mit ausfallsicheren Links zwischen Prozessorsockel und Arbeitsspeicherpuffern und b) größere E/A-Erweiterbarkeit: größere E/A-Grundinfrastruktur und Unterstützung einer höheren Zahl von E/A-Steckplätzen. Mindestens 32 dedizierte PCIe-Gen-2-Spuren oder eine gleichwertige E/A-Bandbreite mit mindestens einem x16-Steckplatz oder einer anderen dedizierten Schnittstelle zur Unterstützung externer PCIe-Geräte, proprietärer E/A-Schnittstellen oder anderer branchenüblicher E/A-Schnittstellen. Anlage C Prüfverfahren 1.   Überblick Zur Feststellung der Einhaltung der Anforderungen der ENERGY-STAR-Produktspezifikation für Computerserver und zur Erfassung von Prüfdaten für die Angaben über die Leistungsaufnahme im Leerlauf- und Aktivzustand im ENERGY-STAR-Power and Performance Data Sheet wird das folgende Prüfverfahren angewandt. 2.   Anwendungsbereich Das folgende Prüfverfahren ist für alle Produkte anwendbar, die für eine Einstufung nach der ENERGY-STAR-Produktspezifikation für Computerserver in Frage kommen. 3.   Begriffsbestimmungen Sofern nicht anders angegeben, stimmen alle in diesem Dokument verwendeten Begriffe mit den in der ENERGY-STAR-Produktspezifikation für Computerserver angegebenen Begriffsbestimmungen überein. 4.   Prüfanordnung 4.1. Eingangsstrom: Die Eingangsstromversorgung muss Tabelle 6 und Tabelle 7 entsprechen. Die Eingangsfrequenz muss Tabelle 8 entsprechen. Tabelle 6 Eingangsstromanforderungen für Produkte mit laut Typenschild ausgewiesener Nennleistung bis höchstens 1 500 W Produktart Versorgungsspannung Spannungs-toleranz Maximale Gesamt-Oberschwingungsverzerrung (THD) Server mit WS-GS-Netzteilen mit Einzelausgang 230 Volt (V) WS oder 115 V WS (*1) +/- 1,0 % 2,0  % Server mit WS-GS-Netzteilen mit mehreren Ausgängen 230 V WS oder 115 V WS (*1) Optionale Prüfbedingungen für WS-GS (japanischer Markt) 100 V WS Drehstrom-Server (nordamerikanischer Markt) 208 V WS Drehstrom-Server (europäischer Markt) 400 V WS Tabelle 7 Eingangsstromanforderungen für Produkte mit laut Typenschild ausgewiesener Nennleistung über 1 500 W Produktart Versorgungsspannung Spannungstoleranz Maximale Gesamt-Oberschwingungsverzerrung (THD) Server mit WS-GS-Netzteilen mit Einzelausgang 230 V WS oder 115 V WS (*1) +/- 4,0 % 5,0  % Server mit WS-GS-Netzteilen mit mehreren Ausgängen 230 V WS oder 115 V WS (*1) Optionale Prüfbedingungen für WS-GS (japanischer Markt) 100 V WS Drehstrom-Server (nordamerikanischer Markt) 208 V WS Drehstrom-Server (europäischer Markt) 400 V WS Tabelle 8 Eingangsfrequenzanforderungen für alle Produkte Versorgungsspannung Frequenz Frequenztoleranz 100 V WS 50 Hz oder 60 Hz ± 1,0 % 115 V WS 60  Hz 230 V WS 50 Hz oder 60 Hz Drehstrom (nordamerikanischer Markt) 60  Hz Drehstrom (europäischer Markt) 50  Hz 4.2. Umgebungstemperatur: Die Umgebungstemperatur muss 25 °C ± 5 °C betragen. 4.3. Relative Luftfeuchtigkeit: Die relative Luftfeuchtigkeit muss zwischen 15 % und 80 % liegen. 4.4. Leistungsanalysator: Der Leistungsanalysator muss Effektivwerte (RMS-Leistungswerte) und mindestens zwei der folgenden Messergebnisse ausgeben: Spannung, Stromstärke und Leistungsfaktor. Leistungsanalysatoren müssen folgende Eigenschaften haben: a) Konformität: Der Leistungsanalysator muss in der Liste der Leistungsmessgeräte, die im Server Efficiency Rating Tool (SERT)TM (11) Design Document 1.0.0 (12) angegeben ist, aufgeführt sein. b) Kalibrierung: Der Leistungsanalysator muss innerhalb eines Jahres vor dem Datum der Prüfung nach einer Norm geprüft worden sein, die sich auf das US-amerikanische National Institute of Standards and Technology (NIST) oder auf ein entsprechendes nationales Institut für Messwesen in anderen Ländern zurückführen lässt. c) Scheitelfaktor: ein verfügbarer Stromscheitelfaktor von 3 oder mehr im Nennmessbereich. Messgeräte, die keinen Stromscheitelfaktor angeben, müssen in der Lage sein, Spitzenstromstärken zu messen, die mindestens dreimal so hoch wie die in einem 1-Sekunden-Intervall gemessene Höchststromstärke sind. d) Mindestfrequenzgang: 3,0 kHz. e) Mindestauflösung: 1. 0,01 W für Messwerte unter 10 W; 2. 0,1 W für Messwerte von 10 W bis 100 W; 3. 1,0 W für Messwerte über 100 W. f) Protokollierung: Der Leistungsanalysator muss eine Messrate von mindestens 1 Messwertesatz pro Sekunde haben, wobei unter Satz eine Leistungsmessung in Watt zu verstehen ist. Das Mittelungsintervall des Leistungsanalysators muss dem Messintervall entsprechen. Das Datenmittelungsintervall ist der Zeitraum, über den aus allen von der Hochgeschwindigkeits-Messelektronik des Leistungsanalysators erfassten Messdaten die Mittelwerte gebildet werden, die den Messwertesatz bilden. g) Messgenauigkeit: Der Leistungsanalysator muss die gemessenen Werte mit einer Gesamtgenauigkeit von 1 % oder genauer für alle gemessenen Leistungswerte ausgeben. 4.5. Temperatursensor: Der Temperatursensor muss folgende Eigenschaften haben: a) Konformität: Der Temperatursensor muss in der Liste der Temperaturmessgeräte, die im SERT Design Document 1.0.0 angegeben ist, aufgeführt sein. b) Protokollierung: Der Sensor muss eine Messrate von mindestens 4 Messungen pro Minute haben. c) Messgenauigkeit: Die Temperatur muss in einem Abstand von höchstens 50 mm vor (stromaufwärts) der Haupt-Lufteintrittsöffnung des zu prüfenden Geräts gemessen und vom Sensor mit einer Gesamtgenauigkeit von ± 0,5 °C oder besser ausgegeben werden. 4.6. Prüfwerkzeug für den Aktivzustand: SERT 1.0.0, bereitgestellt von der Standard Performance Evaluation Corporation (SPEC) (13). 4.7. Steuersystem: Als Steuersystem zur Aufzeichnung der Leistungs- und Temperaturdaten kann ein Server, ein Desktop-Computer oder ein Laptop-Computer verwendet werden. a) Der Leistungsanalysator und der Temperatursensor werden an das Steuersystem angeschlossen. b) Steuersystem und zu prüfendes Gerät werden über einen Ethernet-Switch miteinander verbunden. 4.8. Allgemeine SERT-Anforderungen: Sofern in diesem Prüfverfahren nicht anders angegeben, sind etwaige zusätzliche Anforderungen zu beachten, die in weiteren SPEC- oder SERT-Unterlagen der Version 1.0.0 enthalten sind. Weitere SPEC-Unterlagen sind: a) SPEC Power and Performance Methodology (Strom- und Leistungsprüfverfahren), b) SPEC Power Measurement Setup Guide (Aufbauhinweise für Leistungsmessungen), c) SPEC PTDaemon Design Document (PTDaemon-Auslegungsdokument), d) SERT Design Document (Auslegungsdokument), e) SERT Run and Reporting Rules (Durchführungs- und Berichterstattungsvorschriften), f) SERT User Guide (Benutzerhandbuch), g) SERT JVM Options (JVM-Optionen), h) SERT Result File Fields (Ergebnisdateifelder). 5.   Prüfdurchführung 5.1.   Prüfkonfiguration Es werden die Leistungsaufnahme und die Energieeffizienz (Wirkungsgrad) der zu testenden Computerserver geprüft und angegeben. Die Prüfung wird wie folgt durchgeführt: 5.1.1. Werkseitiger Zustand: Die Produkte werden in ihrer werkseitigen Konfiguration geprüft, was sowohl die Hardwarekonfiguration als auch die Systemeinstellungen umfasst, sofern in diesem Prüfverfahren nicht anders angegeben. Soweit zutreffend, sind alle Softwareoptionen in die Standardeinstellung zu bringen. 5.1.2. Messort: Alle Leistungsmessungen sind an einem Punkt zwischen der Wechselstromquelle und dem zu prüfenden Gerät vorzunehmen. Zwischen das Leistungsmessgerät und das zu prüfende Gerät dürfen keine USV-Geräte (unterbrechungsfreie Stromversorgung) geschaltet sein. Das Leistungsmessgerät muss angeschlossen bleiben, bis alle Leistungsmessdaten zum Leerlauf- und Aktivzustand vollständig aufgezeichnet worden sind. Bei der Prüfung eines Blade-Systems muss die Leistungsmessung am Eingang des Blade-Gehäuses erfolgen (d. h. an den Netzteilen, die die Stromzufuhr des Rechenzentrums in die Stromzufuhr des Gehäuses umwandeln. 5.1.3. Luftstrom: Das absichtliche Ausrichten eines Luftstroms in der Nähe des zu prüfenden Gerätes in einer Weise, die nicht den normalen Bedingungen in einem Rechenzentrum entspricht, ist untersagt. 5.1.4. Netzteile: Alle Netzteile müssen angeschlossen und betriebsbereit sein. Zu prüfende Geräte mit mehreren Netzteilen: Alle Netzteile müssen während der Prüfung an die Wechselstromquelle angeschlossen und betriebsbereit sein. Falls notwendig kann ein Stromverteiler verwendet werden, um mehrere Netzteile an eine einzige Stromquelle anzuschließen. Bei Verwendung eines Stromverteilers wird ein etwaiger zusätzlicher Stromverbrauch durch den Stromverteiler bei den Leistungsmessungen für das zu prüfende Gerät berücksichtigt. Beim Prüfen von Blade-Servern mit halbbelegten Gehäuse-Konfigurationen können die Netzteile für die unbelegten Stromversorgungsbereiche abgeschaltet werden (siehe Abschnitt 5.2.4 Buchstabe b). 5.1.5. Energieverwaltung und Betriebssystem: Es muss ein werkseitiges Betriebssystem oder ein repräsentatives Betriebssystem installiert sein. In Produkten, die ohne Betriebssystem ausgeliefert werden, muss zur Prüfung ein kompatibles Betriebssystem installiert sein. Die Energieverwaltungs- und/oder Stromsparfunktionen müssen für alle Prüfungen im werkseitigen Zustand belassen werden. Bei Energieverwaltungsfunktionen, die ein Betriebssystem erfordern, (d. h., die nicht ausschließlich vom BIOS oder einem Verwaltungscontroller gesteuert werden) dürfen zur Prüfung standardmäßig nur diese Energieverwaltungsfunktionen im Betriebssystem aktiviert sein. 5.1.6. Speicher: Die Prüfung der Produkte zwecks Einstufung erfolgt mit mindestens einer installierten Festplatte (HDD) oder einer installierten Halbleiterfestplatte (SSD). Produkte, die keine vorinstallierten Festplatten enthalten (weder HDD noch SDD), werden mit einer Speicherkonfiguration geprüft, die in einem sonst identischen Verkaufsmodell mit vorinstallierten Festplatten verwendet wird. Produkte, in denen keine Festplatten (weder HDD noch SDD) installiert werden können, sondern die ausschließlich externe Speicherlösungen zulassen (z. B. ein SAN-Speichernetz) werden mit externen Speicherlösungen geprüft. 5.1.7. Blade-System und Dual/Multi-Node-Server: Ein Blade-System oder ein Dual/Multi-Node-Server muss für alle Node- und Blade-Server identische Konfigurationen, einschließlich aller Hardwarekomponenten und Software-/Energieverwaltungseinstellungen, aufweisen. Bei solchen Systemen müssen die Messungen so erfolgen, dass die gesamte Leistungsaufnahme aller geprüften Nodes/Blade-Server während der gesamten Prüfung vom Leistungsmessgerät erfasst wird. 5.1.8. Blade-Gehäuse: Das Blade-Gehäuse muss mindestens über Stromversorgungs-, Kühlungs- und Vernetzungsfunktionen für alle Blade-Server verfügen. Das Gehäuse muss gemäß Abschnitt 5.2.4 belegt sein. Alle Leistungsmessungen müssen bei Blade-Systemen am Gehäuseeingang erfolgen. 5.1.9. BIOS-Einstellungen und Systemeinstellungen des zu prüfenden Geräts: Sofern im Prüfverfahren nicht anders angegeben, müssen alle werkseitigen BIOS-Einstellungen unverändert bleiben. 5.1.10. Eingänge/Ausgänge (E/A) und Netzanschluss: Das zu prüfende Gerät muss mit mindestens einem Port an einen Ethernet-Switch angeschlossen sein. Der Switch muss die höchste und die niedrigste angegebene Netzgeschwindigkeit des zu prüfenden Gerätes unterstützen können. Die Netzverbindung muss während der Durchführung aller Prüfungen aktiv sein; die Verbindung muss zwar bereit sein und Datenpakete übertragen können, ein bestimmter Datenverkehr wird während der Prüfung aber nicht verlangt. Für die Zwecke der Prüfung muss das zu prüfende Gerät mindestens einen Ethernet-Port haben (auf einer einzelnen Zusatzkarte nur dann, wenn die Systemplatine selbst keine Ethernet-Unterstützung bietet). 5.1.11. Ethernet-Anschlüsse: Produkte, die mit Unterstützung für energieeffizientes Ethernet (Energy Effizient Ethernet gemäß IEEE 802.3az) ausgeliefert werden, dürfen während der Prüfungen ausschließlich an Netzausrüstungen angeschlossen werden, die mit energieeffizientem Ethernet (EEE) konform sind. Es sind geeignete Maßnahmen zu treffen, damit während der Durchführung aller Prüfungen EEE-Merkmale an beiden Seiten der Netzverbindung aktiviert sind. 5.2.   Vorbereitung des zu prüfenden Geräts 5.2.1. Die Prüfung des zu prüfenden Geräts erfolgt mit der Prozessorsockelbelegung gemäß Abschnitt 6.1.2 der ENERGY-STAR-Einstufungskriterien Version 2.0. 5.2.2. Installieren Sie das zu prüfende Gerät in ein Prüf-Rack bzw. stellen Sie es am Prüfort auf. Solange die Prüfung nicht abgeschlossen ist, darf das zu prüfende Gerät nicht räumlich bewegt werden. 5.2.3. Ist das zu prüfende Gerät ein Multi-Node-System, wird die Leistungsaufnahme pro Node in der vollbelegten Gehäuse-Konfiguration geprüft. Alle in dem Gehäuse installierten Multi-Node-Server müssen identisch sein und die gleiche Konfiguration haben. 5.2.4. Ist das zu prüfende Gerät ein Blade-System, wird die Leistungsaufnahme der Blade-Server in der halbbelegten Gehäuse-Konfiguration

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.